Gesetzesgrundlage "grau" bei Bildern!?

    • Gesetzesgrundlage "grau" bei Bildern!?

      Hallo darf eig ein verkäufer wenn er z.b eine ps3 fat reinstellen die so anpreisen?


      Überschrift : PS 3 Playstation 40 GB Festplatte TOP

      Bilder von einer slim konsole

      Text : Ich verkaufe hier eine vollfunktionstüchtige PS3 mit einer neuen 40 GB festplatte........


      Um danach eine ps3 fat zu liefern???
      Ich mein er hatte doch bilder von einer slim reigestellt......

      Geht sowas? ?(
    • PSPlover schrieb:

      Geht sowas? ?(

      Du siehst doch, dass es geht.

      Scherz beiseite. Du solltest dir doch mehr Mühe machen bei der Beschreibung deiner Anliegen. Du solltest dir auch darüber im klaren sein, dass die meisten Leser hier über das Alter hinaus sind, in dem sie mit deinen kryptischen Bezeichnungen flat und slim etwas anfangen können. Entsprechend sieht die Resonanz auf deine doch sehr unstrukturierte Fragestellung aus. Verlinke eine entsprechende Auktion oder mache unmissverständlich Angaben, was genau die Ausgangslage ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      was genau die Ausgangslage ist.


      Hast Du doch exakt umschrieben: "Geht sowas?"

      Ja, geht. Und was nicht geht wird getragen. Notfalls auch geschoben.

      Ok, PS Dingsbums fat = PS mit Explosivladung im Moment der Explosion. PS Dingsbums flat = das selbe Teil nach dem Bumms, nur ist inzwischen noch ein Lastwagen drübergefahren. PS Dingsbums ganzflat = Da kam noch 'ne Straßenwalze hinterher. So jung musst Du dazu nicht sein, das gabs früher schon bei Dick und Doof. Wenn es keine PS Dingsbums ist sondern 'ne Ratte spricht man dann auch von Flachratte, neudenglisch: Flatrate.

      @PSP: eine beliebte Antwort dazu ist: wenn das Foto ein Auto zeigt und das Angebot eine Schraube beschreibt, dann muss der Vk eine Schraube liefern, die wie ein Auto aussieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      wenn das Foto ein Auto zeigt und das Angebot eine Schraube beschreibt, dann muss der Vk eine Schraube liefern, die wie ein Auto aussieht.



      es sei denn, er schreibt in der Beschreibung: nur die Schraube vorne links, ohne die "Deko" :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Günter-16v schrieb:

      google mal nach "Az. VIII ZR 346/09"
      Ja, klar. BGH. Und dann?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • shopbetreiber-blog.de/2011/02/…rleistung-schadensersatz/

      Neue Urteile » BGH: Produktbilder im Online-Shop sind verbindlich


      frag-einen-anwalt.de/Artikelbe…und-Bild-ab---f23067.html

      Artikelbezeichnung weicht von Beschreibung und Bild ab

      Wenn da eine Abweichung festzustellen ist, fragt man als Käufer i. d. R. ja nach - oder lässt es gleich, es gibt ja genug andere professionellere Einsteller -

      Wobei hier ja das Bild nicht von Artikelbezeichnung und Beschreibung abweicht, WEIL das Bild eine zusätzliche Aussage macht: Slim! Und das ist besonders tückisch, denn dadurch kommt man ja nicht auf den Gedanken zu fragen, ist es wirklich eine Slim und keine Fat, weil ja von einer Fat nirgens die Rede war.

      Nun ist das ja vor allem ein äußerlicher Unterschied, denn welche von beiden heißer läuft ist nicht abschließend geklärt hifi-forum.de/viewthread-202-5260.html und wo die Slim ins Regal passt, sollte die Fat auch reingehen. Aber nichts desto trotz, bist du ja davon ausgegangen, genau das Gerät zu bekommen, was zu sehen war. Oder war das mal wieder so ein hergesuchtes "Ebay-Kategorie-Beispielfoto" und es folgten noch 3 weitere Originalfotots vom Originalgerät?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Günter-16v schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Günter-16v schrieb:

      google mal nach "Az. VIII ZR 346/09"
      Ja, klar. BGH. Und dann?



