Verkäufer bestreitet defekte Ware verschickt zu haben

    • @FairPlay

      Du hast alles so akribisch erforscht und aufgelistet. Laut deinem Post #35 wolltest du dann die Sache gerichtlich klären lassen.
      Also mach es, auch ALG II Empfänger müssen sich an die Verkaufregeln halten.

      Und noch ein Tip, gerade, weil man sich NICHT mit etwas auskennt, sollte man auf vermeintliche Schnäppchen verzichten. 2 Stück V Reifen für 60 Euro, das kann nichts ordentliches sein.
    • und was soll das bringen selbst wenn er verurteil werden würde kriegste nen Titel mit 30 Jahren gültigkeit die Kosten darfste auch ersmal vorschiessen.
      Ich denke mal irgendwann sollte man es gut sein lassen, zumal wenn man nur noch mehr geld rein pumpt.
      Ich für meinen Teil würde auch keine Reifen bei ebay kaufen.
    • Knollo schrieb:

      wenn ich dann sowas wie in Post # 35 schreibe, dann brauche ich doch paar Wochen später nicht zu fragen, was ich machen soll.



      haste mal gelesen wann TE von seinem Handelspartner die Tatsachen erfahren hat? Also muss er sich doch wohl jetzt überlegen ob sich weiteres Vorgehen noch lohnt....

      Und das lohnt hier definitiv nicht, was nutzt ein Titel der eh nicht vollstreckt werden kann? Kostet nur weiteres Geld, sonst passiert nichts....
    • Schon klar.

      Ich hätte das andersrum aufgezogen, erst erkundigen, dann schlußfolgern, dann vielleicht den Anwalt.
      hier hat der TE trotz einiger Tips aber gleich den Anwalt vorgekramt und ich bleibe dabei, wenn ich dann sowas öffentlich mache, dann ziehe ich durch.
    • Na ja man kann doch heute noch nicht sagen ob ein Titel wirklich die nächsten 30 Jahre lang nicht vollstreckbar sein wird. Ich habe hier beispielsweise einen Titel aus 2001, der ist praktisch nicht vollstreckbar weil ich nicht weiß wo der Schuldner heute lebt. Andrerseits habe ich auch schon einen Titel aus 2007 erfolgreich 6 Jahre später vollstrecken lassen, und da haben auch alle anfangs gesagt das lohnt nicht weil der Schuldner ein Harzi ist.

      Was ich damit sagen will: Man kann nicht prinzipiell davon ausgehen dass sich ein Titel nicht lohnt und dass er nicht vollsteeckbar sein wird. In jedem Fall kann man den Schuldner damit formidabel ärgern.
    • Generell haste Recht... nu in diesem Fall beträgt die Summe 78Teuronen.... dazu käme dann eine erheblich höhere Anzahl Euronen, die der TE erstmal vorstrecken müsste um den Titel zu erhalten. Und ob er jemals was davon wiedersieht, steht in den Sternen oder on the dark side of the moon.....

      Ob sich das angesichts der Tatsachen lohnt?