Paypalkonto des verstorbenen Sohnes

    • Paypalkonto des verstorbenen Sohnes

      Ich habe mal eine Frage an die, die sich mit Paypal gut auskennen.
      Mein Sohn ist im Juli verunglückt, er hatte ein Paypalkonto und eine "Exfreundin" mit der er noch zusammen wohnte.
      Als ich im November bemerkte dass sie seinen ebay-Account , bzw. den Namen änderte (über google gefunden) habe ich diesen sperren lassen
      (das aber nur nebenbei erwähnt)
      Das Paypalkonto habe ich daraufhin auch sperren lassen, (Sterbeurkunde, Erbschein uns Ausweiskopie von mir) wurden zu Paypal geschickt,
      das war am 18.11.2014 per Fax. Ich fragte den Kollegen (der mir die Faxnummer gab um obige Unterlagen zu verschicken), ob ich eine Rückmeldung erhalte. (das wurde bejaht). Als ich nach einiger Zeit keine Rückmeldung erhielt, rief ich nochmals am 10.12 dort an, wieder meine Mitteilungen gemacht und die Frage (ob es nun schon geschlossen wurde) das war nicht so, aber am Ende des Gesprächs mit diesem Mitarbeiter, bekam ich kurz darauf die Bestätigung der Schließung des Paypalkontos meines Sohnes.
      Ich habe schon im ersten Fax um den Ausdruck der Transaktionen meines Sohnes gebeten und den letzten Mitarbeiter ebenfalls (was keine Problem darstellen sollte wegen Vorlage der Unterlagen) der letzte Mitarbeiter sagte mir die würden mir per Mail zugeschickt (meine Mailadresse habe ich angegeben) weil die, die bei Paypal hinterlegte Mailadresse weiterhin von seiner Exfreundin genutzt wurde.
      Nun rufe ich heute abermals an und da sagte mir widerum ein anderer Kollege, dass das per Post rausgegangen sei (an die bei Paypal hinterlegte Adresse) wäre wohl aus Datenschutzgründen nicht anders möglich und dass das auch seine Kollegen mir hätten schon mitteilen müssen.
      Nun meine Frage (der letzte Kollege konnte mir nach einem dreiviertelstündigem Gespräch) nicht weiter helfen. Wo bzw. an welche Abteilung kann ich mich noch wenden (er hatte sich ehrlich gesagt auch Mühe gegeben...in meinen Augen) wußte aber auch nicht weiter.
      Die Exfreundin meines Sohnes bestreitet einen Brief per Paypal bekommen zu haben.
      Wie kann ich noch vorgehen?
      PS
      ich hoffe es ist einigermaßen verständlich ausgedrückt
    • Jo.. ich habe das so verstanden, dass (auch) bei Pillepalle die Linke nicht weiss was die Rechte liegenlässt.... per Anruf würde ich da erst garnicht weiter mit rummachen, wenn schon dann nur schriftlich per Einschreiben. Alleine dass das Konto wohl noch nicht gesperrt war nach dem ersten Kontakt bzw. dem Übersenden der Urkunden, ist doch schon wieder ein Ding besonderer Güte.

      Ich würde jetzt ganz klipp und klar verlangen, was da eventuell sogar noch an Geld auf dem Konto war, nötigenfalls muss ein Anwalt da ran. Nur befürchte ich, dass da wegen der Zugriffsmöglichkeit der Ex nichts (mehr) zu holen sein wird. Die hätte auf garkeinen Fall Zugriff mehr haben dürfen nach der Sperrforderung.

      Zudem besteht ja auch die Möglichkeit, dass wegen der nichterfolgten Sperrung irgendwelche krummen Dinge mit dem Konto passieren/passiert sind (nein... ich will der Ex nichts unterstellen, nur die Möglichkeit aufführen). Dann hättest erstmal du den Ärger an der Backe.

