eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

    • eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Der Bieter in einer Internetauktion ist nach der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Menden bis zum Bietschluss an sein Gebot gebunden. Stellt das Angebot bei Auktionsende (immer noch) das höchste Gebot dar, kommt der Kaufvertrag ohne weiteres zustande.

      Der Bieter (Käufer) kann daher bei einer Internetauktion sein (höchstes) Gebot grundsätzlich auch vor Ende der Laufzeit nicht zurücknehmen.


      Urteil des AG Menden vom 10.11.2003
      4 C 183/03
      JurPC Web-Dok. 187/2004
      NJW 2004, 1329
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Was ist wenn man überboten wurde ?


      Dann gilt das gleiche. Der Bieter hat eine Willenserklärung gegenüber dem VK abgegeben. Diese kann er nicht einseitig rückgängig machen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Aha, und wenn die höheren Gebote gekillt werden, bin ich wieder an der Reihe ?

      Wenn man sieht, wie oft auf eBay Gebote gestrichen werden, schafft mir das eine extreme Rechtsunsicherheit.
      Normalerweise kann ich davon ausgehen, daß ich, sobald ich überboten wude, den Artikel nicht mehr kaufen muß. Nach diesem Urteil wäre das dann nicht mehr so.

      Nagut, das sagt nur ein Amtsgericht. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Aha, und wenn die höheren Gebote gekillt werden, bin ich wieder an der Reihe ?


      Was meinst du mit gekillt? Und womit bist du an der Reihe?

      Normalerweise kann ich davon ausgehen, daß ich, sobald ich überboten wude, den Artikel nicht mehr kaufen muß.


      Es gibt enge gesetzliche Möglichkeiten von einer Willenserklärung zurückzutreten und ein Gebot zurückzunehmen.

      Nach diesem Urteil wäre das dann nicht mehr so.


      Die Gesetzeslage war auch vor dem Urteil nicht anders. Das Urteil bringt wirklich nicht viel Neues und Überraschendes. Das ist auch gut so. So schafft man Rechtssicherheit.

      Nagut, das sagt nur ein Amtsgericht. Da ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.


      Das ist gängige Rechtsprechung. Alles andere wäre auch nicht zu begründen. Da wird es keine weiteren Instanzen geben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Hallo große Eule,
      das sehe ich ganz anders. Da bei über ebay auschlieslich Verkäufe zum Höchstgebot oder gegen Festpreis abgewickelt werden, ist ein unterlegener Bieter nicht mehr zum Kauf verpflichtet, weil er ja eben nicht das Höchstgebot abgegeben hat. Seine Willenserklärung es demnach nicht mehr rechtlich bindend. Das macht auch Sinn, denn die Willenserklärung mittels Gebot ist in der Regel zeitlich begrenzt anzusehen, maximal bis zum Ende der Auktion, also dem Vertragsabschluß. Wie lange sollte sonst ein Bieter warten, bis er aus seiner Verpflichtung entlassen wird?
      Bei Auktionen, richtiger Versteigerungen im Sinne des BGB, wäre es so wie Du geschrieben hast, aber das gibt es bei ebay und vielen anderen "Auktionsplattformen" nun einmal nicht.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Da bei über eBay auschlieslich Verkäufe zum Höchstgebot oder gegen Festpreis abgewickelt werden, ist ein unterlegener Bieter nicht mehr zum Kauf verpflichtet, weil er ja eben nicht das Höchstgebot abgegeben hat. Seine Willenserklärung es demnach nicht mehr rechtlich bindend.


      Der Inhalt der Willenserklärung besagt aber gerade, daß ein Kaufvertrag mit demjenigen entsteht, der bei Auktionsende Höchstbietender ist. Ob er zwischenzeitlich überboten wurde und erst durch Gebotsrücknahme eines anderen Bieters wieder zum Höchstbieter wird, ist unerheblich. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt des Auktionsendes.

      Seine Willenserklärung es demnach nicht mehr rechtlich bindend. Das macht auch Sinn, denn die Willenserklärung mittels Gebot ist in der Regel zeitlich begrenzt anzusehen, maximal bis zum Ende der Auktion, also dem Vertragsabschluß.


      Die Willenserklärung ist immer bindend. Sorry, wenn ich dir da widerspreche.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Der Inhalt der Willenserklärung besagt aber gerade, daß ein Kaufvertrag mit demjenigen entsteht, der bei Auktionsende Höchstbietender ist. Ob er zwischenzeitlich überboten wurde und erst durch Gebotsrücknahme eines anderen Bieters wieder zum Höchstbieter wird, ist unerheblich. Entscheidend ist immer der Zeitpunkt des Auktionsendes.

      Da sieht mann einmal mehr, daß mann sehr oft das gleiche sagen, aber unterschiedliche Dinge meinen kann. Ich dachte an den Fall, daß eine Vetrgaserfüllung mit dem Höchstbietenden nicht zustande kommt, und somit angeblich der Zweithöchstbietende in der Pflicht sein soll. Gebotsstreichungen oder -rücknahmen während der laufenden "Auktion" sind natürlich so zu behandeln, wie Du es geschildert hast. In diesem Fall sind wir einer Meinung.
      Ausdrücke wie "Gebote gekillt" sind eben sehr uneindeutig.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: eBay-Versteigerung: Bindung an abgegebenes Höchstgebot

      Ja, ich hatte eigentlich auch das Gefühl, daß wir beide aneinader vorbeigeredet haben. Natürlich hast du mit deiner Schilderung, wie du sie gerade noch verdeutlicht hast, Recht. Wir meinten tatsächlich unterschiedliche Konstelationen.

      Das genannte Urteil ist nachvollziehbar und nicht verwunderlich, da sind wir wohl auch einer Meinung. Ich habe erst jetzt gesehen, daß es bereits über drei Jahre alt ist.

      Ausdrücke wie "Gebote gekillt" sind eben sehr uneindeutig.


      Deswegen habe ich bei nekrad nochmals nachgefragt. Vielleicht kommt da ja noch eine Antwort.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.