Bei seiner eigenen Auktion mitbieten

    • oldschmatterhand schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Wie kann man einen Irrtum erregen durch ein (nichtiges, weil Schein- oder Eigen-Gebot)

      Der Irrtum liegt darin, dass der "echte" Bieter meint, er habe es mit einem "ernsthaften" Konkurrenten zu tun (weil es ja nach den AGB verboten ist zu manipulieren und darauf darf sich der "echte" Bieter verlassen). Dieser Bereich ist in den Aufsätzen gut erklärt und unstrittig.


      Nicht zu kurz zitieren, bitte :)
      Der Kläger kann eigentlich nicht die Irre geführt werden, da er selbst einen Wertbegriff hatte, der mindestens bei den 8000 lag. Im übrigen gab er sein (Max-)Gebot zuerst ab. Er hatte also eine konkrete Wertvorstellung, die auch jenseits der 2 oder 3tausend lag.
    • schabbesgoi schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Aber, wie gesagt, Logik und Juristerei ...


      Ja, logik und Juristerei ;)

      Mit einer gewissen "Logik" kann ich auch sagen: Der "Wert" der Ware war also nur ds, was die "legalen" Bieter geboten haben. Also wohl das vorige Gebote in den 2tausender plus einen Bietschritt des Klägers.
      Mehr war es nicht "wert"? ...Dann....hmmm...wie erklärt sich dann die Höhe des Schadenersatzes? Wenn die Ware nicht "mehr wert" wäre....Dann könnte der Schaden doch höchstens dieser Betrag sein.
      Jedoch: Einen Bieter gab es zumindest, der bereit war 8000 zu zahlen...den Kläger.

      Lies das Frankfurter Urteil nochmals genau.
      Das MAXIMALgebot des Klägers und zwei darunterliegende Scheingebote des Beklagten. Wenn man die Scheingebote rausstreicht, kommt man auf das dann angezeigte tatsächliche Höchstgebot von 2 Tausend und noch was.
      Also eigentlich genau auf "meiner" Linie".
      Es spielt keine Rolle, was der Kläger bereit gewesen wäre zu zahlen, sondern, eben dem Sinn der eBay-Auktion entsprechend, es gilt das ANGEZEIGTE Höchstgebot.
      Der Beklagte hat eben Pech gehabt, sein Auto war den eBay-Nutzern nicht mehr Wert, auch wenn der marktwert tatsächlich höher liegt. Hätte er eben an einen Kfz-Händler ohne Auktion verkaufen müssen, oder eben den Startpreis entsprechend wählen müssen oder einen Mindestpreis eingeben müssen.
    • schabbesgoi schrieb:

      Der Kläger kann eigentlich nicht die Irre geführt werden, da er selbst einen Wertbegriff hatte, der mindestens bei den 8000 lag. Im übrigen gab er sein (Max-)Gebot zuerst ab. Er hatte also eine konkrete Wertvorstellung, die auch jenseits der 2 oder 3tausend lag.

      Darauf kommt es aber nicht an.
      Die Täuschungshandlung liegt in der Abgabe des Gebotes durch den VK oder einem seiner Beauftragten. Der echte Bieter darf annehmen, dass es ein ernsthafter Konkurrent ist. Dahingehend wird der Bieter getäuscht und unterliegt somit einem Irrtum.
      Der Sinn einer eBay-Auktion liegt nicht darin, den z. B. durch einen freien Sachverständigen ermittelten Marktwert zu erfahren, sondern eben nur darin herauszufinden, welchen Preis die eBay-Nutzer bereit sind zu zahlen.
      Dieses Risiko, dass da ein Unterschied rqauskommen kann, trägt der Verkäufer. Er hat aber erlaubte Mittel, dieses Risiko zu minimieren.

      edit:
      wobei, wie auch schon vön Löschbert angeführt, die zivilrechtliche Sache strikt vom strafrechtlichen Aspekt unterschieden werden muss.

