Verkäufer droht mir nach Bewertung und wird böse...

    • Verkäufer droht mir nach Bewertung und wird böse...

      Guten Tag,

      Es geht hier um einen Artikel den ich bei ebay für 50,99 Euro gekauft habe.

      Habe hier auch bereits einen Beitrag verfasst zwecks Rückerstattung und Rücksendekosten :

      Bezahlung: Wie lange darf die Rückerstattung bei Widerruf dauern ?

      Ich habe endlich nach einem Monat hin und her und Rücksendung usw... das Geld erhalten.

      Nun habe ich Ihm bei ebay eine Negative Bewertung geschrieben da ich die ganze Sache sehr lange gedauert hat und ich nichts Positive zu berichten habe :

      > Fazit einmal und nie wieder. Kundenunfreundlich. 1Monat für alles

      Daraufhin erhielt ich eine Email in dem der Verkäufer mich bedroht und ich es als Drohung ansehe :

      habe gerade ihre Bewertung gelesen.
      Wir haben ihre Rücksendung nachweisbar am 17.11. erhalten, und
      nachweisbar am 25.11. überwiesen.
      Also wurde binnen 8 Tagen überwiesen.
      Die gesetzl. Frist ist 14 Tage nach Warenerhalt.
      Wie kommen Sie auf eine Frist von 1 Monat ?
      Damit steht eindeutig die Unwahrheit in ihrer Bewertung.
      Bitte die unwahre Bewertung entfernen.
      Sie wissen hoffentlich, dass wir notfalls einen Rechtsanspruch darauf haben.

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      Ich habe mit 1 Monat gemeint das der ganze Ablauf so wie er war 1 Monat gesamt gedauert hat. Außerdem arbeitet diese Firma nur DI und Do und es hat ewig gedauert bis es mal verschickt wurde.

      Der Verkäufer hat nichts anderes zu tuen als einem Käufer der eine Meinung geschrieben hat zu Drohen

      "Sie wissen hoffentlich, dass wir notfalls einen Rechtsanspruch darauf haben."

      bedrohen lasse ich Mich nicht habe ich nötig. Das schon mal vorweg.

      Frage hierzu : Was kann ich machen ? Er war ja auch in seinen Email Antworten nicht gerade freundlich usw...Ein Positives Einkaufserlebnis habe ich bei ebay anders
      in Erinnerung.


      MFG





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    • Update :

      11:20

      Der Verkäufer schrieb Mir nun folgendes :

      "
      Ps
      Die Sendung wurde auch erst am 11.11. aus der Packstation entnommen und ging in den Versand.
      Auch wurde ihre Widerrufsmail nachweisbar binnen 18 Stunden direkt über ebay am 7.11. beantwortet.
      Auch dies eindeutig nachweisbar.
      Sie versenden jedoch erst am 10.11 / 11.11.
      Also selbst dann insgesamt nur 19 Tage und nicht annähernd Monat.
      Ich hoffe Sie verstehen spätestens jetzt dass ein Gerichtsprozess für Sie schlecht ausgehen würde.
      "

      Was kann ich dafür wenn erst DHL das Paket 3 Tage Später aus der Packstation entnimmt zudem es 1 Woche gedauert als als
      es beim VK war.


      http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&idc=129950798791&rfn=&extendedSearch=true

      am 10 hab ich das Paket in die Packstation gelegt.

      "Ich hoffe Sie verstehen spätestens jetzt dass ein Gerichtsprozess für Sie schlecht ausgehen würde."

      soll ich drüber lachen ?

      Jetzt wird Er aber lagsam lustig...

      MFG


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    • ich habs mir nochmal auch im Nachbarfred durchgelesen.... in deiner Bewertung steht eigentlich nichts drin, was unwahr wäre. Kundenfreundlich waren die Mails und die Abwicklung nicht, insgesamt hat die Abwicklung einen Monat gedauert.... alles stimmig.

