Mehrere gekaufte Artikel getrennt per PayPal bezahlen - geht das?

    • So, inzwischen habe ich zwei spezialisierte Händler und Auktionatoren zu den Blättern befragt. Ich habe sehr hochauflösende Repros gemacht und ihnen zugeschickt. Beide hatten offenbar nicht viel Zeit und Lust, sich näher damit zu befassen. Klar war beiden, daß sie wohl nicht viel wert wären. Es seien keine Entwürfe der Wandgemälde sondern Kopien davon, die jemand vermutlich im 19. Jh. angefertigt hat. Zu welchem Zweck??
      Der Vk hatte geschrieben, sie seien von 1705 vom Maler xy, es handele sich um Entwürfe und es gäbe wohl nichts Vergleichbares auf dem Markt.

      Hier ein Auszug eines Mails einer der genannten Auktionatoren:

      " Ich kann das Papier Ihrer Zeichnungen zwar nicht genau sehen, würde aber meinen, dass die Kopien wohl aus dem 19. Jahrhundert stammen.
      Für uns sind die Blätter daher leider nicht zur Auktion geeignet, obwohl die Darstellung doch recht charmant sind.
      "
      und



      "Dieses (Wandgemälde) entstand Mitte des 18. Jahrhunderts und Ihre Zeichnungen sehen wie 19. Jahrhundert aus. Die Beschriftungen sind m.E. keine Signaturen, sonderen verweisen auf den Schöpfer der Komposition.
      Um Ihnen einen Papierexperten zu nennen, bräuchte ich bitte auch Ihren Wohnort, damit ich jemanden in der Nähe benennen kann.

      Mit besten Grüßen,
      Ruth Baljöhr


      Dr. Ruth Baljöhr
      Leiterin der Abteilung
      Kunst des 15. - 19. Jahrhunderts"


      Das heißt jetzt für mich, daß ich viel zu viel für DIN A4 große Kopien bezahlt habe. Und das nur, weil die Beschreibung auf eine falsche Fährte gelockt hatte. Ich hatte zwar nicht vor, sie gleich wieder mit Gewinn zu "verticken", aber irgendwann werde ich das Geld brauchen und kann es deshalb nicht einfach versenken.


      Darauf angesprochen hat der Vk. ziemlich beleidigend reagiert. Ich hätte ja selbst schuld, daß ich so hoch geboten hätte. Und ich hätte mich ja vorher informieren können.
      Auf Grund seiner kleinen und unscharfen Bilder wäre das aber gar nicht möglich gewesen....


      Ich habe dann den Ebay Kundenservice angerufen. Der gute Mann sagte, das sei Betrug und ich solle zum Anwalt gehen. Ebay würde sich den Vk genau ansehen und Schritte unternehmen. Ich solle die übrigen noch nicht bezahlten Blätter auf keinen Fall bezahlen. Die negativen Eintragungen auf meinem Konto wegen Nichtbezahlens würden selbstverständlich gelöscht. Ich bräuchte mich um nichts kümmern. Und hat mich dann an eine Kollegin von der "Fachabteilung" weitergereicht, die den Fall untersuchen wollte. Per E-mail hat sie dann sehr unverbindlich geschrieben:


      "wie besprochen, habe ich Ihr Anliegen mit den nicht originalen Artikels an unsere Fachabteilung weitergeleitet. So wie ich Sie informiert habe, ist die Anmeldung der käuferschutzfällen zu diesen Artikels schon nicht möglich.
      Aufgrund Ihrer Meldung werden wir die Aktivitäten und die Bewertungen dieses Mitgliedes xy sorgfältig überprüfen.
      Seien Sie versichert, dass wir Ihren Hinweis sehr ernst nehmen, da Sie hierdurch faires und sicheres Handeln auf eBay fördern. Aufgrund Ihres Hinweises werden wir auch aufmerksam verfolgen, ob es künftig Auffälligkeiten im Handelsverhalten dieses Mitgliedes gibt. Das eBay-Sicherheitsteam kann Mitglieder nach Verstößen gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unsere Grundsätze verwarnen oder vom Handel auf eBay ausschließen.

      Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtszeit.

