Versuchter Betrug durch Firma IsarSpace GmbH, München - quiz-king.org

    • Dem Treiben muss im Interesse aller ein Ende gesetzt werden

      Bin in diese Abofalle geraten und habe es nicht für möglich gehalten, dass hier so etwas wie ein Vertrag zustande kommt.

      Gibt es ein Interesse mittels einer Sammelklage diesem Treiben ein Ende zu setzen?

      Etwas über 2000 Aufrufe dieser Seite zeigen, dass das vielleicht möglich wäre.

      Weiterhin noch frohe Weihnachten
    • Welche Hilfestellung erhalten wir mit deinem Hinweis?

      t-online.de/ratgeber/technik/i…schutz-oder-polizei-.html

      In obigen Link erfährt man, dass die Verbraucherschutzzentralen Unterstüzung leisten, um Sammelklagen vorzubereiten.

      Ich denke, man sollte um einen fairen Geschäftsverkehr im Internet bemüht sein und nicht das Feld oberschlauen Lumpen überlassen.

      Weihnachtliche Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Dazugelernt ()

    • Auch wenn es bei T- online steht, es gibt keine Sammelklage in Deutschland.

      de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

      In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
      Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.
      Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
      Das deutsche Recht kennt die Verbandsklage, welche mit der Sammelklage vergleichbar ist und überwiegend im Umweltrecht Anwendung findet.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • @dazugelernt
      Du musst noch etwas dazu lernen. Glaub nicht jeden Scheix, den Du im Internet liest. Es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Das wird auch nicht richtiger, wenn t-online so etwas schreibt.


      Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet [...]. In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht.
      de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

      In Deutschland musst Du schon alleine aktiv werden, wenn Du dein Recht zivilrechtlich durchsetzten willst. Strafrechtlich hat ein Staatsanwalt die Möglichkeit mehrere Strafanzeigen zusammen zu packen um daraus ein Sammelverfahren zu machen. Aber auch hier muss jeder Anzeigenerstatter allein aggieren.

      Was jedoch sinnvoll und richtig ist, ist das Sammeln von Anzeigen in einer Art Interessengemeinschaft, um den Ermittlungsbehörden zu zeigen, welche Kollegen alles in dem Fall ermitteln. Das ist in der Regel aber nur dann nötig, wenn der Täter unbekannt ist.

      Wenn Du dich von IsarSpace betrogen fühlst, dann musst Du alleine zur Polizei gehen und es zur Anzeige bringen. Das wäre der starfrechtliche Teil. Zivilrechtlich müsstest Du dich selbst darum kümmern, dass Du dein Geld von Isarspace zurück bekommst. Widerspreche dem ABO (auch wenn rechtlich u.U.. gar kein Vertrag zu stande gekommen ist) wegen beispielsweise arglistiger Täuschung und fordere dein Geld von denen binnen einer Frist von z.B. 10 Tagen zurück. Zahlen sie nicht, kannst Du es mit einem Mahnbescheid versuchen.

      Wie man in solchen Abo-Fällen aber genau verhalten sollte, kann ich Dir nicht sagen. Im Internet findet man dazu auch zu viele unterschiedlichen Meinungen. Eine recht gute und ausführliche Ausarbeitung findest du hier.

      Tante Edit sieht gerade, das Mijanne schneller war ;)
    • Wäller schrieb:

      Es gibt in Deutschland keine Sammelklage, höchstens eine Hammelplage. :D


      Das heisst in Deutschland seit ewigen Zeiten und einem Vertippsler im ebay-Forum Semmelklage. Dabei wird dann versemmelklagigt und die Semmelverklachigung soll auch gelegentlich vorgekommen sein.

      Dazugelernt schrieb:

      Bin in diese Abofalle geraten

      Oh, pfui. Pöhses Wort. Da hat der Her Voß und die Isarspace schon gemeint, sie müssten mit dem Anwalt um die Ecke kommen. Aber anscheinend ist es mit dem Eilbedürfnis doch nicht so weit her. Oder sie warten, bis genügend Semmeln zusammen sind. Und dann wirst Du gleich mit versemmelklagigt, dass es nur so knirscht im Paniermehl. ;)

      Dazugelernt schrieb:

      und habe es nicht für möglich gehalten, dass hier so etwas wie ein Vertrag zustande kommt.


      Oh... Also entweder kommt ein Vertrag zustande oder es kommt keiner. "So etwas wie ein Vertrag" ist ungefähr die selbe Aussagen wie "ein bisschen schwanger".


      Dazugelernt schrieb:

      Etwas über 2000 Aufrufe dieser Seite zeigen, dass das vielleicht möglich wäre.

