Paketrückläufer in der Postfiliale unauffindbar, Käufer macht Druck

    • Paketrückläufer in der Postfiliale unauffindbar, Käufer macht Druck

      Hallo zusammen,
      ich habe das gleiche Problem,
      vor paar Wochen habe ich eine Sache in Wert von 40 Euro verkauft, nach Geldeingang habe ich das Paket per DHL für 6.90€ verschickt. Als Lieferadresse sollte ein Packstation sein. Eine Woche später lag Abholkarte vom Paket in meinem Briefkasten, weil es zurückgekommen ist. Leider auf eingegebene Postfiliale findet der Postmitarbeiter mein Paket nicht. Einen Nachforschungsantrag habe ich bereits gestellt. Der Käufer verlangt sein Geld zurück und will seinen Anwalt anschalten und mich anzeigen. Wer übernimmt die Haftung in meinem Fall.

      Redaktion: Beiträge separiert aus Thread
      Unversichert verschickt - Päckchen ist nicht angekommen - Käufer droht mit Anwalt
    • Erstmal ruhig Blut....

      bei dir liegt die Sache ja wohl anders. Du hast ein Paket verschickt wenn ich das richtig deute, also eine "versicherte" Sendung. Hast du dazu sogar noch den ursprünglichen Paketschein mit der Sendungsnummer?

      Aber das ist zweierlei... hier hast du definitiv eine Benachrichtigung, dass die Sendung an dich zurückgekommen ist. Und in der Filiale ist das weggekommen. Nachforschungsantrag hast du gestellt. Solange bis das Ergebnis da ist, abwarten.... Die Post MUSS dafür haften, da ja wie gesagt das nachweislich bei DHL verschwunden ist.

      Stand auf der Benachrichtigung warum das Ding zurückgekommen ist?
    • Danke für Antwort,
      ja, ich habe Sendungsnummer, Quittung usw.
      Wenn ich online meine Sendung verfolge, steht das auf dem Weg zur Packstation und dann Rücksendung eingeleitet, weil nicht Versandbedingungen entspricht.
      Auf der Abholkarte steht ein Postfiliale(aktuel) im internet ein andere, die seit zwei Jahren nicht mehr da ist und auf diesem Platzt wird zur Zeit ein Mehrfamilienhaus gebaut.
    • Intesererante Situation: Schickschuld bei

      Bublik schrieb:


      auf dem Weg zur Packstation und dann Rücksendung eingeleitet, weil nicht Versandbedingungen entspricht.



      Erstmal leite ich daraus ab, dass solange es nicht anders nachzuweisen ist, die Schuld für die Rücksendung bei @Bublik und
      nicht bei der Post liegt. Wir sind so wie (fast) immer bei Schickschuld .

      Nun stellt sich nun die Frage, ob der Gefahrenübergang erfolgt ist. Dazu müsste der Versender alles Erfordeliche getan haben,
      um die Sache ordentlich zu versenden.

      Meiner Meinung nach ist es dann in der Situation noch nicht passiert, somit ist der Verkäufer hier noch
      in der Haftung.

      @Bublik: Auf jeden Fall deinem Käufer freundlich die Situation schildern, Sendenummer schicken und
      auch mitteilen, dass das Packet wohl auf dem Weg zu dir zurück ist. Mit Freundlichkeit kann man viel
      erreichen.
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    • werv schrieb:

      Erstmal leite ich daraus ab, dass solange es nicht anders nachzuweisen ist, die Schuld für die Rücksendung bei @Bublik und
      nicht bei der Post liegt.

      Naja, wird wohl zu groß für die Nistkastenaushilfen bei DHL gewesen sein.

      werv schrieb:

      Nun stellt sich nun die Frage, ob der Gefahrenübergang erfolgt
      Kommt drauf an, ob gewerblicher oder privater Verkäufer. 447, 474 BGB.

      werv schrieb:

      Meiner Meinung nach ist es dann in der Situation noch nicht passiert, somit ist der Verkäufer hier noch

      in der Haftung.

      Deine Meinung mag ja public domain sein, aber ohne Kenntnis des Verkäuferstatus mache ich sie mir nicht zu eigen.

      Und da ich auch nicht weiss, weshalb das Paket nicht in der Packstation gelandet ist, lasse ich die Frage, ob der Käufer mit der Annahme bereits im Verzug war, auch mal eben offen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es war ein Privatverkauf,
      Weil das Paket an Packstation mit P.N. Nummer abgeschickt sollte, habe ich die Sendung mit aufgeklebte Adresse fotografiert und per Whatsapp dem Käufer geschickt, weil ich nicht genau wusste, ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde. Nach seiner Bestätigung habe ich das Paket bei der Post abgegeben. Es wurde ordentlich in eine Karton eingepackt und zugeklebt.
      Ich rede mit dem Käufer sehr vernünftig, habe ihm sofort die Sendungsnummer gegeben und alles erklärt. Er hat sofort angefangen mich zu bedrohen.
    • Wie groß war dein Paket den`?
      Dhl schreibt ja folgendes vor:

      Sendungen mit einer minimalen Größe von 15 x 11 x 1 cm und einer maximalen Größe von 60 x 35 x 35 cm sind für die Packstation geeignet.


