Bei seiner eigenen Auktion mitbieten

    • Bei seiner eigenen Auktion mitbieten

      Hallo liebe ebayer ist es eigentlich verboten (damit meine ich verboten-verboten) bei seiner eigenen auktion mitzubieten?
      Können die bieter das irgendwie bemerken oder sich gar aufregen(beim support oder das iwi melden....)

      Bin mir da nicht so sicher ich hoffe ihr könnt mir die fragen beantworten :)
    • Zivilrecht: Gebote mit dem "Zweitaccount" sind nichtig (§ 117 BGB) - OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 27. Juni 2014 · Az. 12 U 51/13

      rp-online.de/digitales/interne…ch-strafbar-aid-1.4578830
      ...
      Doch damit ist das Verfahren noch nicht beendet, denn Scheinangebote sind kein Kavaliersdelikt. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt auch die Möglichkeit ein Strafverfahren zu eröffnen. Dem Verkäufer droht dann eine empfindliche Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
      ...


      Irgendwann wird sich sicherlich jemand finden, der das Ganze auch mal aus strafrechtlicher Sicht in Angriff nimmt
    • Also aus eigener Erfahrung, ist schon viele Jahre her und es ging auch nur um 1 Euro mehr und es kam ca. 5x vor...Gebote bei einem Familienmitglied das mich darum bat, das nicht im selben Haus lebt...ebay merkt das früher oder später...Sanktionen gibt es dann auch, sprich damals war das dann

      - alle Auktionen werden abgebrochen und gelöscht (vom Bieter wie auch vom Verkäufer)
      - Verkaufs- und Einkaufsverbot von 1 Monat für beide Beteiligten auf den Accounts
      - dann musste man eine Art ebay-eigene Schulung machen dass man den Grundsatz verinnerlicht hat, erst danach durfte man wieder am "Marktplatz ebay" teilnehmen.

      In vielen Fällen passiert auch nichts, ist aber denke ich wie beim Falschparken, den einen erwischt es den anderen nicht.

      Also ich empfehle dir davon Abstand zu halten, denn damals gab es nur die 1 Euro-Auktionen für umme, heute hat man doch die 20 Auktionen egal welcher Startpreis for free, dazu noch die weiteren Sonderaktionen, da braucht man als privater wirlich nicht mehr zu "puscheln".
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    • grafiksammler schrieb:

      Der Nachweis wird immer dann schwerfallen, wenn sich der VK nicht dumm anstellt.


      Naja, und in diesem Fall hat er sich dumm angestellt. Unglaublich dumm sogar, wie das Urteil ausweist: openjur.de/u/707416.html

      oldschmatterhand schrieb:

      Irgendwann wird sich sicherlich jemand finden, der das Ganze auch mal aus strafrechtlicher Sicht in Angriff nimmt

      Wie wäre es denn mit dir? Musst dich halt mal bei so einem Dauerpushel ins Bietgetümmel stürzen. Nicht irgendwo ein Porsche für kleines Geld in Sicht? :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Habe wegen diesen hammel gefragt (siehe bilder)

      Um 100€ verkauft und dann wiedereigestellt...........und das am selben tag :wallbash

      Kann man da nicht iwi was tun?

      Die wiedereigestellt info
      [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/der_shitegusl.png]

      Gebotsliste
      [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/der_shit1pyuhv.png]

      Ebay links :

      Altes angebot : ebay.at/itm/261734566291?ssPag…_trksid=p3984.m1436.l2649

      Neues angebot : ebay.at/itm/261746512182?ssPag…_trksid=p3984.m1436.l2661

      Ich hoffe das man dagegen was machen kann , preistreiberei PFUI :thumbdown:
    • PSPlover schrieb:

      Kann man da nicht iwi was tun?



      Sicher einiges sogar...

      - man kann sich ärgern, weil man das Zeugs billig haben wollte..

      - man kann sich "einfach so" ärgern...

      - man kann sich ärgern weil man den gleichen Krempel hatte und den für ein paar Euronen weggegeben hat...

      - man ärgert den VK....



