PayPal Käuferschutz - Möglichkeiten bei falscher Rückabwicklung

    • PayPal Käuferschutz - Möglichkeiten bei falscher Rückabwicklung

      Hallo,

      ich habe eine kostspielige Jacke (ca. 300€) über Ebay verkauft.
      Als ich die Jacke versendet habe, hat die Käuferin angefangen fadenscheinige Gründe für den Umtausch zu erfinden (falsche Farbe, falsche Größe - obwohl die genauen Abmaße der Jacke in cm angegeben waren) und hat einen Fall bei Ebay geöffnet.
      Ich habe den Umtausch abgelehnt, da es sich um einen Privatverkauf ohne Rückgabe gehandelt hat. Es gingen ein paar Mails hin und her. Irgendwann hat die Käuferin dann reklamiert, dass die Jacke ein Loch hat (innen im Futter, typischer Schaden, wenn man eine zu kleine Jacke probiert).
      Ich habe die Jacke jedoch ohne Beschädigung verschickt!
      Die Käuferin hat den Fall dann Ebay übergeben und Ebay hat den Schade ohne jeglische Prüfung der Fakten (kein Gutachten) für die Käuferin entschieden!
      Ich habe schon Einspruch (incl. Bildern, die genau die Abmaße und Farbe der Jacke zeigen) eingelegt.
      PayPal verweist auf den Käuferschutz.
      Ich habe nun den dreifachen Schaden: kaputte Jacke, Versandkosten und Verkaufsprovision! Wo bleibt hier der Schutz der Verkäufer?
      Dass die Käuferin mit fadenscheinigen Gründen den Umtausch eingeleitet hat, interessiert keinen?
      Hebeln die PayPal-Richtlinien wirklich deutsches Recht aus?
      Was kann ich noch machen? Oder bleibe ich wirklich auf dem kompletten Schaden sitzen?

      Vorab vielen Dank für alle Rückmeldungen und Hinweise!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sonnenschein17 ()

    • Nun... erstmal solltest du dich fragen, ob du wirklich diese komische und dubiose Zahlklitsche Paypal brauchst.... man braucht die nämlich nicht wirklich. Kostet alles nur unnötig Geld und vor allem: Nerven. Paypal ist flüssiger als Wasser.....



      Dann die Frage: ist nur dein Pillepallekonto im Minus oder haben die dir wirklich das Geld abgebucht, also Guthaben weggebucht?
    • Nun. dann ist die Antwort einfach: Paypalkonto ab SOFORT ruhen lassen, keinerlei Zahlungen darauf leisten oder zulassen. Die Knete wäre sofort weg. Dass das Konto im Minus ist, ist dann ausschliesslich Paypals Bier. Die haben keinerlei Recht, dir Knete wegzunehmen....

      Hast du die Ware schon zurückbekommen?

      Wenn ja: schreibe deiner K, dass du selbstverständlich ihre Ware zur weiteren Verfügung bereithalten würdest. Nach Überweisung erneuter Versandkosten würdest du ihr das zeugs zuschicken....



      Wenn NICHT: du hast einen Anspruch gegenüber deinem K. Der schuldet dir Geld für ware und Versand... soll er aufs Pillepallekonto einzahlen. Dann wärs ausgeglichen....

      Du selbst wirst irgendwann Post von PP oder gar einem Inkasso bekommen. Den Forderungen widersprichst du vollümfänglich. Das sollte eigentlich reichen. In solchen Fällen wird sich weder PP noch ein dubioses Inkassounternehmen vor Gericht wagen, da gäbs dann eine Klatsche.
    • Das Minus auf meinem PP Konto kann ich "noch" verkraften, sind ja "nur" die Versandkosten...
      Die Jacke habe ich wieder bekommen. Die Käuferin will die nicht wieder. Ich vermute, sie hat reklamiert, weil ihr die Jacke schlicht und einfach nicht gepasst hat.
      Ich habe jetzt aber die Verkäuferprovision (immerhin 30€) zu zahlen und eine beschädigte Jacke, die ich nie wieder für den Preis verkaufen kann.

