Mehrere gekaufte Artikel getrennt per PayPal bezahlen - geht das?

    • Mehrere gekaufte Artikel getrennt per PayPal bezahlen - geht das?

      Hallo,

      ich habe mehrere Artikel vom gleichen Anbieter ersteigert. Nun gibt es Probleme mit der Bezahlung: PayPal faßt die Auktionen zu einem Betrag (knapp unter 10.000 Euro) zusammen und will die Bezahlung nicht wie sonst über mein Konto bei der Sparkasse abwickeln, sondern über die Kreditkarte. Nur ist es so, daß die Kreditkarte ein Limit von 5000 Euro pro Vorgang hat. Es geht also nicht.... Der Verkäufer schlägt nun vor, daß ich ihm vertraue und überweise. Da ich allerdings mit Bezahlung per Überweisung schlechte Erfahrungen gemacht habe, möchte ich auf den PayPal Schutz nicht verzichten.
      Hinzu kommt, daß sich der Verkäufer als "gewerblicher Anbieter" bezeichnet, die Rücknahme aber ausschließt und mir auch keine Widerrufserklärung zugesandt hat. Ob eine Absicht dahinter steckt, kann ich nicht feststellen. Daß man ein Angebot mit diesem Widerspruch überhaupt erstellen kann, wundert mich.
    • Jetzt mal unter uns, knapp unter 10.000 Euro ist kein alltäglicher Kauf, selbst wenn es mehrere Artikel sind oder sprechen wir hier von >10 einzelnen Artikeln? Die Sache mit der Kreditkarte finde ich auch merkwürdig, hast Du etwa einen Verfügungsrahmen von über 5000 Euro? Wieso zahlst Du nicht erst den entsprechenden Betrag per Überweisung auf dein PP-Konto ein und zahlst dann von dort aus. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Rücknahme per ebay-Formular ausschließen, das geht, nur ändert das nichts an den geltenden Gesetzen.
    • vanvog schrieb:

      ....Wieso zahlst Du nicht erst den entsprechenden Betrag per Überweisung auf dein PP-Konto ein und zahlst dann von dort aus. Ein gewerblicher Verkäufer kann die Rücknahme per ebay-Formular ausschließen, das geht, nur ändert das nichts an den geltenden Gesetzen.
      Ahh ok, das wäre noch 'ne Möglichkeit. Allerdings würde ich am Liebsten erst eine Partie bezahlen und mir die Ware zuschicken lassen, um dann prüfen zu können, ob sie das viele Geld wert ist.

      Wie würde denn PayPal reagieren, wenn ich von meinem gesetzlich verbrieften Rücktrittsrecht Gebrauch machen würde. Könnten die womöglich sagen: Da steht doch: Keine Rücknahme! Oder würden Sie den Verkäufer unter Druck setzen? Zimperlich sind die nicht, vor Allem dann nicht, wenn es um hohe Beträge geht... Aber das ist halt der Vorteil von PP.
    • Ginkgo77 schrieb:

      Hinzu kommt, daß sich der Verkäufer als "gewerblicher Anbieter" bezeichnet, die Rücknahme aber ausschließt und mir auch keine Widerrufserklärung zugesandt hat.

      Und bei einem so unseriösen und dubiosen Auftritt bist du ernsthaft bereit, 10000€ zu überweisen? Da ist doch der Ärger vorprogrammiert, wenn es zum Gewährleistungsfall kommen sollte. Ganz abgesehen davon, ob wir es hier nicht mit einem betrügerischen Angebot zu tun haben. Das Auftreten dieses Händlers ist bereits so höchst fragwürdig und unseriös. Könntest du hier bitte dringend einen Link zum Angebot einstellen!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ginkgo77 schrieb:

      Allerdings würde ich am Liebsten erst eine Partie bezahlen und mir die Ware zuschicken lassen, um dann prüfen zu können, ob sie das viele Geld wert ist.
      Warum kaufst du dann nicht von vornherein nur eine Partie, überprüfst die und kaufst dann wenn alles ok ist nach?
      Das sieht doch jetzt schon nach Ärger aus und das für so viel Geld.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Mir wird die ganze Transaktion mit ihren Problemen zuviel:
      Ist der Vertrag denn überhaupt gültig, wenn ich keine Widerrufserklärung bekommen habe? Oder ist es so, daß nur die gesetzliche Widerspruchsfrist nicht anfängt zu laufen, so lange ich keine Erklärung bekommen habe? So habe ich den Gesetzestext wenigstens verstanden...

