Vertragsabschluss mit "dubioser" Werbefirma - wie weiter vorgehen / kündigen?

    • Naxch den Erfahrungen, die, jetzt muss ich sagen WIR, mit diesen §§ bei Rechti, PC-Praxis-Forum, Computerbetrug, Echte-Abzocke und anderen Foren gemacht haben, ist das eine wirksame Waffe gegen unlautere Werber die einem das blaue vom Himmel erzählen um einen dann mit einer Unterschrift reinzulegen.

      Selbst die PVZ Stockelsdorf knickt regelmässig ein, wenn sie vom VSR abgeschlossene Aboverträge beim Kunden anmeldet und ne Anfechtung kassiert. Aber nichzt nur vom VSR.

      Auf ein Gerichtsverfahren hat es bisher keiner der Pressevertriebe ankommen lassen. Sie wissen genau, wie die Werber arbeiten (müssen) um Abos abzuschliessen.

      Da wird auf die TRänendrüsen gedrückt, oder an die soziale Kompetenz appeliert da werden die armen ehemaligen Strafgefangenen oder die auf die schiefe Bahn geratenen Jugendlichen vorgeschoben denen man eine neue Chance geben will. etc. Alles Täuschung nach 123 BGB.

      Oder, wie in etlichen Fällen bei gewerblichen Firmen die abgezockt wurden, wird behauptet, dass die Stadt die Firma beauftragt hat diese Notfalltafeln zu erstellen, oder das Jugenschutzgesetz muss lt. Verordnung ausgehängt werden und man ist ziemlich der Einzige der das amtliche Outfit erstellen kann, obwohl man sich das kostenlos im Internet runterladen und ausdrucken kann. Ebenfalls ein Täuschung nach 123 BGB

      Ich kann so weitermachen.

      Wir haben in den oben genannten Foren mit der Anfechtung von Verträgen gute Erfahrungen gemacht. Nicht nur ein oder zweimal, sondern hundert-, wenn nicht tausendfach.

      So und jetzt diskutiert weiter.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz

      Wer ist denn eigentlich "wir"? Außer dich kenne ich niemanden sonst, der derart penetrant in jedem Forum in fast jedem Thread pauschal immer die gleichen §§ um sich schmeißt, ohne sich eingehend mit der Problematik zu befassen. Gerade bei der Anfechtung von Willenserklärungen ist und bleibt der Casus knacksus die Nachweisbarkeit des Irrtums, wenn lediglich ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Dieser Umstand scheint dir völlig fremd zu sein, schlimmer noch, du glaubst ein Allheilmittel für alle Verbraucherprobleme gefunden zu haben. Sicher kann man mit einer Anfechtung argumentieren und hoffen, dass die Gegenseite dies beeindruckt, aber einen Wust an unterschiedlichen Anfechtungsstrategien einfach in die Runde zu werfen, wie du es gerne tust, ist der Glaubwürdigkeit eher abträglich.

      Und ich würde dich zum wiederholten Mal darum bitten, nicht jedes unserer Themen mit unverständlichen Verweisen auf völlig andere Sachverhalte zuzuspammen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

      Da stehen noch ganz andere §§ die ich ggf. ranziehen kann um einen ungewollten Vertrag zu canceln.

      Und hier findesest Du erfolgreiche anfechtungen nach 119, 123 etc. bei Gewerbetreibenden

      rechti.de/thread/rechnungswese…-bwr-media-de-vnr-de.383/
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Da stehen noch ganz andere §§ die ich ggf. ranziehen kann um einen ungewollten Vertrag zu canceln.
      Ganz richtig. Es gibt diverse Möglichkeiten. Und je nach Sachverhalt ist auf den einen oder anderen hinzuweisen. Denn im Zweifelsfall wird man auch die Voraussetzungen des § nachweisen müssen. Einfach wahllos und pauschal alle §§ zu nennen, von denen man irgendwo schon mal gelesen hat, ist absolut unglaubwürdig und könnte zu Problemen in der Nachweisbarkeit führen. Wenn das bei dem einen oder anderen dennoch zum Erfolg führte, mag das dem Umstand geschuldet sein, dass einige dubiose Firmen sich auf die Kunden konzentrieren, die sich gar nicht wehren. Es wäre daher höchst wünschenswert, wenn du nicht in jedem zweiten Thread deinen Spruch aufsagst, nur weil das unter ganz anderen Voraussetzungen irgend wann mal geklappt haben sollte.
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    • Danke @Uhu, dass das mal ausgesprochen wird, denn nach den pauschalen Aussagen von @Krennz hat ein User wie ich schon keinen Bock mehr sich um die tatsächlichen Probleme eines Fragestellers zu kümmern.
      Von krennz wird die "Wunderwaffe" so dargestellt, als würde sie stets wirken und bei den Fragestellern kommt das genau so an, was völliger Quatsch ist, denn auch hier, wie bei so vielen rechtlichen Problemen, ist der Einzelfall entscheidend und hierfür müssen Fragen gestellt und beantwortet werden, damit ein möglicherweise produktiver Ratschlag erteilt werden kann.

