Der K hat ein gebrauchtes Teil (Brenner für Grill mit 2 Zuleitungen und Zündelement) bestehend aus 4 Teilen über ebay-Kleinanzeigen gekauft, VK-Preis € 10,--. Der Versand erfolgte nach Österreich für € 18,--.
Verpackt wurde alles in einem Karton, ausgefüllt mit Packpapier, der Brenner wurde in einer separaten Plastiktüte verpackt. Die Zuleitungen (2 dünne Rohre) mussten lose im Karton verstaut werden. Das Kabel mit dem Zündelement wurde mittels Clip aufgewickelt, in dünnem Packpapier eingewickelt und in den Karton verstaut.
Die Sendung ist angekommen, aber der Käufer bemängelt das fehlende Zündelement, was mit in der Sendung gewesen ist. Der K wurde darauf hingewiesen, dass sich diese Teil aufgewickelt in Papier befunden habe, er möge bitte nochmals nachschauen, ob dieses eventuell übersehen wurde.
Dieses wurde vom K verneint, er habe alles durchgesehen, es sei nicht im Karton gewesen.
Der VK kann mit diesem angeblich fehlenden Teil nichts anfangen und auch nicht weiter irgendwie verwenden. Er ist sich sicher, dass dieses verpackt wurde. Angeboten hat er dem Käufer, dass der VK nochmals nachschaut, ob dieses Teil liegen geblieben ist. Falls dieses Teil nicht mehr beim VK ist, wurde dem K angeboten, den Kauf rückgängig zu machen.
Dieses wird vom K per Mail abgelehnt (Auszug aus seiner Mail):
"Hallo!
Ich mach den Kauf nicht rückgängig!
Ich möchte nur das was Du verkauft hast zu meinem
Preis!
Deine Fotos sind bindend!
Also bitte schick mir die Zündvorrichtung auf
Deine Kosten wie
es auf Deinen Bildern zu sehen ist!"
Der VK würde dieses gerne machen, aber ist sich sehr sicher, dass dieses Teil im Karton verpackt wurde. Um wirklich alles auszuschließen, bliebe ihm nur noch die Möglichkeit die Altpapiertonne "umzugraben" nicht, dass das Teil versehentlich mit dem restlichen Papierverpackungsmaterial entsorgt wurde.
Antwort des VK auf den obigen Mailauszug des K.:
"Hallo!
Ich habe einen Vorschlag gemacht! Mehr nicht!
Ich versuche fair und höflich zu sein. Was bei der Mail mit den
ganzen Ausrufezeichen hinter jedem Satz wohl abhanden gekommen ist.
Mit einer solchen Antwort, motiviert man mich nicht gerade, nochmals
alles im Guten zu versuchen.
Das Kabel lag im Karton, meine Frau hatte einen Clip um das
aufgewickelte Kabel gebunden, damit es nicht lose herumfliegt. Also
wurde es auch mit versandt."
Was bleibt dem VK noch, um den K zufriedenzustellen? Nachliefern kann er es nicht mehr, da nicht mehr vorhanden bzw. auch nicht mehr hergestellt wird. Mittlerweile ist der VK bereit, den Betrag von € 10,-- zurückzuzahlen. Einen Nachweis, dass dieses Teil wirklich fehlt, ist vom K. nicht gekommen.
Verpackt wurde alles in einem Karton, ausgefüllt mit Packpapier, der Brenner wurde in einer separaten Plastiktüte verpackt. Die Zuleitungen (2 dünne Rohre) mussten lose im Karton verstaut werden. Das Kabel mit dem Zündelement wurde mittels Clip aufgewickelt, in dünnem Packpapier eingewickelt und in den Karton verstaut.
Die Sendung ist angekommen, aber der Käufer bemängelt das fehlende Zündelement, was mit in der Sendung gewesen ist. Der K wurde darauf hingewiesen, dass sich diese Teil aufgewickelt in Papier befunden habe, er möge bitte nochmals nachschauen, ob dieses eventuell übersehen wurde.
Dieses wurde vom K verneint, er habe alles durchgesehen, es sei nicht im Karton gewesen.
Der VK kann mit diesem angeblich fehlenden Teil nichts anfangen und auch nicht weiter irgendwie verwenden. Er ist sich sicher, dass dieses verpackt wurde. Angeboten hat er dem Käufer, dass der VK nochmals nachschaut, ob dieses Teil liegen geblieben ist. Falls dieses Teil nicht mehr beim VK ist, wurde dem K angeboten, den Kauf rückgängig zu machen.
Dieses wird vom K per Mail abgelehnt (Auszug aus seiner Mail):
"Hallo!
Ich mach den Kauf nicht rückgängig!
Ich möchte nur das was Du verkauft hast zu meinem
Preis!
Deine Fotos sind bindend!
Also bitte schick mir die Zündvorrichtung auf
Deine Kosten wie
es auf Deinen Bildern zu sehen ist!"
Der VK würde dieses gerne machen, aber ist sich sehr sicher, dass dieses Teil im Karton verpackt wurde. Um wirklich alles auszuschließen, bliebe ihm nur noch die Möglichkeit die Altpapiertonne "umzugraben" nicht, dass das Teil versehentlich mit dem restlichen Papierverpackungsmaterial entsorgt wurde.

Antwort des VK auf den obigen Mailauszug des K.:
"Hallo!
Ich habe einen Vorschlag gemacht! Mehr nicht!
Ich versuche fair und höflich zu sein. Was bei der Mail mit den
ganzen Ausrufezeichen hinter jedem Satz wohl abhanden gekommen ist.
Mit einer solchen Antwort, motiviert man mich nicht gerade, nochmals
alles im Guten zu versuchen.
Das Kabel lag im Karton, meine Frau hatte einen Clip um das
aufgewickelte Kabel gebunden, damit es nicht lose herumfliegt. Also
wurde es auch mit versandt."
Was bleibt dem VK noch, um den K zufriedenzustellen? Nachliefern kann er es nicht mehr, da nicht mehr vorhanden bzw. auch nicht mehr hergestellt wird. Mittlerweile ist der VK bereit, den Betrag von € 10,-- zurückzuzahlen. Einen Nachweis, dass dieses Teil wirklich fehlt, ist vom K. nicht gekommen.