Hi und noch ein gesundes neues Jahr 
Kurz und bündig :
Iphone 6 PLus über Ebay Kleinanzeigen angeboten, Käufer hat per Paypal Konto Marina M. gezahlt, wir hatten Mail und Whatsapp Kontakt unter
0163 8126614
Iphone wurde persönlich bei mir abgeholt, Käufer erklärte einen Tag später einen unerlaubten Kontozugriff. Gottseidank hatte ich da das Geld schon abgebucht
Paypal hat den Konflikt zu meinen Ungunsten abgeschlossen, da kein Verkäuferschutz.
Nunmehr habe ich nachfolgende Mail an Paypal gesandt und vielleicht gelingt es uns, auch mit Hilfe dieses Forums etwas zu bwegegen. Es kann nicht angehen, dass jeder Hinz und Kunz behaupten kann dass ein unerlaubter Kontozugriff vorliegt. Wie so etwas geht weiss auch jeder Laie. So sollten nicht nur Käufer geschützt werden, für Verkäufer muss einfach ein besserer Schutz her, aber lest selbst
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Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit lege ich gegen die die unter obiger Konfliktnummer vorgenommene Lösung (Fall abgeschlossen) WIderspruch ein.
So haben Sie den Fall abgeschlossen, da kein Verkäuferschutz aufgrund Abholung besteht. Und dies, obwohl hier auch kein Käuferschutz aus den gleichen Gründen bestehen kann, siehe Ihre eigenen Richtlinien unter
paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Wenn es für Abholung keinen Verkäuferschutz gibt, kann es auch dazu keinen Käuferschutz geben,
Ferner beantragte der Käufer Käuferschutz wegen unerlaubten Kontozugriff. Ich kann hier nicht erkennen, dass ein unerlaubter Kontozugriff unter Ihren Käuferschutz fällt. Dies ist ein reiner Service bzw. eine reine Gewährleistung gegenüber Käufern Ihrer Bank.
Als Bank sind Sie zu einer bestimmten Sorgfalt verpflichtet, jedoch dies nicht nur den Käufern gegenüber sondern auch den Verkäufern Ihres Unternehmens. Dazu ist der Verkäuferschutz nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend. Es kann nicht Aufgabe des Verkäufers sein, Zahlungen zu prüfen bzw. sich unerlaubten Kontozugriffen von Käufern auszusetzen. Sie selbst haben dafür Sorge zu tragen, dass ein reibungsloser Zahlungsablauf funktioniert.
Jedes 12 jährige Kind kann sich heutzutage mit einer fremden IP, Ihrer App oder sonstigem Zugriff zu Ihren Konten beschaffen, so wie jeder Käufer dies dann behaupten kann, es läge ein unerlaubter Kontozugriff vor.
Ferner beanstande ich, dass Sie vermutlich Ihrer Pflicht, den unerlaubten Kontozugriff zu prüfen, nicht ausreichend nachgekommen sind. Ich bezweifle dies, da hierzu ein einziger Tag (siehe Konfliktlösung) wohl nicht ausreichend sein dürfte, insbesondere wenn - wie aus der Zahlung ersichtlich- der Käufer mit der Paypal App bezahlt hat. Auch sind Sie meiner Bitte um Identiätsprüfung des Käufers nicht nachgekommen.
Den Käufer Marina Meinert habe ich nunmehr selbst per Email kontaktiert, jedoch keine Antwort erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch nicht passieren wird.
Abschließend widerspreche ich somit auch dem in meinem Konto aiufgeführtem Negativsaldo. Ich kündige hiermit an, diese Zahlung nicht zu leisten, bis hin zu einer gerichtlichen Klärung. Aufgrund dieses Widerspruchs und meiner damit verbundenen Erklärung einer Nichtzahlung sind Sie nicht berechtigt, etwige Inkassounternehmen bezüglich meines Kontos zu beauftragen, diese Gebühren werden von mir nicht getragen werden.
Redaktion: Name editiert

