Irreführende Artikelbezeichnung

    • pewebe schrieb:

      Was glaubt Ihr, würde mit einem Gewerblichen geschehen, der so etwas durchzieht?
      Warum soll ein Privater das dürfen?

      Weil Abmahnung und eine Meldung bei Finanzamt schlimmere Folgen hat als ein unsicherer Rechtsstreit.

      /OT: Aus meiner Sammlerzeit: In Überschrift eine 40 euro Sammelkarte. Angebot ab 1 euro.
      In der Beschreibung mit kleinerer Schrift und nach dem Ausschluss der Gewährleistung
      erst geschrieben, dass der Verkäufer selbst eine zufällige Karte aus seiner Sammlung ziehen wird
      und daß bei seinen 4k Karten die 40 euro Karte dabei ist (und natürlich 3999 1 euro Karten). :wallbash
      Das hatte ich in mehreren Variationen erlebt. Zum Glück nie reingefallen - da ich die Beschreibung
      komplett lese. Trotzdem für Ebay in Ordnung :wallbash
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • pewebe schrieb:

      9 x wurden diese wertlosen Karten verkauft. Ich gehe davon aus, dass er noch mehr davon hat.

      @monza: Entscheidend ist, wo er das anbietet und die Überschrift! Und beim Erdbeer-Beispiel
      würde der Hersteller ganz schnell was auf die Finger bekommen, wenn er groß Erdbeermarmelade
      drauf schreibt, im erheblich kleineren Text dies aber widerruft.

      Manno, verteidigt dieses Gesox nicht noch!



      Ich verteidige das doch garnicht... Menno....

      ganz "am rande" gesprochen würde ich sogar sagen: das kriegt der noch nichtmal alles in die Überschrift reingepackt.....

      Und mal ehrlich: extra kleiner geschrieben hat er die Auktionsbeschreibung nicht... die ist ganz normal geschrieben.

      Bei allen Ungereimtheiten um diese komischen Karten (ich schrub bereits, dass ich damit nix anfangen kann und nicht weiss, wer da was machen muss um die Dinger zu nutzen): die Käufer sollten durchaus angehalten werden, nicht nur Überschriften sondern auch die "Untertitel" und Beschreibungen zu lesen....



      Und ganz nebenbei: auch die Etiketten von Marmeladengläsern..... *gg*
    • werv schrieb:

      karakorum666 schrieb:


      Ist auch nicht nötig, da in der Überschrift das Gegenteil behauptet wird. Die Karten enthalten kein Guthaben, solange sie nicht aktiviert sind.
      Steht in der Überschrift, dass es einlösbar ist ?
      Es steht nur, dass auf der Karte 25 euro aufgedruckt ist.

      Natürlich totaler Mist!

      In der Tat: totaler Mist!

      Ein Guthaben, dass man nicht einlösen kann, ist kein Guthaben.
      Und eine "aufgedruckte Summe" gleich welcher Höhe ist ebenfalls kein Guthaben.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • Ich zitiere nochmal aus ebay:

      6. Ich fühle mich vom Verkäufer getäuscht, weil ich 100 Euro für einen leeren Playstation-Karton gezahlt habe. Muss ich das hinnehmen?
      Regelmäßig finden sich bei eBay Angebote, bei denen der Schein trügt: Handy-Dummys, wie sie zur Präsentation in Schaufenstern benutzt werden, leere Kartons von Spielkonsolen, Fotos von irgendwelchen Dingen. Nicht immer muss dahinter ein Betrugsversuch stecken: Es gibt tatsächlich Leute, die Handy-Attrappen sammeln oder eine Playstation -Verpackung brauchen, um damit ihr eigenes Gebrauchtgerät besser verkaufen zu können ("mit OVP"). Doch oftmals landen solche Produkte eben auch bei Kunden, die aus allen Wolken fallen, wenn statt des erwarteten Produkts nur eine - viel zu teuer bezahlte - Verpackung ankommt. Auch wenn bei erneuter (und genauerer) Sichtung des Angebots der zuvor überlesene, dezent gehaltene Hinweis "Hier wird nur eine Verpackung ohne Inhalt angeboten" entdeckt wird, ist noch nicht alles verloren. Laut eBay-AGB gilt eine Artikelbezeichnung als irreführend, wenn sie "bei Käufern falsche Vorstellungen über den angebotenen Gegenstand" weckt. Wer also eine Verpackung für eine Playstation anbietet, muss das auch so im Angebotstitel mitteilen - und darf es nicht in der Beschreibung verstecken. Andernfalls wäre das Angebot laut dem Rechtsanwalt "irreführend" und der Kunde könnte darauf vertrauen, eine Playstation geliefert zu bekommen (siehe Frage 1).