      Also: wenn PP nicht sofort umgehend kooperiert, ab zum Anwalt... und das auch vorher PP so mitteilen!
    • Dankeschön für deine Antwort.
      Es ist echt zum kotzen (Entschuldigung ist aber so) man ist ständig in der Beweispflicht. (jetzt habe ich echt gedacht ich habe was in der Hand, was meinem Sohn gehörte (lt. seiner Paypaltransaktionen) und jetzt fangen wir wieder von vorne an.

      Ich frage mich auch, warum schicken die das (die Paypaltransaktionen) an die hinterlegte Adresse, wenn mein Sohn ja verstorben ist.(wie ich ja mitteilte)
      (meine Adresse stand ja auf dem Erschein)
      Dummerweise wohnt sie (die Freundin dort ja noch) naja und der Postbote kennt ja heutzutage auch keinen persönlich und steckt es dort in den Kasten (vermutlich ist der Name meines Sohnes dort auch noch angegeben)
      Paypal (bzw. der Mitarbeiter meinte es könne belegt werden dass es dort hin verschickt wurde (das wird aber "vermutlich" ohne Nachweis geschehen sein.) Sonst könnte ich ihr es ja nachweisen.

      Recht haben und bekommen sind leider immer zwei Paar Schuhe
      Im Moment bin ich echt ratlos

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    • "You can check out anytime you like, but you can never leave." spiegel.de/wirtschaft/paypal-k…-unmoeglich-a-851542.html

      es ist ja schon für Lebende fast unmöglich, dieser Datenkrake wieder zu entkommen, wenn sie einen mal in die Finger bekommen hat :cursing:

      Irgendwann beschloss ich, das Konto zu schließen. Anno 2004 musste man dazu mit einem PayPal-Servicecenter in London telefonieren, wo man mir versicherte, meine Daten würden gelöscht.

      Sieben Jahre später legte ich mir ein neues PayPal-Konto an. Dabei bekam ich eine Fehlermeldung: Mein Girokonto sei bereits mit einem anderen Account verknüpft. Daraus lässt sich nur eines folgern: PayPal hatte mein altes Konto nie gelöscht - entgegen meiner Bitte, entgegen anders lautender Zusicherung.

      PayPal erklärt dazu: Wenn man sein Konto schließe, versehe die Firma den Account in seiner Datenbank mit dem Status "Geschlossen". "Ihre Kontodaten werden jedoch nicht gelöscht. Dies ist erforderlich, um betrügerische Aktivitäten zu unterbinden." Das stehe so auch in den Nutzungsbedingungen.

      Im Bundesdatenschutzgesetz (§35) steht hingegen: "Personenbezogene Daten sind zu löschen, … sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist."


      dazu könnte der Bundesdatenschutzbeauftragte vielleicht etwas sagen, aber im Rahmen solcher Internetabwicklungen, nicht nur PayPal würde ich mit tatsächlich einen IT-Fachmann ins Boot holen, es gibt da ja vielleicht noch mehr Baustellen.

      Ich habe da einen weitläufig Bekannten, der immer noch im Sozialen Netzewerk Geburtstagsglückwünsche geschickt bekommt, obwohl er schon seit zwei Jahren tod ist... welt.de/finanzen/verbraucher/a…ind-kaum-zu-loeschen.html

      "Der Datenschutz endet mit dem Tod", sagt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der sich vor allem mit den Themen soziale Medien und E-Commerce beschäftigt.

      Die personenbezogenen Daten eines Nutzers sind mit dessen Ableben nicht mehr geschützt, zumindest aus datenschutzrechtlicher Sicht. Für digitalen Besitz gilt also grundsätzlich zunächst einmal das Gleiche wie für den Nachlass in der realen Welt.

