Irreführende Artikelbezeichnung

    • Interessanterweise hat der Verkäufer die Karten bei eBay am 02.02.2015 als "verschickt" markiert obwohl ihm bereits am 30.01.2015 per PayPal-Konflikt mitgeteilt wurde dass ich die Karten nicht möchte und er am 31.01.2015 sogar mein Einschreiben dahingehend erhalten hat.

      Angekommen ist bei mir aber tatsächlich gar nichts. Ich vermute der Verkäufer sieht sich im Recht mir die Karten nicht mehr zuschicken zu müssen da PayPal den Konflikt ja schon gegen mich entschieden hat und ich ihm schriftlich per Einschreiben mitgeteilt habe die Karten nicht zu wollen (dafür aber mein Geld zurück zu wollen).

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    • Wenn er Dir das Geld nicht zurück überweist, muss er Dir die Gutscheine schicken.
      Diese würde ich dann auf der Stelle an den iTunes Store schicken und die ganze Geschichte
      mit den Links dazu schildern. Den Namen und die Adresse müsstest Du ja vielleicht haben,
      anderenfalls können das auch die Anwälte von Apple bei ebay anfordern. Mach ihm auf jeden
      Fall Feuer unter seinem betrügerischen Arsch!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pewebe ()

    • pewebe schrieb:

      die Anwälte von Apple
      :thumbsup:


      Mach alles was möglich ist, aber dich selbst nicht in noch mehr Unkosten stürzt !
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Also ich habe heute tatsächlich vom Verkäufer ein Einwurfeinschreiben erhalten. Da war aber interessanterweise nichts drin ausser einem DIN-A4-Blatt Papier auf dem meine Anschrift sowie dessen gekürzte Absenderanschrift drauf war. Abgeschickt wurde das wohl am 02.02.2015, also mehrere Tage nachdem ich per Einschreiben vom Kauf zurückgetreten bin und (hilfsweise) den Kauf auch widerrufen habe. Bei eBay hat der Vererkäufer die Sendungsnummer des Einschreibens aber nicht eingetragen.

      Die anderen Geschädigten haben hingegen wohl ihre Karten erhalten, allerdings ohne Einschreiben sondern als ganz normalen Brief.
      Von denen hat mindestens einer diesen Fall dem Apple-Support geschildert, doch die können oder wollen nicht recherchieren ob es sich um gestohlene Karten handeln würde. Die antworten wohl leider nur mit vorgefertigten Textbausteinen.

      Von dem angeblichen Anwalt des Verkäufers habe ich bisher auch noch keine Rückmeldung erhalten ob denn tatsächlich eine Mandantschaft besteht.

      Seltsam wird jetzt Folgendes: Ich habe erneut bei PayPal angerufen und es ist mir sogar gelungen dass ein neuer Konflikt wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet wird. Soweit so gut. Doch seltsam ist, dass PayPal kurze Zeit später direkt die Punkte "Antwort der anderen Partei ausstehend" sowie "Maßnahme Ihrerseits erforderlich" übersprungen hat und direkt bei "Prüfung durch PayPal" gelandet ist. Dadurch kann ich nicht einsehen ob und wenn ja welche Mitteilungen der Verkäufer an PayPal gesendet hat. Selbst kann ich auch keine weiteren Angaben oder Erwiederungen dazu abgeben. Der Abschnitt "Konfliktkommentare anzeigen" ist völlig leer. Finde ich sehr seltsam und weiß gerade gar nicht wie ich das einordnen soll.
    • ich würde das so einordnen daß sich die Sache für PayPal damit erledigt hat. Fall wegen nicht erhaltenem Artikel bei dem der VK eine Sendungsnummer vorweisen kann wird wohl erneut zu deinen Ungunsten geschlossen werden.

      Es würde mich überraschen wenn es doch anders läuft.....
    • Aber wenn jetzt das Geld vom Verkäufer nicht automatisch zurückkommt, steht ja einer klassischen Betrugsanzeige nichts im Wege.
      Also: Erhaltene Sendung in ein gesondertes Kuvert stecken und der Polizei bei der Anzeigenerstattung vorlegen. Sollte natürlich durch möglichst wenig Hände gehen, die Sendung des Verkäufers.
      Und der zivilrechtliche Weg steht TE natürlich auch offen.

      archive.today/eJ60v

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Mal ehrlich, gibt's hier eigentlich niemanden der schon mal einen ähnlichen Fall vor Gericht ausgefochten hat? Kommen die betrügerischen Verkäufer mit solchen Maschen immer durch?

