Vertragsabschluss mit "dubioser" Werbefirma - wie weiter vorgehen / kündigen?

    • Update:

      Das Ganze liegt nun beim Anwalt. Zudem habe ich eben mit meiner Mutter telefoniert und die werten Herren lesen hier mit. Die haben Sie schriftlich dazu aufgefordert die Rechnung von der Seite zu nehmen. Den genauen Wortinhalt kenne ich (noch) nicht.
    • Diese Forum gibt keinem User das Recht ältere eigene Posts noch zu ändern oder zu löschen.
      Die Leute sollten sich besser an die Betreiber des Forums wenden. Das sind die einzigen, die etwas löschen könnten.

      Mach Dir darum keinen Extra-Kopf. Was Euch passiert ist, das ist hart genug. Ich würde mir wünschen, dass noch viel mehr Leute von dieser Methode erfahren würden.
    • Habe den Brief gelesen. Lt. BGB und derer Regelungen hat meine Mutter Sorgfaltspflichten dem Vertragspartner gegenüber. Deshalb ist Sie nicht berechtigt, Dritten entsprechende Möglichkeiten der Veröffentlichung zu geben. Frist läuft bis zum 12.3. danach erfolgt eine Unterlassungsklage.

      Liebe Firma SK Infomedien,

      da Sie ja hier mitlesen tun, wende ich mich mal direkt an Sie.
      Wo bleibt die Kopie des Vertrages, die erbeten wurde? Und warum haben Sie meiner
      Mutter bei Vertragsunterschrift keine Kopie ausgehändigt, warum haben Sie keine Kontaktinformationen
      dargelassen. Warum rufen Ihre Mitarbeiter stets mit unterdrückter Nummer und warum implizieren Ihre Mitarbeiter
      Sie wären im Namen der Stadt XXX tätig?

      Ihr Geschäftsgebaren ist äusserst seltsam und ich rate jedem davon ab mit Ihrer Firma SK Infomedien Geschäfte zu machen.

      Übrigens: Sehr interessant, dass Sie hier mitlesen. Im Titel steht Ihr Name nicht geschrieben. Den Thread haben Sie trotzdem gefunden.
      Ein Schelm wer da Böses denkt. Auf eine Antwort verzichte ich, die Fragen kann ich mir auch selber beantworten. Wäre nur schön wenn so
      viele Leute wie möglich gewarnt werden. :P

      Gruß Srebos

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von srebos ()

    • *roflol*

      Frag die mal nach den betreffenden §§ im BGB, nach denen man eine gestellte Rechnung nicht veröffentlichen darf. Sowas müsste schon vertragsmässig geregelt werden, dann ginge das. Da aber kein gültiger Vertrag vorgelegt wurde und auch demnach (noch) garnicht existiert, fällt das schon von ganz alleine hinten runter. Da soll eine Drohkulisse aufgeszellt werden, sonst Garnichts. Und wie man ja in dem Post von @forenuser nachlesen konnte, scheint es mit dieser dubiosen Firma eh nicht sooooo ganz im Reinen sein. Von daher.... man könnte ja mit einer negativen Feststellungsklage kommen, wenn die sich tatsächlich gerichtlich aufstellen wollten (was ich aber mal nicht glaube).
    • Durchaus, ja klar. Warum jedoch die Unterlagen erst nach 2 Wochen geliefert wurden, oder warum man mit unterdrückter Nummer anruft, kann ich mir auch selber beantworten. Die rhetorischen Fragen sind halt dazu dagewesen um die nicht vorhandene Seriosität zu unterstreichen.
    • Es bleibt, wie von mir schonmal gepostet, immer noch die Möglichkeit der anfechtung nach §§ 119 Irrtum in der Erklärung 123 wegen Täuschung durch den Übermittler und 142.1 die Anfechtbgar keit ist dem Vertragsgeber bekannt. BGB

      Es kommt vlt. auch noch 120 BGB zum Ansatz, da die Übermittlung des Vertagspartners und des Inhalt flasch erfolgte. Vertragspartner ist nicht die Stadt, wie behauptet, sonder ndie SK.

