Vertragsabschluss mit "dubioser" Werbefirma - wie weiter vorgehen / kündigen?

    • srebos schrieb:

      ...
      Wie soll ich weiter fortfahren?

      Mindestens lässt man sich die Anspruchsgrundlage in Kopie zusenden, auf der die Gegenseite Ihre Forderung begründet.

      srebos schrieb:

      ...
      Aber als Zeuge scheide ich als Sohn natürlich aus.

      Warum?

      werv schrieb:

      ...
      hilfsweise fechte ich es auch nach §123 BGB (Arglistige Täuschung) wegen den Lügen des Werbers an.


      Nach der Sachlage handelt es sich um eine arglistige Täuschung, die natürlich einer Anfechtungserklärung bedarf. Die hilfsweise Alternative kann sich immer nur auf die schlechtere Situation in diesem Fall das Bestehen eines Vertrages beziehen.
      Auch wenn man dann diese hilfsweise Kündigung des Vertrages ausspricht, so erkennt man damit weder einen Vertrag an, noch begründet sich dadurch ein Vertrag.

      Interessant ist weiterhin in dieser Sache, ob der Unterzeichner für den Auftraggeber, auf dem hoffentlich dann vorliegenden Vertrag überhaupt in Namen des Auftraggebers Verträge schließen durfte.
    • Update:

      Die Kündigung ist fertig und geht morgen raus.

      Der Werber hat angerufen (unterdrückte Nummer) und gefragt ob die Rechnung gekommen ist, meine Mutter hat das bejaht jedoch auch erwidert, dass Sie eine Kopie von dem Vertrag haben möchte. Der Werber hat dann darauf gesagt, meine Mutter hätte das doch bekommen mit dem zugestellten Schreiben. Der will jetzt die Kopie nochmal wegschicken, nach Karneval. Meine Mutter hat diesem von der Anzeige bei der Polizei nichts mitgeteilt und auch noch nicht gesagt, dass Sie kündigen will.

      Ich habe ihr erstmal gesagt, dass wenn der Kerl nochmal anruft, Sie die Telefonnummer erfragen soll, damit ich direkt zu ihm zugestellt werde.
    • Update:

      Am 18.2. wurde die Kündigung zugestellt und heute gab Post vom Anwalt der jeweiligen Firma. Man ist mit der 1. Rate im Verzug und es sind Kosten in Höhe von 70€ entstanden.
      Ich habe meiner Mutter empfohlen die Angelegenheit einem eigenem Anwalt zu übergeben.
    • Danke dir.

      Die Kanzlei gibt es jedenfalls wirklich.

      Deine Mutter hat um Zusendung der Anspruchsgrundlage in Form der Kopie des Vertrages gebeten. Ist die mittlerweile eingetroffen?
      Ohne können die sich die Mahnung samt Kosten jedenfalls erst mal sonst wo...

      Jedenfalls kommt sie da ohne eigenen Anwalt nicht weiter.
      Den soll sie umgehend aufsuchen, damit der sich mit dem Kollegen auseinandersetzt.
    • Gewerbliche haben kein Widerrufsrecht nach § 312, 355 BGB.

      Hier ziehen nur die §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB

      Das heisst, Ich muss den -Vertrag wegen 119 Irrtum in meiner Erklärung zum Vertrag, 120 falscher oder fehlerhafter Information zum Vertrag,
      123 Täuschung oder DRohung bei Abschluss des Vertrages und 142.1 die Anfechtbarkeit ist bekannt, anfechten.

      Daher schreibe ich der Firma folgenden Brief:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fechte ioch den behaupteten Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an.
      Die Forderung stelle ich streitig. *

      Gleichzeitig verbiete ich ihenn die Weitergabe meiner Daten nach dem BDSG und verlange die sofortige Löschung.

      MFG
      * Wenn ich eine Forderung Streitig, nicht strittig, stelle unterbinde ich die Meldung an die Schufa und die Einschaltung eines seriösen Inkassobüros.

      Das per Einwurfeinschreiben mit Zeugen. Der Zeuge bestätigt mir auf einer Kopie, dass das Schreiben im Umschlag eingetütet wurde und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde.

      Diese Art der Anfechtuing gegen ominösen Vertragsabschluss kommt mir in anderen Foren öfter vor und hat gute Aussichten auf Erfolg.

      Kündigen enthebt mich nicht der Verpflichtung zu zahlen, eine anfechtung schon.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @ srebos,

      ohne deiner Mutter zu nahe treten zu wollen, sie ist als Schäfchen an einen Wolf geraten, der sich dieser Tatsache absolut bewusst ist.