      Letzteres ist die beste Möglichkeit, alles andere führt irgendwann zu nem Herzkasper. Man überlege: der muss ja für die verpuschelte Auktion Provision latzen. Ok... kann er sich wiederholen, aber nicht immer und ständig. Denn irgendwann schnallt auch Ebay, dass da irgendwas im Argen ist, wenn ein VK seinen Krempel vielfach beboten bekommt, aber immer nur an Kunden die nicht zahlen. Dann isser weg vom (Verkaufs)Fenster..

      Nun könnte man boshafterweise hergehen und sich an seine "verkaufsschmerzgrenze" herantasten. Allerdings nur wenn man im Fall des Falles auch bereit ist, den Preis zu zahlen, den man bietet....
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wie wäre es denn mit dir? Musst dich halt mal bei so einem Dauerpushel ins Bietgetümmel stürzen. Nicht irgendwo ein Porsche für kleines Geld in Sicht?

      Müsste schon ein Cayenne sein. Beim 911er knacken die Bandscheiben immer so komisch.
      Wenn ich mal Zeit hab, dann soll's schon ein Gewerblicher sein. Weißt schon, wegen der Gewerbs- und Bandenmäßigkeit stellt sich's nicht so leicht ein, staatsanwaltschaftsmäßig.
    • Für so richtig klar halte ich die Rechtslage nicht.

      Ja, "eigene Gebote" werden gelegentlich neuerdings in D für nichtig erklärt.Sprich: Wenn der Nachweis gelingt (was schwer genug ist) so kann der Gegner gelegentlich mal (s)ein Recht erkämpfen.
      Das ist aber nicht das gleiche, wie "verboten" bzw. strafbewehrt. Es gibt keine Strafe durch Gerichte, weil man selbst geboten hätte (und dabei erwischt wurde). Man wird nur indirekt abgestraft, weil die Pusher-Gebote im konkreten Einzelfall als nichtig gewertet werden und man damit dann ganz schön auf die Schnauze fällt.

      Hartnäckig hält sich allerdings das Gerücht, dass ebay gegen Pusher allein wegen Meldungen nicht einschreitet bzw. seinen beauftragten Kundendienst einschreiten lässt. Ebay-Regeln sind (besonders für ebay selbst) so formuliert, dass ebay zwar manche Dinge untersagt, sich aber jederzeit frei hält, wie es auf Verstöße reagieren kann. Ebay kann, wenn ebay will. Die Erfahrung zeigt auch, dass ebay meist eher bei Pushern nicht will....
    • schabbesgoi schrieb:



      Ja, "eigene Gebote" werden gelegentlich neuerdings in D für nichtig erklärt.Sprich: Wenn der Nachweis gelingt (was schwer genug ist) so kann der Gegner gelegentlich mal (s)ein Recht erkämpfen.
      Das ist aber nicht das gleiche, wie "verboten" bzw. strafbewehrt.
      Doch: Der Täter versucht sich so in voller Absicht an dem Opfer rechtswidrig zu bereichern. Also einfach ein Betrug.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • werv schrieb:

      schabbesgoi schrieb:



      Ja, "eigene Gebote" werden gelegentlich neuerdings in D für nichtig erklärt.Sprich: Wenn der Nachweis gelingt (was schwer genug ist) so kann der Gegner gelegentlich mal (s)ein Recht erkämpfen.
      Das ist aber nicht das gleiche, wie "verboten" bzw. strafbewehrt.
      Doch: Der Täter versucht sich so in voller Absicht an dem Opfer rechtswidrig zu bereichern. Also einfach ein Betrug.


      Hmmm, "gefühlsmäßig" bin ich bei Dir...Allein...dafür fehlt mir bis jetzt in D die Rechtsprechung, die dieser These folgen würde.
      Ich finde es bisher eher noch außergewöhnlich und neu, wenn ein Gericht überhaupt auf Pushen eingeht und deshalb Gebote "aus eigener Feder" als nichtig ansieht.
      Einen Fall, wo Pushen als eigener Verstoß mit Buße oder Strafe geahndet wurde...ist mir nicht bekannt.
    • werv schrieb:

      Doch: Der Täter versucht sich so in voller Absicht an dem Opfer rechtswidrig zu bereichern. Also einfach ein Betrug.



      Also das ist mir aber ZU einfach gedacht.... wird wirklich jemand betrogen? Ich denke mal nicht....

