Ablauf bei einem Mahnbescheid

    • Wurde außer dem Pfändungsversuch auch die eidesstattliche Versicherung beantragt?
      Das musst du nicht unbedingt selbst getan haben - auch auf die abgegebene EV, die ein anderer Gläubiger beantragt hat, kannst du zurückgreifen.
      Die EV ist jeweils 3 Jahre gültig, falls nicht vorher Änderungen der Vermögensverhältnisse des Schuldners eintreten.
      Hier muss er aber an Eides statt eine Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte schriftlich abgeben - also auch Pkw, Lebensversicherungen, Bankguthaben etc.

      Ist also umfassender als der reine Pfändungsversuch des Gerichtsvollziehers. ;)
    • @hotel


      Wie kommst du eigentlich darauf, dass hier eine EV abgegeben werden sollte.
      Dir ist schon klar, dass das jetzt Vermögensverzeichnis heißt?
      Darin wird sämtlicher Besitz aufgelistet und damit dokumentiert.
      Bei entsprechendem Antrag erfolgt aufgrund dann bei Nichterfüllung Beugehaft.
    • @Kaiolito Der Antrag zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (vorher eV - dieser Begriff ist vielen geläufiger, darum habe ich ihn genutzt!) ist nach erfolglosem Pfändungsversuch eine durchaus sinnvolle Maßnahme, weil der Schuldner eben alles angeben muss, was er besitzt.
      Schuldner geben beim Gerichtsvollzieher durchaus nicht immer alles an.
      Oft kommen dadurch neue Pfändungsmöglichkeiten zutage.
      Darauf wollte ich den TE hinweisen.