Glaubt ihr, Paypal und Ebay lesen in externen Foren (z.B. hier) ?

    • @flugwapsch

      Die Idee ist dann doch zu abwegig, dass ebay oder PayPal versucht, einzelne Forenhelfer in fremden Foren in irgendwelche Fallen zu locken. Mal abgesehen davon, dass hier niemand Rechtsberatung gibt, wen möchtest du denn dann bei all den anonymen Usern drankriegen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Setzt doch ins EP einen Hinweis, dass das Lesen des Threads für Neueinsteiger eh nichts bringt.

      Was sollen denn auch für "Eingeweihte" diese ganzen Postings hier im öffentlichen Raum? Völlig überflüssig, wie ich meine. Beratet Euch doch in einem geschlossenem Forum.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • testing* schrieb:

      Setzt doch ins EP einen Hinweis, dass das Lesen des Threads für Neueinsteiger eh nichts bringt.

      Was solen denn auch für "Eingeweihte" diese ganzen Postings hier im öffentlichen Raum? Völlig überflüssig, wie ich meine. Beratet Euch doch in einem geschlossenem Forum.

      Jepp! weshalb eröffnet dieser Knaller überhaupt einen Thread, wenn er nicht sagen will, um was es geht?
      Meine Neugier raubt mir den Schlaf :(
    • rapina schrieb:


      Meine Neugier raubt mir den Schlaf :(
      Ich denke, daß mehr als die Hälfte der Stammposter eine PM gekriegt hatten...es scheint auch
      so als würde jeder, der hier postet, informiert werden - also nur abwarten. Du kriegst wahrscheinlich
      auch eine PM.

      So gesehen hätte TE es auch offen posten können bei so vielen Leuten, die Bescheid wissen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • flugwapsch62 schrieb:

      um sie
      dann wegen Verstoß gegen § 1 RBerG anzuzeigen


      RDG.

      Ausserdem: wen wollen sie denn dann kriegen? So ziemlich der einzige, der dafür wirklich in Frage kommt, bin ich. Und ich haue ihnen dann §6 RDG solange um die Ohren bis sie die Englein singen hören. Ausserdem wissen die doch sowieso, wer ich bin. BTW würde die StA hier einen Lachkrampf kriegen, wenn die meinen Namen in Verbindung mit so einem Verfahren lesen würden. Und anschliessend würde ebay eventuell etwas Probleme bekommen, denn falsche Verdächtigung ist tatsächlich ein Straftatbestand.

      Ich schreibe nur nicht auf 'ne PN blindwütig drauf los. Erstens habe ich mit derzeit drei Verfahren bzw Untersuchungen gegen ebay schon genug Stress am Bein (hier wartet ein StA noch auf einen detaillierten Untersuchungsbericht) und zweitens muss ich die Info immer erst mal sacken lassen. Dann überlege ich mir, ob ich was schreibe.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »flugwapsch62«
      um sie
      dann wegen Verstoß gegen § 1 RBerG anzuzeigen



      RDG.


      Service: dejure.org/gesetze/RDG/2.html



      (3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
      1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
      2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
      3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
      4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
      5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
      6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()