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    • monza30 schrieb:

      Woher kommt denn das Puschen überhaupt, wo liegt die Wurzel? In der Preispolitik der Bucht.... für ne Mark eingestellt war/ist als Grundgebühr billiger als zum höheren (wie auch immer gelagerten) Startpreis. Als Sinn gab man an, damit Bieter "ködern" zu wollen, also viele K auf den Marktplatz zu locken und somit die Einnahmen des Herrn Ebay zu erhöhen. Dass bei höheren Endpreisen da auch mehr übrigblieb, war ein willkommenes Gimmick. Am Endpreis und den Gebühren konnte der VK nichts ändern.... die Provision war "festgemauert". An den Startgebühren konnte man schon etwas sparen - Folge eben: Startpreis billig, dann Mindestpreissicherung. What shalls wenn beide Seiten immer noch zufrieden sind? Der (Marktpreis) 100€-Artikel, den der VK ohne Bauchschmerzen für 50€ abzugeben bereit ist, ist gegenüber dem Marktpreis immer noch ein richtiger Schnapper.... nur dass eben hier beide zufrieden sind. Aber nein... der Schnapp muss ja NOCH biolliger sein, am besten für den einen Euro.


      Ja, Du hast Recht bei der "Wurzel des Pushen" ....bzw. bei einer Wurzel . Früher war der Mindestpreis sehr teuer. Das ist nun Großteils anders...aber es hilft nix. Ebay ist bei Auktionen nunmal Magnet für Schnäppchenjäger. Es kommt noch zwei Dinge dazu:
      - Zuerst mal: "Zocken" ist geil...3,2,1 Meins...Ein (reeller) Mindestpreis..."versaut" die Aussicht auf Schnäppchen von vornherein. Und dieser "Grund" ist vielen Puschern "moralisch" auch geblieben. Es braucht ein Einsehen darin, dass manche Käufer eben schlicht blöd sind. Und man in der Folge den "Jagd-Trieb" nutzen muss, um erfolgreich verkaufen zu können. Das ist nicht "Juristerei" sondern "Markt-Psychologie"

      - Zum zweiten dann: Ebay funktioniert für beide Seiten nur dann, wenn es einen annähernd "idealen" Markt gibt. Niemand müsste "Puschen", wenn genügend Käufer mit Interesse an "fairem" Kauf vorhanden wären. Wenn der "faire" Marktpreis noch nicht erreicht ist, dann würde sich jemand finden, der bereit ist den Preis zu zahlen...Aber daran mangelt es (zunehmend?).
      Oder die Preisvorstellungen sind schlicht überzogen, dann muss man aber auch nicht prozessieren und/oder "von Staats wegen" bestrafen (lassen)...dann kauft man woanders.
    • Soso... der VK täuscht einen Bieter indem er eine Preisvorstellung innerhalb des Gebots des Bieters hat.... der Bieter täuscht sich selbst, wenn er meint, einen Gegenstand zu bekommen, der 500 wert ist, selbst 300 bietet und dann nachher nur 100 löhnen zu müssen.

      Warum gibt er dann als sein Gebot freiwillig 300 ein? Er hat doch selbst das Mittel in der Hand, den (seinen) Preis auf 100 zu begrenzen.....

      Ich sehe hier im Höchstfall ein "Patt" zwischen VK und K, was "Täuschung" anbelangt. Immerhin täuscht der K dem VK ja auch was vor... nämlich dass er bereit ist, mehr zu zahlen als er will - nämlich in Höhe seines Gebots
    • oldschmatterhand schrieb:

      Der Beklagte hat eben Pech gehabt, sein Auto war den eBay-Nutzern nicht mehr Wert,


      Ich komme aus dem Kreis nicht raus...War es nun "mehr wert" oder nicht? Wenn es nicht mehr wert war, woraus ergibt sich dann die Höhe des vom Gericht zugebilligten Schadenersatzes?

      Alles schöne hin und her (wirklich interessant) ....aber daraus erklärt sich wohl auch das "Nichtvorhandensein" von einduetigen einschlägigen Urteilen....Es ist nicht wirklich zu fassen...

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    • schabbesgoi schrieb:

      Oder die Preisvorstellungen sind schlicht überzogen, dann muss man aber auch nicht prozessieren und/oder "von Staats wegen" bestrafen (lassen)...dann kauft man woanders.



      ich zitiere mal nicht komplett wegen der Übersichtlichkeit....

      Ja sicher sind heute die Gebühren anders gelagert als früher. Und mit deinen Zusätzen haste völlig recht. Wie ich schrubte: auf dem TM geht's andersrum mit der Preisbildung (wie wohl rauszulesen, schreibe ich von privatem Verkauf, nicht von gewerblichen Neuwarenverkäufen). Und ich bin immer gut mit meiner Meinung gefahren, dass sich beide Seiten zufrieden von hinnen schleichen sollten am Ende des tages. Da hat man auch die Gewissheit, sowohl als K wie auch als VK, dass beim nächsten TM wieder jemand da ist, der sich für den Krempel interessiert und dass auch jemand da ist, der Gesuchtes anbietet zum guten Preis.