      Nicht nur nach gesundem Menschenverstand, auch nach ebay-Meinung ist dieses Angebot also eindeutig irreführend: das wesentliche Produktmerkmal gehört in die Überschrift. Wer eine unbenutzte, nicht aufgerubbelte 25€ Prepaid-Karte verkauft und erst im letzten Satz klarstellt, dass sie wertlos ist, führt den Käufer eindeutig in die Irre, wie auch hier geschehen.

      Eine Strafanzeige kann man mit begründetem Verdacht stellen, das wird nicht zum Bumerang, man hat sich das ja nicht aus den Fingern gesogen. Wenn man noch die anderen Auktionen, bei denen der VK wertlose Karten anbietet, der Anzeige mit beilegt und die Ermittler auch der Meinung sind, dass das nur geklaut sein kann, gibt’s vielleicht sogar einen früh-morgentlichen Hausbesuch beim ihm.
    • raundsi schrieb:


      Eine Strafanzeige kann man mit begründetem Verdacht stellen, das wird nicht zum Bumerang, man hat sich das ja nicht aus den Fingern gesogen. Wenn man noch die anderen Auktionen, bei denen der VK wertlose Karten anbietet, der Anzeige mit beilegt und die Ermittler auch der Meinung sind, dass das nur geklaut sein kann, gibt’s vielleicht sogar einen früh-morgentlichen Hausbesuch beim ihm.
      Das würde ich so komplett befürworten. Das bringt aber das Geld nicht zurück.
      Eine Strafanzeige machen wäre sehr gut! Man soll dabei die ganze Situation schildern, auch
      die Vermutung, dass der Verkäufer eventuell gewerblich handelt. Damit hat er seinen ganzen Gewinn verspielt.
      (Da er bei Finanzamt und bei der Polizei sich vorstellen muß)
      Ob man aber nun in zivilen Rechtsreit gewinnt ist eine andere Sache.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Schaun wir uns doch nochmal die Überschrift an, ob da steht, dass die 25€ nur aufgedruckt seien, wie irgendwer oben behauptet hat:

      Apple Itunes Karte 25 EURO | Guthaben Code | 25 € | Gift Card | App Store | NEU


      Daran ist nichts missverständlich: wer auf der Suche nach einer 25€ Guthabenkarte ist, kann absolut davon ausgehen, genau hier fündig zu werden. Es hätte unbedingt der Zusatz "ohne Guthaben" dazugehört, um nicht irreführend zu sein.
    • Na ja, ich finde "Guthaben Code" in der Überschrift schon deutlich. Ein "Guthaben Code" muss ein Guthaben enthalten, sonst ist es nur ein wertloser Code.

      Da sich bei dem Verkäufer nun die negativen Bewertungen zu sammeln scheinen schätze ich dass er sich in den nächsten Stunden bei eBay abmelden wird oder von eBay gesperrt wird. Was passiert dann mit den PayPal-Zahlungen? Müssen die von PayPal zurückerstattet werden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()

    • Acrylium schrieb:

      Na ja, ich finde "Guthaben Code" in der Überschrift schon deutlich. Ein "Guthaben Code" muss ein Guthaben enthalten, sonst ist es nur ein wertloser Code.

      Da sich bei dem Verkäufer nun die negativen Bewertungen zu sammeln scheinen schätze ich dass er sich in den nächsten Stunden bei eBay abmelden wird oder von eBay gesperrt wird. Was passiert dann mit den PayPal-Zahlungen? Müssen die von PayPal zurückerstattet werden?



      Nix passiert, Käufern die zu faul oder unfähig sind eine Artikelbeschreibung von A-Z zu lesen gehört es auch nicht anders

      Aus Geiz ist geil wurde Lehrgeld, nur leider viel zu wenig :wallbash
    • Acrylium schrieb:

      Was passiert dann mit den PayPal-Zahlungen? Müssen die von PayPal zurückerstattet werden?
      Nein.