      Ich würde den RA auch mal darauf ansprechen. Denn eigentlich bekomme ich nur so den Vertragsgeber los.

      Ich weiss auf Rechti und echte abzocke dass viele User so aus den Verträgen rausgekommen sind. Die PVZ Stockelsdorf und andere Firmen wissen davon ein klägliches Lied zu singen. Selbst BWR-Media ist eingeknickt. Auch die Notruftafeln werden inzwischen weniger verkauft, seitdem ich mich eingemischt habe. :thumbup:

      lest mal z.,B. hier rechti.de/thread/rechnungswese…-bwr-media-de-vnr-de.383/
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz, nicht, weil mich Deine ständige Werbung für Dein eigenes Forum nervt (das tut es zusätzlich :rolleyes: ) ....

      In diesem Fall haben wir es weder mit einem Online-Geschäft noch mit einem Verbrauchergeschäft zu tun. Deine Links zu über 5 Jahre alten Artikeln bei rechti helfen also so gut wie nichts.
    • Ein Abzocker wie er im Buche steht!

      Habe geklagt, da plötzlich div Unterschriften, die ich nie geleistet habe auf dem Vertrag war

      Auch ich hatte keine Vertragskopie und keinen Ansprechpartner

      Richterin hat zwar durchblicken lassen, dass sie das für Betrug hält, aber Vertrag ist Vertrag

      ach... hat sich die Firma nun von VWR Werbemedien in SK umbenannt - sehr dubios!!!
    • Hallo Madame. Es tut mir leid für Dich, wenn Du auch abgezockt wurdest. ICh finde es aber gut, wenn Du hier mithilfst, wenn das Geschäftsgebahren dem Einem oder der Anderen zur Abschreckung dienen kann.
      Bist DU (auch) "gewerblich" (ohne Verbraucherschutzrechte) reingefallen? Viele Gewerbetreibende "schämen" sich und scheuen sich mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Das macht es Leuten leider leichter, wenn sie es darauf anlegen sollten....

      "Umbenannt" stimmt im Fall SK-InfoMedien des Klaus-Jörg Reeh nicht ganz. Scheint eine Neugründung zu sein. Die VWR GmbH ist (nach Internet-Quellen aufgelöst.
      Der Herr Reeh hat aber wohl neue Opfer/"Kunden" mit einer neuen Firmierung gefunden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • madame schrieb:

      Habe geklagt, da plötzlich div Unterschriften, die ich nie geleistet habe auf dem Vertrag war

      Auch ich hatte keine Vertragskopie und keinen Ansprechpartner

      Richterin hat zwar durchblicken lassen, dass sie das für Betrug hält, aber Vertrag ist Vertrag

      Ich möchte dir ja nichts unterstellen, aber bei deiner Schilderung ergeben sich einige Fragen und Merkwüdigkeiten, um deren Klärung ich bitten würde.

      1. Geklagt hast also du. Welche Forderungen hast du denn gegen die Firma gestellt? Eigentlich sollte es ja anders herum gewesen sein. Magst du das bitte genauer schildern.

      2. Du behauptest also, die Firma hätte Unterschriften von dir gefälscht. Kannst du das bitte belegen. Ansonsten sind das nämlich unhaltbare Vorwürfe. Vor Gericht hast du das offensichtlich nicht gekonnt, wenn ich dich richtig verstehe.

      3. Wenn die Richterin einen Betrug gesehen hätte, dann hätten wir hier keinen rechtsgültigen Vertrag. Kannst du bitte auch das näher erläutern.

      An einfachsten wäre es allerdings, du stellst das Urteil hier anonymisiert ein oder schickt es an die hiesige Redaktion unter kontakt@auktionshilfe.info
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Wenn ich einen Vertrag als Unternehmer untergeschoben bekomme habe ich kein Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB. Ich kann allerdings den Vertrag anfechten. Dazu sind die §§ 119 Irrtum in meiner Erklärung, 120 falsche Behauptungen falsche Übermittlung, 123 Täuschung und/oder Drohung und 142.1 Anfechtbarkeit bekannt.

      Ich muss nur rechtssicher zum Ausdrucke bringen, dass es hier keine übereinstimmende Willenserklärung gab/gibt. Damit ist der Vertrag hinfällig.