      Erstmal gibt man ein Gebot ab, zu dem man auch bereit ist, das bebotene Zeugs abzunehmen, da steht ja niemand mit gezücktem Revolver hinter einem und sagt "Ey... du bietest jetzt mal eben....". Das macht man freiwillig... Und wenn man dann überboten wird, kann man sich überlegen, ob man überhaupt höher bieten will oder nicht besser mal auf dem Trödel nachsieht, ob man da sein heissbegehrtes Zeugs bekommt.

      Dann kanns natürlich sein, dass Herr Puschel zum Gebotsausloter wird... das ist aber ein anderer Aspekt der Seite. "Aus Versehen höher geboten und dann wieder zurückgezogen" ist ja dabei völlig unschädlich, dann hat Herr Puschel eben in die Büx geschissen weil es nach dem Motto "Einmal überboten = kein Kaufvertrag bei Gebotsrückziehung" eben nix zu holen ist.

      Dass Auktionen mit dem berühmt/berüchtigten 1€-Startpreis nunmal mehr Käufer anlocken als Angebote mit einem höheren Startpreis, ist doch jedem klar, der etwas länger in der Bucht ist. Das ist nunmal Schnappers Spielwiese. Reelle Preise will man doch in der Bucht nicht bezahlen - Geiz ist eben geil. Ja dem anderen nix gönnen. Also startet Verkäuferlein mit einem Euro... und nun kann man es durchaus nachvollziehen, wenn er ein (EIN) "Mindestpreissicherungsgebot" vom Stapel lässt bzw. vom Stapel lassen lässt (sprich: irgendeinen Bekannten mal bieten lässt). da hab ich garnix weiter gegen... ist in meinen Augen keine Puschelei an sich.

      Puschen ists in meinen Augen ab dem Zeitpunkt wo die Gier anfängt. Also mehrmals bieten um Bieter "anzufüttern" oder eben gar die Gebotsauslotung. Eine reine Mindestpreissicherung - wat shalls.... Bei rellem Startpreis hätts eben vielleicht garkein Gebot gegeben.

      Ich kenne da einige Beispiele aus früheren Zeiten, also aus "Hochzeiten" der Puscherjägerei (werden ja einige Leute, die hier schreiben, auch noch kennen). Da konnte man öfter diese absurden Gebotsaktivitäten sehen. Der gleiche Gegenstand als 1DM (später dann 1€ Auktion) wurde beboten bis zum Erbrechen, der mit reellem Startpreis fristete sein Dasein als Karteileiche, die ein paar Minuten später "zuging". Ich habe in "meinen" Kategorien öfter genau so abgestaubt, billiger als wenn ich den gweringer startenden Krempel beboten hätte. Selbst Sofortkäufe waren oft billiger als 1€/DM-Startpreisauktionen....
    • Ach, da möcht ich zum Thema "auf eigene Auktionen bieten, oder bieten lassen" aka "Shill bidding" auch was sagen.

      Ich meine das Selbstbieten muss in einem Auktionshaus per AGB bzw. Regeln als unzulässig erklärt sein, unabhängig davon, wie gut sich das überprüfen und unterbinden lässt.
      Man stelle sich vor, das wäre "erlaubt". Was wäre dann?
      Ja, man könnte dann auf dem Standpunkt stehen, wenn alle es wissen und können/dürfen, dann muss man das immer im Hinterkopf haben bei seinem Geboten (noch viel mehr als jetzt) und bietet eben nur den Preis den man bereit ist zu zahlen.
      ABER, macht das noch Spaß? Der Gedanke, der VK zockt überall mit und man ficht nicht nur mit anderen Interessierten um den besten Preis.
      Mir würde die Lust vergehen und ich glaube, es wäre ein großer Makel, Vertrauenswürdigkeit und Seriosität eines Auktionshauses wären im Eimer.
      (ich meine es wirklich allgemein auf "Auktionshäuser", bitte jetzt nicht an "Vertrauenswürdigkeit und Seriosität" bezüglich eBay aufhängen" ;-))