      Mit freundlichen Grüßen"


      Dabei ist es geblieben. Bislang keine weitere Aussage mehrseitens Ebay! Stattdessen haben sie mir 4 weitere Einträge reingehauen, weil ich nicht bezahlt hätte! Ich habe das Gefühl, daß das alles nur heiße Luft war und sie in Wahrheit den Betrug decken. Das wäre auch genau das, was ich schon von anderer Seite über die Bucht gehört habe. Jetzt könnte der Vk sogar noch auf Erfüllung der Kaufverträge klagen! Mit welchem Erfolg, sei mal dahingestellt.
      Fakt ist: Der Vk verkauft weiter als "Gewerblicher Anbieter" und nimmt keine Waren zurück. Nicht einmal das hat Ebay beanstandet! Ich fasses nicht.....

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    • Ich hatte dich bereits vor fast 2 Wochen vor einem Kauf gewarnt:

      biguhu schrieb:

      Und bei einem so unseriösen und dubiosen Auftritt bist du ernsthaft bereit, 10000€ zu überweisen? Da ist doch der Ärger vorprogrammiert, wenn es zum Gewährleistungsfall kommen sollte. Ganz abgesehen davon, ob wir es hier nicht mit einem betrügerischen Angebot zu tun haben. Das Auftreten dieses Händlers ist bereits so höchst fragwürdig und unseriös. Könntest du hier bitte dringend einen Link zum Angebot einstellen!

      Und wärst du meiner Bitte nachgekommen und hättest hier die Auktion eingestellt, dann hätte ich dich vielleicht im Vorfeld darauf hinweisen können, dass die Grafiken nicht aus dem frühen 18. Jh. stammen können. Schade, wenn alle Warnungen umsonst waren.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ich hatte dich bereits vor fast 2 Wochen vor einem Kauf gewarnt:

      biguhu schrieb:

      Und bei einem so unseriösen und dubiosen Auftritt bist du ernsthaft bereit, 10000€ zu überweisen? Da ist doch der Ärger vorprogrammiert, wenn es zum Gewährleistungsfall kommen sollte. Ganz abgesehen davon, ob wir es hier nicht mit einem betrügerischen Angebot zu tun haben. Das Auftreten dieses Händlers ist bereits so höchst fragwürdig und unseriös. Könntest du hier bitte dringend einen Link zum Angebot einstellen!

      Und wärst du meiner Bitte nachgekommen und hättest hier die Auktion eingestellt, dann hätte ich dich vielleicht im Vorfeld darauf hinweisen können, dass die Grafiken nicht aus dem frühen 18. Jh. stammen können. Schade, wenn alle Warnungen umsonst waren.
      Du hast mir nicht verraten, daß Du fachlich in der Lage bist, die Blätter zu beurteilen.
      Das Beste, was ich hätte tun können /sollen, wäre gewesen, zehn Riesen aufs PayPal-Konto zu überweisen und dann zu bezahlen. PayPal hat mir mitgeteilt, daß die Bezahlung aus Sicherheitsgründen nicht möglich war. Wenn so viel auf dem PP-Konto gewesen wäre, wäre das durchgegangen. Und dann hätte ich im Prinzip viel Zeit gehabt, die Echtheit und das Alter überprüfen zu lassen. Da der Vk die Rücknahme ausgeschlossen hat, gab es auch keine Rückgabefrist. Die beginnt erst zu laufen, sobald die Rücknahmeerklärung beim Käufer eingetroffen ist Wenn ich nach Begutachtung dann einen Fall eröffnet hätte wegen erheblicher Abweichung der Beschreibung, hätte PayPal sofort die Hunde losgelassen. Das habe ich einmal mitbekommen! Die fordern den Vk dann ultimativ zur Einzahlung des Kaufbetrags auf das PP-Konto auf, gleich noch mit der Drohung, daß sonst sofort ein Mahnbescheid käme.
      Das habe ich leider nicht so gemacht.....
    • Du hast also zuvor ohne Einholen einer Expertenmeinung an den Auktionen teilgenommen und nach Threaderöffnung einen Teil der Auktionen per Überweisung bezahlt ohne die inzw. eingeholten Expertenmeinungen abzuwarten?
      Welches Gewerbe hat der VK denn überhaupt?
      Hat er nur Grafiken bzw. Vergleichbares im Angebot oder bietet er normalerweise ganz andere Ware an und deklariert die Grafiken als Verkäufe aus privatem Bestand?
      Was ist denn mit den Grafiken, die du zuvor erstanden und mit PayPal bezahlt hast? Ist damit alles ok.?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Du hast also zuvor ohne Einholen einer Expertenmeinung an den Auktionen teilgenommen und nach Threaderöffnung einen Teil der Auktionen per Überweisung bezahlt ohne die inzw. eingeholten Expertenmeinungen abzuwarten?
      Welches Gewerbe hat der VK denn überhaupt?
      Hat er nur Grafiken bzw. Vergleichbares im Angebot oder bietet er normalerweise ganz andere Ware an und deklariert die Grafiken als Verkäufe aus privatem Bestand?
      Was ist denn mit den Grafiken, die du zuvor erstanden und mit PayPal bezahlt hast? Ist damit alles ok.?
      Wie willste denn in wenigen Tagen eine Expertenmeinung einholen, und noch dazu ohne vernünftige Abbildungen??? Da mußt Du erst mal forschen, wer da infrage kommt, und dann haben diese Leute auch viel zu tun, z.B. vorweihnachtliche Messen und Auktionen.


