Was glaubt Ihr, würde mit einem Gewerblichen geschehen, der so etwas durchzieht?
Warum soll ein Privater das dürfen?
Warum soll ein Privater das dürfen?
pewebe schrieb:
Was glaubt Ihr, würde mit einem Gewerblichen geschehen, der so etwas durchzieht?
Warum soll ein Privater das dürfen?
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pewebe schrieb:
9 x wurden diese wertlosen Karten verkauft. Ich gehe davon aus, dass er noch mehr davon hat.
@monza: Entscheidend ist, wo er das anbietet und die Überschrift! Und beim Erdbeer-Beispiel
würde der Hersteller ganz schnell was auf die Finger bekommen, wenn er groß Erdbeermarmelade
drauf schreibt, im erheblich kleineren Text dies aber widerruft.
Manno, verteidigt dieses Gesox nicht noch!
werv schrieb:
Steht in der Überschrift, dass es einlösbar ist ?karakorum666 schrieb:
Ist auch nicht nötig, da in der Überschrift das Gegenteil behauptet wird. Die Karten enthalten kein Guthaben, solange sie nicht aktiviert sind.
Es steht nur, dass auf der Karte 25 euro aufgedruckt ist.
Natürlich totaler Mist!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()
6. Ich fühle mich vom Verkäufer getäuscht, weil ich 100 Euro für einen leeren Playstation-Karton gezahlt habe. Muss ich das hinnehmen?
Regelmäßig finden sich bei eBay Angebote, bei denen der Schein trügt: Handy-Dummys, wie sie zur Präsentation in Schaufenstern benutzt werden, leere Kartons von Spielkonsolen, Fotos von irgendwelchen Dingen. Nicht immer muss dahinter ein Betrugsversuch stecken: Es gibt tatsächlich Leute, die Handy-Attrappen sammeln oder eine Playstation -Verpackung brauchen, um damit ihr eigenes Gebrauchtgerät besser verkaufen zu können ("mit OVP"). Doch oftmals landen solche Produkte eben auch bei Kunden, die aus allen Wolken fallen, wenn statt des erwarteten Produkts nur eine - viel zu teuer bezahlte - Verpackung ankommt. Auch wenn bei erneuter (und genauerer) Sichtung des Angebots der zuvor überlesene, dezent gehaltene Hinweis "Hier wird nur eine Verpackung ohne Inhalt angeboten" entdeckt wird, ist noch nicht alles verloren. Laut eBay-AGB gilt eine Artikelbezeichnung als irreführend, wenn sie "bei Käufern falsche Vorstellungen über den angebotenen Gegenstand" weckt. Wer also eine Verpackung für eine Playstation anbietet, muss das auch so im Angebotstitel mitteilen - und darf es nicht in der Beschreibung verstecken. Andernfalls wäre das Angebot laut dem Rechtsanwalt "irreführend" und der Kunde könnte darauf vertrauen, eine Playstation geliefert zu bekommen (siehe Frage 1).
raundsi schrieb:
Eine Strafanzeige kann man mit begründetem Verdacht stellen, das wird nicht zum Bumerang, man hat sich das ja nicht aus den Fingern gesogen. Wenn man noch die anderen Auktionen, bei denen der VK wertlose Karten anbietet, der Anzeige mit beilegt und die Ermittler auch der Meinung sind, dass das nur geklaut sein kann, gibt’s vielleicht sogar einen früh-morgentlichen Hausbesuch beim ihm.
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Apple Itunes Karte 25 EURO | Guthaben Code | 25 € | Gift Card | App Store | NEU
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Acrylium schrieb:
Na ja, ich finde "Guthaben Code" in der Überschrift schon deutlich. Ein "Guthaben Code" muss ein Guthaben enthalten, sonst ist es nur ein wertloser Code.
Da sich bei dem Verkäufer nun die negativen Bewertungen zu sammeln scheinen schätze ich dass er sich in den nächsten Stunden bei eBay abmelden wird oder von eBay gesperrt wird. Was passiert dann mit den PayPal-Zahlungen? Müssen die von PayPal zurückerstattet werden?
Acrylium schrieb:
Was passiert dann mit den PayPal-Zahlungen? Müssen die von PayPal zurückerstattet werden?
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werv schrieb:
mit ungewissen Ausgangspunkt weil:
raundsi schrieb:
- Der Account gehackt ist
Sternchen schrieb:
Aus Geiz ist geil wurde Lehrgeld, nur leider viel zu wenig
Acrylium schrieb:
Du findest es wäre also besser gewesen wenn ich viele tausend Euro verloren hätte damit ich für meine Bösartigkeit nicht alles bis ins letzte Kleingedruckte zu lesen endlich gerecht bestraft werde, ja?
Acrylium schrieb:
Macht sich PayPal da eigentlich der Beihilfe schuldig weil sie mir geschrieben haben dass die Auktion vollkommen in Ordung ist und mit den Verkaufs-Grundsätzen überein stimmt und sie deswegen meinen Antrag aufg Käuferschutz ablehnen?
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Sternchen schrieb:
Aus Geiz ist geil wurde Lehrgeld, nur leider viel zu wenig
biguhu schrieb:
Wir sollten uns die Frage stellen, ob es wirklich (rechtlich) notwendig ist, also verkehrswertrelevanten Angaben in der Überschrift unterzubringen
biguhu schrieb:
Ich bin hinsichtlich der rechtlichen Würdigung der Angelegenheit übrigens nicht so sicher. Sicher mag es moralisch gesehen eine Bauernfängerei sein, aber die entscheidende Angabe wurde nicht versteckt. Vielmehr wurde spekuliert, dass jemand die Auktionsbeschreibung erst gar nicht liest. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es wirklich (rechtlich) notwendig ist, also verkehrswertrelevanten Angaben in der Überschrift unterzubringen (was bei einigen Waren gar nicht notwendig ist) oder es ausreichend sein kann, dies deutlich(!) in der Auktionsbeschreibung zu verfassen.
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karakorum666 schrieb:
Er hätte lediglich falsche Angaben rauslassen müssen.
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werv schrieb:
??? Welche Angaben sind falsch ???
Kategorie - vielleicht...man kann sich aber auch darüber streiten.
Ansonsten bin ich es Wort für Wort durchgegangen...
werv schrieb:
??? Welche Angaben sind falsch ???