      Ist der Kram zu teuer, kauft niemand mangels interessierter Käufer. Ist der Kram zu billig, bleiben die Anbieter irgendwann auch weg weil sie nur Verlustgeschäfte machen (geht auch auf dem Trödel... wegen der Standgebühren) - da wäre dann "im Wald vergraben" eben die billige Lösung. Nur hat davon NIEMAND etwas....

      Und in der Bucht sind überzogene Preisvorstellungen eigentlich "unmöglich", ausser.... *lol*

      Z.B. Uhren.... da gibt's dann schon die VK, die meinen, ihr 50er-jahre Einfach-Bimbam wäre 00€ wert und stellen den als Sofortkauf rein. Da muss ich immer etwas grinsen. Solche Uhren (mit Ausnahmen) werden so um die 40-45 Teuros rum gehandelt in gutem Zustand (und gewartet). Auf dem TM erwerbe ich so manche Bimmel für nen Zehner oder etwas mehr, Wartung und leichte Reparaturen mach ich selbst. Ist aber Arbeit. Westminster sind teurer, aber auch wesentlich intensiver in Arbeit und vor allem: Knete für Ersatzteile und nötigenfalls der Uhrmacherrechnung. Nun schau mal in die Bucht, was da teilweise aufgerufen wird. das dreht dir das Portemonnaie um. Sammler werden sich da weghalten. Wer sowas dann erwirbt, weiss es nicht besser oder aber es ist wirklich ein seltenes Exemplar (die sind aber aus der zeit ziemlich selten).

      Generell dazu ist zu sagen: das Preisgefüge bei den Uhren ist in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen... ebenso die Zahl der Uhren, die nicht verkauft werden - eben wegen der Preise.

      Wenn ich mal eine Uhr anbiete, krieg ich meinen Preis auf dem TM.... da sind die Wecker allerdings gewartet und soweit es geht eingeregelt. Und der K kriegt, wenn er braucht, eine "Anleitung" dazu, wie er die Uhr bei sich zu hause gescheit einregeln kann und wann die nächste Wartung fällig ist.
    • @schabbes

      schmatter hat das vielleicht ein wenig "unglücklich" ausgedrückt.
      Zu der Zeit, in welcher das Angebot lief, gab es keinen weiteren Nutzer, der den tatsächlichen (und nachträglich gutachterlich) festgestellten Wert bezahlen wollte, gerade Bedarf an genau diesem Fahrzeug hatte, mit dieser Ausstattung und Farbe usw. usw.

      Der Käufer, dessen Maximalgebot rund 8.000 € betrug hat diesen Wert vielleicht für sich festgelegt, da er gerade bei den z. B. Zubehörteilen, die ihm wichtig waren, Kompromisse eingehen musste.

      Das ändert aber alles nichts am gutachtlich festgestellten Zeitwert, der bei entsprechender Nachfrage und zur richtigen Zeit auf der richtigen Plattform oder bei einem Händler hätte erreicht werden können.

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    • Auch sorum wird kein richtiger Schuh daraus, kaio (Ich weiß, ich bin mal wieder widerspenstig)

      Gehen wir also davon aus, dass das Teil die 10000 wert ist. Wo hat Dann ein Bieter einen Schaden, der 8000 geboten hat? Hat er halt nicht bekommen. Logisch, ist ja auch "mehr wert".
      Welchen "Irrtum" hat der Puscher erzeugt? Doch nicht etwa den, dass das Zeug 8000 Wert ist? Das ist ja dann kein Irrtum.

      Den Irrtum, dass es einen ernsthaften anderen Konkurrenten gäbe? hmmm, davon muss man doch ausgehen, wenn man etwas wertvolles für einen niedrigen Preis sieht...