Kurz und bündig :
Iphone 6 PLus über Ebay Kleinanzeigen angeboten, Käufer hat per Paypal Konto Marina M. gezahlt, wir hatten Mail und Whatsapp Kontakt unter
0163 8126614
Iphone wurde persönlich bei mir abgeholt, Käufer erklärte einen Tag später einen unerlaubten Kontozugriff. Gottseidank hatte ich da das Geld schon abgebucht

Paypal hat den Konflikt zu meinen Ungunsten abgeschlossen, da kein Verkäuferschutz.
Nunmehr habe ich nachfolgende Mail an Paypal gesandt und vielleicht gelingt es uns, auch mit Hilfe dieses Forums etwas zu bwegegen. Es kann nicht angehen, dass jeder Hinz und Kunz behaupten kann dass ein unerlaubter Kontozugriff vorliegt. Wie so etwas geht weiss auch jeder Laie. So sollten nicht nur Käufer geschützt werden, für Verkäufer muss einfach ein besserer Schutz her, aber lest selbst

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Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit lege ich gegen die die unter obiger Konfliktnummer vorgenommene Lösung (Fall abgeschlossen) WIderspruch ein.
So haben Sie den Fall abgeschlossen, da kein Verkäuferschutz aufgrund Abholung besteht. Und dies, obwohl hier auch kein Käuferschutz aus den gleichen Gründen bestehen kann, siehe Ihre eigenen Richtlinien unter
paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security
Wenn es für Abholung keinen Verkäuferschutz gibt, kann es auch dazu keinen Käuferschutz geben,
Ferner beantragte der Käufer Käuferschutz wegen unerlaubten Kontozugriff. Ich kann hier nicht erkennen, dass ein unerlaubter Kontozugriff unter Ihren Käuferschutz fällt. Dies ist ein reiner Service bzw. eine reine Gewährleistung gegenüber Käufern Ihrer Bank.
Als Bank sind Sie zu einer bestimmten Sorgfalt verpflichtet, jedoch dies nicht nur den Käufern gegenüber sondern auch den Verkäufern Ihres Unternehmens. Dazu ist der Verkäuferschutz nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend. Es kann nicht Aufgabe des Verkäufers sein, Zahlungen zu prüfen bzw. sich unerlaubten Kontozugriffen von Käufern auszusetzen. Sie selbst haben dafür Sorge zu tragen, dass ein reibungsloser Zahlungsablauf funktioniert.
Jedes 12 jährige Kind kann sich heutzutage mit einer fremden IP, Ihrer App oder sonstigem Zugriff zu Ihren Konten beschaffen, so wie jeder Käufer dies dann behaupten kann, es läge ein unerlaubter Kontozugriff vor.
Ferner beanstande ich, dass Sie vermutlich Ihrer Pflicht, den unerlaubten Kontozugriff zu prüfen, nicht ausreichend nachgekommen sind. Ich bezweifle dies, da hierzu ein einziger Tag (siehe Konfliktlösung) wohl nicht ausreichend sein dürfte, insbesondere wenn - wie aus der Zahlung ersichtlich- der Käufer mit der Paypal App bezahlt hat. Auch sind Sie meiner Bitte um Identiätsprüfung des Käufers nicht nachgekommen.
Den Käufer Marina Meinert habe ich nunmehr selbst per Email kontaktiert, jedoch keine Antwort erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch nicht passieren wird.
Abschließend widerspreche ich somit auch dem in meinem Konto aiufgeführtem Negativsaldo. Ich kündige hiermit an, diese Zahlung nicht zu leisten, bis hin zu einer gerichtlichen Klärung. Aufgrund dieses Widerspruchs und meiner damit verbundenen Erklärung einer Nichtzahlung sind Sie nicht berechtigt, etwige Inkassounternehmen bezüglich meines Kontos zu beauftragen, diese Gebühren werden von mir nicht getragen werden.
Redaktion: Name editiert