      NUR.... nachdem dein Geld ja nun zurückgekommen ist, wäre eine "Rote" nicht nötig gewesen.... eine Graue häts auch getan mit dem ein oder anderen Sternabzug. Aber das ist meine Privatmeinung. Was Justiziables kann ich an der BW auf jeden Fall nicht erkennen...
    • Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, weshalb du mit der Abwicklung der Transaktion unzufrieden warst.
      Die längere Lieferzeit berücksichtigt der Händler mit der Angabe einer längeren Bearbeitungszeit.
      Bei heutiger Bezahlung berechnet Ebay daher ein Lieferdatum am 03. oder 04.12.
      Sollte den K die Ware also erst nach einer Woche erreichen, ist dies vollkommen im angebenen Rahmen.
      Wann hattest du dem VK denn den Rückversand nachgewiesen?
      Wurden die 14 Tage nach diesem Nachweis wirklich unzumutbar überschritten?
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, weshalb du mit der Abwicklung der Transaktion unzufrieden warst.
      Die längere Lieferzeit berücksichtigt der Händler mit der Angabe einer längeren Bearbeitungszeit.
      Bei heutiger Bezahlung berechnet Ebay daher ein Lieferdatum am 03. oder 04.12.
      Sollte den K die Ware also erst nach einer Woche erreichen, ist dies vollkommen im angebenen Rahmen.
      Wann hattest du dem VK denn den Rückversand nachgewiesen?
      Wurden die 14 Tage nach diesem Nachweis wirklich unzumutbar überschritten?
      Hallo

      DHL hat eine ganze Woche gebraucht. Habe den Einlieferungsbeleg der Packstation sogar hier 10.11 und vorher hatte ich den Widerruf eingeleitet.

      Was genau meinst Du ?

      Mfg
    • Nach Erklärung deines Widerrufs hatte der VK für die Rückzahlung 14 Tage Zeit, jedoch muss er diese nicht vor Erhalt der Ware bzw. den Erhalt eines Versandnachweises (durch dich) vornehmen.
      Wurde diese Frist aufgrund der Daten (Widerruf und Versandnachweis) denn wirklich so unzumutbar überschritten, dass es notwendig ist, andere K vor seinen Gepflogenheiten zu warnen bzw. zu forcieren, dass Ebay ggf. zu Sanktionen greift?
      Insgesamt habe ich den Eindruck, dass weder der VK noch du mit dem neuen Widerrufsrecht besonders vertraut seid, das geht aber vielen so und auch ich habe Schwierigkeiten die Fristen nicht durcheinander zu bringen.
      Insgesamt scheint mir aber alles in einem tragbaren Zeitrahmen abgelaufen zu sein und daher verstehe ich die rote Bewertung nicht wirklich.
    • Die Bewertung kannst du überarbeiten. Den entsprechenden Antrag kann der VK dir zukommen lassen.
      Ob der VK mit dieser Lösung jedoch zufrieden ist, ist fraglich. Die durch die rote Bewertung entstandene Erhöhung seiner Ebay-Mängelquote (kann zu Sanktionen führen) bleibt ihm auch bei Überarbeitung erhalten.
      Ob der VK sich bei Beibehaltung des Mangels für die Entscheidung durch einen Richter entscheidet und wie dieser den Sachverhalt sieht, wird dir hier keiner zuverlässig beantworten können.
      Alternativ könntest du selbst bei Ebay eine Entfernung beantragen. Die Meinungen gehen auseinander, ob dies wirklich einen Mangel entfernt, wäre aber ein Versuch wert, sofern du diese Bewertungsabgabe im Nachhinein als etwas voreilig und nicht unbedingt gerechtfertigt ansiehst.
    • Razor09 schrieb:

      Hallo

      Kann ich als Käufer eine Negative Bewerung ändern oder löschen lassen ??

      Würde die Bewertung in eine Neutrale ändern.

      Muss der Verkäufer einen Antrag stellen und ich Ihm drum bitten ?