      Wenn du dein Geld willst, dann musst du

      - Erstmal mit einem Zivilrechtlichen Streit drohen (Ich drück dir auch die Daumen, dass der Käufer einknicken wird)
      - Wenn es nicht klappt, dann eben in den Rechtsstreicht gehen, mit ungewissen Ausgangspunkt weil:

      Ein Richter kann

      - Entweder einsehen, dass die Überschrift irrefürend ist und damit der Vertrag gegen Treu und Glauben verstösst
      - oder meinen, dass du die Beschreibung, als wesentlichen Teil des Vertrags, hättest lesen müssen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      mit ungewissen Ausgangspunkt weil:


      Will noch ergänzen:

      - der VK absolut nichts auf der Kante hat und daher Kosten trotzdem bei Dir hängen bleiben (das ist auch anzunehmen bei nem Typen, der diese Karten aus dem Supermarkt klaut, sich erst mal wundert, dass die nicht funktionieren und dann über ebay verkloppt)
      - Der Account gehackt ist
    • Macht sich PayPal da eigentlich der Beihilfe schuldig weil sie mir geschrieben haben dass die Auktion vollkommen in Ordung ist und mit den Verkaufs-Grundsätzen überein stimmt und sie deswegen meinen Antrag aufg Käuferschutz ablehnen?

      raundsi schrieb:

      - Der Account gehackt ist
      In dem Fall hätte ich keine Chancen, weil ich ja nicht weiß wer den Account gehackt hat und die Bank bzw. PayPal mir die Kontaktdaten der Person nicht herausgeben wird, richtig? Das ist ja dann ein einfaches für den Verkäufer aus der Sache raus zu kommen, er muss nur sagen er war's nicht und er wurde Opfer von Identitätsklau. Ist das wirklich so einfach?

      Sternchen schrieb:


      Aus Geiz ist geil wurde Lehrgeld, nur leider viel zu wenig :wallbash
      Du findest es wäre also besser gewesen wenn ich viele tausend Euro verloren hätte damit ich für meine Bösartigkeit nicht alles bis ins letzte Kleingedruckte zu lesen endlich gerecht bestraft werde, ja?
    • Acrylium schrieb:


      Du findest es wäre also besser gewesen wenn ich viele tausend Euro verloren hätte damit ich für meine Bösartigkeit nicht alles bis ins letzte Kleingedruckte zu lesen endlich gerecht bestraft werde, ja?
      Beschreibung hat mit "Kleingedrucken" nichts zu tun. Mach dir aber aus @Sternchens Kommentaren nichts
      aus
      Nimm @Sternchens Kommentare nicht so wörtlich - er neigt dazu sehr radikal zu schreiben.
      Oder besser gesagt: Nimm dir es zum Herzen - damit du nächstes
      mal nicht tausende als Lehrgeld bezahlst.

      Acrylium schrieb:


      Macht sich PayPal da eigentlich der Beihilfe schuldig weil sie mir geschrieben haben dass die Auktion vollkommen in Ordung ist und mit den Verkaufs-Grundsätzen überein stimmt und sie deswegen meinen Antrag aufg Käuferschutz ablehnen?

      Wie schon gesagt: Der Rechtsweg steht dir vollkommen offen. Du kannst natürlich auch paypal verklagen.
      Ein Urteil dazu würde uns freuen. Erwarte aber nicht, dass dir jemand hier dann dein Geld und deine Zeit ersetzt.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv () aus folgendem Grund: Bessere Umschreibung

    • Sternchen schrieb:

      Aus Geiz ist geil wurde Lehrgeld, nur leider viel zu wenig :wallbash

      Ich bin zwar auch der Ansicht, dass Acrylium an seiner Misere nicht ganz unschuldig ist, denn die entscheidende Angabe war in der Artikelbeschreibung nicht einmal versteckt (ich gehe also davon aus, dass er sie gar nicht gelesen hat), ihm aber einen höheren Verlust zu wünschen, ist einfach nur unverschämt. Unterlasse so etwas! Mit "Geiz ist geil" hat das übrigens bei den geringen Summen und einer Auktion herzlich wenig zu tun. Dieser Spruch trifft eher auf Neuware zu Festpreis zu, die deutlich unter Marktwert verkauft werden.