      Wie gesagt, die "Nichtigkeit" eines Schein- oder Eigengebots...die kann ich verstehen. Auch, dass ebay (wenn es will) daraus Konsequenzen ziehen kann für das Vertragsverhälnis zwischen Puscher und ebay.
      Aber das Strafrechtliche...da komm ich immer noch nicht mit. Hat vielleicht damit zu tun, dass eine ebay-Auktion in Wirklichkeit eben keine Auktion ist, sondern ein Verkauf zwischen zwei Parteien. Das "betrügerische" Manipulieren um einen Vermögensvorteil zu erreichen...zieht eben unterhalb des Marktwertes nicht...ich kann das ganz schwer fassen.
      Und, wenn man es anders rum versucht zu greifen...Dann ist der Wert eben nicht mehr der "Marktwert. Dann hätte der Vk den "Wert" in dem Moment aufgegeben, wo er bei ebay einstellt. Selbiges muss dann aber auch für den Bieter gelten, der auf diese wertlose "1-Euro-Ware" bietet.

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    • schabbesgoi schrieb:

      Welchen "Irrtum" hat der Puscher erzeugt? Doch nicht etwa den, dass



      usw....



      Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich "Irrtumserzeugung" oder "Betrugsversuch" wäre, müsste man da nicht auch argumentieren, dass ein Startpreis (oder Sofortkaufpreis" weit über dem eigentlichen "Marktpreis" auch Irrtumserzeugung oder gar Betrugsversuch wäre? Dann würde ja ein potentieller Bieter/Käufer auch über den eigentlichen "Wert" getäuscht....
    • monza30 schrieb:

      Zitat von »karakorum666«
      Tut mir leid, Monza, aber du betreibst hier die gleiche Weißwäscherei, wie man sie seit hundertzwölfunddrölfzig Jahren aus den eBay-Foren kennt.


      Weißwäscherei.... jau, genauso vertrete ich meine Meinung von Anbeginn der Forenschreiberei.... und das ist eben deine hundertundeinpaarzerquetschte Jahre bereits. Ich kann eben Unterschiede machen bei puschen und Mindestpreissicherung mit einem Mindestpreissicherungsgebot.

      Woher kommt denn das Puschen überhaupt, wo liegt die Wurzel? In der Preispolitik der Bucht.... für ne Mark eingestellt war/ist als Grundgebühr billiger als zum höheren (wie auch immer gelagerten) Startpreis. Als Sinn gab man an, damit Bieter "ködern" zu wollen, also viele K auf den Marktplatz zu locken und somit die Einnahmen des Herrn Ebay zu erhöhen. Dass bei höheren Endpreisen da auch mehr übrigblieb, war ein willkommenes Gimmick. Am Endpreis und den Gebühren konnte der VK nichts ändern.... die Provision war "festgemauert". An den Startgebühren konnte man schon etwas sparen - Folge eben: Startpreis billig, dann Mindestpreissicherung. What shalls wenn beide Seiten immer noch zufrieden sind? Der (Marktpreis) 100€-Artikel, den der VK ohne Bauchschmerzen für 50€ abzugeben bereit ist, ist gegenüber dem Marktpreis immer noch ein richtiger Schnapper.... nur dass eben hier beide zufrieden sind. Aber nein... der Schnapp muss ja NOCH biolliger sein, am besten für den einen Euro.

      Alles wie immer:

      eBay is schuld - weil die so viel Profit wie irgend möglich machen wollen.
      Die geizgeilen Bieter sind schuld - weil die einfach nicht bereit sind, so viel zu zahlen, wie sich das der Anbieter in einer überhaupt nicht geizgierigen stillen Stunde als "Marktwert" ersonnen hat.
      Nur einer ist nicht schuld - der Pusher! Weil der ja nur die Regeln bricht, weil alle anderen ihn dazu zwingen, wenn er seinen Schnitt machen will. Der wehrt sich ja nur.

      Genau wie jeder Steuerhinterzieher sich nur wehrt, wenn er die Gesetze bricht. - Unser aller Ulli hat sich schließlich auch nur gewehrt. Weil erstens die Steuern unangemessen hoch sind. Und zweitens der Staat sowieso sein schönes Geld nur zum Fenster rauswerfen würde. Und der Ulli eben viel besser weiß, dass es in der Schweiz viel besser aufgehoben ist.

      Armer Ulli!
      Armer Pusher!

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • jetzt komm aber... so polemisch brauchste das doch garnicht zu schreiben, das kannst du doch besser....

      Einzigst Ebay wird doch bei diesem "Deal" geschädigt (wenn man so will, dass überhaupt jemand GESCHÄDIGT wird). Und zwar mit den paar Euronen, die man am Startpreis spart (wenns jetzt noch zutrifft). Ansonsten wird niemand geschädigt, weil niemand zu etwas gezwungen wird.

