Online-Spiel: Habe mehreren Lastschriften widersprochen.

    • Online-Spiel: Habe mehreren Lastschriften widersprochen.

      Hallo in´s Forum.

      ich habe Mist gebaut und mich ordentlich verzettelt.

      Ich spiele seit eingien Jahren mit Unterbrechngen Onlinespiele bei dem Unternehmen "Gameforge". Dabei habe ich etwa im letzten halben Jahr die Kontrolle verloren und weit über 2000,- € verballert. Die maximale Kaufsumme für einen Vorgang beträgt 99,99 €, die ich über PayPal bezahlt habe. Entsprechend gab es pro Monat etwa 2-3 Zahlungsvorgänge zu je 99,99 € und im Zeitraum November/Dezember auch mehr. Für das echte Geld wurden mir von der Gameforge dann Ersatzwährungen in den jeweiligen Spielwelten zur Verfügung gestellt.

      Zwischen Weihnachten & Sylvester habe ich dann mal Kasse gemacht und gemerkt, dass ich für den kommenden Monat zu wenig Geld habe. Hinzu kam noch die Erkenntnis, dass ich meinen mit viel Zeit & Geld aufgebauten Spiel-Account laut Gameforge-AGB nicht verkaufen darf, da der Account Eigentum der Gameforge ist/bleibt und mir nur zur Nutzung überlassen ist Ein zumindest teilweises Rückerlösen des Geldes durch Verkauf des Accounts viel also auch weg. Um den kommenden Monat bestreiten zu können wollte ich mir 4 Transaktionen (ca. 400,-€) durch eigenes Auslösen von Rücklastschriften "zurückholen". Ich bin zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass Paypal sich das Geld dann bei der Gameforge zurückholt. Da bei Zahlungsproblemen üblicherweise der Account durch die Gameforge gesperrt wird und ich auch nicht vorhabe weiterhin Geld in Onlinespiele zu stecken habe ich alle 11 in den letzten 6 Wochen getätigten Zahlungen, die ich über PayPal an die Gameforge veranlasst habe, "zurückgeholt"

      Da die Gameforge nur eine neutrale E-Mail-Adresse hat und bis auf die IP-Adresse sonst nichts über mich weiß, ahbe ich mir erst mal keine Sorgen gemacht. Erst später wurde mir dann mit Blick auf PayPal etwas mulmig. Ich habe dann bei PayPal angerufen und mit einem Mitarbeiter gesprochen. Ich habe ihm meine Beweggründe mitgeteilt und um Klärung dahingehend gebeten, ob PayPal einige oder alle Transaktionen der letzen 6 Wochen von der Gameforge zurückholen kann und wenn nicht, mir eine Ratenzahlung einzuräumen. ich habe zu Verstehen gegeben, dass ich für die Kosten der Rücklastschriften und von der Gameforge nicht mehr rückholbare Beträge aufzukommen. Ich bat den Mitarbeiter auch, meine Absicht als Memo für die PayPal Sachbearbeiter zu hinterlegen. Der Mitarbeiter meinte zunächst, von der Gameforge sei wohl nichts zurück zu holen, aber ich müsse mir um die Rückzahlung keine Sorgen machen.

      Soweit, so gut. Am Freitag/Samstag bekam ich dann von PayPal und der Gameforge EMails.

      Die Gameforge teilte mir mit, dass mein Spieler-Account wegen Zahlungsproblemen gesperrt ist, weil eine Transaktion aus Anfang November (also die älteste der Rücklastschriften) storniert wurde.

      PayPal teilte mir mit, das
      a. mein PayPal-Konto eingeschränkt ist
      b mein PayPal-Konto im Minus ist (104,99 €, die sich aus 99,99 € + 5,- € Rücklastschriftgebühr zusammensetzen)

      Ich habe dann sofort per "Giropay" mit einer Zahlung über 105,- € das PayPal-Konto ausgeglichen (vorerst), um meinen guten Willen zu zeigen. Als ich die Transaktion bei PayPal aufrief konnte ich sehen, dass es sich um die älteste Rücklastschrift ( Anfang November) handelte. Vermutlich wird das jetzt immer so weiter gehen; sprich das PayPal-Konto geht in´s Minus und ich werde zur Zahlung aufgefordert. Grundsätzliche bin ich auch bereit, alles zurückzuzahlen, wenn ich das nach unseren Gesetzen muss.

      Allerdings stelle ich mir inzwischen die Frage, ob ich wirklich alles zurück zahlen muss. Dazu habe ich ein paar kleine Fragen:

      1. Was ist mit dem zweiwöchigen Rückgaberecht bei Onlinegeschäften? Gilt die auch für Online-Spiele, wo das echte Geld in virtuelle Währungen gewechselt wird? Warum darf ich diese virtuelle Währungund was damit geschaffen wurde nicht verkaufen?

      2. PayPal hat ja offensichtlich alle Transaktionen, die ich per Rücklastschrift "rückgängig" gemacht habe, bei der Gameforge ebenfalls rückgängig gemacht. Nun weiß ich nicht warum? Handelt es sich dabei um einen Käufer/Verkäuferschutz oder behält PayPal sich das Recht dazu bei Käufen von "virtuellen Werten" offen?

      3. Wie schätzt ihr die Situation insgesammt ein? Zu was könnt ihr mir raten? Muss ich alles auf Heller & Pfennig zurückzahlen oder bewegen sich die Gameforge/PayPal bei "virtuellen Werten" im rechtlichen Grenzbereich, sodaß ich vielleicht nicht alles zurückzahlen muss?