      Bestreite, dass ein Vertrag zustandegekommen ist mit hilfsweiser Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und höchst hilfsweisem Widerruf an die in der Widerrufsbelehrung genannte Anschrift. Den am besten (weil ich bekanntlich naturbelassen bösartig bin) per Brief mit schriftlichem Widerrufsformular. Damit die auch ein bisschen Post auf dem Schreibtisch haben.



      In obigen Link erfährt man, dass die Verbraucherschutzzentralen Unterstüzung leisten, um Sammelklagen vorzubereiten.



      Es gibt in Deutschland trotzdem keine Sammelklagen. Und bitte nicht beleidigt sein, aber ungefähr 104,12% der Journalisten sind rechtlich ungefähr so gebildet wie anderthalb Meter mitteltrockener Feldweg zwischen zwei Stoppeläckern im Winter. Da machen die von t-dooflein keine Ausnahme. Diese Absonderungen journalistischer Verdauungsstörungen tu ich mir höchstens dann an, wenn ich mich aufregen will. Ansonsten kann man die alle in einen Sack stecken und mit dem Knüppel draufhauen - trifft garantiert nicht den Falschen.

      Es gibt entweder die "Musterklage" wobei die nichts anderes ist, als die Klage eines einzelnen aus einer ganzen Gruppe von Anspruchstellern, um die rechtliche Situation gerichtlich klären zu lassen, damit man dann für die anderen Anspruchsteller zu einem Vergleich mit dem Beklagten kommt oder die Streitgenossenschaft, bei der mehrere Kläger mit einem gleich gelagerten Anspruch gegen den selben Anspruchsgegner zusammen einen Anwalt beauftragen, damit der in einem einzelnen Verfahren alle Klagen zusammen durchklagt. Aber anders als bei der Sammelklage viktorianischen Rechts (England, USA) bekommt dann jeder Kläger trotzdem sein eigenes Urteil in Sachen Ich-Kläger ./. Du-Beklagter, aus dem er vollstrecken lassen kann oder auch nicht. Bei der Sammelklage nach viktorianischem Recht ergeht ein einziges Urteil für alle Kläger, bei dem sie sich ihren Anspruch dann untereinander aufteilen müssen.

      Axo - und bevor jetzt jemand kommt und glaubt, die "Musterklage" sei der "Präzedenzfall": im Prinzip ja, aber es gibt in Deutschland auch keinen Präzedenzfall wie in den USA. Dort erlangt der Präzedenzfall nämlich allgemeingültig Rechtskraft und kann bei weiteren Klagen herangezogen werden. Aus dem Grund darf ein Anwalt in den USA nach dem Studium erst mal ein paar Jahre Recherche machen und Urteile suchen. Das Druckmittel der Musterklage besteht eben darin, dass die anderen nicht auch noch klagen müssen, weil der Beklagte ja weiss, wie das dann ausgehen dürfte.

      (Ist jetzt mal ohne alle Feinheiten ins Unreine gesprochen so dass es hoffentlich auf für Nichtjuristen verständlich ist)

      Wenn die Geld von dir wollen, sollen die klagen. Dann dürfen sie nämlich auch mal eben mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Vorleistung gehen.

      Wobei ich sogar daran zweifle, dass der Anwalt noch ihr Freund ist. Denn zunächst ist es ja so, dass jeder Anrecht auf rechtliche Unterstützung hat. Also nimmt man ein Mandat erst mal an. Kommt man dann aber mit so einem unausgegorenen Mist um die Ecke wie sich das aus dem Beitrag der Redaktion für mich ergibt (ich habe solche unreflektierten Fresszettel oft genug hier rumliegen) weil der Mandant einem das so erzählt und dabei durchaus seriös rüberkommt und ist dann plötzlich gezwungen, sich mit dem Ding ernsthaft auseinanderzusetzen, fällt einem plötzlich auf, weshalb der Mandant den Charme eines Immobilienberaters oder Gebrauchtwagenverkäufers versprüht und was man sich da für ein faules Ei ins Nest hat legen lassen.

      Den Kollegen kann ich nur raten: lasst die Finger von Isarspace. Wer Dreck anfasst hat hinterher oft genug selber schmutzige Pfoten. Und damit fasst man dann besser keine sauberen Mandate mehr an.

      Und keine Bange, ihr kommt trotzdem in den Himmel. Anwälte kommen nicht in die Hölle - der Teufel will da unten keine Konkurrenz. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

      "der Teufel will keine Konkurrenz"

      Einfach den Scheixx anfechten gemäss § 119 Irtum, §120 falscher Übermittlung und § 123 Täuschung und Drohung BGB dann noch den §142.2 BGB ranziehen und die dürften endgültig erschlagen sein.