      Ich bin hinsichtlich der rechtlichen Würdigung der Angelegenheit übrigens nicht so sicher. Sicher mag es moralisch gesehen eine Bauernfängerei sein, aber die entscheidende Angabe wurde nicht versteckt. Vielmehr wurde spekuliert, dass jemand die Auktionsbeschreibung erst gar nicht liest. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es wirklich (rechtlich) notwendig ist, also verkehrswertrelevanten Angaben in der Überschrift unterzubringen (was bei einigen Waren gar nicht notwendig ist) oder es ausreichend sein kann, dies deutlich(!) in der Auktionsbeschreibung zu verfassen. Wie sieht es z.B. bei einem nicht verkehrstüchtigen Auto aus?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wir sollten uns die Frage stellen, ob es wirklich (rechtlich) notwendig ist, also verkehrswertrelevanten Angaben in der Überschrift unterzubringen

      Uhu, das wäre in diesem Fall doch gar nicht notwendig gewesen. Er hätte lediglich falsche Angaben rauslassen müssen.
      Und natürlich in eine passende Kategorie einstellen.
      Was natürlich ein Amtsrichter davon halten würde, kann wohl niemand hier mit Sicherheit sagen.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • biguhu schrieb:


      Ich bin hinsichtlich der rechtlichen Würdigung der Angelegenheit übrigens nicht so sicher. Sicher mag es moralisch gesehen eine Bauernfängerei sein, aber die entscheidende Angabe wurde nicht versteckt. Vielmehr wurde spekuliert, dass jemand die Auktionsbeschreibung erst gar nicht liest. Wir sollten uns die Frage stellen, ob es wirklich (rechtlich) notwendig ist, also verkehrswertrelevanten Angaben in der Überschrift unterzubringen (was bei einigen Waren gar nicht notwendig ist) oder es ausreichend sein kann, dies deutlich(!) in der Auktionsbeschreibung zu verfassen.

      Das war auch mein Motto in diesem Thread - also volle Zustimmung.

      Deswegen kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass man wegen dieser Summe in
      den Rechtstreit gehen sollte. Außer wenn man genug Zeit und Geld hat und einem langweilig ist.
      Ein generelles Urteil dazu würde nämlich interessant sein.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • karakorum666 schrieb:


      Er hätte lediglich falsche Angaben rauslassen müssen.

      ??? Welche Angaben sind falsch ???


      Kategorie - vielleicht...man kann sich aber auch darüber streiten.

      Ansonsten bin ich es Wort für Wort durchgegangen...
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • "alle verkehrsrelevanten Angaben" müssen nicht in die Überschrift finde ich, dazu ist ja die Detailbeschreibung da. Aber das wichtigste Artikelmerkmal sollte schon in die Überschrift, und es ist nun mal ein großer und absolut relevanter Unterschied ob ich die Verpackung einer PlayStation oder eine PlayStation kaufe, ob ich einen defekten Fernseher oder einen funktionierenden Fernseher kaufe oder eben einen gültigen Guthabencode oder einen Code ohne Guthaben.

      Und falsche Angaben, wie in diesem Fall haben in der Überschrift schon mal gar nichts verloren. Denn wenn man das Spiel gedanklich weiter treiben würde, könnte ein Verkäufer ja einen Goldbarren in der Artikelüberschrift anbieten, dann einen seitenlangen Text über die Vorzüge von Gold in die Artikelbeschreibung packen und ganz am Ende unauffällig im letzten Satz darauf hinweisen dass man hier nur einen Kupferbarren kauft, auch wenn zuvor das Gegenteil behauptet wurde.
    • werv schrieb:


      ??? Welche Angaben sind falsch ???


      Kategorie - vielleicht...man kann sich aber auch darüber streiten.

      Ansonsten bin ich es Wort für Wort durchgegangen...

      In der Überschrtift:
      "Guthaben Code" - es handelt sich aber tatsächlich um einen Code ohne Guthaben
      "App Store" - mit dem Ding kann man im AppStore nichts anfangen, hat damit also nichts zu tun
      "25 €" - tatsächlicher einlösbarer Wert sind 0 €

      In der Beschreibung:
      "Sie haben hier die Möglichkeit eine iTunes Guthabenkarte im Wert von 25€ zu erwerben." - die Karte hat nicht den Guthabenwert 25,- Euro.

      In der Kategorie:
      Wenn es sich um ein guthabenloses Sammlerobjekt handelt, gehört es nicht in die Kategorie "Einkaufsgutscheine".