      Hudor schrieb:

      ich würde das so einordnen daß sich die Sache für PayPal damit erledigt hat. Fall wegen nicht erhaltenem Artikel bei dem der VK eine Sendungsnummer vorweisen kann wird wohl erneut zu deinen Ungunsten geschlossen werden.

      Aber müsste dann in den Konfliktkommentaren nicht auch etwas zu finden sein, z.B. die Mitteilung des Verkäufers der Sendungsnummer? Oder wird mir die nicht angezeigt wenn er die an PayPal sendet?
      Und müsste dann ich nicht noch die Möglichkeit haben darauf zu erwidern dass doch gar keine Artikel in dem Umschlag waren?
    • In Fällen, in denen bei "Umschlag ohne Inhalt" ein abweichender Artikel gemeldet wurde, bekamen K von PayPal schon Käuferschutz, sofern dieser Sachverhalt durch eine polizeiliche Anzeige untermauert wurde.
      In deinem Fall war das aber nicht mehr möglich, weil ein Fall "abweichender Artikel" schon entschieden wurde.
      Was jetzt passiert, nachdem der PayPal-Mitarbeiter nun einen Fall "Nichterhalt" eröffnet hat, ist schwer zu beurteilen.
      Ist die Sendungsnummer denn bei "Einzelheiten zum Kauf" hinterlegt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Acrylium schrieb:

      Mal ehrlich, gibt's hier eigentlich niemanden der schon mal einen ähnlichen Fall vor Gericht ausgefochten hat?
      es steht Dir frei dies selbst zu tun. ;)

      Bei einem Streitwert von 50€ aber wohl nur ein Zeitvertreib für gelangweilte mit übervollem Geldbeutel oder Idealisten.

      Ich würde den Kandidaten anzeigen und fertig.

      Acrylium schrieb:

      Aber müsste dann in den Konfliktkommentaren nicht auch etwas zu finden sein, z.B. die Mitteilung des Verkäufers der Sendungsnummer? Oder wird mir die nicht angezeigt wenn er die an PayPal sendet?
      Und müsste dann ich nicht noch die Möglichkeit haben darauf zu erwidern dass doch gar keine Artikel in dem Umschlag waren?
      wenn es drauf ankommt hat er erstmal einen Sendungsnachweis egal wie er diesen nun ebay übermittelt.

      Der Fall den du eröffnet hast wegen nicht erhaltenem Artikel wird also wahrscheinlich geschlossen.

      leerer Umschlag - Auszug PayPal AGB

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      4.1. Der Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand durch den Verkäufer nicht versendet, oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1 beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers wurden nicht eingehalten.
      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.


      Ps. sieh mal unter gekaufte Artikel nach ob der VK die Sendungsnummer dort hinterlegt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Hudor, kannst du dich nicht auch an Fälle erinnern, in denen trotz dieser AGB-Regelung K-Schutz gewährt wurde?
      Das funktionierte aber nur, weil statt "Nichterhalt" ein "abweichender Artikel" gemeldet wurde und der K Anzeige erstattet hatte.
      "Abweichender Artikel" war hier aber nicht mehr möglich.
    • @Mirabella

      das scheint so zu sein - von der Beschreibung abweichender Artikel wäre die richtige Wahl gewesen.
      hier weiß ich nicht wie alt diese Meldung ist aber sie passt dazu

      http://www.spiegel.de/netzwelt/web/online-auktionen-kunden-zweifeln-an-ebay-zahldienst-paypal-a-557797-4.html


      "Bei PayPal ist dieses Betrugsszenario möglich: Der betrügerische Verkäufer verzögert den Versand, bis der Käufer eine PayPal-Beschwerde einreicht, dann versendet er ein leeres Paket oder ähnliches, um einen Versandnachweis zu erlangen. So ist ein erneuter Antrag auf PayPal-Käuferschutz unmöglich - man darf nämlich pro PayPal-Transaktion nur eine Käuferbeschwerde eingelegen.
      Ebay antwortet:
      Systematisches Vorgehen nach diesem Muster fällt PayPal auf und das Verhalten solcher Verkäufer wird entsprechend geahndet. Zudem kann der Kundenservice, wenn er telefonisch kontaktiert wird, den Käuferschutzantrag manuell ändern. Im Interesse unserer Kunden sind wir das Problem aber aktiv angegangen und werden daher in den nächsten Monaten die Bearbeitung der Käuferschutzanträge ändern. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Käuferschutzantrag vom Käufer selbst und direkt von "nicht erhalten" auf "nicht wie beschrieben" geändert werden."