      Was sollen mir deine arroganten Worte jetzt sagen?
      Das du mit Google nicht umgehen kannst?
      :sleeping:


      Na ich denke mal, dass sich Löschbert das gleiche fragt wie ich auch: Und nu? Was hat das mit der Frage zu tun?

      Dass er mit Google umgehen kann, hat er ja mit seinem Link bewiesen :) Oder er hat gleich beim BGH nach dem AZ gesucht und verlinkt.
      Vielleicht solltest Du mal Deine Tipps/Hinweise etwas besser kommentieren...
    • Ich weiß nicht was ihr da findet aber wenn nach "Az. VIII ZR 346/09" gesucht wird findet man solche schönen Dinge:

      heise.de/newsticker/meldung/BG…wie-der-Text-1169067.html
      haendlerbund.de/rechtsinformat…ie-verkauft-werden-sollen
      e-recht24.de/news/ecommerce/65…s-in-onlineshops-bgh.html
      blog-it-recht.de/tag/viii-zr-34609/

      Aber stimmt, das hat ja rein garnichts mit der (Eingangs)-Frage zu tun ob ein Verkäufer in seiner Auktion ein ganz anderes Bild zeigen kann anstelle des zu verkaufenden Gegenstandes.
      :whistling:
    • Günter-16v schrieb:

      Aber stimmt, das hat ja rein garnichts mit der (Eingangs)-Frage zu tun ob ein Verkäufer in seiner Auktion ein ganz anderes Bild zeigen kann anstelle des zu verkaufenden Gegenstandes.
      :whistling:



      Wenn du bei anderen "Arroganz" anprangerst, solltest du es besser machen und nem Doofen (wie mir) nicht einfach einen Link hinhauen, sondern erklären, was du damit sagen willst, sonst könnten wir ja gleich selbst googeln und bräuchten nicht bei AH die versammelte Fachkompetenz fragen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Günter-16v schrieb:

      Ich weiß nicht was ihr da findet aber wenn nach "Az. VIII ZR 346/09" gesucht wird findet man solche schönen Dinge

      Wie wäre es, wenn Du einfach meinem Link folgst, das dort veröffentliche Urteil
      1.) liest
      2.) verstehst
      3.) Dieter Nuhr beherzigst

      Und nun nochmal: was willst Du mit deinem Goggel-Gequassel qualifiziertes aussagen? Dass Du keine Meinung hast, aber ganz prima goggeln kannst? Oder dass zwar die Bilder bindend sind, aber man trotzdem keinen Schadensersatzanspruch wegen Falschlieferung hat?

      Ich kann Dir gerne sagen, was ich mit meinem Link meine: Der Fall dort liegt aus vielerlei Gründen ganz anders, als er auf ebay überhaupt jemals zustandekommen kann. Wer lesen kann ist eben klar im Vorteil und wer den Unterschied zwischen invitatio ad offerendum in fremdem Namen und offerta ad incertas in eigenem kennt ist auch ganz gut informiert. Anscheind können das selbst die beiden von dir verlinkten "rechtskundigen" Seiten nicht, denn auch die Darstellung dort geht auf einige entscheidungsrelevante Umstände gar nicht ein. Heise und Händlerbund ignoriere ich bei Rechtsthemen sowieso, Heise ist bestenfalls journalistisch aufgerührter Blödsinn von Dingen, die sie in der Redaktion nicht verstanden haben und Tim Arlt ist als Anwalt auch nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte. Xing fragt mich immer, ob ich den kenne und ich muss jedes Mal sagen: leider ja, aber ich muss ihn ja meinem Profil nicht auch noch hinzufügen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.