      Der Verkäufer hat jetzt erneut Einzelrechnungen geschickt, die aber beim Versuch zu bezahlen von PayPal immer wieder zusammengefaßt werden. Kann ich den Kauf aufgrund der Unstimmigkeit (gewerblicher Anbieter - keine Rücknahme) eigentlich rückgängig machen? Wie würdet ihr verfahren?
    • Ohne Kenntnis des konkreten Angebots halte ich es, vorsichtig ausgedrückt, für sehr gewagt, den Auftritt des Händlers als dubios und unseriös zu bezeichnen.
      Es gibt durchaus Fälle in denen ein Händler im Fernabsatz kein Widerrufsrecht gewähren muss.
      Z. B. bei Aufträgen nach Kundenspezifikation oder wenn sich das Angebot nicht an Endverbraucher, sondern nur an Händler richtet.
      Ohne Benennung des Angebotes ist daher keine zuverlässige Antwort möglich.
      Muss der Händler ein Widerrufsrecht gewähren, gelten seit Juni 2014 neue gesetzl. Regeln.

      "Der Beginn der Frist wird im neuen Widerrufsrecht nicht mehr an die vollständige Erfüllung von Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher angeknüpft, sondern, vor allen Dingen bei Kaufverträgen, an die Lieferung der bestellten Ware gebunden. Hierbei wird dann je nach Falllage noch unterschieden, ob es sich um die Lieferung einer einzelnen oder mehrerer Waren handelt und ob diese in einer einzelnen oder mehreren Lieferungen erfolgen.

      Selbst bei falscher oder nicht ordnungsgemäßer Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nach 12 Monaten und 14 Tagen ab unterstellten, ordnungsgemäßen Fristbeginn. Dies stellt eine Änderung im Gegensatz zum alten Recht dar. Hier wurde teilweise vertreten, dass eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu einem ewig andauernden Widerrufsrecht führte, was erhebliche Risiken auf der Anbieterseite bedeutete.
      "

      aufrecht.de/beitraege-unserer-…rrufsrecht-juni-2014.html
    • Ginkgo77 schrieb:

      Da ich allerdings mit Bezahlung per Überweisung schlechte Erfahrungen gemacht habe, möchte ich auf den PayPal Schutz nicht verzichten.

      Guck doch mal auf die Artikelseite(n) -> "Versand und Zahlungsmethoden" klicken -> da siehst du was alles durch die eBay-Käuferschutz abgedeckt ist.

      Die Rückerstattung erfolgt auf das PayPal-, Bank- oder Kreditkarten-Konto, das Sie beim Kauf des Artikels verwendet haben. Wenn Sie einen mit „eBay-Garantie“ ausgezeichneten Artikel kaufen und mit einer anderen Zahlungsmethode als PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt haben, so erfolgt Ihre Rückerstattung ausschließlich als PayPal-Zahlung.

      Zitat: pages.ebay.de/kaeuferschutz/fragen-antworten.html

      Wenn die Artikel die entsprechende Markierung haben sollte also auch die eBay-Garantie greifen, wenn du per Überweisung bezahlst. Da du ja ein PayPal-Konto zu haben scheinst, ist das wohl auch für eine eventuelle Rückzahlung keine Hürde.
      Hab damit allerdings bisher keine Erfahrungen gemacht, ob das so reibungslos und kundenfr ähm käuferfreundlich funktioniert wie direkt bei PayPal.
      Trolle werden ignoriert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von eumas ()

    • Ohne Kenntnis des konkreten Angebots halte ich es für extremst leichtsinnig, mich ausgerechnet auf eine vage "Ebay-Garantie" zu verlassen, wobei nicht mal gesichert ist, ob die ohne Paypalzahlung - also Rückgriff auf PP-"Käuferschutz" jemals funktioniert hat.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Ohne Kenntnis des konkreten Angebots halte ich es für extremst leichtsinnig, mich ausgerechnet auf eine vage "Ebay-Garantie" zu verlassen, wobei nicht mal gesichert ist, ob die ohne Paypalzahlung - also Rückgriff auf PP-"Käuferschutz" jemals funktioniert hat.


      Kannst du deine Zweifel auch irgendwie begründen?
      Trolle werden ignoriert.
    • muss ich das? Du weißt ja noch nicht einmal, ob überhaupt im genannten Fall Ebay-Käuferschutz gegeben war/ist.

      Aber hier ein Fall, wo Ebay trotz Käferschmutz den Käuferschutz abgeschmettert hat, und zwar genau mit Hinweis auf PP-Richtlinien, die gar nicht davon berührt sein dürften.

      Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

      Und selbst WENN das überwiegend klappen sollte, wär mir 10000 Bucks ein zu hoher Einsatz für so ein Glücksspiel.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      muss ich das?


      Müssen tust du gar nichts. Aber eine echte Hilfe ist eine tendenziöse Unmutsbekundung auch nicht.
      Der Post erweckt meiner Meinung nach den Eindruck, dass der "ebay-Käuferschutz" schlechter sei als der "PayPal-Käuferschutz". Ich bin mir nicht mal so sicher, ob es da firmenintern überhaupt einen Unterschied gibt, außer dem Namen.
      Genau diese Aussage hätte ich gern unterfüttert.