      TE hat zuerst einen Fall wegen Abweichung nur aufgrund der Artikelbeschreibung - aber vor Erhalt der Ware gestartet - dieser wurde zu seinen Ungunsten geschlossen - TE hat ein Einschreiben an den K geschickt um vor Erhalt der Ware vom KV zurück zu treten (geht das überhaupt ?( ) Keine Reaktion - dann wurde telefonisch umgewandelt in Fall wegen nicht erhaltenem Artikel ?.Zwischenzeitlich hat der VK ein Einwurfeinschreiben losgeschickt.

      Pulver verkehrt herum verschossen ?

      Thema Anzeige und PayPal
      darüber findet man nur mehr als wenig ..... hier ein Beispiel
      http://www.juraforum.de/forum/t/ebay-angeblich-leeres-paket-erhalten.249748/




      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Beitrag in der eBay-Community:

      community.ebay.de/t5/Sicherhei…erkauf/m-p/2590924#M41121

      Der Käufer hat nach Bezahlung und Erhalt der Karten den KV wegen arglistiger Täuschung angefochten und musste klagen. Die Klage hatte vollumfänglich Erfolg.

      Urteilsbegründung u.a.

      Die Täuschung seitens des Beklagten lag darin, dass er die Eigenschaft der Karten als Spielzeug nicht hinreichend deutlich gemacht hat. Zwar stellte er sein Angebot in der Verkaufskategorie "Spielzeug" ein und gab in der Artikelbeschreibung an "Artikelzustand: gebraucht" sowie "optimales Zahlungsmittel für Kaufmannsläden". Sofern jedoch ein Ebay-Nutzer über die Suchfunktion Gutscheinkarten sucht, wird die Qualifizierung der Karten als Spielwaren nicht hervorgehoben. In Zusammenhang mit der Überschrift, die der Beklagte für sein Verkaufsangebot verwendet hat, wird bei einem potentiellen Käufer der Eindruck erweckt, es handle sich um werthaltige Gutscheine. Zumindest mit der Abgabe von Geboten durch andere Bieter, die den Wert der Plastikkarten eindeutig übersteigen, nahm der Beklagte die Unrichtigkeit
      der Angaben billigend in kauf und unterließ es, sein Verkaufsangebot deutlicher zu gestalten.
      TE, musst halt schauen, ob Du an eine Urteilsabschrift kommt, der Teufel liegt oftmals im Detail

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • PayPal hat aufgrund des vom VK eingereichten Versandnachweises den Fall gegen mich entschieden und will weitere Dinge in der Sache nicht mehr unternehmen. Ebay hat mittlerweile alle weiteren laufenden solcher Auktionen des Verkäufers gelöscht und damit indirekt nun doch bestätigt dass die Angebote gegen die Grundsätze dort verstoßen en. Dennoch haben Käufer keinen Anspruch auf Käuferschutz.

      Da bleibt wohl wirklich nur die Möglichkeit vor einem Gericht zu klagen.
    • Acrylium schrieb:

      PayPal hat aufgrund des vom VK eingereichten Versandnachweises den Fall gegen mich entschieden und will weitere Dinge in der Sache nicht mehr unternehmen. Ebay hat mittlerweile alle weiteren laufenden solcher Auktionen des Verkäufers gelöscht und damit indirekt nun doch bestätigt dass die Angebote gegen die Grundsätze dort verstoßen en. Dennoch haben Käufer keinen Anspruch auf Käuferschutz.

      Da bleibt wohl wirklich nur die Möglichkeit vor einem Gericht zu klagen.
      Es scheint etwas bei diesem VK nicht zu stimmen.
      evtl. gehackt.
      Ich würde mich freuen, wenn mir das Jemand erklären kann, wie das zustandekommt. Ein wenig seltsam ist das.
      Wenn ich auf Angebote aufrufen gehe, sehe ich nichts mehr.

      ebay.de/sch/sk3990/m.html?_nkw…om=&_ipg=25&_trksid=p3692


      Aber der Dunghaufen ist noch vorhenden.

      ebay.de/itm/221679981838?_trks…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Das ist eben die große Frage, wieso ist der Haufen noch zu sehen, obwohl eigentlich keine Angebote mehr existent sind?



      Da war der Vk wohl sauer auf die, die seinen genialen "Angeboten" durch Meldung etc ein Ende gemacht haben? ?( :D

      Für mich hört sich das nach ner regelrechten "Publikumsbeschimpfung" an:

      Einfach mal richtig schön in die Scheiße fassen!

      Aber bitte bitte hinterher nicht aufregen das es Scheiße war, in die man gefasst hat, ich hab es vorher gesagt und auch groß in die Überschrift geschrieben. Auch ist damit zu rechnen das Scheiße stinkt. Ich weiß, den meisten ist das klar, aber sicher nicht allen. Für alle diejenigen, die die Artikelbeschreibung nicht lesen können oder wollen!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"