Mängelbeseitigungsanspruch trotz Minderungsvorschlags

    • Mängelbeseitigungsanspruch trotz Minderungsvorschlags

      Ein neu erstelltes Einfamilienhaus wies ganz erhebliche Mängel auf. Zwischen Bauherr und Bauunternehmer kam es deswegen zu einem Rechtsstreit. Im Rahmen der vom Gericht angeregten Vergleichsverhandlungen schlug der Erwerber eine Minderung des Kaufpreises vor. Die Vergleichsverhandlungen scheiterten schließlich.

      Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Bauherr in einem derartigen Fall durchaus berichtigt ist, wieder auf seinen primären Gewährleistungsanspruch, nämlich Nachbesserung des Werks, zurückzugreifen. Dass er während der Vergleichsgespräche selbst eine Kaufpreisminderung vorgeschlagen hat, beschneidet seine Gewährleistungsansprüche nur, wenn hierin eindeutig ein Verzicht auf diese Ansprüche zu sehen ist. Das war hier nicht der Fall. Der Bauherr konnte daher weiterhin die Beseitigung der Mängel verlangen.


      Urteil des BGH vom 08.01.2004
      VII ZR 198/02
      MDR 2004, 441