      Bezahlt habe ich die ersten drei mit PayPal, da waren es ja nur etwas über 3000 Euro.

      Gewerbe? Hab' ich schon geschrieben: Laut Google ist er Installateur. Handelt aber offensichtlich nebenbei in kleinem Maßstab mit alten Sachen.So sehe ich das zumindest. Vielleicht isses auch seine Frau, wer weiß das schon....

      "Deklariert" hat er die Grafiken aus der Mappe einer verstorbenen Kunsthistorikerin und hat sie als "Weltkunst" bezeichnet. Die ganze Beschreibung weist ihn oder sie als Amateur aus....

      Jetzt sehe ich gerade, daß er die nicht bezahlten Blätter wieder reingestellt hat -mit identischem Text. Und meine Bewertungen der ersten drei Käufe wurden einfach kommentarlos gelöscht. Keine falschen Aussagen oder Beleidigungen waren enthalten, nur, daß die Beschreibungen falsch waren und das Wort "Vorsicht".
      Zu Ebay fällt mir jetzt nix mehr ein....

      Hier eine der wiedereingestellten Auktionen:

      ebay.de/itm/Uralter-Fasanen-En…lerei&hash=item5d52caf1c1
    • Mirabella Neumann schrieb:

      .... Was ist denn mit den Grafiken, die du zuvor erstanden und mit PayPal bezahlt hast? Ist damit alles ok.?

      Naja, das sind genau die, die ich habe begutachten lassen. Ebay lehnt Käuferschutz ab (ohne dies zu begründen) und belügt mich von a bis z. Ich werde mir schwer überlegen, ob ich auf dieser verrotteten Plattform nochmal etwas kaufe. Vielleicht behandeln sie mich auch wie Dreck, weil ich zwar schon viel gekauft, aber noch nicht ein Stück verkauft habe.

      Redaktion: Posting repariert.
    • Schade das sich meine Befürchtung bewahrheitet hat.

      Du solltest jetzt umgehend den Verkäufer zur Rückabwicklung wg. dieses Mangels mit datumsgenauer Frist auffordern und
      ihm ankündigen, bei fruchtlosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Rechte zu beauftragen. Mängel an der Kaufsache,
      die nicht beschrieben worden sind, kann kein Verkäufer ausschliessen.
      Ausserdem kannst Du ihm wg. der Neueinstellung(en) eine Strafanzeige in Aussicht stellen. Jetzt handelt er ja vorsätzlich - die Voraussetzung
      für Betrug.
    • grafiksammler schrieb:

      ....
      Ausserdem kannst Du ihm wg. der Neueinstellung(en) eine Strafanzeige in Aussicht stellen. Jetzt handelt er ja vorsätzlich - die Voraussetzung
      für Betrug.
      Und dadurch, daß Ebay von mir in Kenntnis gesetzt wurde und nicht reagiert, und sogar meine Bewertungen gelöscht hat, ist die Plattform zum Komplizen eines Betrügers geworden. Man muß ja fast vermuten, daß das Manipulieren von Bewertungen zum Alltag und Geschäftsmodell der Plattform gehört. Das könnte einen Umfang haben wie die Manipulationen beim ADAC! Vielleicht mache ich mal die Presse darauf aufmerksam, denn das stinkt gewaltig!
    • Du hast also 7 Artikel gekauft. 3 wurden mit PayPal bezahlt und 4 hast du nicht bezahlt.
      Ebay/PayPal hat aber für die 3 Artikel keinen Käuferschutz gewährt.
      Fragen:
      Wann hast du gekauft, wann gezahlt und wann einen Fall eröffnet?
      Wo hast du den Fall eröffnet (Ebay oder PayPal)?
      Wann hast du ggf. den Fall zur Entscheidung übergeben?
      Wurden von Ebay/PayPal ggf. Gutachten verlangt?

      Mit der Formulierung aus der Email "So wie ich Sie informiert habe, ist die Anmeldung der käuferschutzfällen zu diesen Artikels schon nicht möglich.", kann ich nichts anfangen.
      Schon nicht mehr möglich? Noch nicht möglich?
      Von wann ist diese Email denn und betrifft sie also die Artikel, die mit PayPal bezahlt wurden?

      Grafiksammler, wiedereingestellt wurden offenbar die nicht bezahlten und nicht begutachteten, die sich laut TE auch von den ersten in der Machart unterscheiden sollen, wenn ich das nun alles richtig verstanden haben sollte.

      Edit: Evtl. kannst du gegen die Ablehnung des K-Schutzes Einspruch einlegen. Dazu müsste aber zunächst einmal geklärt werden, weshalb er abgelehnt wurde.
      Fristen nicht eingehalten? Oder wurden diese Expertenmeinungen nicht als Gutachten anerkannt?

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    • Ginkgo77 schrieb:

      Du hast mir nicht verraten, daß Du fachlich in der Lage bist, die Blätter zu beurteilen.

      Meine Frage nach den Auktionen ist erfolgt bevor ich konkret wusste, worum es sich handelt. Wir haben hier genug Experten auf verschiedenen Fachgebieten und insbesondere für Probleme mit ebay-Auktionen, als dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, die Auktion zu veröffentlichen.

      Ginkgo77 schrieb:

      Es handelt sich um antike Grafiken

      Nein, es handelt sich um neuzeitliche Aquarell-Malerei auf Papier.

      Ginkgo77 schrieb:

      Es seien keine Entwürfe der Wandgemälde sondern Kopien davon, die jemand vermutlich im 19. Jh. angefertigt hat.

      Wo steht in der Auktion etwas von Wandgemälden? Ich sehe nur Porzellan.

      Auktionsbeschreibung:

      Biete einen uralten Porzellan oder Tapeten Fresko Entwurf aus dem Schloss Schleißheim an,bezeichnet GOULD BIRDS OF ASIA,Nummer 6 von 11,FASANEN SERVICE ,wunderschöne Vogel Entwürfe für Porzellan???,diente den Porzellanmalern in der Werkstatt als Malvorlage,weltweit kaum noch original erhalten,MUSEAL,vergleichbares habe ich noch nicht im Handel gesehen,100 Prozent gemalt kein Druck,Gegenstücke in meinen beendeten Auktionen datiert 1706Jh,signiert J.G.Byss (siehe Top Bewertungen) ,tolle Lupenmalerei in aller größter Kunst,diverse Altersspuren, ansonsten original Gebrauchsspuren , Aussenmass von 27cm auf 19cm,frisch aus einer Mappe einer verstorbenen Kunsthistorikerin in Dresden,in meinen anderen Auktionen folgen aus der Fasanen Serie weitere Blätter alle durch nummeriert ----Viel Erfolg beim Bieten---

      Zunächst einmal halte ich die Datierung von 1706 für nicht haltbar, wenn es sich um Vorlagen für die Porzellanherstellung halten soll. Die erste europäische Porzellanmanufaktur wurden 1710 in Meißen eröffnet. Ich kenne mich in diesem Bereich zwar weniger aus, halte es aber zudem für unwahrscheinlich, dass gemalte Blätter als Vorlagen dienten, hier würde ich eher Druckgrafiken vermuten. Dies aber nur unter Vorbehalt. Weiterhin kann ich einen J.G.Byss in keiner mir bekannten Künstler-Bibliographie finden. Sehr wohl gibt es aber einen Johann Rudolf Byss, der im frühen 18. Jh. tätig war. Woher stammt eigentlich die zeitliche und künstlerische Zuordnung? Ich kann auf den Fotos nichts Derartiges erkennen.