      Die Käuferin hat mit dem "Trick" Abweichung die Jacke "umgetauscht", obwohl zu keinem Zeitpunkt eine von mir verschuldete Abweichung (Farbe und Größe waren wie beschrieben, Loch wurde von der Käuferin verschuldet) vorlag.

      Ebay und PP haben den Fall nie geprüft, sondern einfach entschieden, dass die Käuferin im Recht ist. Darf das Ebay/PP? Gibt es keine Pflicht, dass der Fall sorgfältig geprüft werden muss?
    • Weder Ebay noch Paypal haben die Berechtigung, zivil- (oder gar straf)rechtliche Angelegeneheiten zu entscheiden. Die Ansprüche bestehen zwischen den Handelspartnern, sonst niemandem. Und es hat sich da auch weder PP noch Ebay einzuschalten. Und schon garnicht dürfen die Geld wegnehmen....



      Mit der beschädigten Ware hast du nun wieder Ansprüche gegen deinen Käufer. Ich würde die Kosten und ggf. den Kaufpreis bei dem geltend machen. Schau mal bei Ebay (ich hab selbst leider schon zulange nichts mehr verkauft in der Bucht um auf aktuellem Stand zu sein was Rückabwicklungen angeht), ob du da keinen Fall wegen eines unbezahlten Artikels aufmachen kannst und so deine Provision zurückerhälst. Wenn nicht, kommt die Summe auf die geltend gemachten Kosten bei deinem Käufer obendrauf, wie auch die Kosten der Mahnung....
    • Rechtlich gesegen hat sich die Käuferin voll in die Brenesseln gesetzt.
      Leider ist es nun stressig, da du die Jacke wieder bekommen hast. Damit ist
      die Leistung nicht erbracht (@Heiner: ganz genau gesehen wurde die Leistung
      erbracht und dann rechtswidrig von Gegenpartei widerrufen - weißt du etwas dazu bezüglich
      Mahnbescheid?)

      Dein Käufer scheint flüssig zu sein, also kannst du die volle Palette losfahren
      (es bedeutet aber evtl. eine Menge Streß auch für dich)

      - Käufer informieren, dass du die Jacke auf seine Kosten unfrei zurückschickst und Mahnverfahren einleitet
      (wenn er/sie nicht annimmt - selber schuld)
      - Mahnverfahren einleiten
      - Sollte Käufer so dumm sein zu widersprechen dann in Rechtsstreit gehen
      - Solte der Käufer nichts machen, dann nach 15 Tagen Vollstreckungsbescheid und pfänden.


      Von Paypal hast du nun unverschuldet auch eine Menge Streß zu erwarten.

      - jede Menge Email
      - Einschränkung und letzendlich Schliessung von deinem Konto
      - Evtl. Mahnbescheid - dem du widersprechen musst!
      - Evtl. Inkasso, dem du nach zweiten Schreiben hinweisen musst, dass
      die Forderung strittig ist, damit es nicht an die Schufa geht. (per Einwurfeinschreiben als Beweis)
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Danke, für Deine Tipps!
      Das mit der Mahnung ist wirklich ein guter Hinweis.
      Kann ich direkt ein Mahnverfahren einleiten? Auf welcher Basis? Ich habe ja die (beschädigte) Jacke wieder bekommen.

      Ich habe jetzt noch einmal Einspruch bei PayPal eingelegt.
      Ich verstehe immer noch nicht, wie sich Ebay und PayPal ohne Prüfung der genauen Sachlage diese Entscheidung anmaßen können.
      Schwarze Schafe gibt es sicher auf beiden Seiten, aber ohne Prüfung mal schnell für den Käufer zu entscheiden, ist schon sehr schnell aus der Hüfte geschossen. Ganz besonders, weil die Farbe der Jacke auf den Bilder in der Ebay-Anzeige deutlich ersichtlich sind.
      Die Bilder aus meinem Einspruch, die deutlich beweisen, dass alle angegebenen Maße stimmen, wurden nicht einmal geprüft!

