#38
Die Pachtverträge hätten doch auch gegolten, wenn die Ukraine der NATO beigetreten wäre, wobei das ja nicht das eigentliche Problem war, sondern eher die Nähe zur EU und ein möglicher EU-Beitritt, was nicht gleichzeitig auch den Beitritt zur NATO beinhalten müsste. Sonderregelungen gibts ja da schon bisher genügend, siehe die Regelung zu Frankreich.
Außerdem hätte die NATO mit den Anlagen am scharzen Meer gar nix anfangen können, dazu hätten sie ja erstmal jede Menge Schiffe bauen müssen um die Kaianlagen zu nutzen.... *ggggg*
Die Pachtverträge hätten doch auch gegolten, wenn die Ukraine der NATO beigetreten wäre, wobei das ja nicht das eigentliche Problem war, sondern eher die Nähe zur EU und ein möglicher EU-Beitritt, was nicht gleichzeitig auch den Beitritt zur NATO beinhalten müsste. Sonderregelungen gibts ja da schon bisher genügend, siehe die Regelung zu Frankreich.
Außerdem hätte die NATO mit den Anlagen am scharzen Meer gar nix anfangen können, dazu hätten sie ja erstmal jede Menge Schiffe bauen müssen um die Kaianlagen zu nutzen.... *ggggg*