      Bekomme ich dann noch irgendwelche Mahnungen von irgendwelchen Inkasssofirmen oder RAs kann cih auf die Anfechtung hinweisen und die Zahlugn endgültig verweigern.

      eins vergass ich nioch, die Drittanbietersperre bei meine Provider einrichten lassen, dann haben solche Typen keine Chance.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Sammelklage oder Prozessverbindung

      mijanne2007 schrieb:

      In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der class action nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen. Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund. Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht. Das deutsche Recht kennt die Verbandsklage, welche mit der Sammelklage vergleichbar ist und überwiegend im Umweltrecht Anwendung findet.

      Ich sehe,dass hier einige Volljuristen an Board sind. Mir als Leihe ist es Wurst, ob das Kind Sammelklage oder Prozessverbindung heißt. Entscheidend ist, dass gegen das Lumpenpack vorgegangen wird. Dieses Pack hofft darauf, dass wegen des geringen Streitwerts von 5 oder 20€ niemand zum Anwalt läuft und gutes Geld dem schlechten hinterherwirft. Das ändert sich, wenn sich die Gruppe der Geschädigten zusammenfindet.

      Falls es nicht zu einer konzertierten Aktion kommt, dann ist dieser Thread lediglich eine detaillierte Bauanleitung für die Lumpen, wie man mit garantiertem Erfolg Leute übers Ohr haut.

      Um die Bauanletung noch zu vervollständigen, das vermeintliche Quiz öffnete sich bei der Nutzung der App "mehr-tanken" und zwar beim Scrollen. Diese App fährt dynamisch den Werbebanner der Lumpen ins Fenster, so dass beim unfreiwilligen Berühren nicht mehr gescrolled wird sondern das Quiz den Bildschirm übernimmt. Der Arglose denkt, dass gehört zu der seriösen Tanken-APP. Der Rest ist oben beschrieben.

      Also, wie schauts aus? Sollen die Lumpen weitermachen dürfen?

      Redaktion: Diverse Leerzitate entfernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Dazugelernt ()

    • das Zitieren und antworten würde ich mal etwas im Übungsfred üben...



      Und Bauanleitungen gibts hier nicht..... aber Hinweise wie man dagegen angeht....



      und was deine "konzertierte Aktion" angeht: jeder muss selbst und für sich tätig werden. "Zusammenrotten" und "etwas unternehmen" ist kontraproduktiv und hilft Garnichts



      Tante Edith fügte etwas ein

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • Für mich ist klar, dass da eine Drittanbietersperre hilft.

      Dann müssen die Typen eigene Rechnungen stellen und dagegen kann man Widerspruch bzw. Einspruch einlegen und den angeblichen Vertag gemäss § 119 Irrtum, 120 falscher Übermittlung, 123 Täuschung und 142.2 Anfechtbarkeit bekannt BGB anfechten.

      dies bewirkt, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid wirkungsvoll abgewiesen werden kann, bzw. erfolglos ist. Auch RAEs und Inkassotrolle dürfen bestrittene oder angefochtene Forderungen nicht weiterverfolgen.


      Wann kommt das bei uns? heise.de/newsticker/meldung/Ab…-muss-bluten-2504991.html
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Dazugelernt schrieb:



      Mir als Leihe ist es Wurst, ob das Kind Sammelklage oder Prozessverbindung heißt. Entscheidend ist, dass gegen das Lumpenpack vorgegangen wird. Dieses Pack hofft darauf, dass wegen des geringen Streitwerts von 5 oder 20€ niemand zum Anwalt läuft und gutes Geld dem schlechten hinterherwirft. Das ändert sich, wenn sich die Gruppe der Geschädigten zusammenfindet.

      Leider ist es rechlich kein "Wurst". Du kannst dich nicht mit anderen so einfach zusammenschliessen!

      Du darfst alleine zum Anwalt, eine Anklage erheben und von deinem Anwalt eine Klagebegründung schreiben lassen.
      Dann kann dein Anwalt bei dem Richter eine "Prozessverbindung" anregen (nicht mal verlangen!). Der Richter entscheidet
      dann Anhand von Klagebegründung ob es einen Grund für die Verbindung überhaupt gibt.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Button-Lösung

      raundsi schrieb:

      ...aber schaut mal genau hin, was da in Frage 4 auf einmal steht - man schließt nämlich durch Drücken des Buttons "Weiter" ein 4,99€-Abo im Monat ab. Die Gestaltung des Buttons ist identisch mit denen davor und nur darauf ausgelegt, den Quizteilnehmer in die Falle tappen zu lassen. Das ist in der Form klar rechtswidrig und arglistige Täuschung, vielleicht sogar versuchter Betrug....

      Also, die Gestaltung des Buttons "weiter", der zwar mit Kostenhinweis 4,99€/Woche überschrieben ist, ist nach aktueller Gesetzeslage illegal und stellt heute kein Vertragsabschluss mehr dar. Siehe Wiki: de.wikipedia.org/wiki/Button-L%C3%B6sung

      Herr Voß und Co. kann sich im neuen Jahr warm anziehen.