Ich habe zwei iTunes-Gutscheinkarten über eBay gekauft.
Erst nachdem ich per PayPal bezahlt habe, habe ich in der detailierten Artikelbeschreibung gelesen, dass es sich um wertlose nicht-aktivierte Karten handet, angeblich zu "Demonstrations und Sammlerzwecken". In der Artikelüberschrift stand jedoch nichts davon sondern unter anderem "Guthaben Code" und "25 €". Auch der Preis von 21,- € war nicht weiter auffällig und suggerierte eigentlich eine Guthabenkarte. Zudem war das Ganze in der Kategorie "Einkaufsgutscheine" eingestellt und nicht in "Sammeln und Seltenes". In der detailierten Artikelbeschreibung steht erstmal auch dass man hier eine "Guthabenkarte im Wert von 25 Euro erwerben" würde. Erst im letzten Satz steht dann, dass die Karten tatsächlich aber nicht einlösbar und somit wertlos sind.
Habe direkt nach dem Kauf dem Verkäufer mitgeteilt dass ich den Artikel so nicht will und per PayPal einen Konflikt eröffnet, den PayPal gestern zu Gunsten des Verkäufers geschlossen hat. Begründet hat PayPal das, weil in der detailierten Beschreibung klar stand dass die Karten wertlos sind und damit keine Abweichung von der Artikelbeschreibung vorliegt.
Ich finde aber dass die wichtigste Eigenschaft einer solchen Guthaben-Karte das Guthaben ist, daher muss das in den Artikeltitel wenn so eine Karte nicht verwendbar weil wertlos ist. Man muss ja auch in den Artikeltitel schreiben wenn man z.B. nur eine Verpackung von einem Artikel verkauft und nicht den Artikel selbst.
Natürlich habe ich auch "Schuld" weil ich die Details der Aution nicht komplett durchgelesen habe, aber hätte ich nach Treu und Glauben nicht annehmen können dass es sich tatsächlich um eine gültige Guthabenkarte handelt? Meinen Widerruf akzeptiert er nicht, angeblich weil er ja Privatverkäufer sei (obwohl er haufenweise solcher Karten verkauft und auch heute wieder neue solche Angebote eingestellt hat).
Link zur Auktion
Der Verkäufer hat ausserdem noch andere iTunes-Karten mit dieser "Masche" verkauft als auch Guthabenkarten für das PlayStation-Network, alle wertlos, allen fehlt der Hinweis darauf in dem Artikelüberschriften. Lediglich im letzten Satz der Beschreibung steht dann der Hinweis.
Habe daraufhin heute mit dem Support von eBay und auch PayPal telefoniert.
eBay-Käuferschutz sagt dass die Auktion nicht gegen deren Grundsätze verstößt, auch wenn sie missverständlich sei. Aber es steht ja drin dass die Karte nichts wert ist. Man versteht mich voll, kann aber leider nichts machen.
Bei PayPal wird's dann richtig richtig irre: obwohl gestern der Konflikt (wegen Abweichungen zur Artikelbeschreibung) zu meinem Nachteil geschloßen wurde, mit der Begründung in der Artikelbeschreibung stehe ja klar drin dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein "Demonstrations- und Sammlerobjekt" handeln würde, lehnt man ab einen neuen Konflikt zu eröffnen, weil Guthabenkarten (insbesondere iTunes, Amazon, PSN und XBox Live-Karten) nicht vom Käuferschutz abgedeckt seien.
Ich habe die nette Dame dann darauf hingewiesen dass ich ja nun schriftlich von PayPal vorliegen habe dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein Sammlerobjekt handelt, woraufhin sie mir erwiedert sie sieht ja in der Überschrift der Artikelbeschreibung was ich da gekauft habe, und da sei das klar eine Guthabenkarte, und wenn in den Details was anderes steht ist das unerheblich.
Leute, ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Erst nachdem ich per PayPal bezahlt habe, habe ich in der detailierten Artikelbeschreibung gelesen, dass es sich um wertlose nicht-aktivierte Karten handet, angeblich zu "Demonstrations und Sammlerzwecken". In der Artikelüberschrift stand jedoch nichts davon sondern unter anderem "Guthaben Code" und "25 €". Auch der Preis von 21,- € war nicht weiter auffällig und suggerierte eigentlich eine Guthabenkarte. Zudem war das Ganze in der Kategorie "Einkaufsgutscheine" eingestellt und nicht in "Sammeln und Seltenes". In der detailierten Artikelbeschreibung steht erstmal auch dass man hier eine "Guthabenkarte im Wert von 25 Euro erwerben" würde. Erst im letzten Satz steht dann, dass die Karten tatsächlich aber nicht einlösbar und somit wertlos sind.
Habe direkt nach dem Kauf dem Verkäufer mitgeteilt dass ich den Artikel so nicht will und per PayPal einen Konflikt eröffnet, den PayPal gestern zu Gunsten des Verkäufers geschlossen hat. Begründet hat PayPal das, weil in der detailierten Beschreibung klar stand dass die Karten wertlos sind und damit keine Abweichung von der Artikelbeschreibung vorliegt.
Ich finde aber dass die wichtigste Eigenschaft einer solchen Guthaben-Karte das Guthaben ist, daher muss das in den Artikeltitel wenn so eine Karte nicht verwendbar weil wertlos ist. Man muss ja auch in den Artikeltitel schreiben wenn man z.B. nur eine Verpackung von einem Artikel verkauft und nicht den Artikel selbst.
Natürlich habe ich auch "Schuld" weil ich die Details der Aution nicht komplett durchgelesen habe, aber hätte ich nach Treu und Glauben nicht annehmen können dass es sich tatsächlich um eine gültige Guthabenkarte handelt? Meinen Widerruf akzeptiert er nicht, angeblich weil er ja Privatverkäufer sei (obwohl er haufenweise solcher Karten verkauft und auch heute wieder neue solche Angebote eingestellt hat).
Link zur Auktion
Der Verkäufer hat ausserdem noch andere iTunes-Karten mit dieser "Masche" verkauft als auch Guthabenkarten für das PlayStation-Network, alle wertlos, allen fehlt der Hinweis darauf in dem Artikelüberschriften. Lediglich im letzten Satz der Beschreibung steht dann der Hinweis.
Habe daraufhin heute mit dem Support von eBay und auch PayPal telefoniert.
eBay-Käuferschutz sagt dass die Auktion nicht gegen deren Grundsätze verstößt, auch wenn sie missverständlich sei. Aber es steht ja drin dass die Karte nichts wert ist. Man versteht mich voll, kann aber leider nichts machen.
Bei PayPal wird's dann richtig richtig irre: obwohl gestern der Konflikt (wegen Abweichungen zur Artikelbeschreibung) zu meinem Nachteil geschloßen wurde, mit der Begründung in der Artikelbeschreibung stehe ja klar drin dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein "Demonstrations- und Sammlerobjekt" handeln würde, lehnt man ab einen neuen Konflikt zu eröffnen, weil Guthabenkarten (insbesondere iTunes, Amazon, PSN und XBox Live-Karten) nicht vom Käuferschutz abgedeckt seien.
Ich habe die nette Dame dann darauf hingewiesen dass ich ja nun schriftlich von PayPal vorliegen habe dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein Sammlerobjekt handelt, woraufhin sie mir erwiedert sie sieht ja in der Überschrift der Artikelbeschreibung was ich da gekauft habe, und da sei das klar eine Guthabenkarte, und wenn in den Details was anderes steht ist das unerheblich.

Leute, ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
