Hallo Ihr Lieben,
ich verbring schon den ganzen Tag im Internet und lese mir alle möglichen Urteile und Foren durch.
Zu meiner Situation.
Ich habe ein iphone bei ebay angeboten und musste es habe die Auktion abgebrochen, da mir das Handy runtergefallen ist und nun defekt ist, habe das Handy danach entsorgt.
Daraufhin schrieb mich bei Ebay die Person an, die zum Zeitpunkt des Abbruch, der Höchstbieter war.
Er fragt was mit dem Artikel ist und warum die Auktion abgebrochen wurde.
Natürlich schrieb ich ihn, dass das Handy defekt ist. Er fragte dann noch nach wie das denn passieren konnte, aber darauf habe ich nur geantwortet das sowas passieren kann.
Daraufhin schrieb er mir:
Hallo,
ich
bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. Sie lassen das Gerät
reparieren oder besorgen ein gleichwertiges Ersatzgerät, das Sie mir zu
meinem Höchstgebot in Höhe von 55,00 € verkaufen.
Ihrer Antwort sehe ich bis zum 29.01.2015 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hab ihn dann geschrieben, dass es nervt und ich das Gerät schon entsorgt habe.
Nun fordert er ein dass ich ein gleichwertiges Ersatzgerät besorge.
Bis jetzt habe ich darauf noch nicht geantwortet, wie stehen meine Chancen das ich da noch raus kommen.
Habe oft gelesen, das solche Leute Schadensersatz fordern.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich verbring schon den ganzen Tag im Internet und lese mir alle möglichen Urteile und Foren durch.
Zu meiner Situation.
Ich habe ein iphone bei ebay angeboten und musste es habe die Auktion abgebrochen, da mir das Handy runtergefallen ist und nun defekt ist, habe das Handy danach entsorgt.
Daraufhin schrieb mich bei Ebay die Person an, die zum Zeitpunkt des Abbruch, der Höchstbieter war.
Er fragt was mit dem Artikel ist und warum die Auktion abgebrochen wurde.
Natürlich schrieb ich ihn, dass das Handy defekt ist. Er fragte dann noch nach wie das denn passieren konnte, aber darauf habe ich nur geantwortet das sowas passieren kann.
Daraufhin schrieb er mir:
Hallo,
ich
bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages, d.h. Sie lassen das Gerät
reparieren oder besorgen ein gleichwertiges Ersatzgerät, das Sie mir zu
meinem Höchstgebot in Höhe von 55,00 € verkaufen.
Ihrer Antwort sehe ich bis zum 29.01.2015 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hab ihn dann geschrieben, dass es nervt und ich das Gerät schon entsorgt habe.
Nun fordert er ein dass ich ein gleichwertiges Ersatzgerät besorge.
Bis jetzt habe ich darauf noch nicht geantwortet, wie stehen meine Chancen das ich da noch raus kommen.
Habe oft gelesen, das solche Leute Schadensersatz fordern.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