      Bei meiner Beschwerde habe ich den lapidaren Hinweis auf PP Richtlinien und den Käuferschutz als Antwort bekommen. Ebay hat sich für "Unannehmlichkeiten" entschuldigt. Leider sind das keine Unannehmlichkeiten, sondern ein erheblicher finanzieller Schaden!
    • Sonnenschein17 schrieb:

      Kann ich direkt ein Mahnverfahren einleiten? Auf welcher Basis? Ich habe ja die (beschädigte) Jacke wieder bekommen.

      So gesehen ist die "Leistung nicht erbracht" also erstmal gar nicht. Deswegen auch meine
      Frage an den User @Heiner, der sehr gute Rechtskenntnise hat. Du hast schliesslich die
      Leistung schon erbracht und es ist nicht dein Verschulden, dass man dir die Jacke
      wider das geltende Recht geschickt hat.

      Wenn du ganz sicher sein willst, dann musst du meiner Meinung nach die Jacke wieder zurückschicken.



      Übrigens an alle anderen hier: Würde eigentlich ein falscher Papay Fall einen Strafbestand erfüllen, wenn
      der Vorsatz erkenntlich ist? Das frage ich mich schon lange!
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    • @Sonnenschein17: Solange du mit dem Gedanken spielst auch nur irgendetwas zu unternehmen:


      Alle Unterlagen incl. Paypalfall sichern!
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    • Sonnenschein17 schrieb:

      Kann ich direkt ein Mahnverfahren einleiten? Auf welcher Basis? Ich habe ja die (beschädigte) Jacke wieder bekommen.
      Du hast einen gültigen Kaufvertrag. Plus deine Kosten.....

      Sonnenschein17 schrieb:

      Ich verstehe immer noch nicht, wie sich Ebay und PayPal ohne Prüfung der genauen Sachlage diese Entscheidung anmaßen können.
      Ganz einfach: weil Ebay und Paypal abseits der gesetzlichen Regelungen handelt. Und weil sich keiner dagegen wehrt..... oder kaum einer. Das, was die Firmen machen, ist illegal. Wenn die meinen, Käuferschutz zu machen, haben die das aus eigener Tasche zu zahlen, nicht aus den taschen von Käufern und/oder Verkäufern. Das dürfen die nicht!

      Sonnenschein17 schrieb:

      Bei meiner Beschwerde habe ich den lapidaren Hinweis auf PP Richtlinien und den Käuferschutz als Antwort bekommen. Ebay hat sich für "Unannehmlichkeiten" entschuldigt. Leider sind das keine Unannehmlichkeiten, sondern ein erheblicher finanzieller Schaden!
      Ja sicher ist das ein Schaden... dein Vertragspartner ist deine Käuferin/dein Käufer. Der hat dir den Schaden zugefügt....
    • monza30 schrieb:





      Zitat von »werv«



      Würde eigentlich ein falscher Papay Fall einen Strafbestand erfüllen, wenn
      der Vorsatz erkenntlich ist? Das frage ich mich schon lange!

      Jo... meiner Meinung nach ist das schon Betrug....

      Dann ab zu der nächsten Polizeistelle. Sich nicht abwimmeln lassen und den Käufer anzeigen.
      Paypal als Zeugen angeben.

      Mal sehen wie lange Paypal solches Vorgehen aushalten kann (Schadenfreude pur - leider kein Smily dafür)
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    • Die Sache ist aber leider die, wie will das die Verkäuferin beweisen von wem diese Beschädigung stammt um den Betrugsverdacht zu erhärten.