      Der Erbe darf zum Beispiel auf den Computer des Verstorbenen zugreifen und Speichermedien wie USB-Sticks auslesen. Hatte der Tote eine Website, gehört diese nun den Hinterbliebenen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • labino schrieb:

      Ich frage mich auch, warum schicken die das (die Paypaltransaktionen) an die hinterlegte Adresse, wenn mein Sohn ja verstorben ist.(wie ich ja mitteilte)



      also darauf kann ich dir eine Antwort geben: weil es dem Telefonjoker nicht die Bohne interessiert, was du geschrieben hast. In dem Laden geht's entweder "per Knopfdruck" oder eben nicht... Paypal ist - wie man auch in diesem Forum nachlesen kann - kein sooo seriöses Unternehmen und stellt sich sehr gerne abseits der (zumindest deutschen) Gerichtsbarkeit. Die arbeiten nur dann nach Regeln, wenn man die "an die Hammelbeine" packt. Also mit Anwaltshilfe vorgeht und über die Bankenaufsicht. Da kann man sich beschweren und sollte es auch:

      cssf.lu/de/verbraucher/kundenbeschwerden/

      denn erst wenn genügend Leute sich dort über die Machenschaften beschweren, kann man PP das Handwerk legen.... derzeit gibt's zu wenig Meldungen.

      Anwaltshilfe ist aber wohl erforderlich.... incl. Drohung mit einem Gerichtsverfahren. das Letztere kannste auch mal andeuten. Vielleicht bewirkt das schon was...
    • Ich danke euch nochmals. Ich habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt und werde das mal mit ihr besprechen.
      Ich habe zwar Paypal nochmal angeschrieben (wir aber wohl kaum was bringen)
      Der letzte Mitarbeiter sagte mir auch, dass mein Anwalt ein Schreiben nach Luxembourg aufsetzten soll um besagte Einsicht nochmals zu bekommen.
      Was man hier alles so liest...da kann einem das große Graulen kommen
    • labino schrieb:

      Was man hier alles so liest...da kann einem das große Graulen kommen

      jo.. leider kann man das immer sagen, wenn von Paypal die Rede ist. Ich wünsch dir auf jeden Fall guten Erfolg. Es MUSS ja Garnichts paaiert sein. Alleine das verhalten von Paypal ist da schon eine Unverschämtheit, die eines Denkzettels bedarf. Und mach deine Anwältin drauf aufmerksam, dass es eventeull sein könnte, dass bei der Sperrungsmitteilung (also da, wo du PP die Sachlage dargestellt hast), vielleicht noch Knete auf dem Konto hätte sein können....
    • Pandora schrieb:

      Gibt es da Probleme mit der Exfreundin, warum darf sie das Konto denn nicht weiternutzen bzw wenn sie doch Zugriff hat könnte sie es doch am ehesten/leichtesten schließen.

      Das Konto geht der Ex einen Feuchten an.... schau mal die Zitate aus dem EP... das ist dreist! Weder PP noch Ebaykonto ist übertragbar. Schliesslich könnten sich ja aus den Vertragsverhältnissen gegenüber K oder VK noch Verbindlichkeiten ergeben.






      labino schrieb:

      Als ich im November bemerkte dass sie seinen ebay-Account , bzw. den Namen änderte (über google gefunden) habe ich diesen sperren lassen

      labino schrieb:

      Das Paypalkonto habe ich daraufhin auch sperren lassen, (Sterbeurkunde, Erbschein uns Ausweiskopie von mir) wurden zu Paypal geschickt,
      das war am 18.11.2014 per Fax.



      Und wenn Paypal meint, nach Übersendung der Dokumente immer noch an eine nun nicht mehr existierende Adresse Post verschicken zu müssen und wohl auf die Antwort eines Verstorbenen zu warten, ist das ein Zeichen wie seriös diese Klitsche ihr Geschäft tätigt. Sowas geht doch garnicht, dass solche Bearbeitungen ewig lange brauchen und dadurch u.U. Schäden entstehen.

      Erst recht nicht wenn darauf hingewiesen wird, dass sowohl PP als auch Ebaykonto durch Dritte missbraucht werden
    • Sorry monza, aber Pandoras Frage ist mir auch als erstes durch den Kopf gegangen.