      Ja... ein Mindestpreissicherer verstösst gegen eine Ebay-AGB. Aber da verstösst Ebay selbst jeden tag zu hauf selbst gegen. Und Ebay unternimmt auch nichts für die Transparenz des Marktes (ich unterstelle jetzt ganz einfach mal boshafterweise: aus Geldgier), gerade was Puschen betrifft. Weisste ja selbst. Und Ebay hat nichts unternommen, um AGB-verstösse generell zu unterbinden oder zu ahnden. Puscherei (in ihren üblen Formen) wurde/wird doch auch nicht nur halbherzig geahndet. Genauso wie man es ohne grossen Aufwand unterbinden könnte, Gebotsrücknahmen durchzuführen, wenn der Betrag überboten wurde.

      Bei Steuerhinterziehung wird übrigends jemand geschädigt: der Staat, also wir alle, nämlich....
    • schabbesgoi schrieb:

      Gehen wir also davon aus, dass das Teil die 10000 wert ist
      Ja, dass ist der Marktwert auf dem "freien Markt"

      schabbesgoi schrieb:

      Wo hat Dann ein Bieter einen Schaden, der 8000 geboten hat
      Der (Frankfurt-)Bieter hatte ein MAXIMALgebot von 8000undnoch was geboten.
      Da aber nach Streichung der Scheingebote das sichtbare Höchstgebot bei 2800undnochwas war, ist der KV nach Entscheidung des Gerichts zu den 2800undnochwas entstanden, und eben nicht zu den 8000undnochwas.
      Soweit das Zivilrechtliche.

      Und jetzt weiter in der Theorie zum Strafrechtlichen:
      Die Auktion endete bei einem Preis von 8000undnochwas. Der Höchstbieter (also der Kläger) bzw. dessen Vermögen war also genau zu diesem Zeitpunkt des Auktionsendes aus dem entstandenen KV mit 8000undnochwas belastet.
      Tatsächlich war aber, so die Feststellung des (Zivil-)Gerichtes, das reelle Höchstgebot nach Streichung der Scheingebote bei2000undnochwas.
      Das Vermögen des Klägers ist also, so meine Auslegung des Vermögensschadens, um 5000undnochwas Euro geschädigt worden, umgekehrt hat der Verkäufer seine Vermögen genau um diese 5000undnochwas Euro bereichert, denn das höchste reelle Gebot waren eben nur die 2000undnochwas Euro.
      Das wäre meine Definition vom Schadensbegriff i. S. d. §§ 263, 263a StGB.

      Man sollte eben sehen, dass online-Auktionen bei eBay nach bestimmten (von eBay aufgestellten) Regeln funktionieren und ich bin überzeugt davon, dass, genau wie beim Auktionsabbruch, diese eBay-Regeln Anwendung finden.

      schabbesgoi schrieb:

      Welchen "Irrtum" hat der Puscher erzeugt? Doch nicht etwa den, dass das Zeug 8000 Wert ist? Das ist ja dann kein Irrtum.
      Die Täuschungshandlung war, er sei ein reeller Kaufinteressent.

      schabbesgoi schrieb:

      Den Irrtum, dass es einen ernsthaften anderen Konkurrenten gäbe
      Genau. Der reelle Bieter darf sich laut eBay-AGB, die sowohl Verkäufer, als auch Käufer akzeptiert haben, darauf verlassen. Folge der Täuschungshandlung des Verkäufers, einen reellen Bieter vorzutäuschen, ist der beim reellen Bieter entstandene Irrtum.

      schabbesgoi schrieb:

      hmmm, davon muss man doch ausgehen, wenn man etwas wertvolles für einen niedrigen Preis sieht...
      ja eben. Der Bieter darf darauf vertrauen, dass nur reelle Gebote abgegeben werden in tatsächlicher Kaufabsicht und nicht deshalb, um den allein den preis zu manipulieren.

      schabbesgoi schrieb:

      Hat vielleicht damit zu tun, dass eine ebay-Auktion in Wirklichkeit eben keine Auktion ist, sondern ein Verkauf zwischen zwei Parteien.
      Doch. Es ist eine Auktion nach den von eBay via AGB vorgegebenen Regeln. Folge der Auktion ist das entstehen eines Kaufvertrages, wobei der Preis der Ware durch die (nicht manipulierte) Auktion bestimmt wird. Der marktwert auf dem freien Markt spielt dabei null Rolle.


      schabbesgoi schrieb:

      Das "betrügerische" Manipulieren um einen Vermögensvorteil zu erreichen...zieht eben unterhalb des Marktwertes nicht
      Doch. Nach meiner Einschätzung schon, denn:
      Der bei eBay via Auktion erzielte Preis ist eben der eBay-Marktwert, und nichts anderes.

      schabbesgoi schrieb:

      Dann hätte der Vk den "Wert" in dem Moment aufgegeben, wo er bei ebay einstellt.
      richtig. Der Verkäuier weiß, wenn er eine Auktion einstellt, egal zu welchem Startpreis oder Mindestpreis, dass er den Artikel ab diesen Werten abzugeben hat, wenn der Startpreis bzw. der Mindestpreis erreicht worden ist.

      schabbesgoi schrieb:

      Selbiges muss dann aber auch für den Bieter gelten, der auf diese wertlose "1-Euro-Ware" bietet.
      Selbstverständlich.
      Aber der Käufer schuldet eben nur den Auktionspreis einer nichtmanipulierten Auktion, da ja eBay-AGB-widrige Gebote (§ 3 Nr. 3) Scheingebote sind und damit nichtig.


      schabbes, im Prinzip ist das wie bei der zu Unrecht abgebrochenen Auktion.
      Wenn das Iphone tatsächlich 600 Euro wert ist, der Schnäppchenjäger (so weit es nicht M.R. ist) 300 Euro geboten hat, und der VK zu einem Zeitpunkt abgebrochen hat, wo nur 1 Gebot vorlag (Startpreis 1 Euro), dann ist das sichtbar Höchstgebot eben 1 Euro. Selbst wenn der Schnäppchenjäger 300 Euro als Maximalgebot abgegeben hat ist der Schaden, falls der VK das Handy nicht mehr übereignen kann, eben nicht 299 Euro, sondern 599 Euro aus nicht erfülltem KV.
    • Wenn ich nur einen Pusher vermute (möglicherweise sogar ungerechtfertigt)), halte ich den Bietfinger still, weil ich das Zeug zwar nett finde, aber letztlich nicht brauche.

      Wir leben in einem Überfluss der von Angebot und Nachfrage nun mal bestimmt wird. Wenn jemand meint, soll er doch die Nachfrage künstlich puschen...... dann bleibt er halt entweder auf seinem Zeug sitzen oder aber findet jemanden, der das Spielchen mit macht, weil er es für wert hält oder aber nicht bemerkt.

      Bei Letzterem kann man davon ausgehen, dass spätestens wenn jemand merkt, dass er da "hochgetrieben" wurde, letztlich bei Auktionen nicht mehr bietet, da er das Vertrauen verloren hat noch verschärfter, wenn sich rausstellt, dass die AB geschönt war.

      Nach wie vor bin ich der Meinung, dass es zw. geschönter AB und dem Puscheln einen erhöhten Zusammenhang gibt. Für mich ist puschen unehrlich.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Welchen "Irrtum" hat der Puscher erzeugt? Doch nicht etwa den, dass



      usw....



      Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich "Irrtumserzeugung" oder "Betrugsversuch" wäre, müsste man da nicht auch argumentieren, dass ein Startpreis (oder Sofortkaufpreis" weit über dem eigentlichen "Marktpreis" auch Irrtumserzeugung oder gar Betrugsversuch wäre? Dann würde ja ein potentieller Bieter/Käufer auch über den eigentlichen "Wert" getäuscht....

      "Irrtumserzeugung", "Betrugsversuch", Irreführung, Vorgaukeln falscher Tatsachen und Gegebenheiten, Manipulation zum Nachteil des Kunden/ Verbauchers, unsere ganze "schöne" kapitalistische "Konsum-" Welt ist voll davon und durchdringt inzwischen nahezu alle Bereiche.

      In Kaufhäusern, Supermärkten gibts kaum noch Waren, die nicht mit einem durchgestrichenen Phantasie-UVP angeboten werden.

      TV-Shopping ist der absolute Brüller bei den Preisen, der Darbietung bzw. Zelebrierung der Waren und wenn dann gezeigt gesagt wird, dass in 1 Stunde schon x-Hundert Artikel verkauft worden sind (ob das wohl stimmt?) und es jetzt knapp wird und man sich beeilen soll.....tja, wer kann da widerstehen ;)

      Angstmache (Alterarmut, Krankheit, Unfall, Pflegefall) um den Leuten überteuerte und oft unsinnige Versicherungen anzudrehen, wenn der Betrug, die Verarsche bemerkt wird dann nach 30 oder 40 Jahren, ist der Deal längst über die Bühne und das Opfer "abgeschöpft".

