Ware bei Ebay verkauft, PayPal Zahlung vom Käufer erhalten, nun wieder zurückgebucht und um Ausgleich der Kontos gebeten

    • Ware bei Ebay verkauft, PayPal Zahlung vom Käufer erhalten, nun wieder zurückgebucht und um Ausgleich der Kontos gebeten

      Hallo, ich bin neu hier und hoffe ich mache alles richtig!
      Mein Fall:
      Ich bin langjährige Ebay Verkäuferin und verkaufe Spielzeug, Bücher und Klamotten von mir und meinen 3 Kindern. Mein Sohn bat mich einen Screenshot des Internetspiels Metin2 für 250 Euro und Preisvorschlag einzustellen (er hat jahrelang gespielt und nun beschlossen sich endlich mal um sein Abitur zu kümmern...) Gesagt, getan ohne mir dabei was zu denken....ein paar Tage später Preisvorschlag 200 Euro! Zugestimmt, verkauft und 15 Min später mit PayPal bezahlt worden. Es passte alles....Käufer, E-Mail Adresse, und PayPal Zahlung haben alle den Namen des Käufers! Die Zugangsdaten wurden per EMail verschickt, deren Erhalt wiederum per EMail bestätigt! Eine Woche später wurde ich von E-Bay benachrichtigt dass mein verkauftes Angebot entfernt und mir die Verkaufsprovision wieder gut geschrieben wurde. ????? Was war los...ein Anruf bei Ebay konnte es nicht klären, man vermutet unberechtigter Zugriff auf einen Account der länger nicht genutzt wurde.....3 Tage später meldete sich PayPal und belastete mein PayPal Konto mit 200 mit dem Hinweis ich möge dieses bitte ausgleichen....Anruf bei PayPal. Man vermutet dass die Zahlung unrechtmäßig von einem EBay Account erfolgte ohne Wissen des rechtmäßigen Inhabers....und nun? Nichts, der Verkäuferschutz kommt nicht infrage da es sich um virtuelle Ware handelt die per EMail übermittelt wurde. Dies wird in den AGB's doch ausdrücklich erklärt....Hm, diese kenne ich nicht auswendig, habe sie gelesen als ich mich vor 5 Jahren dort angemeldet habe.....Auch EBay kann nichts tun da das Verkaufen virtueller Ware verboten ist (es sind aber hunderte solcher Angebote immer dort verfügbar). Und nun? Nichts! Ware weg, Geld auch weg...ich habe keine kriminelle Handlung vollzogen aber ich werde bestraft indem ich mein PayPal Konto nun ausgleichen soll....das Geld wurde an den PayPal Kontoinhaber zurück überwiesen......
      So was kann doch nicht wahr sein! Was soll ich nun machen? Ich gleiche das Konto auf keinen Fall aus. Im Übrigen bin ich nicht die Einige der so etwas passiert ist. Es gibt noch einen Verkäufer der bei dem gleichen Käufer für ähnliche Ware (Metin) über 100 Euro verloren hat. Auch hier wurde das Geld von PayPal an den Käufer zurück überwiesen......Was sagt ihr dazu?
      Gleiche ich nicht aus gibt PP den Fall an ein Inkassounternehmen ab.
      Die Verbraucherzentrale rät: Nicht bezahlen, Anzeige und abwarten.....
      Was sagt Ihr?
    • Jo.. du bist in die typische Falle getappt: Virtuelle Ware in Verbundung mit Paypalzahlung. Und hast mit dem versand per Email gegen die Paypal-AGb verstossen. Darin wird 1) virtuelle ware vom Schutz ausgenommen und 2) der Versand ausschliesslich per "versichertem" Versand - also sendungsverfolgbar - verlangt.

      Ansonsten, wie jetzt bei dir, Geld weg und Ware weg. Und du hast keinen Versandnachweis....

      Jetzt kommts drauf an: aös erstes solltest du natürlich dein Pillepallekonto sofort still liegen lassen... keinerlei Zahlungen mehr darauf zulassen und nichts mehr darüber abwickeln. DIE Knete wäre sofort in den Weiten des Paypal-Imperiums verschwunden.

      Natürlich hat Paypal kein Recht, sich an deinem Geld/Konto zu vergreifen, sie tuns aber trotzdem. Hast du dicke Neven? Dann warte die Anrufe und Mails von PP ab, widerspreche der Forderung. Dann kommt irgendwann Post vom Inkasso, KSP wird's wohl sein. Auch hier der Forderung sofort wirdersprechen!

      Was danach kommt bleibt abzuwarten.... eventuell klagt KSP, dann brauchste einen Anwalt. Ob das aber soweit kommt bleibt erstmal abzuwarten....
    • Wie du schon richtig erkannt hast: Der Vk Schutz greift hier nicht.

      Wenn du wie du bereits sagst den Betrag auf deinem Paypalkonto nicht ausgleichst, solltest du dich auf folgenden Ablauf einstellen: Drohbriefe von Inkasso und einhergehender Telefonterror von Paypal mit der Forderung das Konto auszugleichen.
      Es wird kaum zu einer Klage seitens Paypal kommen.
    • kisseman schrieb:

      Man vermutet dass die Zahlung unrechtmäßig von einem EBay Account erfolgte ohne Wissen des rechtmäßigen Inhabers.



      DAS ist regelmässige Aussage bei solchen Beschissen. Die Nutzer, die sowas machen, wissen eben um die Pillepalle-AGB. Die wissen genau, dass sie nur sowas behaupten müssen um Geld UND ware zu bekommen.

