Kein Versandrabatt und mit Anwalt wird gedroht

    • Kein Versandrabatt und mit Anwalt wird gedroht

      Hallo



      dummerweise habe ich da 6 Artikel gekauft ohne den Text zu lesen und auch noch 2 Negativ Bewertet.



      Was soll ich tun? 41,40 Porto bezahlen?

      Achtung wichtig: Bitte vor Angebotsabgabe lesen und verstehen. danke.
      Wir verkaufen generell IMMER OHNE VERSANDKOSTENRABATT.
      Die von ebay ausgewiesenen Preise sind als End- und Festpreise vertraglich vereinbart
      und damit nicht mehr verhandelbar - wir sind kein Bazar oder Flohmarkt.
      Entsprechende sind Rabattanfragen absolute Zeitverschwendung.
      Haben Sie kein Geld, keine Lust zu bezahlen oder wollen einfach nur feilschen-
      dann kaufen Sie bitte nicht bei uns, wir arbeiten mit behinderten Menschen, die haben es schon schwer genug.
      Alle Kosten sind klar definiert, die Versandkosten vor Abgabe eines Angebots bekannt-
      wir finden daher eine Bewertung mit weniger als 5 Sternen für die Versandkosten unfair.
      Verstehen Sie etwas nicht ? Fragen Sie uns vor Abgabe eines Gebots, danke.
      Es handelt sich um eine Arbeitsschutzbrille aus einer Insolvenz eines amerikanischen Internethändlers.
      Die Ware ist Original und kommt direkt aus dem US Lager.
      Leichte und widerstandsfähige Schutzbrille für anspruchsvolle Arbeiten
      Wir importieren als Stückgut direkt aus USA und legen alle Kosten für
      Luftfracht, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Agenturkosten, Neuverpacken in einer Behindertenwerkstatt und deutsches Briefporto
      auf jedes einzelne Stück um. Am Ende erhalten Sie hochwertige Markenqualität billiger als Discounter-Ware nach Hause geliefert.
      Deshalb kann es keinen Versandkostenrabatt oder sonstige Nachlässe mehr geben, oder gibt es bei ALDI an der Kasse Rabatt
      wenn Sie 2 oder mehr Stück kaufen ??
      Sie können dieses Teil für sich buchen ab 1 Euro bei ebay +6,90 Euro Versandkostenpauschale pro Stück-
      wo gibt es das sonst ? Bis zu 80% Ersparnis vom UVP und das frei Haus (nicht wie beim Discounter: Hinfahren und Anstehen).
      Da unsere Kosten nichts mit Briefmarken zu tun haben, gibt es auch keine Gutschriften oder Rückvergütungen und
      diesbezügliche Bewertungen sind vollkommen sinnfrei. Sie brauchen uns auch nicht erzählen, daß Sie gerade dieses oder jenes
      finanzielle Problem haben - wir bieten in diesen Fällen einfach Storno an.
      Leider gibt es auf ebay im wieder Leute (2%), die alle unsere Hinweise absichtlich ignorieren und uns sabotieren und terrorisieren,
      Rabatte gegen Bewertungen versuchen zu erpressen, drohen, beleidigen und uns viel Arbeit machen in dem unsere Versandkosten schlecht bewertet werden,
      weil die Briefmarken nicht gefallen, obwohl die Ware wie immer mit "super" bewertet wird.
      Nochmals wir verkaufen keine Briefmarken, das macht die Post, sondern wir bieten TOP Ware zum Schnäppchenpreis an.
      Für Negativbewertungen wegen Versandkosten versenden wir ab sofort ohne weitere Kommentierung
      durch die Kanzlei FM in Potsdam gerichtsfeste Abmahnungen mit verbundener Unterlassungserklärung zum Festpreis von 400 Euro + 19% MwSt.
      Für jeden Tag, den es dauert eine ungerechtfertigte Negativbewertung wegen Versandkosten entfernen zu lassen
      um den Betrieb des Accounts wieder aufzunehmen wird zusätzlich der Tagesdurchschnittsumsatz in Rechnung gestellt,
      sollte gegen die UE Widerspruch eingelegt werden und es zu einer Verhandlung kommen (bisher 100% Erfolgsquote).
      Wir sind mit unserem Geschäftsmodell sehr erfolgreich und bedanken und hiermit für die Einnahmen von allen beratungsresistenten Zeitgenossen.
      Vielen Dank für ihr Verständnis.
    • Nun, nach er Beschreibung handelt es sich um einen gewerblichen Händler, also tritt vom Kaufvertrag zurcük.
      Damit wäre Problem 1 gelöst.
      Zu Problem 2, den negativen Bewertungen, da kommt es auf den Text an, ist er eine reine Meinungsäußerung hat der VK Pech gehabt, ist es eine falsche Tatsachenbhauptung dürfte der VK vor Gericht ganz gute Chancen haben
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Der Verkäufer:
      ebay.de/sch/quemaf2/m.html?ite…nc&_trksid=p2047675.l2562
      Ein weiterer Verkäufernick von ihm:

      ebay.de/sch/sannelo67/m.html?i…nc&_trksid=p2047675.l2562

      Gleiches Thema:
      community.ebay.de/t5/Kaufen-be…sten-Rabatt/qaq-p/2574697


      Wie kann man bei so einem überhaupt in Erwägung ziehen etwas zu kaufen??
      :wallbash :wallbash :wallbash
      (davon mal ab das er eh bald Geschichte bei Ebay ist)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()

    • der Text kommt mir sehr bekannt vor... da war doch schon was.....

      Ok... wenn kein Rabatt eingeräumt wurde in der Auktion ist die Sachlage klar.... allerdings muss man dann auch getrennte Sendungen erwarten dürfen. Kommt alles in ein Paket, gibt's Ärger. Denn dann erspart sich der VK ja die Kosten für die Verpackung....
    • Wenns der VK von @günter ist (ich hab leider keine Zeit zum raussuchen, meinte aber einen anderen), schreibt der keine Abmahnungen sondern bekommt welche. Der ist nicht privat, der ist gewerblich unterwegs (siehe seine eigene Aussagen in dem Schrieb) und sein Sortiment. Staubsaugerbeutel werden auch nicht aus den USA importiert sondern aus Wuppertal... zumindest von Vorwerk *sfg*

      Der zweite Nick, den @günter gepostet hat, ist auch nicht der einzigst weitere von dem. Da fliegen noch ein paar durch die Pampa.....



      Vielleicht interessiert es ja zumindest die hier:

      wettbewerbszentrale.de/de/home/



      Tante Edith meint:

      Fehlerbereinigung: erst mein obiges Post nochmal geschrieben, weils weg war, dann erscheints doch :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • Hallo
      ich habe den Text nicht durchgelesen.

      Dachte der packt das schon in ein Paket. Dann hat er mit dem Anwalt gedroht.

      Jetzt ist die frage was tun? Kauf stornieren?

      Und kommt er mit dem Anwalt da durch? Ebay sagt doch er darf nur das Porto berechnen was er aus gibt?
    • Öhm es wird doch "Storno" angeboten warum dann die zwanghafte Bewertung?
      Die von günter verlinkten Acc. passen nicht zum EP und den 2 negativen BW. :whistling:

      @18301
      Ob er, womit auch immer, durchkommt entscheidet bestimmt nicht EBay. Ebenso nicht die Versandkosten!
      Deine Bewertungen wir der VK ziemlich sicher wegbekommen und du eine Verwarnung als Nichtzahler.
      Das wars von EBay.
      Ob er seine Interessen von einem Anwalt vertreten lässt wirst du dann sehen!

      Abgesehen davon, daß ich solche VK "liebe" hab ich eine noch höhere Wertschätzen für den einen oder anderen K.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Widerrufe Deine Bestellung und gutist
      Sollte er den Widerruf nicht akzeptieren informiere die Wettbewerbszentrale.
      Einer Klage würde ich da sehr gelassen entgegen sehen.
      Was die Bewertungen angeht, wie gesagt, kommt auf den Text an
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Am Rande ... Uvex ist ne deutsche Firma, der Händler bietet aber Arbeitsschutzbrillen für 1€ angeblich aus einer amerikanischen Insolvenz, die bei ebay für 14€ + Versand verkauft werden, das hört sich in Summe recht merkwürdig an... wenn mich dieser Händler angepisst hätte, würde ich direkt mal Uvex drauf aufmerksam machen damit die überprüfen, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht.