      Quelle:dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/packstation/faq.html
      Ich werfe auch mal in den Raum, dass das Paket vom K nicht auf der Post abgeholt wurde. Was sagt deine Sendungsverfolgung dazu? Ging das am selben Tag der versuchten Zustellung in Retoure oder lag das noch paar Tage irgendwo?
    • Die Sache war in eine Karton, wie von zwei Litern Wasserkocher, eingepackt
      So sagt mein Sendungverfolgung:

      Sa, 06.12.2014 06:52 Uhr Die Sendung befindet sich auf dem Weg zur PACKSTATION.
      Sa, 06.12.2014 10:38 Uhr Rücksendung eingeleitet. Die Sendung entspricht nicht den Versandbedingungen.
      Mo, 08.12.2014 20:45 Uhr Rücksendung eingeleitet. Die Sendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Deine Meinung mag ja public domain sein, aber ohne Kenntnis des Verkäuferstatus mache ich sie mir nicht zu eigen.

      Egal ob privat oder gewerblich - vor Gefahrenübergang haftet eben der Verkäufer.
      Wenn er z.B die Hochstmaße von

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Nistkastenaushilfen bei DHL


      ( :lach: ) überschritten hat, dann ist es ein Verschulden des Verkäufers. Dadurch
      könnte man argumentieren, dass eben nicht alles getan wurde um die Sache ordentlich zu versenden.
      Dazu hätte nämlich auch gehört, sich über Versand(konditionen) zu informieren.

      Ich rede hier um es genauer zu sagen von der Konkretisierung, ohne die es nur in Ausnahmefällen den Übergang gibt.
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    • @TE: Deine Ware war als Packet versichert und ist nun erstmal verschwunden...


      Entweder findet sie sich wieder und dann kriegst du sie zurück oder
      du kriegst irgendwann Geld dafür zurück. Also kommst du nicht ins Minus.

      Das einfachste wäre, meiner Meinung nach, also deinem Käufer das Geld sofort zurückzugeben
      und Ruhe vor Weihnachten zu haben.

      Egal nämlich ob du noch in der Haftung bist oder nicht mehr (was wir hier wahrscheinlich noch
      lange aus Spaß an der Freude diskutieren werden :D ) spätestens nach Erhalt der Ware müsstest du
      sie wieder versenden. Solltest du stattdessen Geld von Versandunternehmen kriegen müsstest du den Betrag
      deinem Käufer auch dann erstatten.
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    • Ist es nicht völlig egal in diesem Fall, ob nun der Gefahrenübergang schon war oder nicht?

      Der VK hat das Paket in die Obhut der dhl übergeben. Diese konnte es nicht zustellen und hat die Rücksendung eingeleitet. Das Paket ist in Obhut der dhl geblieben (Wo auch immer) ....und dort "verschwunden".
      Die dhl wird dafür haften müssen. Da die dhl an den Absender erstatten wird, muss dieser (dann) an den K erstatten.
      Ist nur die Frage, ob die dhl es "freiwillig" tun wird. Wenn die dhl der Meinung ist, dass der Absender was falsch gemacht hat, dann könnte sie "bockig" werden.
    • schabbesgoi schrieb:

      Ist es nicht völlig egal in diesem Fall, ob nun der Gefahrenübergang schon war oder nicht?

      Nicht völlig egal.

      Wenn der Verkäufer noch haftet, dann muss er Geld erstatten unabhängig davon, ob er dadurch ins
      Minus kommt oder nicht. Er ist selbst in der Pflicht.

      Wenn Gefahrenübergang stattgefunden hat, dann ist der (private) Verkäufer aus der Haftung ganz raus und
      der Käufer muss eigentlich ohne zu Maulen ganz Brav auf die Ware oder die Rückerstattung von DHL warten.
      Erst dann gibst es Geld zurück.
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    • schabbesgoi schrieb:


      Die dhl wird dafür haften müssen. Da die dhl an den Absender erstatten wird, muss dieser (dann) an den K erstatten.
      Ist nur die Frage, ob die dhl es "freiwillig" tun wird. Wenn die dhl der Meinung ist, dass der Absender was falsch gemacht hat, dann könnte sie "bockig" werden.
      Da hast du Recht - die DHL wird erstatten müssen.
      Meiner Meinung nach können sie auch nicht bockig werden, da sie selbst zugeben
      das Packet verloren zu haben. Doch du hast wiederrum Recht - die könnten es versuchen.
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    • @Te: Rückfrage auf dein Post 8.

      Verstehe ich das so richtig, das das zwei Verpackungen von Wasserkochern waren und du die quasi zusammengeklebt hast zu einer?
      Falls ja und wenn dann noch etwas mit etwas gewicht im Paket war, würde es mich nicht wundern, wenn das Paket schon beim einladen auseinander gebröselt ist.
      Mir drängt sich deswegen dieser Verdacht auf, weil ich mir die Zeiten ansehe die du gepostet hast.