      Gesundheitswesen, Banken, Energie, Klima, Ernährungswirtschaft etc. es wird so viel gelogen und irre geführt, um den Leuten die Moneten aus den Taschen zu ziehen.

      Geplante Obsoleszenz (z.B. bei Glühlampen, Druckern), genau so ne Verarsche

      Gäbe es wohl noch so einiges aufzuzählen.

      Allein Werbung, perfekte Infiltration und Manipulation der Hirne der Menschen oder "Konsumidioten"; würden die Menschen nur nach ihren wirklichen Bedürfnissen handeln und entscheiden, bräuchte es nicht so massiv viel Werbung (nicht umsonst ein Milliarden-Markt)

      Nein, das soll keine Rechtfertigung für Shill-Bidding bei eBay sein aber man braucht sich nicht wundern, wenn bei den Menschen die Hemmschwelle für unlauteres Verhalten mittlerweile sehr gesunken ist; das ganze System ist inzwischen durchdrungen von Schein und Irreführung; Profit- und Gewinnmaximierung unter Anwendung oft sehr unsauberer Methoden.

      ebay ist da selbst munter vorne mit dabei.
      Allein das Vorsetzen angeblich "beliebtester" Artikel ist in meinen Augen Manipulation und Irreführung. Besten Preisfindungsmechanismus am Markt gibt es allein deswegen m.E. schon lange nicht mehr.

      Die Methoden werden wohl noch perfider werden beim Kampf um die Moneten und jeder für sich muss gucken, wie er damit umgeht.
      "Recht", Gerichtsentscheidungen können vllt. an der ein oder anderen Stelle mal was bewirken, bremsen, aufhalten, das System der Verführung und Manipulation wird sich damit aber nicht umkrempeln lassen.

      eBay? eBay schneidet sich mittel- bzw. langfristig ins eigene Fleisch wenn es einerseits höchste Ansprüche an Kunden, insbesondere VK formuliert und streng angekündigte Sanktionen bei kleinstem (vermeintlichen) "Fehlverhalten" androht und diese auch durchzieht, auf der anderen Seite aber selber unsauber, unprofessionell arbeitet mit oft sehr fraglichen Methoden.

      Da mag sich der ein oder andere irgendwann angewidert abwenden; oder aber selber in die Trickkiste greifen.

      Jana


      PS, ich hoffe das war jetzt nicht (oder nicht zu sehr) Off Topic
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      jana-berlin schrieb:

      Die Durchsetzbarkeit ist extrem schwierig, man kann hier ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten was Filterergebnisse, Meldungen, Beschwerden angeht.

      Sagen wir es mal so, Jana: wenn in unterschiedlichen Auktionen des selben VK x***5 und q**** der selbe Bietername sind wie r***& und +***- dann ist das natürlich für den normalen Mitbieter schlechter zu durchschauen als wenn bei, VK ebaynick_a andauernd ebaynick_a1, ebaynick_a2, ebaynick_a3 und ebaynick_a4 in der Gebotsliste auftauchen. (Und ja, ich weiss, dass Du weisst, dass die Pusher so blöd sind :D )

      ebay will natürlich, das keiner mehr merkt, wenn ein Verkäufer AGB-widrige Alternativaccounthöchstgebotsoptimierung betreibt. So was schreckt Bieter ab und versaut die Provisionen, weil bei den Dummpusheln natürlich kein erfahrener Käufer mehr mitbietet. Klar, es gibt den Mindestpreis. Der kostet im Gegensatz zu einem Zweitaccount was. Und klar, es gibt den höheren Startpreis. Der kostet 20 mal pro Monat nichts. Ausser Bietern. Weil diese Artikel in der Suche nie wieder auftauchen. Ich biete da ganz gerne mit, wenn der Startpreis vernünftig angesetz ist. Meistens bin ich dann der einzige Bieter. Ist der Funktionsweise der Standardsortierung "Bescheuertstes Ergebnis" geschuldet. Die Alternative ist eigentlich ganz einfach: die ganzen Anonymisierungen wieder aufheben und zusätzlich die Umsetzung der Impressumspflicht für Privatverkäufer endlich mal in Angriff nehmen. Aber - hatten wir ja schon - ebay will keinen transparenten Marktplatz.