      Danke

      MFG
      Genau so würde ich verfahren. Die Probleme, die dieser VK bei Rücknahmen und Reklamationen seinen K bereitet, ziehen sich durch seine Bewertungen. Und 114 x hat er mit seinen Drohungen offensichtlich bereits Erfolg gehabt.
      Und da du ja bereits vorher mit dem Ablauf ab Rekla unzufrieden warst, hielte ich es für falsch, dem VK jegliche Konsequenz seines Verhaltens zu ersparen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich kann in der Mitteilung des VK, dass ihm der Rechtsweg offen steht, keine Drohung erkennen.
      Selbstverständlich darf er das, warum auch nicht?
      Die gesetzl. Regelung bezüglich der Rückerstattung aufgrund Versandnachweis halte ich für unausgegoren. Denn wie soll ein Händler den Inhalt der Rücksendung bzw. den Zustand der Ware unbesehen prüfen können?
      Die 114 Überarbeitungen beziehen sich auf über 70000 Bewertungen. Diese auf Drohungen des VK zurückzuführen halte ich für übereilt.
      Einen K brauchen unausgegorene gesetzl. Regelungen und ebensolche Mängelregelungen Ebays nicht zu interessieren.
      Auffällig finde ich jedoch, dass sich der K hier als sehr ungeduldig erwies, was zumindest in seinem anderen Thread deutlich wurde.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich kann in der Mitteilung des VK, dass ihm der Rechtsweg offen steht, keine Drohung erkennen.
      Selbstverständlich darf er das, warum auch nicht?
      Die gesetzl. Regelung bezüglich der Rückerstattung aufgrund Versandnachweis halte ich für unausgegoren. Denn wie soll ein Händler den Inhalt der Rücksendung bzw. den Zustand der Ware unbesehen prüfen können?
      Die 114 Überarbeitungen beziehen sich auf über 70000 Bewertungen. Diese auf Drohungen des VK zurückzuführen halte ich für übereilt.
      Einen K brauchen unausgegorene gesetzl. Regelungen und ebensolche Mängelregelungen Ebays nicht zu interessieren.
      Auffällig finde ich jedoch, dass sich der K hier als sehr ungeduldig erwies, was zumindest in seinem anderen Thread deutlich wurde.
      Hallo

      Nun habe die Negative > auf Neutral umgewandelt.

      Damit hat sich die Sache erledigt.

      @Mirabella Neumann

      Ob Jemand ungeduldig ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters.


      Greets
    • Ein VK, der sich bei der Kommunikation nicht gerade hervortut, soll das ruhig in seinem "Stammbaum" stehen haben. Entweder man wickelt so ab, wie man selbst behandelt werden möchte (und kassiert dafür "grün = alles ok" oder kommuniziert eben in einem Stil, der eine grüne BW nicht mehr erlaubt. Dafür gibt's dann eben die neutrale.

      Wird gar per "ich weiss wo dein haus wohnt"-Stil (den ich hier nicht erkenne), gibt's dafür "rot".

      Grau ist hier ok...
    • Ich finde es immer wieder merkwürdig, dass die Gewerblichen Händler, selbst die ganz großen eher zu Enschüchterungstaktiken greifen, anstatt es auf die nette Art zu versuchen. Leider, so scheint es, hat sich das erfahrungsgemäß als wirkungsvoller herausgestellt.
    • Vanvog, deine Aussage gewerbl. VK würden eher zu Einschüchterungstaktiken greifen, kann ich nicht nachvollziehen.
      M.E. laufen die meisten Widerrufe völlig problemlos ab.
      Das mag aber auch daran liegen, dass die meisten K in einem freundlichen Ton widerrufen und nicht wie TE mit "Ich erwarte Die Rückerstattung umgehend bis spätestens Freitag auf meinem Konto" zu einem eher feindlichen Ton greifen.
      K hat am 10. verschickt, sollte er 1 - 2 Tage zuvor widerrufen haben, dann wurde die Rückzahlungsfrist von 14 Tagen nur geringfügig überschritten.
      Das ist zwar nicht toll, aber auch kein Grund rot zu verteilen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ach, das ist ja nett.
      Aus der Korrespondenz geht hervor, dass TE am 05. oder 06. widerrufen, aber erst am 10. verschickt hat.
      Die Eile, die er offenbar bei seinen VK anmahnt, nennt er wohl selbst eher nicht sein eigen.
      Genauso bei der Lieferzeit.
      Der VK hat die Bearbeitungszeit hochgesetzt, so dass Ebay ca 1 Woche errechnet.
      Würde mich nicht wundern, wenn TE dennoch eine Lieferung innerhalb von 1 - 2 Tagen erwartet hat.
      Selbstverständlich sollte ein Händler dann auch die Contenance bewahren, aber es gibt Kunden da fällt das verständlicherweise leider etwas schwer.
      Freundlicher Umgang geht anders.
    • Da stören sich ja einige am roten Punkt.