      4. Das PayPal-Konto besteht seit vielen Jahren und ich habe in den letzten Wochen auch andere Transaktionen getätigt, die ich nicht zurückgezogen habe. Wie verhält sich PayPal in so einer Situation? Wegen mir kann das Konto gerne bis in alle Ewigkeit eingeschränkt bleiben... ich bin vom Online Spielen & Bezahlen "geheilt"

      5. Ich wurde von PayPal zur folgenden Konfliktlösung aufgefordert:

      a. Bankkonto bestätigen
      b. Lichtausweis
      c. Passwort ändern
      d. Sicherheitsfragen ändern
      e. Grund für Rückbuchung angeben
      f. Grund für Rückbuchung angeben
      g. Grund für Rückbuchung angeben
      h. ...für die anderen Rücklastschriften ebenfalls

      Das alles habe ich bisher nicht gemacht und möchte ich eigentlich auch nicht, da ich mir unsicher bin was man sinnigerweise als Grund angeben könnte.

      Einzig die älteste Rücklastschrift incl. Rücklastschriftgebühr habe ich bezahlt und ich hoffe, das war kein Fehler.

      Würde mich über Einschätzungen & Tipps freuen. In Zukunft werde ich die Finger davon lassen, denn der Weg vom reinen Unterhaltungsspielen zum Kontrollverlust ist kurz, wie ich nun schmerzvoll erfahren muss :wallbash

      Wünsche euch einen schönen Sonntag. Kinetic
    • Da gibt's nur eine kurze, knappe Antwort drauf: du bist auf einem völlig falschen Dampfer wenn du glaubst, das nicht komplett zahlen zu müssen....

      Du hast doch die Leistung deiner Spieleplatform genutzt, also eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Da ist nix mit Rückgaberecht... was wolltest du denn zurückgeben? Deine verspielte Zeit?

      Und nein... du hast bei Paypal unrechtmässig deine Knete zurückgeholt. Die versuchen dann, bei Gameforge sich schadlos zu halten. Nun gibt's zwei Möglichkeiten: Gameforge rückt dir mit rechtlichen Mitteln auf die Pelle oder Paypal tut das. Und das mit 100perzentiger Erfolgsaussicht...
    • monza30 schrieb:

      Da gibt's nur eine kurze, knappe Antwort drauf: du bist auf einem völlig falschen Dampfer wenn du glaubst, das nicht komplett zahlen zu müssen....

      Du hast doch die Leistung deiner Spieleplatform genutzt, also eine Dienstleistung in Anspruch genommen. Da ist nix mit Rückgaberecht... was wolltest du denn zurückgeben? Deine verspielte Zeit?

      Und nein... du hast bei Paypal unrechtmässig deine Knete zurückgeholt. Die versuchen dann, bei Gameforge sich schadlos zu halten. Nun gibt's zwei Möglichkeiten: Gameforge rückt dir mit rechtlichen Mitteln auf die Pelle oder Paypal tut das. Und das mit 100perzentiger Erfolgsaussicht...


      Danke für die schnelle Antwort!

      Ich gehe ja auch davon aus, dass ich zahlen muss und habe die 1. "Rate" entsprechend sofort überwiesen. Spätenstens Anfang Februar kann ich alles incl. der Rücklastschriftgebühren zurückbezahlen, wenn PayPal mir diese Möglichkeit einräumt.

      Es geht darum, dass ich meinen Spielaccount neben dem Zeitaufwand über freiwillige Bezahlfutures stark aufgewertet habe. Er stellt also innerhalb der Spielegemeinschaft einen gewissen Wert da. Warum habe ich da kein Eigentum dran (zugegeben muss man sich damit vorher beschäftigen und nicht erst, wenn man den Account verkaufen will um einen Teil der Ausgaben zurück zu bekommen)

      Und dann ist da immer noch die Frage, ob es bei Onlinekäufen von virtuellen Gütern ein zweiwöchiges Rückgaberecht gibt? Per "Häkchen" verzichtet man auf dieses Recht, aber wird der Kunde hier nicht benachteiligt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kinetic ()

    • du hast eine Dienstleistung gekauft, keine reale Ware. Und die Dienstleistung ist ja abgespielt.... wenn du vor "Inbetriebnahme" deines Accounts, vor dem ersten Spiel"versuch" wiederrufen hättest, hätte man vielleicht "drüber reden" können. Aber da du ja schon weit fortgeschritten bist, ist da nix.

      Und die Spielfigur verkaufen wäre sowas wie Betrug... die Platform kann ja den Account sofort sperren... dann hätte dein Handelspartner nichts mehr und du bekämst zumindest über den K Ärger....

      Und wie du schreibst: du hast die AGB anerkannt....

      Versuch dich mit PP zu einigen... und halte dich an einen eventuellen Zahlungsplan. Sonst kriegste sogar noch Post vom Inkasso... und dann wird's wieder teurer. Und dann leider zu rehct...
    • Kinetic schrieb:


      1. Warum habe ich da kein Eigentum dran (zugegeben muss man sich damit vorher beschäftigen und nicht erst, wenn man den Account verkaufen will um einen Teil der Ausgaben zurück zu bekommen)

      2. Und dann ist da immer noch die Frage, ob es bei Onlinekäufen von virtuellen Gütern ein zweiwöchiges Rückgaberecht gibt? Per "Häkchen" verzichtet man auf dieses Recht, aber wird der Kunde hier nicht benachteiligt?
      1. weil du nur für Nutzungsrechte zahlst. Dadurch wird kein Eigentum erlangt.
      2. BGB 356 Abs 5.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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