      -Wann wurde das Abo abgeschlossen
      -Gibt es Zeugen
      -Waren die Abowerber zu zweit
      -Gab es Mailverkehr/schriftliche Bestätigungen direkt oder innerhalb kurzer Zeit von der entsprechenden Firma mit den entsprechenden AGB

      usw. usw. usw.

      Den ganzen Abomist auf ein paar erfolgreiche Widersprüche zu reduzieren und mit einer §§-Frisbeescheibe um sich zu werfen, halte ich für sehr problematisch und kann erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
    • Doch gerade die dubiosen Firmen sind es doch, die meist in den Foren aufschlagen. Oder die Drückerkolonnen, die mitr unseriösen Mitteln Abos unterschieben.

      Es sind immer wider diese Ausreisser, die mittels der genannten §§ in ihre Schranken gewiesen werden können. Und wenn mir jemand sagt "Eine dubiose Werbefirma" fallen mir eben diese §§ ein um mich zu wehren.

      In all den Jahren, auch bei Netzwelt Verbracuherschutz, den es ja, leider, nicht mehr gibt, haben wir uns auf diese §§ berufen und Erfolg gehabt.

      Manchmal wird es einfach viel zu kompliziert gemacht.

      Bei sariösen Firmen helfen diese §§ auch. Ausreisser gibtr es überall, und wenn die seriösen Firmen feststellen, dass ihre -werber Mist gebaut haben entlassen sie die Kunden sowieso aus den Verträgen ohne lange nachzuhaken.

      Bei Ebay ist es ein absolutes muss, dass nachgehakt wird, was Sache ist. Denn der Auktionsanbieter bietet mit dem Einstellen der Aktion den Abschluss eines Kaufvertrages an, den er nicht so ohne weiteres wieder zurückziehen kann. Steht auch so in der Info, die ich verlinkt hatte. Doch bei Zeitschriften und Werbeabos sieht es anders aus. Da werden mit Verträge regelrecht untergejubelt, die ich, wenn ich wieder zum Überlegen komme, so oder überhaupt nicht haben will. Was ich mit einer Anfechtung zum Ausdruck bringe.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Und wenn mir jemand sagt "Eine dubiose Werbefirma" fallen mir eben diese §§ ein um mich zu wehren.
      Ich glaube dieser Satz trifft den Nagel auf den Kopf. Du liest allenfalls die Überschriften. Ich glaube, du hast noch nicht einmal mitbekommen, dass es sich hier um einen Vertrag zwischen Gewerbetreibenden und auch gar nicht um ein Abo handelt. Aber Hauptsache du bist deine §§ losgeworden. Wir sind es langsam Leid, deine Scherbenhaufen in diversen Threads aufzuräumen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • und noch eines @Krennz (sorry @Uhu)

      #86
      Doch gerade die dubiosen Firmen sind es doch, die meist in den Foren aufschlagen. Oder die Drückerkolonnen, die mitr unseriösen Mitteln Abos unterschieben.

      Dir ist schon klar, dass die Firmen in den Foren nicht als Hilfesuchende aufschlagen? Die Drückerkolonnen ebenfalls nicht?
      Du musst einfach mal nachdenken, vor dem Schreiben, Fragen stellen, statt pauschal zu antworten und dich, wenn du dich nicht auskennst auch mal zurückhalten, um Threads nicht zu zerschießen mit unausgegorenen Hinweisen, die mit dem tatsächlichen Problem des Hilfesuchenden wenig bis nichts zu tun haben.

      ........... und Nein, bitte keine Rechtfertigung von dir auf mein Post, denn ich müsste wieder reagieren und damit würde ich den Thread und die Probleme der Hilfesuchenden schädigen.
      Wenn du darüber Diskutieren möchtest, was ich geschrieben habe, mache bitte im Chatbereich einen Thread auf, damit die wirklichen Themen, die die wichtig sind und Infos tragen und Hilfe bringen sollen, von deinen Postings befreit sind.