      Paypal geht komischerweise dagegen garnicht vor. Die Zahlungsabwicklungen sind doch nun wirklich nicht sicher. Paypal prüft im Grunde doch Garnichts.... deshalb ist Betrug mit Paypal so leicht wie sonst nirgendwo.



      Dein PP-Konto kannst du übrigends in die Tonne treten, das ist verbrannt. Ausser du wirfst denen die 200 Euronen in den rachen....
    • nö... ich kann deine Recherchen nur bestätigen: Paypal ist und bleibt eine Zahlungsklitsche, die mit deutschem Recht nicht viel am Hut hat.... die halten sich für "über den Gesetzen stehend" und entscheiden nicht nach Recht und Gesetz sondern nach "Würfelwurf". meistens ausschliesslich zu ihren Gunsten....
    • jo.. und wenn der Plattformbetreiber den Account dann stilllegt, ist das Geschrei gross..... und es wird solange getrieben, bis sich irgendwann mal kein Betreiber mehr findet für sowas. Da will man ja mit den Spielern Geld verdienen. Programmierer wollen bezahlt werden, Hardware gibts auch nicht umsonst... usw. usw...

      Und wer sich leid gespielt hat verhökert seinen hochgejubelten Account weiter an neue Spieler. Ob sowas dem Sinn eines Spiels überhaupt entspricht, ist auch noch fraglich....

      Ist aber egal... Paypal hat das garnicht zu interessieren. Die haben nur Geld hin- und herzuschaufeln. Bei Verdacht auf "Straftaten"- also Geldwäsche- haben sie ihre Meldungen zu machen wie vorgesehen und ansonsten die Füsse stillzuhalten. Auf keinen Fall haben sie sich am Konten zu vergreifen ohne richterlichen Beschluss (bzw. staatsanwaltlicher Verfügung)
    • Gibt es denn schon was Neues bezüglich diesen Themas?


      Mir ist genau das selbe passiert, nur mit einem anderen Spiel. Zugangsdaten verschickt per ebay Email, PayPal Guthaben auf mein Konto überwiesen und 1e Woche später meldet der PayPal Nutzer "unberechtigter Kontozugriff" Obwohl ich Screens von den Emails an PayPal gesendet habe, haben sie den Konflikt nach 1 Tag geschlossen, da virtuelle Ware vom Verkäuferschutz ausgeschlossen ist. Jetzt bin ich auch im Minus und die Anrufe von PayPal fangen jetzt an :) Seid Ihr sicher, das aussitzen wirklich was bringt?
    • NAFEST schrieb:

      Obwohl ich Screens von den Emails an PayPal gesendet habe, haben sie den Konflikt nach 1 Tag geschlossen, da virtuelle Ware vom Verkäuferschutz ausgeschlossen ist.
      du hast halt deinen eigenen Verkäuferschutz aktiviert und so dein Geld gesichert. Ist virtuelle Ware nicht auch vom Käuferschutz ausgeschlossen?

      Hier gibts einen Brief, der Paypal bei "angeblichem Fremdzugriff" in die Schranken weist:
      123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=484933&ccheck=1



      123recht.net/setty schrieb:

      Interessant war jedoch das der Käufer mit "fremder Kontenzugriff" den Fall gewinnen konnte. Mir wurde jedoch von allen drei telefonischen Mitarbeitern übereinstimmend ein anderer Grund ("Verkauf virtueller Güter") zur Last gelegt. Der angegebene Grund "fremder Kontenzugriff" wurde dabei immer weit in den Hintergrund gerückt...
      Lustigerweise habe ich ein paar Monate zuvor ein virtuelles Gut erworben, hatte Probleme damit, habe dort den Käuferschutz beantragt und verloren.
      man müsste das mal nachverfolgen, vielleicht nimmt Paypal ja jetzt das Geld von Käufer UND Vk, bzw behauptet bei beiden, dem jeweils anderen sei es erstattet worden, mit dem Todschlagargument: Virtuelle Ware ist von jeglicher Gelderstattung ausgeschlossen? :saint:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Virtuelle Ware bekommt auch keinen Käuferschutz, aber wenn der Kontoinhaber von PayPal einen unerlaubten Kontozugriff meldet, dann bekommt der Käufer/Kontoinhaber/Betrüger das Geld zurück erstattet. So habe ich den Konflikt verloren und das Geld 800€ auf meinem PayPal Konto abgebucht bekommen. Zum Glück hatte ich das Geld vorher auf meinem Konto überweisen lassen. Eine Anzeige wegen Betruges hatte ich trotzdem bei der Polizei erstattet. Aber so wie sich das alles liest im Netz, gibt es wirklich keinen Fall, wo mehr passiert ist, als Anrufe,Emails und Inkassobriefe. Deswegen war ich ja hier gespannt, wo der Fall schon etwas länger her, ob sich schon was getan hat :)
    • "Aber so wie sich das alles liest im Netz, gibt es wirklich keinen Fall, wo mehr passiert ist, als Anrufe,Emails und Inkassobriefe"
      Es gibt wirklich keinen Fall? Und dieser Brief, der bei 123recht verlinkt ist, ist auch so in Ordnung?
      Gibt es vielleicht eine ausführlichere Ausführung darüber, wie Paypal vor dem Gericht argumentieren müsste/könnte? Bin ich als Zahlungsempfänger tatsächlich im "Recht", wenn ich Geld erhalte, einen Gutschein etc. an die bei eBay/Paypal (dieselbe) hinterlegte Mail sende und dieses trotzdem Rückbuchung behalten möchte?