      Nein, eBay ist nicht für Brieffreundschaften gedacht. So will ich das nicht gewertet wissen.

      Aber diejenigen, die sich hier ernsthaft an der Farbe gestört haben, sollten sich mal vergegenwärtigen, dass da ein Käufer als Laie auf einen Profi trifft oder zumindest treffen sollte. Es ist alles andere als professionell, dem Laien auf wegen Unwissenheit falsch gesetzte Fristen eine derartige Antwort zu geben. Mit so etwas hat der Profi täglich zu tun. Da erklärt man sachlich und auch aussagekräftig. * Der Profi ist der erste Ansprechpartner. Wie sehr muss man sich an die Servicewüste Deutschland gewöhnt haben, so eine Antwort schon als selbstverständlich zu nehmen.

      Der Umgang mit dem roten Punkt hat den Verdienst desselben für mich dann bestätigt. Auch da hätte für meinen Geschmack bei einem Profi eine Erklärung hingehört aber nicht die mögliche Ankündigung rechtlicher Schritte.

      * Edit: Dafür hat man einen Textbaustein im Speicher.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Vanvog, deine Aussage gewerbl. VK würden eher zu Einschüchterungstaktiken greifen, kann ich nicht nachvollziehen.
      M.E. laufen die meisten Widerrufe völlig problemlos ab.
      Das mag aber auch daran liegen, dass die meisten K in einem freundlichen Ton widerrufen und nicht wie TE mit "Ich erwarte Die Rückerstattung umgehend bis spätestens Freitag auf meinem Konto" zu einem eher feindlichen Ton greifen.
      K hat am 10. verschickt, sollte er 1 - 2 Tage zuvor widerrufen haben, dann wurde die Rückzahlungsfrist von 14 Tagen nur geringfügig überschritten.
      Das ist zwar nicht toll, aber auch kein Grund rot zu verteilen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach, das ist ja nett.
      Aus der Korrespondenz geht hervor, dass TE am 05. oder 06. widerrufen, aber erst am 10. verschickt hat.
      Die Eile, die er offenbar bei seinen VK anmahnt, nennt er wohl selbst eher nicht sein eigen.
      Genauso bei der Lieferzeit.
      Der VK hat die Bearbeitungszeit hochgesetzt, so dass Ebay ca 1 Woche errechnet.
      Würde mich nicht wundern, wenn TE dennoch eine Lieferung innerhalb von 1 - 2 Tagen erwartet hat.
      Selbstverständlich sollte ein Händler dann auch die Contenance bewahren, aber es gibt Kunden da fällt das verständlicherweise leider etwas schwer.
      Freundlicher Umgang geht anders.
      @Mirabella Neumann

      Sag mal warst Du dabei als ich die Nachrichten geschrieben habe ? Nein weisst du was im Vorfeld gewesen ist ? Nein also warum dann diese Aussagen von Dir ?

      Bist du hier die Analyse Tante ? Ich denke nicht.

      @*alte_eule*

      Vielen Dank. Ich bin der gleichen Meinung wie Du.

      Das Thema ist für mich jetzt erledigt und kann Closed werden.

      Ich weiss was ich beim nächsten mal zu tuen habe.

      und Danke an alle anderen für die Hilfe ;) Gerne wieder.

      MFG

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