Ich habe günstig eine Gitarre bei ebay ersteigert und per Überweisung gezahlt.
Einen tag später habe ich vom Verkäufer die Nachricht erhalten, dass die Gitarre kaputt sei und er diese dahern icht mehr Verkaufen könne.
Ich habe ihm angeboten, dass ich auch die kaputte nehmen würde, da sie wirklich günstig war, aber dann erzählt er, er hätte sie in Einzelteile zerlegt und separat bereits verkauft und er hätte nur noch das wertlose Holz.
Zum einen muss ich jetzt bangen, mein Geld überhaupt Rücküberwiesen zu bekommen und zum anderen hat der Verkäufer hier einen Artikel zur Auktion gestellt, den er nicht mehr besaß, was mich Zeit und Nerven kostet, war eigentlich als Weihnachtsgeschenk gedacht.
Besteht die Chance auf Schadensersatz oder Ersatz durch den kaufvertrag? Soltle ich ihn erst privat anschreiben und um außergerichtliche Einigung drängen oder ausschließlich über Anwalt regeln lassen?
Einen tag später habe ich vom Verkäufer die Nachricht erhalten, dass die Gitarre kaputt sei und er diese dahern icht mehr Verkaufen könne.
Ich habe ihm angeboten, dass ich auch die kaputte nehmen würde, da sie wirklich günstig war, aber dann erzählt er, er hätte sie in Einzelteile zerlegt und separat bereits verkauft und er hätte nur noch das wertlose Holz.
Zum einen muss ich jetzt bangen, mein Geld überhaupt Rücküberwiesen zu bekommen und zum anderen hat der Verkäufer hier einen Artikel zur Auktion gestellt, den er nicht mehr besaß, was mich Zeit und Nerven kostet, war eigentlich als Weihnachtsgeschenk gedacht.
Besteht die Chance auf Schadensersatz oder Ersatz durch den kaufvertrag? Soltle ich ihn erst privat anschreiben und um außergerichtliche Einigung drängen oder ausschließlich über Anwalt regeln lassen?