Kostenerstattung privater Krankenzusatzversicherung

    • Kostenerstattung privater Krankenzusatzversicherung

      Ich bräuchte Hilfe.
      Kennt jemand dieses Urteil?
      vfp.de/aktuelles/news/421-urte…-fuer-psychotherapie.html
      Kann man sich, wenn man Einspruch einlegen will, wenn möglich noch mit Erfolg darauf berufen?
      Es gibt anscheinend ein neueres Urteil in dem anders entschieden wurde. Ich finde aber nichts dazu.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • hier wird sich in einem neueren Artikel auf dein Urteil bezogen heilpraktiker-winsen.de/beratung-und-therapie/

      Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
      Veröffentlicht am 28.10.2014

      Leider gestaltet sich die Erstattung über die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen für Heilpraktiker weiterhin schwierig. Die AOK z.B. empfiehlt ihren Versicherten für diesen Fall, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese inkludiert dann auch Leistungen für Heilpraktiker.

      Anders verhält es sich bei privaten Versicherungen. Diese übernehmen immer häufiger auch Zusatzleistungen wie Behandlungen durch Heilpraktiker. Auch gibt es hierzu bereits Gerichtsurteile:


      Es werden da ja auch andere Uteile genannt, vielleicht kannst du dich ja direkt mit deiner Frage dorthin wenden?

      Es wird da auch noch folgender Tipp gegeben:

      Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V" bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."


      aber das bezieht sich wohl auf Fälle in der Zukunft. Wie gesagt, mit genauere Fragen würde ich einfach mal dorthin wenden, wenn die selbst dir nicht helfen können, haben die vielleicht einen Tipp, wer es kann.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"