Gitarre ersteigert und per Überweisung bezahlt, aber Ware existiert gar nicht mehr

    • Gitarre ersteigert und per Überweisung bezahlt, aber Ware existiert gar nicht mehr

      Ich habe günstig eine Gitarre bei ebay ersteigert und per Überweisung gezahlt.
      Einen tag später habe ich vom Verkäufer die Nachricht erhalten, dass die Gitarre kaputt sei und er diese dahern icht mehr Verkaufen könne.
      Ich habe ihm angeboten, dass ich auch die kaputte nehmen würde, da sie wirklich günstig war, aber dann erzählt er, er hätte sie in Einzelteile zerlegt und separat bereits verkauft und er hätte nur noch das wertlose Holz.

      Zum einen muss ich jetzt bangen, mein Geld überhaupt Rücküberwiesen zu bekommen und zum anderen hat der Verkäufer hier einen Artikel zur Auktion gestellt, den er nicht mehr besaß, was mich Zeit und Nerven kostet, war eigentlich als Weihnachtsgeschenk gedacht.

      Besteht die Chance auf Schadensersatz oder Ersatz durch den kaufvertrag? Soltle ich ihn erst privat anschreiben und um außergerichtliche Einigung drängen oder ausschließlich über Anwalt regeln lassen?
    • Ich will damit kein Geld scheffeln, ich willl einfach meien Gitarre haben, aber die gibt es nicht mehr.
      Normalerweise hätte die den doppelten wert, ich würde nicht mehr wollen, als eben diese Differenz als Schadensersatz, um mir sie andersweitig besorgen zu könen.
      Und ein metaphorisches blaues Auge würde dem Verkäufer auch nicht schaden.

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    • biggdigg schrieb:

      Ich will damit kein Geld scheffeln, ich willl einfach meien Gitarre haben, aber die gibt es nicht mehr.
      Normalerweise hätte die den doppelten wert, ich würde nicht mehr wollen, als eben diese Differenz als Schadensersatz, um mir sie andersweitig besorgen zu könen.
      Und ein metaphorisches blaues Auge würde dem Verkäufer auch nicht schaden.
      Ich glaube, da läuft etwas anderes...

      Ich denke, dass er sein Gitarre nicht rausgeben will, da der Verkaufserlös zu niedrig war.

      Du kannst die Gitarre zu Recht rausfordern. Er ist mit dir in ein verbindliches Vertrag eingegangen und die hat er auch zu erfüllen. Außer die Gitarre ist nicht wegen sein eigenes Verschulden kaputt gegangen.

      Setzte ein angemessene Frist (10 Werktage) und fordere ihm auf die Gitarre zu versenden.

      Warten wir noch auf die Meinung der anderen ab. Die können dir sicherlich bessere Vorgehensweise empfehlen.
    • LaHire, ich glaube, das verwechselst du.
      Er hätte die Auktion abbrechen dürfen, sofern die Gitarre ohne sein Verschulden kaputt gegangen wäre.
      Nach Auslaufen der Auktion besteht der Kaufvertrag.
      M. E. hat er nun eine gleichwertige Gitarre zu liefern oder Schadensersatz zu leisten, unabhängig davon, ob das Teil durch sein Verschulden kaputt ging oder nicht.
      Ich bin mir zwar relativ sicher, bin aber nicht so der "Schadensersatz-Profi" und lasse mich gerne korrigieren, falls ich doch falsch liegen sollte.
      Ich glaube die Story übrigens auch nicht.
    • @Mira hat recht.

      Jetzt aber zu:

      biggdigg schrieb:


      Soltle ich ihn erst privat anschreiben und um außergerichtliche Einigung drängen oder ausschließlich über Anwalt regeln lassen?
      Es spricht nichts dagegen erstmal privat zu versuchen. Freundlich aber bestimmt.
      Schreib ihm, dass er einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen ist, den er auch erfüllen muss.
      Setze ihm eine Frist entweder sein Vertrag durch Deckungskauf und Versand and dich zu erfüllen oder
      Schadensersatz zu leisten.

      Nach der Frist kannst du selbst ein Deckungskauf tätigen und die Mehrkosten eintreiben.
      Vorsicht: Es muss komplett gleichwertig sein und auch wenn VK sich weigert nichts vor Ablauf der Frist machen!

      Je nachdem wie sich dein Verkäufer verhällt - wirst du schon nach der ersten Kontaktaufnahme sehen/lesen ob du einen Anwalt brauchst.
      Es ist auch von der Summe abhängig (um wieviel geht es eigentlich - bei Gitarren kann es sich schon um einiges handeln?)
      ___________________________________________________________________________________
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    • Mirabella Neumann schrieb:

      M. E. hat er nun eine gleichwertige Gitarre zu liefern oder Schadensersatz zu leisten, unabhängig davon, ob das Teil durch sein Verschulden kaputt ging oder nicht.



      yup... wobei TE ja eine Gitarre haben möchte und keinen Schadensersatz.

      Mit dem Unterschied, dass hier das Instrument sicherlich nicht im Eimer gegangen ist sondern anderwärtig verhökert wurde. Denn die Kombination "günstig ersteigert" in Verbindung mit "leider kaputtgegangen aber ich kanns nicht mehr beweisen weil sofort in den Müll/verwertet/entsorgt" ist genau der Hinweis darauf. Und Gitarren sind nicht so empfindlich, als dass die ständig kaputtgingen. Und selbst wenn... unrettbar kaputtgehen tun die allerwenigsten. Komisch ist, dass immer alles kaputtgeht sobald es bei Ebay zum Verkauf steht und/oder einen geringeren Erlös bringt als der VK gedacht hat
    • Sorry, war etwas stressig über die Feiertage...

      werv schrieb:

      Es spricht nichts dagegen erstmal privat zu versuchen. Freundlich aber bestimmt.
      Schreib ihm, dass er einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen ist, den er auch erfüllen muss.
      Setze ihm eine Frist entweder sein Vertrag durch Deckungskauf und Versand and dich zu erfüllen oder
      Schadensersatz zu leisten.

      Je nachdem wie sich dein Verkäufer verhällt - wirst du schon nach der ersten Kontaktaufnahme sehen/lesen ob du einen Anwalt brauchst.
      Es ist auch von der Summe abhängig (um wieviel geht es eigentlich - bei Gitarren kann es sich schon um einiges handeln?)
      Frist habe ich ihm für nächsten Freitag gesetzt.
      Die Streitsumme ist glücklicherweise recht niedrig, erstanden habe ich die Gitarre für 132€, gebraucht kostet die um die 250.
      Nach der Frist kannst du selbst ein Deckungskauf tätigen und die Mehrkosten eintreiben.
      Vorsicht: Es muss komplett gleichwertig sein und auch wenn VK sich weigert nichts vor Ablauf der Frist machen!
      Bedeutet kokmplett gleichwertig auch, das diese nur gebraucht und äußerlich in einem ähnlichen Zustand (Lackabsplitterungen) sein dürfte? Oderbezieht sich das nur auf das Modell?