Ginkgo77 schrieb:
Manchmal denke ich, das gibts doch gar nicht, daß jemand so blöd ist.
Fragt sich ja, ob diese Frage nicht nach hinten losgegangen ist. Jedenfalls scheint er (der TE) nicht mehr mitzudiskutieren.
Hoffe wir das er gelernt hat, Verkäufer sind keine Fussabtreter

"Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
(Bundesamt für Informationssicherheit)
Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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