      Wenn die Beziehung meines Sohnes soweit gediehen ist, dass der mit seiner Angebeteten/jetzt Ex zusammen lebt, dann wäre es doch das naheliegenste, bei derartigen "Problemchen" erst aml mti der Betroffenen zu reden.
      Es ist doch nichts ungewöhnliches, das Partner im gleichen Haushalt einen gemeinsamen Account für ebay benutzen. Woher nimmt der TE denn die absolute Gewissheit, dass das der Account des verstorbenen Sohnes ist und nicht der Ihrige?

      Dass PP da nicht korrekt funktiniert ist ja mal ein e Seite der edaille und m.E. nicht verwunderlich, aber warum man da nicht miteinander redet erschliesst sich mir nicht.
      Ich vermute mal, dass der Hase da ganz woanders im Pfeffer liegt...
    • rincewind schrieb:

      Wenn die Beziehung meines Sohnes soweit gediehen ist, dass der mit seiner Angebeteten/jetzt Ex zusammen lebt, dann wäre es doch das naheliegenste, bei derartigen "Problemchen" erst aml mti der Betroffenen zu reden.
      Es ist doch nichts ungewöhnliches, das Partner im gleichen Haushalt einen gemeinsamen Account für ebay benutzen. Woher nimmt der TE denn die absolute Gewissheit, dass das der Account des verstorbenen Sohnes ist und nicht der Ihrige?

      Dass PP da nicht korrekt funktiniert ist ja mal ein e Seite der edaille und m.E. nicht verwunderlich,



      <Ich glaube dir ist nicht ganz klar was im EP geschrieben wurde.....

      1) Paypal hat Dokumente vorliegen, die die Verfügungsberechtigung von TE gegenüber Paypal und Ebay quasi "gerichtsfestgestellt" haben. Da hat niemand mehr etwas dran rumzufummeln.... und Paypal (wie auch die Bucht) haben AUSSCHLIESSLICH dem Verfügungsberechtigten ZUgang zu gewähren. Fertig, Aus, Sense....



      2) Nö... was in "freier Wildbahn" gemacht wird und was in den AGB von Ebay steht sind zwei Paar Schuhe. Festgemauert ist, dass ein Account auch nur von einer Person geführt werden kann. Es gibt also keinen "zweiten Berechtigten" neben dem Accountinhaber selbst. Und eine (noch nichtmal Verwandte) Ex schon garnicht. Ausser sie wäre irgendwie testamentarisch "bedacht" worden.



      3) Musst du an die Folgen denken, die ein Zugriff Dritter auf die Konten haben KÖNNTE.... denn für die Folgen (Beschiss, Verbindlichkeiten... auch Pishing und Hijacking des Kontos) steht erstmal der Verfügungsberechtigte ein. Und das ist nunmal NICHT die Ex.



      4) Und wenn Paypal - wie du sagst - nicht richtig funktioniert gibt's doch nur eine Konsequenz daraus: ABSCHALTEN den Saftladen.... wegen Gemeingefährlichkeit. Immerhin wollen die eine BANK sein und mit fremder Leute Geld rumschingeln....
    • Da erst jetzt wieder online...

      @monza: Die rechtliche Seite ist mir schon klar und daran mag ich auch gar nicht herumdeuteln, mir ging es ganz allein darum, dass man mit der (nach Tod logischerweise Ex-) Freundin nicht erst mal redet, sondern gleich die Keule auspackt.
      Darauf bezog sich auch mein "Hase".
    • Was man könnte oder getan hat ist in diesem Falle völlig wurscht. Ich glaube kaum, dass TE den Account der Ex überlässt, dann aber an die Bucht und Pillepalle Ansprüche stellt. Ein Account ist auch nicht übertragbar.... und die Verbindlichkeiten aus einem GELDKONTO (bei Pillepalle) erst Recht nicht.

      Ausserdem sind die Ansprüche gestellt..... da hat niemand mehr was zu fummeln, auch nicht pemündlicher Absprache. Nun stell dir mal vor, auf dem PP-Konto wären noch 500€ draufgewesen. Und nun sind die weg. Was nun?