      Und weil ich die Angebote nun erst recht als äußerst dubios erachte, hier der Account und die selbst veröffentlichten Daten des Verkäufers:

      ophelia03

      Daniel Franck
      Lenggrieserstraße 20
      83646 Bad Tölz
      DE
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Na ja, der VK legt sich nicht wirklich fest. Da steht Porzellan-, Tapeten- oder Freskoentwurf. Porzellan ist zudem mit vielen ???? versehen und es folgen dann eher allgemeingehaltene Ausführungen über Porzellan-Entwürfe.
      Insgesamt wäre es aber sinnvoll, wenn TE konkret die 3 (mit PayPal) bezahlten Auktionen benennen würde.
      Die hier benannte und wiedereingestellte wurde ja gar nicht bezahlt, nicht geliefert und nicht "begutachet".
      Vielleicht gibt es Unterschiede in der Beschreibung bzw. der Qualität/Machart?
    • biguhu schrieb:

      Ginkgo77 schrieb:

      Du hast mir nicht verraten, daß Du fachlich in der Lage bist, die Blätter zu beurteilen.

      Meine Frage nach den Auktionen ist erfolgt bevor ich konkret wusste, worum es sich handelt. Wir haben hier genug Experten auf verschiedenen Fachgebieten und insbesondere für Probleme mit ebay-Auktionen, als dass es auf jeden Fall sinnvoll ist, die Auktion zu veröffentlichen.

      Ginkgo77 schrieb:

      Es handelt sich um antike Grafiken

      Nein, es handelt sich um neuzeitliche Aquarell-Malerei auf Papier.

      Ginkgo77 schrieb:

      Es seien keine Entwürfe der Wandgemälde sondern Kopien davon, die jemand vermutlich im 19. Jh. angefertigt hat.

      Wo steht in der Auktion etwas von Wandgemälden? Ich sehe nur Porzellan.

      Auktionsbeschreibung:

      Biete einen uralten Porzellan oder Tapeten Fresko Entwurf aus dem Schloss Schleißheim an,bezeichnet GOULD BIRDS OF ASIA,Nummer 6 von 11,FASANEN SERVICE ,wunderschöne Vogel Entwürfe für Porzellan???,diente den Porzellanmalern in der Werkstatt als Malvorlage,weltweit kaum noch original erhalten,MUSEAL,vergleichbares habe ich noch nicht im Handel gesehen,100 Prozent gemalt kein Druck,Gegenstücke in meinen beendeten Auktionen datiert 1706Jh,signiert J.G.Byss (siehe Top Bewertungen) ,tolle Lupenmalerei in aller größter Kunst,diverse Altersspuren, ansonsten original Gebrauchsspuren , Aussenmass von 27cm auf 19cm,frisch aus einer Mappe einer verstorbenen Kunsthistorikerin in Dresden,in meinen anderen Auktionen folgen aus der Fasanen Serie weitere Blätter alle durch nummeriert ----Viel Erfolg beim Bieten---

      Zunächst einmal halte ich die Datierung von 1706 für nicht haltbar, wenn es sich um Vorlagen für die Porzellanherstellung halten soll. Die erste europäische Porzellanmanufaktur wurden 1710 in Meißen eröffnet. Ich kenne mich in diesem Bereich zwar weniger aus, halte es aber zudem für unwahrscheinlich, dass gemalte Blätter als Vorlagen dienten, hier würde ich eher Druckgrafiken vermuten. Dies aber nur unter Vorbehalt. Weiterhin kann ich einen J.G.Byss in keiner mir bekannten Künstler-Bibliographie finden. Sehr wohl gibt es aber einen Johann Rudolf Byss, der im frühen 18. Jh. tätig war. Woher stammt eigentlich die zeitliche und künstlerische Zuordnung? Ich kann auf den Fotos nichts Derartiges erkennen.