      Sie könnte die Käuferin per Schreiben auffordern den Kaufpreis + zzgl. Versandkosten bis Dato x anzuweisen, nach Ablauf dann ein Mahnverfahren anstreben.

      Aber nun gibt es die Beschädigung an der Jacke, ein Mangel der nicht Bestandteil des Vertrages ist.

      Was ich damit sagen will, man könnte zwar den Weg nehmen, aber ob man dann nicht zum Schluß doch auf den "Schaden" sitzen bleibt bzw. auch noch unnötig Zeit und Geld hinterherwerfen soll?!
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • schumiline schrieb:

      Die Sache ist aber leider die, wie will das die Verkäuferin beweisen von wem diese Beschädigung stammt um den Betrugsverdacht zu erhärten.

      @TE
      gibt es zufällig ein Foto aus der Artikelbeschreibung welches die Stelle zeigt die nun beschädigt ist ?


      noch ein Tipp - Bei ebay kann man Käufer welche den Käuferschutz missbrauchen melden.Ob dies Sinn macht kann ich mangels Erfahrung jedoch nicht sagen. Versuche mal ob das überhaupt noch möglich ist bei bereits geöffnetem Fall.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • schumiline schrieb:

      Die Sache ist aber leider die, wie will das die Verkäuferin beweisen von wem diese Beschädigung stammt um den Betrugsverdacht zu erhärten.


      Um die Erhärtung oder auch nicht sollten sich die Strafverfolgungsorgane kümmern. (und ordentlich Paypal als Zeugen/Mittäter ärgern)


      Erklärung meinerseits dazu:

      TE und der Käufer hatten einen Vertrag. TE kriegte das Geld und will die Jacke gar nicht haben.
      Vertragstechnisch gehört sie ihm auch nicht mehr, sondern dem Käufer.
      Somit wird er/sie geschädigt sobald ihm/ihr das Geld widerrechtlich weggenommen wird. Daß
      die Jacke wieder da ist, ist nun vollkommen unerheblich. TE will die Jacke ja nicht. Das Geld wurde
      unter Zuhilfenahme von Paypal weggenommen. Paypal hat zwar AGB konform, doch rechlich falsch gehandelt.
      Der Fall erfolgte meiner Meinung nach völlig absichtlich von Käufer, um durch das nicht rechtskonforme Vorgehen
      von Paypal an das Geld ranzukommen, also einen Vermögensvorteil zu erlangen


      BGB 263 Abs. 1
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Der Fall erfolgte meiner Meinung nach völlig absichtlich von Käufer, um durch das nicht rechtskonforme Vorgehen
      von Paypal an das Geld ranzukommen, also einen Vermögensvorteil zu erlangen

      Genau das wäre allerdings zu beweisen. Bisher ist es nur eine Vermutung - die K würde vermutlich von "Unterstellung", wenn nicht schlimmerem sprechen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      werv schrieb:

      Der Fall erfolgte meiner Meinung nach völlig absichtlich von Käufer, um durch das nicht rechtskonforme Vorgehen
      von Paypal an das Geld ranzukommen, also einen Vermögensvorteil zu erlangen

      Genau das wäre allerdings zu beweisen. Bisher ist es nur eine Vermutung - die K würde vermutlich von "Unterstellung", wenn nicht schlimmerem sprechen.

      Deswegen nur dann anzuwenden, wenn man selbst sicher ist, dass man alles Vertragskonform gemacht hat und
      es auch nachweisen kann. Doch wenn es so ist, dann sollte nichts dagegen sprechen.
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    • Nun ja... es ist doch schon rechtswidrig, wenn Pillepalle das Geld einsackt, egal obs an die K weitergeleitet wurde. Das geht doch schonmal garnicht, dass sich ein Geldweiterleiter am Guthaben (bzw. Konto) der Nutzer vergreift. Dass sowas passiert wissen die Nutzer.... und nutzen es aus. Nicht umsonst verspricht doch genau das Paypal den Leuten.....