Meiner Meinung nach mangelhafte Artikelbeschreibung

    • Solange die Größenangabe in der AB stimmt, besser noch mit Maßangaben und der Entsprechung 42/44 (?), wüsste ich nicht, was einen Wiederverkauf erschweren sollte.
      Das Etikett des Mantels, nicht das Futter, ist geringfügig beschädigt, was bei diesem Etikett noch nicht einmal auffällt.
      Und wer bestimmt denn nun, was eine "normale" XXL ist? Jack Wolfskin oder Khujo oder sonstwer?
      Lediglich mit der Angabe XXL kann man zwar anbieten, sollte aber besser ohne Nachfragen nicht kaufen, sonst passiert das, was passiert ist und das hat mit dem Schnippelchen gar nix zu tun.
    • Hier haben so einige, wie z.B. Anne und Mirabella anscheinend noch nicht kapiert, warum das Entfernen des XXL-Labels so Probleme bereitet.
      Sie sollten sich das Thema nochmal von Anfang an in Ruhe durchlesen.

      Wer das Kleidungsstück versandt hat, ist in diesem Themenkomplex von untergeordneter Bedeutung. Das Problem liegt ja doch wo anders.

      Das Entfernen dieses Labels ist untypisch, oder besser gesagt merkwürdig. Weil es gekratzt hat? Häh?
      Die geäußerte Vermutung, daß an dieser Stelle eventuell gar kein XXL-Label, sondern ein anderes war, ist nicht ganz unrealistisch. Das dies im Zusammenhag mit der Angabe XXL den Verkauf fördern sollte, ist möglich. Kann aber nicht bewiesen werden.
      Ein Beweis für eine falsche Größenangabe kann -neben einem Gutachten- nur durch eine Expertise des Herstellers geschehen. Das geht nur, wenn sich der Hersteller den Mantel auch anschauen kann.

      Montag, 8. Dezember 2014
      Ich habe das ganze jetzt an einen Anwalt gegeben

      Heute
      ich konnte den Mantel fast ohne Verlust weiterverkaufen

      Susanne, was soll eigentlich der Anwalt bewirken? Welchen Auftrag hat er von Dir?
      Läuft der Verkauf des Mantels konform mit dem Auftrag des Anwalts?

      Mit dem erfolgten Weiterverkauf ist doch das Thema fast durch, oder?
      Jetzt geht es ebay-seitig nur noch um eine korrekte Bewertung, oder?

      Nachtrag, weil eben gerade gelesen:
      Mirabella, Du hast es immer noch nicht kapiert. Das Abschneiden eines Größenlabels verschlechtert die Verkaufschancen, weil man das als VK angeben muß!
      Beispiel: Interessent sieht die Auktion für einen XXL-Mantel der Marke. Interessent geht in einen Laden und probiert einen XXL-Mantel der Marke an. Passt. Interessent kauft den Mantel mit der Größenangabe XXL bei ebay. Mantel passt nicht, Größenetikett herausgeschnitten. Größenangabe evtl. falsch. Was nun? Wie beweisen? So ähnlich ist es doch hier!
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    • kann ja sein, ok.
      Aber warum wird das Label herausgeschnitten? Was soll das anderes bewirken, als eine falsche Größenangabe unüberprüfbar zu machen?
      Das es gekratzt haben soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der Mantel wurde nicht getragen. Was soll das?
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    • Das habe ich mir auf jeden Fall zu Herzen genommen!!! (@Eule)

      Der Anwalt sollte aufgrund der wechselseitigen Emails und der Fotos feststellen, inwiefern ich aufgrund der Fakten einen Rückgabeanspruch habe.
      Da sich die VK so heftig gegen eine Rücknahme gewehrt hatte und damit weiterer Ärger auch über den Anwalt doch vorprogrammiert war (ich bin durchaus nicht auf Krawall gebürstet...) , habe ich gleichzeitig versucht, den Mantel zu verkaufen. Das ist nun glücklicherweise gelungen, obwohl ich auch mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Größenangabe fehlt.
      Ja, ich habe das der VK mitgeteilt und den Fall geschlossen.
      Es geht daher nur noch um die faire Beurteilung, oder ob ich es lieber ganz sein lasse.
      ...und ja, dat Frollein ist mir böse aufgestoßen.

