Nochmals sorry:
Die Weiternutzung = Der Weiterverkauf
Die Weiternutzung = Der Weiterverkauf
Schützin schrieb:
Und wenn ich auch nach Abschluss eines rechtsgültigen Kaufvertrages immernoch Besitzer und Eigentümer einer Ware bin, welcher Paragraph schränkt mich dann in meinen Rechten als solche dahingehend ein, daß ich nicht mehr befugt bin, sie einem anderen als dem Vertragspartner zu übereignen ?
oldschmatterhand schrieb:
...
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eBay da so was reinschreibt, das man so auslegen könnte, dass der KV aufgehoben sei.
Schützin schrieb:
...
Damit wird der Fall genauso behandelt wie ein unwidersprochener Mahnbescheid: Der Klage wird in Form eines Versäumnisurteils stattgegeben, völlig unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt war oder nicht.
Schützin schrieb:
Das Schreiben vom Gericht ist sicherlich per Einschreiben gekommn...
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Das dürfte nicht so sein eigentlich, was ist wenn man im Urlaub ist ? Krankenhaus ist oder wo anders.Vel einfacher. Das erste Schreiben vom Gericht mit der Mitteilung der
Klageerhebung kommt per Postzustellungsurkunde und gilt mit Einlegen in
den Briefkasten als zugestellt.
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todesengel_[...] schrieb:
Urteil ist vom 23.12.2014
Brief ist auf 30.12.2014
todesengel_[...] schrieb:
Der Herr sagte am Tel
todesengel_[...] schrieb:
Daher sehe ich auch nicht ein warum ich bezahlen soll ?
todesengel_[...] schrieb:
Das dürfte nicht so sein eigentlich, was ist wenn man im Urlaub ist ? Krankenhaus ist oder wo anders.
Oder jemand klaut die Post aus dem Kasten, dann wird von Verurteilt ohne darauf zu Antworten. Wie bei mir.
todesengel_[...] schrieb:
Das dürfte nicht so sein eigentlich, was ist wenn man im Urlaub ist ? Krankenhaus ist oder wo anders.Vel einfacher. Das erste Schreiben vom Gericht mit der Mitteilung der Klageerhebung kommt per Postzustellungsurkunde und gilt mit Einlegen in den Briefkasten als zugestellt.
Oder jemand klaut die Post aus dem Kasten, dann wird von Verurteilt ohne darauf zu Antworten. Wie bei mir.
Wenn der Briefumschlag als Zustellungsdatum den 30.12.2014 ausweist, sollte das ausreichen, daß Du morgen umgehend einen Termin bei einem Anwalt oder der Rechtsberatung für nächste Woche vereinbaren kannst. Weise dabei unbedingt darauf hin, daß Du enge Fristen einzuhalten hast, mindestens bei der Rechtsberatung ist eine schnelle Terminvergabe, wenn überhaupt, nur in Notfällen möglich !Urteil ist vom 23.12.2014
Brief ist auf 30.12.2014
Ich habe auch mit Ebay Telefoniert, als die Mahnung kam. Dort sagte man mir auch das man den User Prüft und ggf Sperrt des wegen. Der Herr sagte am Tel das sie durch die Schließung des Falls auch kein Vertrag mehr zwischen unsern Parteien gibt. Daher sehe ich auch nicht ein warum ich bezahlen soll ? Besonders wenn ich weiß das er sie Neu Einstellte und daher ja einem Dritten verkauft hat.
So mit hat er das Produkt nun eh nicht mehr und daher kann er auch nicht mehr Nach kommen.
Daher sehe ich auch nicht ein warum ich bezahlen soll ? Besonders wenn ich weiß das er sie Neu Einstellte und daher ja einem Dritten verkauft hat.
So mit hat er das Produkt nun eh nicht mehr und daher kann er auch nicht mehr Nach kommen.
Heiner.Hemken schrieb:
Zitat von »oldschmatterhand«
...
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eBay da so was reinschreibt, das man so auslegen könnte, dass der KV aufgehoben sei.
Diese Formulierung wird in der Regel keine Rechtskraft in dem Vertragsverhältnis Verkäufer-Käufer entfalten. Allerdings könnte man da auch drüber streiten, inwieweit die Ebay-AGB, so sie denn so eine Bestimmung enthalten, Bestandteil des Vertrages werden, ähnlich der Bedeutung der AGB nach den vorletzten BGH-Urteil in Bezug auf das (Nicht-)Zustandekommen eines Vertrages. Das aber wird sich wohl nur durch eine dahingehende Rechtsprechung des genannten BGH klären lassen.
Schützin schrieb:
Lass Dich in erster Linie erstmal beraten, ob der Anwalt einen Einspruch überhaupt für sinnvoll hält, dh, ob er eine realistische Chance sieht, daß Du den Prozess gewinnen könntest
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todesengel_[...] schrieb:
Der Verkäufer zeigte schon an dem Tag wo ich Geschrieben habe, das er mein Gebot Löschen soll das er Streit sucht. Den Er schreib es er es nicht Löscht und bei nicht Bezahlung sofort mich Abmahnen lässt.
schabbesgoi schrieb:
Todesopfer, hast Du die Angebotsbeschreibung noch? Und den Schriftverkehr mit dem Verkäufer? Interessant könnte unter anderem sein, ob Du dem VK irgendwann mal ernsthaft mit geteilt hast, dass Du nicht zahlen wirst. Vor dem Mahnbescheid.
Mirabella Neumann schrieb:
Wenn TE schon vor dem Mahnbescheid mitteilte, dass er definitiv nicht zahlen wird, dann hätte er sich selbst in Verzug gesetzt.
Hätte das sonst noch irgendwelche Konsequenzen?
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