      Lass sie sich einen Wolf (Anwalt) nehmen, der sie in dieser Sache unterstützt, damit sie keinen Fehler macht.
      Anders bekommt sie keine Ruhe.
    • Ich bin mir der Situation vollkommen bewusst, und ich habe ihr auch schon gesagt, dass Sie sich auf Stress einstellen soll. Ohne Anwalt geht nichts mehr. Ich habe Ihr da nun eine Adresse genannt, da geht Sie nächste Woche hin.

      Ich werde hier weiter updaten, wenn es Neues gibt..
    • Ich brauche erst mal keinen Anwalt, wsenn ich die Anfechtung gemäss den genannten §§ BGB erkläre. Das ist meine persönliche Erfahrung, die von vielen Usern in den Fällen bestätigt wurden.

      Soll ich jetzt die Foren und Threads hier aufzählen? Bekomme ich von der "Geschätsleitung" die Erlaubnis dazu?

      Ich sage nur Rechti, Echte Abzocke.

      Da haben wir mit dieser Art der Verträge fast täglich zu tun. Sogar die Vorgehensweise ist uns nicht unbekannt. Nur die Firma ist neu.

      Jedem das Seine und uns allen guten Erfolg.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      ...
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fechte ioch den behaupteten Vertrag gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB an.
      Die Forderung stelle ich streitig. *
      ...


      Ich kann nicht erkennen, warum hier der § 120 BGB zutreffen sollte.

      Eine Forderung bestreitet man. Hier träfe also eher das Bestreiten des Vorliegens eines Vertrages zu, was allerdings in Gegensatz zu der Anfechtung und der damit eingetretenden Nichtigkeit von Anfang an steht.

      Krennz schrieb:

      ...
      Wenn ich eine Forderung Streitig, nicht strittig, stelle unterbinde ich die Meldung an die Schufa und die Einschaltung eines seriösen Inkassobüros.

      Man stellt nichts, sondern bestreitet einfach. Und das Unterbinden der Weitergabe an ein Inkassobüro ist mehr Vermutung als vorgegebene Regel. Es sei denn, man will diese Weitergabe dazu verwenden, das annehmende Inkassobüro als unseriös zu definieren.
    • srebos schrieb:

      Und eine Kopie des Vertrages ist nicht gekommen, die haben sich in der Zeit lieber um ihren Rechtsbeistand bemüht um die Forderung durchzusetzen. :)


      Solltest Du das doch noch selbst weiterverfolgen wollen, dann wendest Du Dich eben an den Anwalt mit der Forderung, die Anspruchsgrundlage zu übersenden. Am besten noch gleich mit einer Bevollmächtigung desjenigen, der bei Deiner Mutter war, dass er berechtigt ist, in Namen des Unternehmens Verträge zu schließen.
    • Ich fürchte, dass man in diesem Fall mit Inkasso rechnen muss.
      In früheren Jahren war Klaus-Jörg Reeh selber auf diesem Gebiet tätig. Es liegt nahe, dass es sich um den selben Herrn handelt nach Firma und HRB-Nummer

      web2.cylex.de/firma-home/eko-w…ftsdatenbank-8988341.html

      abconline.de/deu/company/8842617-EKO_Klaus_Joerg_Reeh

      kompany.de/p/de/hra2530%20remscheid

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • @ Heiner " 120 ist die falsche Übermittlung. Der Typ, der den Vertrag vermittelt hat, hat etwas behauptet, was nicht richtig ist, also falsch.

      Obwohl, §§ 119, 123 und 142.1 reichen eigentlich auch schon um klarzumachen, dass es hier keine übereinstimmende Willenserklärung gibt.

      Und eine streitig Stellung der Forderung kann Schufa und Inkasso verhindern.

      Wobei, wenn die mir mit Schufa drohen, ohne Mitgleid in der Schutzgemeinschaft zu sein, machen die sich evtl. sogar strafbar. (ich denke da an Nötigung)
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @Krennz

      Kann es sein, dass du die Gesetzes-Stafetten, die du so von dir gibst, nicht einmal liest? §120 BGB:

      Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

      Kannst du uns erklären, wen die Mutter des TE als Übermittler benutzt haben soll? Merkst du selbst, nicht? Ein sinnloses Aufzählen von unpassenden Paragraphen ist meistens nicht das Mittel der Wahl.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Rechtsschutzversicherung greift eher nicht, das es sich um eine gewerbliche/selbstständige RSV handelt, bei der der allgemeine Vertrags-RS nur private Verträge betrifft (wenn denn Privat-RS eingeschlossen ist). Der allgemeine Vertrags-RS für Gewerbetreibende ist als Zusatzrisiko möglich, sündhaft teuer und wird nur von ganz wenigen Gesellschaften angeboten.

      Ist also eher nicht mitversichert.