      Oder den umgekehrten Fall... mit dem Ebaykonto wären noch Einkäufe getätigt worden und sind jetzt nicht bezahlt. Wer soll denn dann haften? Die Konten gehören dem Verfügungsberechtigten, und das ist nunmal TE....
    • Drücke ich mich so unverständlich aus oder willst Du einfach nicht verstehen, was ich sagen wollte?

      Wenn man das Rad mal ganz zurückdreht und dort beginnt, wo der TE den ebay/Paypal-Account "entdeckt" hat. Genau da hätte ich ganz persönlich da den Kontakt mir meiner Ex-Schwiegertochter in Spe gesucht und das ganz ohne Anwalt und sonstiges Geschwurbel versucht zu klären.

      Allerdings - und das habe ich auch schon so gesagt - glaube ich eher, dass da das Verhältnis von TE und der Ex (seit wann ist sie eigentlich Ex? ich geh mal davon aus seit Tod des Sohnes) sowieso kein gutes ist und man deshalb gleich die Keule auspackt, anstatt vernünftig miteinander zu reden. Im Posting des TE erkenne ich auf jeden Fall nirgendwo, dass er mal mit der Dame geredet hätte. Und nur darauf wollte ich hinaus.

      Alle anderen Ansprüche und Verbindlichkeiten möchte ich ja gar nicht in Abrede stellen oder irgendwem zusprechen. Aber genauso, wie hier ímmer gefordert wird, mal mit seinem K oder VK zu reden,sehe ich das auch in diesem Fall und für mich hat es den Anschein, dass man genau das nicht tut.

      Außerdem frage ich mich, warum man einen Paypal- und ebay Account erst nach Monaten und dann auch noch per Google findet, aber das ist eine ganz andere Frage...
    • rincewind schrieb:

      Drücke ich mich so unverständlich aus oder willst Du einfach nicht verstehen, was ich sagen wollte?



      vielleicht solltest du mal an deinem Verständnis von geschriebenen Buchstaben arbeiten.... weder Pillepalle- noch Ebaykonto sind auf zwei verschiedene Personen zu nutzen. Die Ex hätte somit IMMER unberechtigt gehandelt, selbst wenn geredet worden wäre. TE als verfügungberechtigte Person (als Erbe) hätte die Nutzung auch garnicht einräumen dürfen. Was ist da so unverständlich dran?



      Und ob da geredet worden ist/wäre ist völlig wumpe.
    • labino schrieb:

      Die Exfreundin meines Sohnes bestreitet einen Brief per Paypal bekommen zu haben.

      Es war wohl doch Kontakt zwischen TE und der Ex da, aber wohl ohne Ergebnis. Aber die Einzelheiten dazu gehen uns nun wirklich nichts an.
      Und wenn die Accounts bei Ebay und PP auf den Namen des verstorbenen Sohnes lauten, dann hat die Ex damit rein garnichts zu tun, es sei denn , sie wäre die Verfügungsberechtigte.
      Aber sie ist es nicht. Und damit wäre wohl alles gesagt.
      Es ging dem TE doch nur darum, die PP Rolle in diesem Stück zu klären.

      Warum verneint die Ex ,etwas von PP erhalten zu haben. ?(
    • labino schrieb:

      er hatte ein Paypalkonto und eine "Exfreundin" mit der er noch zusammen wohnte.
      @rincewind:
      Wenn ich das EP richtig interpretiere, dann war die Freundin schon vor dem Unfall "Ex",also die Beziehung bereits beendet.
      Dh, die TE spricht hier offenbar nicht von einer Fast-Schwiegertochter, die von ihrem Sohn zum Zeitpunkt seines Todes noch geliebt wurde, sondern von einer ehemaligen Partnerin, mit der es durchaus schon vor oder kurz nach dem Tod des Sohnes bedingt durch die Umstände bereits Spannungen gegeben haben könnte...
      Unabhängig vom eigentlichen Thema hier, nämlich PayPals unangemessenem Umgang mit der Sachlage, scheint die TE zu besagter EX kein sonderlich gutes Verhältnis zu haben und sich über die unerlaubte klammheimliche "Übernahme" der Accounts des Verstorbenen durch die EX erheblich zu ärgern.