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    • Susanne schrieb:

      Fakt ist, die VK hat definitiv die eingenähte Größenangabe herausgeschnitten. Das ist aber, meiner Meinung nach, nicht mit "neu ohne Etikett" abgegolten. Waschzettel bzw. Label, die eingenäht sind, herauszuschneiden ist meiner Meinung nach eine Beschädigung, die in die Artikelbeschreibung gehört.

      Sicher ist das eine Art der Beschädigung, die in eine Artikelbeschreibung gehört. Der Mangel wurde verschwiegen. Da der Verkäufer wohl nicht die Möglichkeit der Nachbesserung hat, kannst Du Schadensersatz oder Rücktritt verlangen. Da der Mantel nun bereits weiterverkauft ist, wie sollte ein Rücktritt geschehen?
      Susanne?
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    • Da hat die Verkäuferin aber Schwein gehabt. Ich wäre da schon auf Krawall gebürstet gewesen ...
      Hatte der Anwalt schon etwas unternommen?

      Der Bewertungstext sollte auf das nicht erwähnte abgeschnitte Label eingehen und ein rotes Minus haben. Das ist mehr wie fair!
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    • Fairhandel,

      wenn du uns empfiehlst, bitte mal nachzulesen, tu du es doch bitte auch. ;)

      Allgemein gilt die Damenwelt als eitel. So eine XXL gibt dir schriftlich, du bist "zu dick". So ein Mantel am Garderobenhaken macht es auch anderen deutlich, wo doch die Dame immer behauptet hat, eine "38" zu tragen (selbst wenn es keiner glaubt). Dieser Beweis wird dann zu gerne entfernt. Da man ja nicht die Entfernung dieser Beweise zugeben kann, hat es einfach gekratzt. Diesen Grund hat man an anderer Stelle genauso zig-fach gehört, der wird wie unglaubhaft auch immer so übernommen.

      Vielleicht hast du auch keine Vorstellung davon, wieviele Leute rein nach Größe einkaufen. Da kann es dann aussehen wie Presswurst, aber Frau trägt nicht größer, ehe nicht die Nähte nachgeben - und dann war es minderwertiges Material. *fg*
    • dann kann ein VK dies doch in der Artikelbeschreibung angeben. "XXL-Label wurde abgeschnitten." So einfach könnte ebay sein.
      Weil manche VK glauben, sie könnten ihre K hinters Licht führen, müssen die K und wir uns hier mit so einem Mist rumschlagen.
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    • *alte_eule* schrieb:


      Allgemein gilt die Damenwelt als eitel. So eine XXL gibt dir schriftlich, du bist "zu dick".
      Vielleicht hast du auch keine Vorstellung davon, wieviele Leute rein nach Größe einkaufen. Da kann es dann aussehen wie Presswurst, aber Frau trägt nicht größer, ehe nicht die Nähte nachgeben - und dann war es minderwertiges Material. *fg*
      Stümmt..gg

      Werden aber getragene Klamotten verkauft, sollte man die Maße angeben. Das gilt meiner Meinung nach für alle Größenangaben, denn die unterliegen alle Schwankungen. Abgesehen von gewaschenen Klamotten, die nicht mehr die Originalgröße haben. Und hier sehe ich die VK in der Pflicht. Meiner Meinung nach hat eine AB so erfolgen, dass der Käufer nicht mehr nachfragen muss. Aber ok, wenn ein Käufer verrückt nach einem Teil ist und die Finger nicht davon lassen kann, muss er halt nachfragen. Ich würde es nicht tun. Ich würde weiterklicken.
    • Fairhandel schrieb:

      dann kann ein VK dies doch in der Artikelbeschreibung angeben. "XXL-Label wurde abgeschnitten." So einfach könnte ebay sein.
      Weil manche VK glauben, sie könnten ihre K hinters Licht führen, müssen die K und wir uns hier mit so einem Mist rumschlagen.


