Zu dumm für die Bucht?

    • Zu dumm für die Bucht?

      Hallo,

      ich habe ein Instrument von einer Frau im Allgäu gekauft (1650 Euro) und mit PP bezahlt. Das Teil kam gut verpackt hier an, klingt aber nicht. Also habe ich der Verkäuferin angekündigt, daß ich es zurückgeben werde. Sie hat bestätigt.
      Noch am gleichen Tag hat sie das Instrument erneut eingestellt und kurz darauf verkauft. Dabei steht es ja noch hier und muß noch verpackt und verschickt werden. Bei der Größe schon etwas Arbeit. Jch werde voraussichtlich Ende der Woche dazu kommen. Jetzt nervt die Gute herum und will wissen, wann ich es verschickt hätte. Vermutlich sitzt ihr der Käufer im Nacken....Ihr ist offenbar gar nicht bewußt, daß sie mein Eigentum verkauft hat. Denn solange sie das Instrument nicht erhalten und den Kaufpreis erstattet hat, gehört es doch immer noch mir! Es könnte ja rein theoretisch passieren, daß ich es doch behalten will, daß es verloren geht oder beschädigt wird.... Dann hat sie ein Problem. Oder ich könnte jetzt auf die Idee kommen und einen Fall deswegen eröffnen. Dann hätte sie sofort PayPal im Nacken, weil die garantieren, daß ich das Geld wiederkriege. Sie hat es ja jetzt zweimal verkauft und zweimal wurde mit PP bezahlt!

      Manchmal denke ich, das gibts doch gar nicht, daß jemand so blöd ist.

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    • Nun ja... prinzipiell habt ihr den Kauf rückgängig gemacht... von daher kann sie das Teil natürlich schon wieder verkaufen. Bevor sie allerdings das Geld nicht rückerstattet und du das Instrument nicht zurückgeschickt hast, wird sie Schwierigkeiten haben an das Instrument zu kommen und dem neuen K zu übereignen.

      Und nun überleg du mal.... was ist so schwierig daran, das Ding zeitnah zu verpacken? Wir hben jetzt Montag. Und erst am Ende der Woche willst du das verpacken und dann verschicken. Deine Handerlspartnerin wird also frühestens nächste Woche darüber verfügen können....

      Ist von ihr nicht schön, allerdings deinerseits auch nicht. Und wenn deine Handelspartnerin jetzt per PP rückerstattet, also das Geld zeitnah zurückzahlt und du eine Woche verzögerst.....

      Private VK oder gewerblich unterwegs deine VK?
    • monza30 schrieb:

      Nun ja... prinzipiell habt ihr den Kauf rückgängig gemacht... von daher kann sie das Teil natürlich schon wieder verkaufen. Bevor sie allerdings das Geld nicht rückerstattet und du das Instrument nicht zurückgeschickt hast, wird sie Schwierigkeiten haben an das Instrument zu kommen und dem neuen K zu übereignen.

      ...was ist so schwierig daran, das Ding zeitnah zu verpacken? Wir hben jetzt Montag. Und erst am Ende der Woche willst du das verpacken und dann verschicken. Deine Handerlspartnerin wird also frühestens nächste Woche darüber verfügen können.........

      Private VK oder gewerblich unterwegs deine VK?
      Sie ist gewerblicher Anbieter. Da sollte man eigentlich wissen, daß man nur verkaufen kann, wenn man über die Ware auch verfügt. Anders wäre es, wenn sie das Geld auf ihr PayPal-Konto überweist, dann kann ihr da nichts passieren.

      Natürlich werde ich versuchen, das Teil so bald es geht zu versenden. Aber schon der Transport zur Post ist wegen der enormen Paketdimension ein Problem. Und ich muß auch noch arbeiten... Alles nicht so einfach. :(
    • monza30 schrieb:

      Hast du das der VK mitgeteilt? Immerhin hat sie ja Zeit, dir das Geld zurückzuüberweisen. Und den Widerruf mit den Bedingungen hast du dir sicher auch angeschaut....
      Was mitgeteilt?
      Ich hab' ihr geschrieben, daß ich noch ca. 2 Tage brauche. Und daß ich es seltsam finde, daß sie das Teil erneut verkauft, bevor sie es zurück hat.
      Mir kommt es nicht auf 'nen Tag an wegen dem Geld. Die Bank zahlt eh keine Zinsen....
    • Ginkgo,

      ich werbe jetzt mal für deine VK, die ich natürlich nicht kenne.