      Zussammen mit der Anfechtung kann ich die Forderung aus diesem "Vertrag" streitig stellen und der Weitergabe meiner DAten gemäss BDSG widersprechen.

      Und, warum gehe ich jemandem auf den Keks, weil ich Rechti und Echte Abzocke erwähne. Ich erwähne ja auch in den Foren die Auktionshilfe und verlinke auch hierher. Wir kämpfen Doch alle an einer Front, dem Verbraucherschutz. Ihr habt als Hauptthema ebay, ich habe Abmahnungen und das andere Forum hat aufgedrängte Verträge. Jedem das Seine und uns allen das Beste und unseren Hilfesuchenden die beste Info. Jeder wie er es am Besten kann. :thumbup:
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Das geht jedenfalls in Richtung "Referenzkundenmasche" oder der Abzocke bei Handelsregistereintragungen: Es wird unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einem Gewerbetreibenden eine Unterschrift unter irgend einem Vertrag abgerungen. Meist hat dieser wesentliche Details im kleingedruckten stehen und das funktioniert erst einmal, weil Unternehmer zu einer höheren Sorgfaltspflicht als Verbraucher verpflichtet sind.

      Jetzt geht es um die Beweisbarkeit der falschen Tatsachenbehauptung; hier steht natürlich erst einmal Aussage gegen Aussage. Dass hier ein absurd hoher Preis für ein 10x16cm großen Bereich auf einem Werbeplakat verlangt wird, ist vielleicht ein Indiz für einen Betrug, das kann aber von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet werden. Jedenfalls würden bei einer vollen Vermietung einer 200x400cm Plakatwand 332.500€ zusammen kommen. Zumindest bei 1-2-3-Plakat dauert eine Kampagne zwei Wochen, bevor das nächste Plakat an die Wand kommt; so gesehen wäre die Plakatwand von dem Anbieter deiner Mutter 8,6 Mio. Euros im Jahr wert (gegen 25% Beteiligung darf man so ein Ding gerne in meinen Vorgarten stellen).

      Für ganz wichtig halte ich es jedenfalls, Zeugen bzw. andere Geschädigte ausfindig zu machen, ansonsten ist das trotz allem eine wackelige Angelegenheit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raundsi ()

    • Pandora schrieb:

      Vllt wäre die Frage, wo diese Anzeige denn bitte sein soll, schon mal ein erster Schritt.

      Jup - und selbst vorbeifahren. Wenn die eigentliche Vermietung ein seriöser Dienstleister wie "1-2-3-Plakat" übernommen hat, steht das evtl. klein gedruckt in irgend einem Eck. Wenn nicht, bei der Stadt nachfragen, wem die Wand oder Säule gehört. Eventuell kann man diesem Abzocker nämlich das Handwerk legen, wenn man das Vorgehen dem eigentlichen Vermarkter meldet - die werden vermutlich ungern mit so etwas in Verbindung gebracht und kündigen dann diese Geschäftsbeziehung.
    • Die Frage danach habe ich mir bisher verkniffen. Es wäre nämlich sehr angebracht erst mal den "gekauften" Leistungsumfang zu kennen, bevor man ihn überprüfen und kritisieren kann.
      Schon daran hapert es hier (bösartiger Weise).

      So, wie es aussieht, haben wir es hier mit einer ganz erbärmlichen Masche zu tun, die gnadenlos ausnutzt, was der Gesetzgeber an Lücken lässt.
      Eine MAsche, die gegen ehrliche Gewerbliche geht, die einfach "ein wenig naiv" sind. Ungerecht aber wahr.

      Das Problem liegt mir nicht nur wegen des TE bzw. seiner Mutter am Herzen, sondern auch...weil allgemein immer mehr Menschen in die Selbstständigkeit kommen, mehr oder weniger reinschliddern, ohne zu wissen, was ihnen da blühen kann. Manchmal aus Not, weil einfach kein normaler Job mehr hergeht. Ohne Ausbildung, mit wenig Wissen und Argwohn ausgeliefert manchen knackharten Gesetzen.
      Oder auch, weil sie an "soviel Böses" einfach nicht denken können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Es wäre nämlich sehr angebracht erst mal den "gekauften" Leistungsumfang zu kennen

      Man kennt ja von der Rechnung schon die 10x16cm auf der - vermutlich wirklich sehr großen - Plakatwand. Alleine das ist schon absurd, da das keinerlei Werbewirkung entfalten kann.
      Auch ist seltsam, wenn weder Zeitraum noch -Dauer für die Werbeaktion angegeben ist. Der Rechnung kann man das zumindest nicht entnehmen, das gehört aber drauf.

