Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

    • Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich

      Hallo an Alle zusammen,

      vor einigen Tage habe ich bei eBay ein defektes Handy verkauft. Das Handy habe ich selbst mal günstig als defekt gekauft und wollte es ursprünglich auch wieder reparieren lassen, da es aber mittlerweile lange genug in der Schublade lag sollte es jetzt einfach nur weg. Ich habe in der Artikelbeschreibung auch extra mehrmals darauf hingewiesen, dass das Handy defekt sei und sich nicht einschalten lässt. Auch den "Artikelzustand" (neu/gebraucht usw) habe ich "Als Ersatzteil / defekt" angegeben. Was konkret an dem Gerät defekt ist war mir nicht bekannt da ich noch keine Reperaturversuche unternommen habe und wurde auch in der Artikelbeschreibung von mir so angegeben.

      So... nachdem nun der Käufer das Handy bei einem Reperaturservice überprüfen lassen hat, stellte sich heraus, dass das Handy wohl einen Wasserschaden hat und laut Käufer auch bereits "an einem Chip rumgewerkelt wurde"... also ein Totalschaden! Der Käufer unterstellt mir jetzt, dass ich angeblich von dem Wasserschaden gewusst haben soll und behauptet ich würde versuchen ihn über den Tisch zu ziehen und dass ich ein Betrüger wäre der ihm einen Haufen Schrott angedreht hat. Einen eBay-Fall hat er auch bereits geöffnet. Klar ist das jetzt ärgerlich für den Käufer... aber was bitte erwartet man denn wenn man einen Artikel kauft der ausdrücklich als DEFEKT beschrieben ist. ?(

      Naja meine eigentliche Frage ist jetzt wie ich da am besten weiter vorgehen soll. Ich muss dazu sagen, dass er das Handy per Paypal bezahlt hat und ich mache mir da jetzt Sorgen von wegen Käuferschutz ect. auch eine negative Bewertung wollte ich eigentlich vermeiden, da ich im letzten Jahr wegen einem ähnlichen Fall leider schon eine kassiert habe.

      Vielen Dank schon im vorraus!

      Gruß,
      Thomas
    • Manchmal ist eine Artikelnr. hilfreich, dann könnte man den genauen Wortlaut Deiner Beschreibung einsehen.

      grundsätzlich gilt: der Verkäufer ist für seine Auktion (allein) verantwortlich.
      Wenn es einen Wasserschaden gab, hättest Du den erwähnen müssen.
      Wenn es eine Verbastelung an einem Chip gab, gehört das in die Beschreibung rein.
      Für alle nicht benannten Defekte haftest Du. ( wer sonst?)
      Die allgemeine Klassifizierung als "defekt" reicht nicht.

      Nimm es zurück, erstatte alle Kosten incl. Rückversand. Oder überweise dem K seinen Zahlbetrag und bitte ihn, das Teil zu entsorgen.

      Du warst so leichtsinnig, PP zu akzeptieren, PP wirds richten - wenn Du es nicht so machst, wie ich Dir geschrieben habe. Und dann hast Du weitere Mängel im Profil.
      Als privater VK ist es einfach nur dumm, PP anzubieten. PP zieht unseriöse ebayer magisch an. Auch das ist möglich und evt. sind die Schäden nicht so wie vom Käufer beschrieben. Das Risiko ist auf Deiner Seite.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Die Artikelnummer ist 281537051709

      Wenn ich gewusst hätte, dass es einen Wasserschaden hat hätte ich das sicher auch erwähnt... schon alleine um genau so einem Fall aus dem Weg zu gehen. Wer ein defektes Handy kauft muss aber doch wohl davon ausgehen, dass irgendetwas im Inneren beschädigt ist -sonst würde es ja noch funktionieren- oder etwa nicht? Als Laie ist es mir ja auch u.U. gar nicht möglich festzustellen was denn nun konkret kaputt ist. Das wäre ja so als würde man ein kaputtes Auto verkaufen und der Käufer beschwert sich, dass der Motor kaputt ist.