      [edit]
      Die Brillen stammen angeblich von einem amerikanischen insoventen Händler, der die Brillen in deutsch beschrifteten Verpackungen verkaufte :wallbash :wallbash :wallbash

      Ich vermute eher, dass die von einem chinesischen Händler kommen und im EK ein paar cent kosten...
      [/edit]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die von günter verlinkten Acc. passen nicht zum EP und den 2 negativen BW.



      der ist mit vielen Nicks unterwegs.... glaubt wohl, damit eine Gewerblichkeit unterlaufen zu können. Ein Konkurrent würde ihm aber per Abmahnung die Hosen strannziehen können dass es nur so qualmt. Im anderen Thread sind ein paar Nicks mehr aufgeführt....



      TE: poste mal deine Auktionsnummern....
    • Gibt es hier nicht auch nette Mitschreiber, die ihre Urteilsdatenbank pflegen?
      Da gab es doch ein Urteil, das bei Zumutbarkeit zur Zusammenlegung verpflichtet.

      Aber mal ehrlich @ TE, wie kann man nur?
      Ich setze jetzt mal voraus, das ist dein VK.

      "Privater VK" bei so einem Angebot und in Verbindung mit dem Text.
      Gemeldet in Deutschland, Artikelstandort USA

      Der besch.... doch auf ganzer Linie, die zur Autobahn ausgebaut wurde.


      Reichst du mir bitte mal die hinterlegten Daten per PN rein?
    • Jeder Verkäufer hat bei Mehrfachkauf die Versandkosten den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Das steht zwar nicht explizit so im BGB, allerdings
      steht in der Generalklausel, dass die Vertragspartner die Belange des jeweils Anderen angemessen zu berücksichtigen haben.
      Wenn also ein Paketversand ( unter 5 kg DHL ) keine 7 Euro kostet und die Nebenkosten des Versandes max. mit 3 Euro zu Buche schlagen, wären 10 Euro gerechtfertigt, bestimmt aber keine 41 Euro ungerade.
    • grafiksammler schrieb:

      Jeder Verkäufer hat bei Mehrfachkauf die Versandkosten den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Das steht zwar nicht explizit so im BGB, allerdings
      steht in der Generalklausel, dass die Vertragspartner die Belange des jeweils Anderen angemessen zu berücksichtigen haben.
      Wenn also ein Paketversand ( unter 5 kg DHL ) keine 7 Euro kostet und die Nebenkosten des Versandes max. mit 3 Euro zu Buche schlagen, wären 10 Euro gerechtfertigt, bestimmt aber keine 41 Euro ungerade.

      Jaein!
      Die tatsächlichen Gegebenheiten können auch beinhalten, daß die Artikel von unterschiedlichen Lagern versandt werden ;)
      So war es bei mir tatsächlich der Fall!
      Aber selbstredend sollte man daran interessiert sein möglichst kostengünstig für den Kunden zu versenden!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • *alte_eule* schrieb:

      Gibt es hier nicht auch nette Mitschreiber, die ihre Urteilsdatenbank pflegen?



      Du hattest da selbst mal was geschrieben... ist schon etwas her allerdings:

      Zitat:

      Amtsgericht Dresden vom 28.08.2009, Aktenzeichen: 107 C 2856/09
      Tatbestand

      Die Beklagte hat über E-Bay innerhalb eines Tages bei
      dem selben Verkäufer insgesamt 6 Artikel erworben. Die Artikel waren
      einzeln angeboten. Zu jedem Angebot fanden sich folgende Hinweise:
      · Der Versand erfolgt umgehend. Abholung und Barzahlung sind nicht möglich.
      · Verpackung und Versand 6,50 Euro

      Die Beklagte hat die Artikel als 6 einzelne Pakete
      übersandt erhalten. Neben den geforderten Kaufpreisen hat sie an den
      Verkäufer nur einmal die Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro entrichtet.
      +++++++++++++++++
      "Eine Verpflichtung der Beklagten, für jeden Artikel Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro zu entrichten, ist nicht entstanden.
      Vielmehr kann der Kläger von der Beklagten aus § 448 BGB Zahlung weiterer 5,00 Euro verlangen.