      Was ich meiner Mutter empfehlen würde? Erst einmal muss natürlich die Grundlage der Forderung in Form einer unterzeichneten Vertragskopie erbracht sein. Dann natürlich Benennung von genauem Ort und Zeitraum der Werbeaktion, sofern nicht bereits vertraglich vereinbart. Mit dem Ort kann man hilfsweise nicht einverstanden sein, wenn es dort praktisch keinen Publikumsverkehr gibt oder geographisch gar keinen Sinn macht. Selbstverständlich Bestreiten des Vertragsschlusses aufgrund arglistiger Täuschung. Wenn die klagen, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen. Die Chance, dass der Abzocker bei einer solchen Masche überhaupt klagt, besonders, wenn es z.B. hier öffentlich berichtet wird, sehe ich bei 50:50. Genau wie die Siegchancen vor Gericht, sofern man keine weiteren Zeugen in Form von anderen Opfern benennen kann. Diese wiederum zu finden, dürfte ein leichtes sein, sofern man das Werbeplakat zu Gesicht bekommt, da sollten ja noch einige andere 10x16-Postkarten-Werbeanzeigen drauf sein :lach: Und wenn das Plakat so geheim ist, dass man es gar nicht sehen darf, bin ich mir auch nicht sicher, ob ein Richter von Seiten des Anbieters so einer Argumentation folgt - hier würde es schon an der Ernsthaftigkeit mangeln, das Angebot auch umzusetzen. Ein findiger Anwalt sollte diese Leute eigentlich locker auseinander nehmen.
    • Wir haben ähnliche Fälle bei Echte Abzocke mit Notruftafeln einer BAWÜ-Firma. Nach dem ich den Fred gefunden habe, habe ich die Argumente mit der Anfechtbarkeit gebracht. Langsam ist dort Ruhe eingekehrt.

      Nicht vergessen, ich bin gelernter Grosshandelskaufmanngehiklfe und Einzelhandelskaufmann mitr staatlicher Prüfung und hatte in BWL auf der Handelsschule eine 2 und in der Berufsschule eine 1 (ist allerdings schon 45 Jahre her, da habe ich mehr vergessen als die meisten hier wissen) Aber meinen Kruse-Heun habe ich immernoch im Bücherregel. :whistling: :rolleyes:

      119 BGB dejure.org/gesetze/BGB/119.html

      120 BGB dejure.org/gesetze/BGB/120.html

      123 BGB dejure.org/gesetze/BGB/123.html

      Wann kann ich die Anfechtung tätigen? dejure.org/gesetze/BGB/124.html

      Wann tritt die Nichtigkeit des Vertrages ein? dejure.org/gesetze/BGB/142.html

      Wenn Ihr euch diese Gesetze durchlest, werdet Ihr erkennen, dass es relativ einfach ist auch ohne anwalt eine Nichtigkeit des Vertrages zu erreichen. NMan muss nur wissen wo was steht. Hioer in der BananenRebublik DEutschland ist doch eigentlich alles irgendwie geregelt. :]
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @srebos

      Ähnliche Dinge gibt es schon seit vielen Jahren, schätzungsweise mehr als 10 . Eintragung in dubiose Firmenverzeichnisse, die Niemand kennt.
      Mein Tip :
      --ich würde schauen, ob bei 'AKTE' noch ähnliche Beiträge zu finden sind. AKTE hat geholfen und diese Windeier hatten dann ganz schnell die Hosen voll und haben alles fallen lassen.
      --evtl. mal AKTE anschreiben.
      --unten auf dieser Seite ist antispam aufgelistet. Dort ist Goofy vertreten. Goofy kennt sich bestens aus.