      Die Durchsetzbarkeit ist extrem schwierig, man kann hier ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten was Filterergebnisse, Meldungen, Beschwerden angeht.
      Gebote unter gleicher IP oder Haus-Adresse, okay, das dürfen dann Treffer sein aber sonst?
      Mathematiker dürften Modelle entwickelt haben oder dies zumindest können, wo man durch Filterungen hohe Wahrscheinlichkeiten erreichen kann, die man dann, vorher definiert, als Entscheidungsbasis herannimmt; etwa wenn Accounts ohne echte Kauf- und Verkaufaktivitäten immer bei gleichen VK bieten ohne zu gewinnen oder dann zu kaufen (Stornos nachträglich). Hier dürfte die Wahrscheinlichkeit für Shill-Bidding auch noch sehr hoch sein.
      Dann wird es aber schon schwierig.
      Aktive Accounts, die immer wieder bei gleichen VK bieten, könnten auch Sammler sein oder einfach treue, zufriedene Kunden des VK.
      Was für eine Aktion (Sanktion) soll folgen, wenn die Wahrscheinlichkeit auf Shill-Bidding bei 50/60/ oder 70 % liegt?
      Ggf. macht sich das Auktionshaus haftbar für falsche Entscheidungen und Sanktionen.

      Also einfach ist das Thema nicht und vllt. auch deswegen Dauerthema, seit es eBay gibt.


      Eigene Erfahrungen:

      Eine Freundin, weit entfernt wohnend, wollte ihre Motorrad-Lederhose versteigern.
      Ist Jahre her, es gab damals noch nicht die 20 kostenlos freien für Private (Startpreis egal).
      Sie bat mich doch ihren erwünschten Mindestpreis zu bieten.
      Ich konnte nicht nein sagen hab mich aber nicht gut gefühlt dabei.
      Sie hat mehr erhalten als ihren erwünschten "Mindestpreis".
      Ob durch mein Gebot oder nicht, weiß ich nicht.

      Kurze Zeit später, ich war gerade auf einem Waldspaziergang in der Nähe meines Hauses, bekam ich von ihr eine SMS (sie bot ein technisches Gerät bei eBay an): "Hilfe, meine Auktion läuft in 15 Minuten aus und steht noch auf 1 Euro".
      Mir war klar, was sie wollte, mir war aber auch klar, dass ich das NICHT will.

      Anmerkung: Ich denke, wer das öfter macht, wird es immer wieder tun oder es wird von anderen (Freunden, Bekannten) erwartet dass er´s tut.

      Dann ist mir aber auch Folgendes passiert, auch Jahre her.
      Ich bot (privat) ein selbsthergestelltes Kräuteröl an. Hab im Jahr ca. 2-4 Flaschen davon; ist ein Hobby.
      Startpreis war 19 Euro (Auktionsformat). Das Angebot lief tagelang ohne Gebote. Eine Interessentin bot kurz vor Ende und wurde dann doch noch Sekunden vor Ablauf überboten.
      Ich bekam eine wütende email in der sinngemäß behauptet wurde, ich würde den Preis treiben, hätte selber kurz vor Ultimo geboten und was ich denn nun haben will für das Öl.
      Hatte da meine Finger nicht im Spiel, hab noch nie meine Angebote gepuscht aber so kanns dann auch gehen.

      Das dazu.....

      Letztes Jahr hab ich paar Monate für ne Firma gearbeitet die u.a. "hochwertige" Ware XYZ für 799 Euro in ihrem Online-Shop anbot (wo fast niemand kaufte, weil absichtlich teuer, zu teuer); dann Groupon Deals mit "statt 799 jetzt für sagenhafte 249"; ging zu Hunderten weg....und immer noch viel zu teuer aber die Käufer hatten ihr "Schnäppchen".

      Preise, ja, können Schall und Rauch sein und die große Verarsche, nicht nur bei eBay und durch Shill-Bidding.

      Wo gehts denn bitteschön noch ehrlich zu?

      Ich bin mittlerweile weitestgehend Konsumaussteiger, mich tangiert der Beschiss nicht mehr so.
      Aber ich wollt das hier doch mal loswerden ;)

      lg
      Jana
    • jana-berlin schrieb:

      Die Durchsetzbarkeit ist extrem schwierig, man kann hier ja nur mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten was Filterergebnisse, Meldungen, Beschwerden angeht.