      Gemäß § 448 BGB trägt der Käufer einer Sache die Kosten, die durch deren Versendung entstehen.
      Tätsächlich sind durch die konkret gewählte Art der Übersendung der
      Kaufgegenstände dem Kläger Kosten in Höhe von 39,00 Euro entstanden.
      Diese Kosten sind aber nicht in voller Höhe von der Beklagten zu
      tragen. Gem. §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ist der Verkäufer, der den
      Kaufgegenstand zum Versand bringt, verpflichtet, die Versandkosten auf
      das notwendige Maß zu begrenzen. Gegen diese Verpflichtung hat der
      Kläger verstoßen. Da die Sachen sämtliche innerhalb kurzer Zeit an
      einem Abend bestellt wurden, hätte der Kläger bei nur normaler
      Aufmerksamkeit wahrnehmen müssen, dass ein Käufer mehrere Gegenstände
      erworben hat. Zur Vermeidung unnötiger Kosten hätte er diese gemeinsam
      versenden müssen.

      Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis des Klägers zu seinen Verkaufsangeboten.

      Der Hinweis "Versandkosten 6,50 Euro" ist nicht mehr zu entnehmen als
      die Information, dass sich die vom Käufer gem. § 448 BGB zu tragenden
      Versandkosten bei Lieferung des einzelnen Artikels auf 6,50 Euro
      belaufen. Dass damit bei Bestellung mehrerer Artikel die Nebenpflicht
      des Verkäufers im Interesse des Käufers, die Versandkosten auf das
      notwendige Maß zu begrenzen, abbedungen sein soll, lässt sich dem
      Hinweis nicht entnehmen. Der Umstand, dass der Kläger die Abholung der
      Waren durch den Käufer ausgeschlossen hat, wirkt sich auf die Frage,
      wie die Versendung durchzuführen ist, nicht aus.

      Die Auffassung des Klägers, nach der die gemeinsame Versendung mehrerer
      Waren einer Rabattgewährung gleichkäme, ist bei rechtlicher Betrachtung
      gerade nicht zutreffend.

      Allerdings muss sich der Kläger auch nicht so behandeln lassen, als
      wären nur die Versandkosten für ein einzelnes Teil entstanden.
      Die Versandkosten, die bei gemeinsamer Versendung aller von der
      Beklagten gekauften Artikel entstanden wären, schätzt das Gericht unter
      Anwendung von § 287 Abs. 2 ZPO auf 11,50 Euro (UPS-Tarif für ein Paket
      innerhalb Deutschlands mit mehr als 4 Kilogramm 7,25 Euro + 4,25 Euro
      Verpackungsmaterial)."


      Zitatende



      Da hatte der VK allerdings keine weiteren Angaben zum Versand und zu Zusammenfassung geschrieben, das also nicht ausgeschlossen. Hier ja per AGB wohl doch... das passt (die AGB) dann wieder nicht zu "privatem VK" sondern ist ein deutliches Zeichen für Gewerblichkeit. Private VK pflegen keine AGB zu schreiben....
    • grafiksammler schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Die tatsächlichen Gegebenheiten können auch beinhalten, daß die Artikel von unterschiedlichen Lagern versandt werden

      Daher hab ich ja auch geschrieben "... den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.

      Ich hab dich schon verstanden ;)
      Die tatsächlichen Verhältnisse wird man bei mir aber nur unter Zuhilfenahme eines Gerichts herausfinden können. Bei meinen Sendungen ist nämlich kein Poststempel drauf!
      Nicht, daß ich das je ausgenutzt hätte, denn an Kundenbindung ist man schließlich interessiert.
      Aber die Portofeilscherei habe ich lange genug erlebt und ebenso die nichtlesenden Käufer.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Aber die Portofeilscherei habe ich lange genug erlebt und ebenso die nichtlesenden Käufer.



      ich glaub auch nicht, dass du auch nur im Inferntesten so wie der hier thematisierte VK durch den (Verkaufs)Dreck gestapft bist.

      Der hier kann sich doch aussuchen, wie er in den Kofferraum getreten werden will: durch seine Versandwucherei als privater VK (dann kann er alles bequem zusammenpacken, so gross und schwer ist der Krempel nicht)

      oder als Gewerblicher.... dann ist sein Auftritt so voller Abmahnpunkte, dass er garnicht soviel VSK abzocken kann wie er brauchen wird. DEM würde ich das mal gönnen.... aber leider werden ja lieber Muttis mit gebrauchter Kinderwäsche abgemahnt anstatt solche *selbstzensiert*