      Bublik schrieb:

      Sa, 06.12.2014 06:52 Uhr Die Sendung befindet sich auf dem Weg zur PACKSTATION.

      Ich nehme mal an, dass du am Tag vorher das Paket auf der Post abgegeben hast?
      Dann wenige Stunden später wird das Paket in Retoure geschickt, da es nicht den Versandbedingungen entspricht.

      Bublik schrieb:

      Sa, 06.12.2014 10:38 Uhr Rücksendung eingeleitet. Die Sendung entspricht nicht den Versandbedingungen.


      Möglich, dass die Einzelteile des Paketes noch irgendwo in besagtem Startpaketzentrum rumfliegen.
    • Oberlix schrieb:

      @Te: Rückfrage auf dein Post 8.

      Verstehe ich das so richtig, das das zwei Verpackungen von Wasserkochern waren und du die quasi zusammengeklebt hast zu einer?
      Falls ja und wenn dann noch etwas mit etwas gewicht im Paket war, würde es mich nicht wundern, wenn das Paket schon beim einladen auseinander gebröselt ist.
      Mir drängt sich deswegen dieser Verdacht auf, weil ich mir die Zeiten ansehe die du gepostet hast.


      Er schreibt doch dazu in #6


      Bublik schrieb:

      Es war ein Privatverkauf,
      Weil das Paket an Packstation mit P.N. Nummer abgeschickt sollte, habe ich die Sendung mit aufgeklebte Adresse fotografiert und per Whatsapp dem Käufer geschickt, weil ich nicht genau wusste, ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde. Nach seiner Bestätigung habe ich das Paket bei der Post abgegeben. Es wurde ordentlich in eine Karton eingepackt und zugeklebt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • Es war eine ordentliche Karton ca 30x20x15 gut zugeklebt mit 1,9 Kg Gewicht, Am 05.12 um 11Uhr30 habe ich das Paket bei der Post abgegeben und dem Käufer Bescheid gesagt.
      Habe ich Recht erst das Geld dem Käufer erstatten, wenn ich von DHL irgendwelche Ergebnis kriege?
    • vlt. war die Packstation auch schlicht und ergreifend komplett belegt, sodaß der Karton dort nicht eingelegt werden konnte - wobei dann aber vermutlich das Paket in der Filiale zur Abholung bereitliegt (bzw. bereitliegen sollte, was meines Wissens auch der Fall wäre, wenn die Sendung nicht den vorgegebenen Maßen entsprechen würde, was sie aber wohl tut)

      ich persönlich, als private VK, würde erst erstatten, wenn der Nachforschungsantrag abschließend bearbeitet und der Betrag erstattet wurde - nicht daß die Sendung warum auch immer doch wieder an den Empfänger geht, falls sie gefunden wird

    • Du als Versender stehst auf dem Standpunkt, dass Du richtig verpackt und versendet hast. Damit hast Du Deine Pflicht als privat handelnder Verkäufer zuerst mal erfüllt. Das ergibt sich aus § 447 BGB.

      Nun weißt Du aber schon, dass der Versand trotzdem nicht geklappt hat. Warum, und was wirklich war...dass muss die dhl erklären.

      Du "verhandelst" mit der dhl, Du kümmerst Dich (Im Interesse Deines Käufers). Das ist zuerst mal eines - vorbildlich.
      Der Käufer kann keine Erstattung von Dir jetzt verlangen. So Du alles richtig gemacht hast, liegt die Gefahr des Versandes bei Deinem Käufer. Ihm steht dann auch die Erstattungssumme zu. Oder auch die Ware, wenn sie wieder auftauchen sollte. So lange wird der Käufer warten müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Der Gefahrenübergang erfolgt doch bei Übergabe an die Spedition, hier DHL.
      Das geht auch aus wervs link hervor.
      Als Privatverkäufer ist doch TE damit aus der Haftung, sofern ordentlich verpackt war und Größe und Gewicht den Bestimmungen der Packstationen entsprechen.
      Leider ist er es, der sich weiterhin mit DHL rumärgern muss, weil DHL so etwas generell über den Absender abwickelt.
      Der K wird sich nun gedulden müssen, wann und ob DHL erstattet oder das Paket wieder auftaucht.
    • hasjana schrieb:

      ich persönlich, als private VK, würde erst erstatten, wenn der Nachforschungsantrag abschließend bearbeitet und der Betrag erstattet wurde - nicht daß die Sendung warum auch immer doch wieder an den Empfänger geht, falls sie gefunden wird



      Genau SO....

      vor allem: das Paket wurde mit Adresse einer Paketstaion aufgegeben.... also vom Transportunternehmen übernommen. Damit hat TE seine Pflicht erfüllt. Warum das Paket nicht zugestellt wurde ist fraglich.

      Nachforschungsantrag wurde gestellt... also ist TE auch hier seinen Pflichten nachgekommen. Vielleicht wird's ja auch wiedergefunden. Dann bekommt der K seinen Krempel und gut ist. Wenn nicht. erstattet DHL dem VK oder dem K, falls die Erstattung abgetreten wird. Ansonsten erstattet TE dann eben dem K wenn er selbst die Knete zurückbekommen hat