      (Dass der Käuferschutz, egal welcher "Art" keine Gutscheine, egal welcher Art, umfasst ist seit Jahren klar & wird eindeutig zu schlecht kommuniziert)


      @Ginkgo77:
      Könntest du nicht zur Not ein paar Artikel widerrufen, den Rest bezahlen, ankommen lassen, inspizieren und dann nachbestellen?
      Trolle werden ignoriert.
    • Mich interessieren verschiedene Dinge:

      a)die Auktionen,die der TE gewonnen hat,denn darüber hat er mit dem Vk einen bindenden Vertrag,

      b)seine Begründungen dafür,daß er zu Anfang nur eine eher abwicklungstechnische Frage gestellt hat,aber jetzt offensichtlich kalte Füße wegen der Gesamttransaktion bekommen hat bzw.jetzt nur eine Teilerfüllung anstrebt,wonach der dann ggfs.den "Rest" abzunehmen gedenkt oder eben nicht.

      c)wie er gedenkt,seine Absichten mit PP bzw.Ebay einwandfrei zu regeln sowie dem Vk klarmachen will,daß der wegen nicht erfolgter Rücknahmegarantie gefälligst aus dem Deal auszusteigen habe,wie es dem K beliebt.

      d)aus welchen Gründen jemand 10 Riesen anlegt,aber dann nicht nochmal vergleichweise ein paar Peanuts,um die Teile abzuholen,zu inspizieren und in bar oder sonstwie vor Ort zu begleichen.

      Hier sind mir zu(!!) viele Dinge viel zu(!!)schleierhaft als daß sie seriös beurteilt werden könnten.

      petergabriel
    • Die Gedanken, die P.Gabriel formuliert hat, kamen mir auch beim Durchlesen.

      Bei der Gesamtsumme wird sich in der Regel eine Selbstabholung innerhalb von Deutschland lohnen.
      Wenn die Ware ausserhalb wäre, müßten weitere Überlegungen angestellt werden. Solange nicht einmal bekannt ist, worum es sich handelt, ob TE als Endverbraucher oder Gewerblicher gekauft hat, sind alle weiteren Ratschläge Zeitverschwendung.
    • Sorry, ich war auf Reisen.
      Also: Es handelt sich um antike Grafiken, einzeln ersteigert als Höchstbietender. Der Verkäufer hat sowohl angegeben, er sei gewerblicher Anbieter als auch, er würde den Artikel nicht zurücknehmen. Insgesamt handelt es sich um 4 Blätter. Ich hatte schon 3 andere von ihm ersteigert und mit PP bezahlt. Soweit war alles ok. Ich halte den Verkäufer auch für seriös. Er macht aber nicht den Eindruck eines Händlers. Google sagt, er sei Installateur o.ä. Ich habe beim Steigern nur auf die Angabe "Gewerblicher Anbieter" geschaut und auf PayPal. Beides sind für mich Voraussetzungen für einen Kauf in der Größenordnung.
      Da die jetzt ersteigerten Grafiken etwas anders aussehen als die ersten, würde ich natürlich gerne auf Nummer sicher gehen (Rückgaberecht). So würde ich gerne erst mal eines davon bezahlen und beurteilen, um dann zu entscheiden, ob der Kaufpreis gerechtfertigt ist. Bei einem wirklichen gewerblichen Anbieter hätte ich auch die Möglichkeit der Rückgabe. Die Frage ist, was im Streitfalle mehr wiegt: Die Angabe "Gewerblicher Anbieter" oder die Angabe "Keine Rücknahme". Und, wie schon erwähnt, habe ich auch keine Widerrufsmitteilung erhalten.

      Die Auktion will ich hier nicht verlinken, um den Verkäufer vor eventuellen Nachfragen o.ä. zu schützen.
      Was ich gerne hätte: Klarheit über die rechtliche Lage und Information, wie man die Objekte mit PP einzeln bezahlen kann. Der VK hat mir nachträglich Einzelrechnungen erstellt, die bei Ebay auch erscheinen, aber PayPal faßt die Positionen dann doch wieder alle zusammen und ich kann nur im Paket bezahlen.
    • Gingko, bei der Größenordnung würde ich mich ins Auto setzen. Einen Fachmann z.B. für die Beurteilung von altem Papier mitnehmen und eine Fahrt zum Verkäufer machen. Da ich mich in einem ähnlichen Gebiet "rumtreibe" wäre das für mich ein lösungsorientierter Ansatz. Ich gehe davon aus, dass Du bereits im Vorfeld alles, was zu einer Beurteilung der Wertigkeit notwendig ist, unternommen hast.
    • Dann mach ich Dir mal diesen Vorschlag:

      Nimm mit Institut für Buchrestaurierung in der Bayer.
      Staatsbibliothek, München, Ludwigstraße 16Tel. 089/286380 Kontakt auf. Ich weiß nicht, ob der Dr. Bansa ( Nebenstelle war mal: 2625 ) noch dort ist. Wenn nicht, hat er einen kompetenten Nachfolger. Dort gibt es Papierfachleute und man kann ggf. auch Kollegen empfehlen.

      Hat mich mein Eindruck, dass die Altersbestimmung des Papiers evt. der Bottleneck sein könnte doch nicht getrogen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()