      Das ist unstrittig.
      Auf der anderen Seite handelt es sich hier wohl tatsächlich um eine XXL.
      Die Angabe "neu ohne Etikett" kann dagegen durchaus so verstanden werden, dass ein Einnäher nicht vorhanden ist. Deshalb hatte ich Wiki als Quelle angegeben.


      Wir Stammschreiber hier unterhalten uns doch nicht ernsthaft darüber, ob wir das nicht auch entsprechend nochmals in der AB aufgeführt hätten und zusätzlich die Maße angegeben.
    • *alte_eule* schrieb:

      Die Angabe "neu ohne Etikett" kann dagegen durchaus so verstanden werden, dass ein Einnäher nicht vorhanden ist.

      Ich darf doch mal an die möglichen Zustandsbeschreibungs-Kategorien von ebay erinnern:

      Neu mit Etikett
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. B. Original­karton/‑tasche) und/oder mit noch am Artikel befestigten Originaletikett.

      Neu ohne Etikett
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel, ohne oder nur teilweise in Originalverpackung (wie z. B. Original­karton/‑tasche). Originaletiketten sind u. U. nicht mehr am Artikel befestigt. Beispiel: Neuer, nicht getragener Pullover, mit beiliegenden, aber abgetrennten Etiketten.

      Neu mit Fehlern
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel mit kleinen, äußerlichen Fehlern, z. B. natürliche Farbvariationen, Abrieb, Schnittspuren, Kerben, lose Fasern, fehlende Knöpfe, falsche Größenangaben oder Originaletiketten, die nicht mehr am Artikel befestigt sind. Diese Fehler können bei der Herstellung oder dem Versand entstehen.

      Artikel, bei dem Teile der Originalverpackung fehlen (wie z. B. Original­karton/‑tasche) oder neuer Artikel „2. Wahl“. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

      Gebraucht
      Artikel wurde bereits getragen. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

      Welche Kategorie entspricht dem Mantel?
      Und welche Artikelbeschreibung hätte dem Mantel entsprochen?

      Ich hätte das notfalls mal gerichtlich klären lassen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • rapina schrieb:

      Ihr versucht wirklich mit aller Gewalt, die VK aus der Pflicht zu nehmen. Von einer Größe XXL darf man nämlich in der Tat eine übliche Größe der Angabe XXL erwarten, vor allen Dingen dann, wenn eine starke Abweichung in der AB nicht beschrieben ist. Dass es Schwankungen in den Größenangaben gibt, wird ja nicht bestritten. Ist die Diskrepanz aber so groß, dass diese Größenangabe nicht mehr einer normalen XXL zuzuordnen ist, gehört es beschrieben. Im übrigen finde ich die Verkäuferin frech.

      Nööö, so sehe ick dat nicht, tut mir leid :O
      Is doch allgemein bekannt dat XXL nicht gleich XXL ist und als K frage ick einfach vor dem Kauf die Maße an....und gut is :whistling:

      aber was mich schon länger sehr ärgert und was ick jetzt loswerden muß.....VK werden für schon allet verantwortlich gemacht....und dat is nicht richtig ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • Fairhandel schrieb:

      Ich hätte das notfalls mal gerichtlich klären lassen.


      Nun, ich nicht.

      Wäre die VK hier aufgeschlagen, hätte ich ihr geraten, den Artikel zurückzunehmen und mit besserer Beschreibung neu einzustellen, weil alles andere Zeit und Nerven kostet. Sie solle es als Lehrgeld betrachten, es demnächst besser zu machen.

      eBay bringt dort Beispiele, die (wie immer und ganz natürlich) nicht abschließend sind. Da steht nicht, dass die Etiketten vorhanden sein müssen. Dazu kommt die Frage, wie man Etikett definiert. Da wird dann gerne gelesen, was man selbst darunter verstehen will.
      Eine wirklich unzweifelhafte Definition des Hausherrn existiert jedenfalls nicht.