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    • Krennz schrieb:

      Und hier findesest Du erfolgreiche anfechtungen nach 119, 123 etc. bei Gewerbetreibenden


      rechti.de/thread/rechnungswese…-bwr-media-de-vnr-de.383/
      Da hat es bei einem geklappt, bei den anderen steht nicht was genau sie den Aboanbietern geschrieben haben, aber du willst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten das ein über eine Werbeanzeige im Internet abgeschlossenes Abo von einer Privatperson das gleich wie ein im echten leben unterschriebener Kaufvertrag zwischen Gewerbetreibenden ist.
    • sia70 schrieb:

      Hi.
      Ich bin auch in die Falle geraten. Bin zum Anwalt gegangen. Er siet kaum Cance da zu gewinnen. Aussage gegen Aussage. Und ich habe Unterschrieben.
      ES währe ganz anders, wenn wir uns zusammen tuen können.
      Wer Interesse hat sollte bei mir melden.

      Mfg Johannes
      Hallo sia70,
      Habe meine Sachen auch beim Anwalt, unterstützende Aussagen zu der Vorgehensweise wären vor Gericht sehr gut.
      wie können wir in Kontakt treten?
      Mfg Jörn
    • Ja, vernetzt Euch :)

      Ein Ansatz kann sein, die Vorspiegelung falscher Tatsachen zu beweisen. Jeder Einzelne steht allein mit "Aussage gegen Aussage" gegen die Firma von Herrn Reeh. Kein Beweis dafür, was der Drücker vorgegaukelt hat.

      Und ihr habt unterschrieben, dass ihr euch bewusst seid, dass das nichts "von der Stadt" ist.

      Interessant übrigens vor Gericht. Warum hat man Euch genau das unterschreiben lassen? Und nicht, dass der Drücker nicht von der freiwilligen Feuerwehr, einer Tierschutzverein, dem örtlichen Tourismusverein oder sonstwem ist.

      Ein "Hinweis" darauf, dass sie genau das vorgaukeln.....

      Und noch eine Bitte an andere Opfer: Schämt Euch nicht. So ein Mist kann jedem mal passieren. Wenn ihr Euch solidarisiert mit anderen Opfern, dann kann der Beweis eventuell gelingen :) Also meldet Euch bei den anderen Opfern und bezeugt Euch ehrlich gegenseitig, auch vorGericht, was Euch passiert ist.
    • Ich stelle mal die $$ hier im Volltext rein, damit jeder selber entscheiden kann ob sie greifen


      Bundestag schrieb:

      § 119
      Anfechtbarkeit wegen Irrtums

      (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
      (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


      § 123
      Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

      (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
      (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

      § 142
      Wirkung der Anfechtung

      (1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
      (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.


      Bildet Euch selber ein Urteil, ob in den Fällen der dubiosen "Kundenwerbung" unter Ge3schäftsleuten die §§ greifen können.

      Ich selber habe damit gute Erfahrugen gemacht, und das schon vor über 20 Jahren, als mein Schwiegervater noch seine Kiesgrube hatte und ebenfalls auf so eine windige Firma reingefallen ist.

      Nach den Versprechungen dieser Firma hätte mein Schwiegervater weitere 5 LKW anschaffen sollen um alle Kudenwünsche nach Mauersand, Estrichsand, Betonkies, Füllkies etc. zu erfüllen. Zum Glück konnten wir die erste Bestellung für einen zusätzlichen LKW noch stornieren, nachdem wir festgestellt hatten, dass das Angebot der Firma nur Schall und Rauch war. Das Geld für die erste Rate für die Werbung war leider weg. Auf meine Anfechtung hin haben wir nie wieder etwas von der Firma gehört.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Hallo,
      auch wir sind auf diesen Herrn Reeh und seine Masche hereingefallen. Genauso, wie es hier beschrieben wurde.
      Jetzt läuft ein Verfahren. Wir haben aber auch einen Zeugen, der bei Vertragsabschluss anwesend war. Hoffen, dass uns das hilft.
      Vielleicht könnten wir ja Kontakt aufnehmen. Wenn wir noch andere Firmen benennen können, die auch betroffen sind, haben wir vielleicht eine größere Chance, diesen Herrn Reeh samt seiner dubiosen Firma zu überführen.
      Wären dankbar für eine Antwort.
    • Guten Tag zusammen, auch wir haben dasselbe Problem und sind auf die Masche von Herrn Reh reingefallen. Wie können wir miteinander in Kontakt treten? Wir waren zu zweit bei dem Besuch von Herrn Reh im Geschäft meiner Schwiegermutter. Sind bereit vor Gericht auszusagen, er hat sich auch bei uns als ein Mitarbeiter der Stadt ausgegeben, eine Kopie eines Vertages haben wir vor
      Ort nicht ausgehändigt bekommen, erst bei späterem "Nachdruck".
      Bitte meldet euch.