      Hi Löschbert,

      was genau letztlich die Beweggründe bzw. Entscheidungsgrundlage für die Anonymisierung der Bieter"listen" war weiß ich nicht.
      Generierung von mehr Profit über Provisionen bei höheren Verkaufspreisen als Grund kann ich mir ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen, es wäre sehr kurzsichtig weil langfristig marktschädlich.
      Allerdings halte ich mittlerweile jede Schweinerei für möglich und kurzfristiges Quartalsdenken ist ja auch nichts Ungewöhnliches.

      Für wahrscheinlicher halte ich etwas anderes.
      Nämlich hauptsächlich Aufwands- bzw. Personalkosten, daneben noch PR und Haftungsrisiko, also rechtliche Angreifbarkeit.

      ebay hatte ja massivst outgesourced und selbst sehr sensible Bereiche (wo ich es nie für möglich gehalten hätte, dass das an Drittanbieter je rausgegeben wird) ausgelagert.

      Mal ausgenommen sicherer Filterflags, also gleiche IP, Hausadresse, ggf. Telnummer + Namen, ist Shill-bidding nicht so einfach und schnell aufzuspühren.
      Ob wie in Deinem Beispiel "ebaynick_a1, ebaynick_a2, ebaynick_a3 und ebaynick_a4 in der Gebotsliste" über Filter zu treffen wären weiß ich grad nicht, müsste ich in Ruhe bissl nachdenken, Meldungen darüber wird es wegen der Anonymisierung nicht "mehr" geben "können".

      Eines ist aber klar und da bin ich sehr! sicher.
      Die Aufwands- bzw. Personalkosten eine Policy in diesem Bereich durchzusetzen sind extrem hoch.
      Nicht anonymisierte Bieterlisten bringen tausende Meldungen aus der Community, echte Treffer, Vermutungen, Verdachtsfälle.
      Selbst Profis (und ich konnte denen über die Schulter gucken), haben zuweilen ne halbe Stunde oder mehr an so kniffligen, verzweigten Fällen gesessen.
      Adressen, Nicks, Tel-nummern, IP´s, die ganzen Accounts und Kreuz und Quer Verbindungen; x Monitore hätte man gebraucht.
      Soll man Meldungen aus der Comunnity ignorieren? Kann man auch nicht...
      Die klaren Treffer mal ausgenommen hantiert man halt mit Wahrscheinlichkeiten und ist in nem Haftungsrisiko bei Fehlentscheidungen.
      Jetzt (denke ich mal), machen das angelernte Hilfkräfte bei beauftragten Dritt-Dienstleistern.

      Stell Dir vor nen VK fliegt unberechtigt raus aufgrund von ner Meldung und unprofessionellen, möglichweise übereifrigen Aktion eines "Hilfssklaven" in Dessau, Warschau, Budapest, Bukarest oder vllt. in Indien; oder sonstwo auf der Welt.

      Ich denke also eher die Richtung, dass es zu teuer war, eigene kompetente Mitarbeiter das erledigen zu lassen (kann man sich ja ausrechnen was so ca. 20 oder 30 Minuten pro Fall kostet) externe da ranzulassen geht erst gar nicht, viel zu riskant.

      Also ich denke eher in diese Richtung....

      lg
      jana
    • monza30 schrieb:

      Nun könnte man boshafterweise hergehen und sich an seine "verkaufsschmerzgrenze" herantasten. Allerdings nur wenn man im Fall des Falles auch bereit ist, den Preis zu zahlen, den man bietet....

      vor allem, wenns Puschel gleich 5 oder 6 Gebote auf Schlag hingelegt hat, da macht es nochmal so viel Spaß :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
      und irgendwann ist dann das Angebot an unterlegene Bieter da.
    • Was hat die Ebay, Politik und Kirche gemeinsam, Scheinheilligkeit und Heuchlerei!
      Ebay macht Gesetze, die Ihnen am A.... vorbei gehen.
      Entweder ich stelle meine Ware per Sofortkauf ein oder ich mache ein Startgebot,
      alles andere in Bet...!
      Habe eine ganze Liste mit solchen Leuten, die Ihr Preise hochpushen und wenn nicht verkauft
      wieder Neu einstellen. Ebay interessiert dass einen feuchten Furz.
      Die sehen nur das Dollar Zeichen vor sich!

      Der übertrifft alle Erwartungen bis jetzt: devilwall
      Artikel Neu eingestellt und gleich kurz darauf überbieten sich 2.