      Du siehst ja an der Diskussion hier, dass es durchaus vom Richter abhängen kann, wie ein Urteil letztendlich ausfällt.
    • Dass einige Damen aufgrund der Eitelkeit ihre Größenetiketten raustrennen, ist mir auch erst später aufgegangen. Die VK hat mir das ja erst auf Nachfrage mitgeteilt, und nachdem ich sie darauf festnageln wollte, behauptet, sie hätte das Preisschild gemeint. Im Nachhinein wollte sie etwaige Beschädigungen am Mantel mir anhängen:

      Mein Mann und ich wissen ganz genau was wir Ihnen für einen Mantel
      geschickt haben. Der war einwandfrei! Ich habe das Preisschild abgeschnitten
      weil es kratzt ja, denn wer läuft mit nem Preisschild rum! Vielleicht haben Sie
      da noch irgendwas gemacht und behaupten jetzt irgendeinen Mist!
      Stimmt, allein deswegen wird das ein rotes Minus. Eine Neutrale hat sie ja nun auch schon.
    • Susanne,

      da breche ich mal eine Lanze für deine VK. Die hat mit einer evtl. Beschädigung der Jacke nicht das abgetrennte Etikett gemeint, das sie dann dir anhängen wollte.
      Mal übertrieben ausgedrückt hat sie befürchtet, du warst damit schon auf dem Hundeplatz und dein Liebling hat nachhaltig den Inhalt der Tasche mit den Leckerlis geprüft.

      Sie kennt dich nicht, und auch solche Dinge sind auf der Plattform durchaus schon vorgekommen, dass Kleidungsstücke mit Beschädigungen zurückgesandt werden, die vorher nicht vorhanden waren.
    • Deine Behauptung, sie habe XXL falsch angegeben, um einen höheren Preis zu erzielen, stimmte nicht. Die Größe stimmt.
      Deine Befürchtung bzw. Behauptung ohne dieses Schnippelchen wäre ein Wiederverkauf nicht oder nur mit erheblichem Verlust möglich, stimmte nicht.

      Mit nicht haltbaren Unterstellungen hast du dich auch nicht gerade zurückgehalten. Viel Wirbel um ein Schnippelchen, weil dir bedauerlicherweise eine Khujo-XXL nicht passt.
      Welche Farbe würdest du denn vergeben, hätten sich deine Behauptungen bewahrheitet?
    • Susanne schrieb:

      Dass einige Damen aufgrund der Eitelkeit ihre Größenetiketten raustrennen, ist mir auch erst später aufgegangen. Die VK hat mir das ja erst auf Nachfrage mitgeteilt, und nachdem ich sie darauf festnageln wollte, behauptet, sie hätte das Preisschild gemeint. Im Nachhinein wollte sie etwaige Beschädigungen am Mantel mir anhängen:

      Mein Mann und ich wissen ganz genau was wir Ihnen für einen Mantel
      geschickt haben. Der war einwandfrei! Ich habe das Preisschild abgeschnitten
      weil es kratzt ja, denn wer läuft mit nem Preisschild rum! Vielleicht haben Sie
      da noch irgendwas gemacht und behaupten jetzt irgendeinen Mist!
      Stimmt, allein deswegen wird das ein rotes Minus. Eine Neutrale hat sie ja nun auch schon.

      Wegen soner Kleinigkeit gibbet bei dir gleich ne negative Bewertung....schon hart :O
    • Nein, so habe ich das nicht interpretiert. Insbesondere, da sie ja ihre Aussage bezüglich des "Herausschneidens" relativieren wollte.

      Das war übrigens ihre Erklärung bezüglich der abweichenden Adressen (und Namen):
      Das ist nicht mein Problem! Und meine Adresse stimmt, sonst würde ja
      kein Paket hier ankommen!!!
      Naja, Ebay hat das schon interessiert, inwiefern die das Nachprüfen ist doch dann deren Sache.