      Sagen wir es mal so, Jana: wenn in unterschiedlichen Auktionen des selben VK x***5 und q**** der selbe Bietername sind wie r***& und +***- dann ist das natürlich für den normalen Mitbieter schlechter zu durchschauen als wenn bei, VK ebaynick_a andauernd ebaynick_a1, ebaynick_a2, ebaynick_a3 und ebaynick_a4 in der Gebotsliste auftauchen. (Und ja, ich weiss, dass Du weisst, dass die Pusher so blöd sind :D )

      ebay will natürlich, das keiner mehr merkt, wenn ein Verkäufer AGB-widrige Alternativaccounthöchstgebotsoptimierung betreibt. So was schreckt Bieter ab und versaut die Provisionen, weil bei den Dummpusheln natürlich kein erfahrener Käufer mehr mitbietet. Klar, es gibt den Mindestpreis. Der kostet im Gegensatz zu einem Zweitaccount was. Und klar, es gibt den höheren Startpreis. Der kostet 20 mal pro Monat nichts. Ausser Bietern. Weil diese Artikel in der Suche nie wieder auftauchen. Ich biete da ganz gerne mit, wenn der Startpreis vernünftig angesetz ist. Meistens bin ich dann der einzige Bieter. Ist der Funktionsweise der Standardsortierung "Bescheuertstes Ergebnis" geschuldet. Die Alternative ist eigentlich ganz einfach: die ganzen Anonymisierungen wieder aufheben und zusätzlich die Umsetzung der Impressumspflicht für Privatverkäufer endlich mal in Angriff nehmen. Aber - hatten wir ja schon - ebay will keinen transparenten Marktplatz.



      Hmmm, "gefühlsmäßig" bin ich bei Dir...Allein...dafür fehlt mir bis jetzt in D die Rechtsprechung, die dieser These folgen würde.


      Ich hab schmatter ja lange das selbe vorgehalten. Es hat noch keine Verurteilung gegeben. Allerdings nimmt der Puschel mit dem Gebot Einfluss auf das Ergebnis des von ihm ausgelösten Datenverarbeitungsprozesses und zwar einen rechtswidrigen. Damit sind wir zwar nicht direkt im Betrug aber einen (Halb-)Paragraphen weiter. Beim 263a StGB um genau zu sein.

      Das Hauptproblem dabei dürfte sein, dass die Sache auch definitiv bewiesen werden muss. Also nicht so wie im Zivilprozess: es ist so und nicht anders plausibel sondern konkret: Du hast vorsätzlich und wissentlich auf den Knopf gedrückt. Du und nicht etwa der Papa, weil er nett sein wollte oder gar nicht gemerkt hat, dass das zufällig dein Account war, der den Artikel angeboten hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • schabbesgoi schrieb:

      werv schrieb:

      schabbesgoi schrieb:



      Ja, "eigene Gebote" werden gelegentlich neuerdings in D für nichtig erklärt.Sprich: Wenn der Nachweis gelingt (was schwer genug ist) so kann der Gegner gelegentlich mal (s)ein Recht erkämpfen.
      Das ist aber nicht das gleiche, wie "verboten" bzw. strafbewehrt.
      Doch: Der Täter versucht sich so in voller Absicht an dem Opfer rechtswidrig zu bereichern. Also einfach ein Betrug.


      Hmmm, "gefühlsmäßig" bin ich bei Dir...Allein...dafür fehlt mir bis jetzt in D die Rechtsprechung, die dieser These folgen würde.
      Ich finde es bisher eher noch außergewöhnlich und neu, wenn ein Gericht überhaupt auf Pushen eingeht und deshalb Gebote "aus eigener Feder" als nichtig ansieht.
      Einen Fall, wo Pushen als eigener Verstoß mit Buße oder Strafe geahndet wurde...ist mir nicht bekannt.

      Die Sache ist, dass solche Gebote eindeutig bewiesen werden müssten. Da würde jede Staatsanwaltschaft
      es wieder sein lassen wegen den paar Euro. Wenn man es nachweisen kann, dann wird eher ein Zivilprozeß daruas gemacht.
      Wie willst du ansonsten die Aussage der Zeitung deuten bei @Schmatter?