      Und weil ich die Angebote nun erst recht als äußerst dubios erachte, hier der Account und die selbst veröffentlichten Daten des Verkäufers:

      ophelia03

      Daniel Franck
      Lenggrieserstraße 20
      83646 Bad Tölz
      DE
      Hallo,

      auf den aktuellen Auktionen steht nichts von Wandfriesen und ist auch keine sog. Signatur zu sehen. Die Beschreibung bezieht sich aber auf ein Blatt, das ich in der ersten Tranche ersteigert habe.

      Auch mir ist aufgefallen, daß die Initialen nicht übereinstimmen. Da ich aber weiß, daß der Vater von J.R.Byss schon Maler war, lag für mich nahe anzunehmen, daß ein Bruder diese "Entwürfe" gemalt haben könnte. Wenn es sich nun aber um Kopien handelt, könnte es auch sein, daß dem Kopist ein Fehler unterlaufen ist. Nun schicke ich mal hochauflösende Fotos meiner Blätter an die Museumsreferentin der Bayerischen Schlösserverwaltung, um herauszufinden, ob es diese Darstellungen dort im Schloss Schleißheim überhaupt gibt.

      Daß es sich um Malvorlagen für Porzellane handelt habe ich auch ausgeschlossen, zumindest mit diesem Datum. Da gab es in ganz Europa noch kein Stück europäisches Porzellan. Ich denke, der Verkäufer hat ohne zu recherchieren einfach wild fantasiert, um den Preis hochzutreiben.

      Frage:
      Woran erkennt man, daß es sich um "neuzeitliche Aquarellmalerei" handelt? Aus welcher Zeit? Ich habe, wie gesagt, hochauflösende Bilder, die ich zuschicken könnte.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Na ja, der VK legt sich nicht wirklich fest. Da steht Porzellan-, Tapeten- oder Freskoentwurf. Porzellan ist zudem mit vielen ???? versehen und es folgen dann eher allgemeingehaltene Ausführungen über Porzellan-Entwürfe.
      Insgesamt wäre es aber sinnvoll, wenn TE konkret die 3 (mit PayPal) bezahlten Auktionen benennen würde.
      Die hier benannte und wiedereingestellte wurde ja gar nicht bezahlt, nicht geliefert und nicht "begutachet".
      Vielleicht gibt es Unterschiede in der Beschreibung bzw. der Qualität/Machart?
      Die erhaltenen und bezahlten Auktionen sind:

      111478693577

      121450621920

      121452017540



      Die Hintergrundmalereien sehen gleich aus, die Vogeldarstellungen wirken älter und detailreicher.
    • Noch einmal: Hattest du innerhalb von 45 Tagen nach Zahlung einen Fall unter "Konfliktlösung" bzw.. "Probleme klären" eröffnet?
      Ich vermute, das hast du versäumt.
      Denn am 27.11. hast du diesen Thread eröffnet ohne diese bezahlten Auktionen zu beanstanden.
      Sollte es so sein, dann sehe ich über Ebay/PayPal keine Möglichkeiten mehr.
      Die neue 180-Tages-Frist ab Vertragsschluss bei PayPal gilt erst ab Januar 2015.

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full

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    • Bezügl. der nicht bezahlten Artikel müsstest du in der Nähe der Info, dass du diesbezügl. Einträge in deinem K-Konto hast, ein Scroll-Menü mit dem Punkt "Einspruch" (oder so ähnlich) finden.

      Solltest du bisher noch keinen Eintrag haben, dann müsste er vollautomatisch aufgrund dieses Einspruchs per Scroll-Menü entfernt werden.
      Ich weiß aber nicht, ob das auch funktioniert, wenn es 4 Einträge auf einmal sind. Versuch macht kluch.

      Ansonsten zitiere ich Grafiksammler in 28.
      "Du solltest jetzt umgehend den Verkäufer zur Rückabwicklung wg. dieses Mangels mit datumsgenauer Frist auffordern und
      ihm ankündigen, bei fruchtlosem Fristablauf einen RA mit der Wahrnehmung Deiner Rechte zu beauftragen."

      Ich habe aber Zweifel, dass sich diese Fernanalysen wirklich als Expertisen eignen.

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