      Gut, du kannst es dir offenbar leisten zu sagen, "das Geld bringt auf der Bank ohnehin keine Zinsen."
      Für viele sieht es anders aus.
      Der von dir gezahlte Betrag reicht für viel schon für Miete und die für genauso viele im Januar anfallenden Versicherungen.

      Es ist kurz vor Weihnachten. Gerade jetzt bestand noch die gute Chance, das Instument noch an den Mann zu bringen. Die schwindet mit jedem Tag. Das weiß dein GVK auch.

      Natürlich besteht da ein Risiko, dass du schluderst und vielleicht nicht so sorgsam verpackst.
      Da wiederum kenne ich dein Profil nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es aussagekräftig ist dahingehend, dass du sicher verpackst und zügig versendest?
      In so einem Fall - wie gesagt - es ist viel Geld...
    • Ginkgo77 schrieb:

      ...
      Sie ist gewerblicher Anbieter. Da sollte man eigentlich wissen, daß man nur verkaufen kann, wenn man über die Ware auch verfügt...

      Du bist also der Überzeugung, dass man ohne Verfügung nichts verkaufen kann? Vll. solltest Du dann lieber nicht andere als "so blöd" bezeichnen.

      Auch spricht Deine mögliche Überlegung den Rücktritt vom Rücktritt/Widerruf zu erwägen nicht für die Kompetenz über andere so zu urteilen, wie Du es gemacht hast.

      Letztlich kann die Verkäuferin erwarten, dass Du so zeitnah wie möglich, den Kaufgegenstand retournierst. Bei Versandschäden könnte es allerdings interessant werden, wenn die Verpackung der Händlerin nicht ausreichend war, Du diese aber verwendest und der Transporteur dann im Schadensfall diese Verpackung als unzureichend deklariert.
    • Ich habe überhaupt nicht überlegt, den Widerruf rückgängig zu machen. Bitte genau lesen! Ich habe das nur als eine Möglichkeit angeführt, was rein theoretisch passieren könnte.

      Und ja: Was sich nicht in meinem Eigentum befindet, verkaufe ich nicht. Es sei denn, ich verwechsele Ebay mit der Börse, wo ja sog. "Leerverkäufe" ein Geschäftsmodell darstellen. Nur rein rechtlich gesehen hat die Vk etwas verkauft, das ihr aktuell nicht gehört. Erst wenn sie die Ware bezahlt hat, kann sie darüber verfügen.
    • Ginkgo77 schrieb:

      Nur rein rechtlich gesehen hat die Vk etwas verkauft, das ihr aktuell nicht gehört.


      Gingko,

      ich glaub, den Zahn muss ich dir ziehen.

      Du hast den Vertrag aufgelöst, ein neuer Kaufvertrag mit dir besteht nicht. Du müsstest schon einen neuen mit ihr abschließen, um jetzt die Ware doch noch behalten zu dürfen.
      Jetzt bist du zur Rücksendung verpflichtet. Sie hat etwas verkauft, das sie zwar (noch) nicht in ihren Händen hält, worüber sie aber frei verfügen kann.

      Sie ihrerseits hat rein rechtlich gesehen 14 Tage Zeit, deine Auslagen zu erstatten.
    • Ohne jetzt den VK und seine Bedingungen zu kennen, gebe ich mal das hier zum lesen:

      internetrecht-rostock.de/verbr…tlinie-widerrufsrecht.htm

      Zitat daraus:

      Ebenfalls wichtig und für den Händler günstig ist eine Regelung, dass der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises verweigern kann, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware abgesandt hat.

      Zitatende
    • Verwendet die VK die aktuelle Widerrufsbelehrung?
      Dann müsste dort das stehen:
      "Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden."

      Die Rückzahlungsfrist beträgt ebenfalls 14 Tage nach Widerruf, jedoch
      "Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist."
    • eumas schrieb:

      Ich an deiner Stelle würde der Dame sogar anbieten das Instrument direkt zum neuen Käufer zu versenden.