      Naja mal sehen... kann mich der Käufer eigentlich auch dann noch negativ bewerten wenn ich das Teil ebay-konform zurücknehme und ihm den Kaufpreis zurück erstatte? Was ich nach den Unterstellungen des Käufers zwar nur sehr ungern machen würde... aber wahrscheinlich bleibt mir gar keine andere Möglichkeit dank Paypal :thumbdown:

      Gruß,
      Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas12345 ()

    • Sie bieten auf ein iPhone 5s 32GB in spacegrau. Optisch befindet sich das iPhone in super Zustand ohne Kratzer oder Schrammen. Habe das iPhone selbst gebraucht über eBay gekauft, doch leider lässt es sich nicht einschalten. Ich habe keine Ahnung was mit dem iPhone los ist und verkaufe es deshalb ausdrücklich als DEFEKT an Bastler!

      Die Verpackung ist auch mit dabei. Kopfhörer und Ladegerät sind aber NICHT dabei. Das iPhone wurde über iCloud freigegeben.

      Viel Spass beim bieten!

      Achtung Privatverkauf! Gewährleistung und Rücknahme sind ausgeschlossen! Der angebotene Artikel wird ausdrücklich als DEFEKT verkauft!

      Am 27.12.14 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

      Achtung!!! Aufgrund der vielen Nachfragen: Das iPhone lässt sich überhaupt nicht einschalten und zeigt auch das Apple-Logo nicht an, weder wird es von iTunes erkannt. Der Vorbesitzer hat es "sicherheitshalber als defekt" verkauft, es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren, sich nur ab und zu spontan neustarten. Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht! Ich selbst habe keine Reperaturversuche unternommen, kann allerdings auch nicht ausschließen, dass das Gerät bereits vom Vorbesitzer geöffnet wurde. Ich habe keine Ahnung ob sich das iPhone nochmal reparieren lässt, als Ersatzteilspender (Gehäuse, Display usw.) ist es aber sicher zu gebrauchen.




      Dann soll der Käufer dir beweisen das du von einem Wasserschaden wusstest wenn er das schon behauptet.
      Von mir würde der nicht, aber auch garnichts bekommen.

      Wenn er klagen sollte müsste er übrigens auch beweisen das du vorher von dem Wasserschaden gewusst und es ihm verheimlicht hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • Meiner Meinung nach hast du alles richtig beschrieben. Mehr hätte ich auch nicht gemacht.

      Genau aus diesen Gründen biete ich kein PP an.

      Woher weißt du das es bei icloud frei ist? Muss das Handy dazu nicht angemacht werden?
    • Günter-16v schrieb:

      Dann muß der Käufer eben nachweisen das der Verkäufer von dem Sachmangel "Wasserschaden" wusste und es ihm bei Verkauf verschwiegen hat.

      Fast richtig. Lies Dir das Eröffnungsposting 1. Satz, 2.Absatz dazu nochmals durch.
      Nochmals, lies Dir im BGB das Kaufvertragsrecht mal selbst durch. Es gibt kein Verschuldensprinzip mehr. Es reicht, dass der nicht-beschriebene Sachmangel vorhanden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Was gibt's an der Beschreibung auszusetzen? da steht doch u.A.:

      "Ich habe keine Ahnung ob sich das iPhone nochmal reparieren lässt, als Ersatzteilspender (Gehäuse, Display usw.) ist es aber sicher zu gebrauchen."



      Was will man da anderes erwarten als ein kaputtes Handy, von dem man noch Plasteteile abfrickeln kann und den Rest in die Tonne kloppt? Kaputter als kaputt geht wirklich nicht. Könnte der Verdacht aufkommen, dass ein K pokern wollte und nicht an "kaputt" glaubte obwohl er das gelesen hat....
    • monza, das Risiko einer nicht-ausreichenden Beschreibung trägt der Verkäufer.
      Im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter. Ob der TE es darauf ankommen lassen will? Die rote BW wird er schon lange zuvor kassiert haben, seine Verkäufer-Karriere ist dann ggf. für immer bei ebay beendet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • grafiksammler schrieb:

      Es reicht, dass der nicht-beschriebene Sachmangel vorhanden ist.



      der nichtbeschriebene Sachmangel wäre gewesen, wenn das Handy doch funktioniert hätte... hier ist ein kaputtes Handy angeboten worden, von dem der VK wahrheitsgemäss geschrieben hat, dass es kapuut ist und er keine Ahnung hat ob es repariert werden kann und nur noch als Ersatzteilspender gebrauchsfähig ist....