      Bei seiner eigenen Auktion mitbieten

      Die Staatsanwaltschaft hat jetzt auch die Möglichkeit ein
      Strafverfahren zu eröffnen. Dem Verkäufer droht dann eine empfindliche
      Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
      Bis zu 5 Jahre gibt es bei Betrug (oder besser gesagt Computerbetrug - danke @Löschbert ;) )
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Also wenn ich mal meinen senf dazugeben darf : Ich empfinde es einfach als betrug.
      Denn wen ein verkäufer sein auto (absichtlich !!) um einen euro zum verkauf gibt damit er viele kunden anlockt dann muss ihm doch klar sein das es eben in die hose gehen kann.
      Mal von der anderen arschseite : Wieso ist gebotsabschirmung illegal?
      Ich mein das wäre nur eine gegenreaktion von käufer sich gegen die bösen verkäufer zu schützen oder?

      Soweit ich weiß regen sich die verkäufer zu scharen auf nur weil mal eben sein auto nicht um die versprochenen 3000 euro den besitzer wechselt......
      Sowas finde ich einfach scheiße und ist in DE soweit ich weiß illegal (zumindest bei echten auktionshäusern) denn irgendwie ist man selber schuld wenn man sein teuren "shit" um 1€ reinstellt um danach : "Oh hoppala iwi habe ich keinen der mir 300€ bietet da muss ich mich gleich retten mit meinem fakeaccount......." ich denke das ist einfach nur betrug der übelsten sorte, und sich rausreden "ich nix gewusst das 1€ ist ich wollen große preis haben also freund gesagt soll mitbieten" ist nicht drin da ebay eine mindestpreisfunktion hat oder eben einen startpreis

      Zumsammenfassend kann man anscheinend sagen der käufer kann sich nur dann helfen indem er mit paypal zahlt um nach erhalt der lieferung den käuferschutz zu aktivieren um zu behaupten der VK wäre so dreist gewesen und hätte ihm statt seiner PS3 um 300€ einen backstein geschikt..... die verkäufer könnten bei beiden fällen um 1€ und den 300€ beides meiner meinung nach als lehrgeld verbuchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PSPlover ()

    • PSPlover schrieb:

      Mal von der anderen arschseite : Wieso ist gebotsabschirmung illegal?

      Weil sich das aus dem BGB ergibt.

      PSPlover schrieb:

      Ich mein das wäre nur eine gegenreaktion von käufer sich gegen die bösen verkäufer zu schützen oder?

      Könntest du bitte mal an einem konkreten Beispiel erläutern, wie man sich mit einer Gebotsabschirmung gegen einen Verkäufer, der pusht, schützt.

      PSPlover schrieb:

      Zumsammenfassend kann man anscheinend sagen der käufer kann sich nur dann helfen indem er mit paypal zahlt um nach erhalt der lieferung den käuferschutz zu aktivieren um zu behaupten der VK wäre so dreist gewesen und hätte ihm statt seiner PS3 um 300€ einen backstein geschikt..... die verkäufer könnten bei beiden fällen um 1€ und den 300€ beides meiner meinung nach als lehrgeld verbuchen.

      Bitte was? Du willst ernsthaft betrügerisches Verhalten propagieren? Und was hat das mit dem Problem des Pushens zu tun. Deine Gedankengänge sind..., ich mag es gar nicht ausdrücken, um dir nicht zu nahe zu treten. Du solltest mal überdenken, was du da so von dir gibst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Die Gedankengänge sind - um Uhu mal ein Wort dafür zu geben - krude.


      Zusammengefasst bedeutet es, fühle ich mich von Person A zu einem zu hohen Preis getrieben, zocke ich Person B eben betrügerisch ab.
      Gefühlt deshalb, weil das Pushen eben seltener nachweisen lässt und es doch meistens beim Gefühl bleibt.


      @ PSPlover

      Nicht nur VK sondern auch Käufer haben eine Verantwortung, wenn ein Kaufvertrag geschlossen werden soll.
      Gebotsabgaben sind eine verbindliche Unterschrift, einen Artikel bis zum Preis X auch abzuehmen. Bevor man so eine Unterschrift leistet, sieht man sich seinen Vertragspartner an. Hat man das Gefühl, über den Tisch gezogen werden zu sollen, unterschreibt man nicht.

      Und - ganz wichtig - man selbst geht ehrlich mit seinen Vertragspartnern um egal ob als Käufer oder Verkäufer!