      In der Theorie und für manche Artikel ist das keine schlechte Idee.
      In diesem Fall handelt es sich aber um einen Artikel, der offenbar nicht so einfach verpackt ist. Kommt die Ware also mit einem Transportschaden an, oder sollte der neue Käufer Gründe für eine Reklamation suchen, ist damit der erste Stein für weiteren Ärger programmiert.
      Aus diesem Grund würde ich von so einem Angebot dringend absehen und auch abraten.
    • Was mir noch auffällt, wir gehen hier ganz automatisch davon aus, dass es sich um ein gebrauchtes Instrument handeln muss, weil die VK "diesen Artikel" gleich wieder eingestellt hat.
      Unser TE wäre nicht der erste, der auch bei einem GVK voraussetzt, dass ein neuer Artikel und Sortimentsware nur einmal vorhanden ist, nur weil er nur einmal eingestellt war.

      Alles Spekulatius, solange wir keine Artikelnummer haben. Aufgrund der bisherigen Kenntnisse ist es für mich keinesfalls ausgeschlossen, dass die VK den Artikel nach Verkauf neu beschafft und nach Lieferung durch ihren Lieferanten wieder eingestellt hat.
    • Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Festpreisangebot handelt, das sie schnell wieder "sichtbar" stellen wollte.
      Sie konnte
      a) nicht wissen, dass es sich so schnell wieder verkauft
      b) sich TE mit der Rücksendung Zeit lässt
      Aus Erfahrung weiß ich, dass, zumindest bei höherwertigen Artikeln, die Rücksendung i. d. R. sehr zügig erfolgt.
    • @Ginko77

      Wenn ich das richtig sehe hast Du ein Cello, oder einen Kontrabass bei einem Geigenbauer im Allgäu gekauft.

      Diese Instrumente müssen sich, nach dem Eintreffen und auspacken, erst mal 3 bis 4 Tage aklimatisieren, erst dann fangen sie an zu klingen. Evtl. müssen auch die Saiten neu gestimmt werden. Liegt an unterschiedlichem Luftdruck, Temperaturschwankungen während des Transports etc.

      Ausserdem hättest Du das Instrument, wenn du schon vom Kauf zurücktrittst, schnellstmöglich wieder retour geben müssen.

      M.E. hast Du dich inzwischen gegenüber der VK sogar Schadenersatzpflichtig gemacht.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Schadensersatzpflichtig? Warum?
      Er hat sein Widerrufsrecht in Anspruch genommen, das darf er ohne Angabe von Gründen, und hat innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken.
      Er erzählte allerdings etwas wirr von möglicher Falleröffnung und etwaigen PayPal-Maßnahmen, weil ihm wohl nicht bewusst war, dass der VK 14 Tage Zeit zur Rückzahlung hat und zudem diese Frist bis zum Erhalt der Ware bzw. Nachweis des Versandes überschreiten darf.
      Den Thread-Titel "Zu dumm für die Bucht" halte ich daher für wenig gelungen, zumindest sofern er sich nur auf die VK beziehen und nicht auch auf seine eigenen etwas wirren Vorstellungen beziehen sollte ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Seltsamer als das Verhalten der VK, für das es durchaus schlüssige und nachvollziehbare Gründe gibt, finde ich jedenfalls die Einstellung des TE.
      Er geht also davon aus, er könne nach erklärtem Widerruf und dessen Bestätigung sich einfach so, durch einfache einseitige Erklärung wieder auf einen Kaufvertrag berufen.
      Damit liegt er falsch.
      Die Idee einer Falleröffnung nach Widerruf, vermutlich wegen Artikelabweichung, ist zwar rein techn. möglich, sofern noch kein Transaktionsabbruch über Ebay eingeleitet wurde, wäre aber mehr als grenzwertig.
      Auch wenn diese Überlegungen lt. TE nur rein theoretischer Natur zu sein scheinen, bin ich darüber etwas irritiert, denn ein solider Handelspartner schließt diese Möglichkeiten für sich selbstverständlich aus und geht nicht davon aus, dass er PayPal dafür auch noch einspannen könne.