      Nicht mehr und nicht weniger hat der K bekommen....
    • grafiksammler schrieb:

      Die rote BW wird er schon lange zuvor kassiert haben, seine Verkäufer-Karriere ist dann ggf. für immer bei ebay beendet.



      rote BW... ja und? Glaubste denn, dass der K bei Rücknahme dann volle Sterne mit grün gibt? Ich nicht... und vor einer Roten ist der VK eh nicht sicher bei solchen Schrottpokerkäufern, die Schrott kaufen aber Gold erwarten.

      Und die Beschreibung lautet eindeutig: Schrott....
    • TE hat geschrieben:
      "lässt es sich nicht einschalten"
      und
      "
      Das iPhone lässt sich überhaupt nicht einschalten und zeigt auch das Apple-Logo nicht an, weder wird es von iTunes erkannt."
      und
      "Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht!"

      Genau das hat der Käufer erhalten.
    • Unter Artikelbeschreibung:

      Als Ersatzteil / defekt: Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist.

      Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die
      Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung
      benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere
      Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
      Alle Zustandsdefinitionen aufrufen


      Genau so ein Teil hat er für ca. 250 Euro bekommen.
      Ich würde das Handy nicht zurücknehmen und rot wird der Käufer so oder so bewerten.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • Außerdem wurde der Artikel
      1. in der Überschrift,
      2. bei der Angabe des Artikelzustands und
      3. in der Beschreibung mit fetter Hervorhebung
      als defekt beschrieben. Deutlicher geht es doch wohl nicht.

      Selbstverständlich stellt dennoch die Bezahlmethode via PayPal ein großes Risiko dar.
    • Testing, nirgends wurde ein Wasserschaden beschrieben.

      laßt mal Eure private Meinung weg.

      Penny hat den Unterschied herausgearbeitet: Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die

      Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung

      benötigen
      , oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere

      Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

      Nach einem Wasserschaden ist all das eben nicht mehr möglich.
    • Die Artikelbeschreibung ist meiner Ansicht nach vollkommen in Ordnung.

      Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

      1.Schritt:paypal-Konto SOFORT leerräumen,
      2.Schritt:bei eventuell noch angebotenen Artikeln SOFORT PP-Zahlung als Zahlungsmöglichkeit entfernen,
      3.Schritt:paypal ab SOFORT nie wieder anbieten,
      4.Schritt:Kommunikation mit K einstellen,
      5.Schritt:rote Bewertung achselzuckend ohne "Gedöns" hinnehmen,
      6.Schritt:K wegen unangemssener Forderungen bei Ebay melden.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • in der Beschreibung kann man nichts weiter in den von Ebay vorgegebenen Artikelzustands-Bezeichnungen finden als eben das, was in der Auktion angegeben war....:

      pages.ebay.de/help/sell/item-condition.html



      Kaputt ist nunmal kaputt. Wodurch der Artikel kaputtgegangen ist, dürfte zweitrangig sein, wenn man deutlich schreibt KAPUTT, nur als Ersatzteilspender zu gebrauchen. Und das steht in der Beschreibung drin. Wer daraus liest, dass es doch vielleicht unter Umständen.... pokert und gut ist. hats doch schon immer so gegeben. Kann mich noch an Diskussionen betr. kaputter Festplatten erinnern in den Buchtforen, als Käufer meinten, dass kaputte und als kaputt beschriebene Festplatten dennoch zu funktionieren hätten. Manchmal klappts weil der VK da nur falsche Bedienung oder sowas vorgenommen hatte, meistens waren es eben Platten laut Beschreibung: kaputte....

      Zudem... wenn ich von einem angeblichen Wasserschaden nix weiss, aber korrekt sage: im Eimer, kaputt, geht nicht, ist ein gewesenes Handy, kommt auch nicht wieder, njet ok, platt, is nich.... was zum Dübel ist da fraglich dran? Steht doch auch drin: nicht geöffnet vom VK, daher keine Ahnung warum es nicht funzt und kaputt ist...