Verkäufer meldet sich 1 Woche nicht, verschickt dann aber doch die Ware

    • Knollo schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      das Schreiben von ibaflaw vom 24.1. kann man schon als Angebot nehmen.

      dem würde ich mich anschließen, warum sonst teilt man jemanden seine Anschrift mit.
      Wenn ich etwas nicht ausreichend beschrieben bekomme, es nicht haben will, und auch sonst alle Auskünfte des Verkäufers als nicht ausreichend empfinde, dann werde ich doch nicht meine Anschrift mitteilen. Soetwas ist doch der Schlußpunkt eines jeden Kaufs. Auf die Begründung bin ich schon gespannt.
      Das er sie schonmal hat und er Teil mit dem Versand geklärt ist.
      Denoch waren die Fragen vom 22.01. offen.
    • Ich lese das Schreiben vom 24.01. auch als Angebot die Gitarre per Nachnahme zu kaufen.
      Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass der VK die Zeit bis zum 02.02. nutzte, um darüber nachzudenken, evtl. hoffte er auch auf einen Zahlungseingang.
      Vielleicht solltest du ihm einfach freundlich erklären, dass du noch nicht von einem Kaufvertrag ausgingst, weil deine Fragen zum Zustand der Gitarre und der Nachnahme noch gar nicht beantwortet wurden und ihm evtl. die Übernahme (Überweisung) der entstandenen Kosten anbieten.
    • Ibaflaw schrieb:

      Wie kann denn bitte nur auf die Anfrage hin ob die Ware noch da ist,Eine bestimmte Versand art möglich ist
      und der Frage nach zustand der Ware schon ein Vertrag zustande kommen?
      Das is doch absurd.
      Vorallendingen da meine fragen nicht beantwortet wurden,sondern die ware 9 Tage spähter einfach versand wird,
      ohne mein einverständniss!



      Wozu hast du denn dem VK deine Adresse mitgeteilt? Wozu hat dir der VK seine Bankverbindung mitgeteilt? Und woher kommt die Summe, die der VK da anmahnt?

      Wenn ich keinen Kaufvertrag machen will, teile ich dem VK auch meine Adresse nicht mit, geschweige denn dass ich ihm anheim trage, das Ganze per Nachnahme abzuwickeln....

      Und einfach verschickt wurde die Sache ja an DEINE Adresse... woher hätte der VK die auch sonst haben können?
    • schabbesgoi schrieb:

      ibaflaw, Deine Frage ist wirklich nicht einfach, finde ich.
      Ich denke, dass Du vor Gericht durchaus den Kürzeren ziehen könntest. Um auch nur ein "Gefühl" dafür haben zu können, wie ein Richter urteilen könnte...musst Du absolut ehrlich hier sein.

      Da sind 2 Frage für mich offen in der Sache.

      -War der Preis klar durch die Angebotsbeschreibung? Du hast geschrieben in #1
      Forderungen über einen Betrag dessen Höhe wir nie Verhandelt hatten


      Warum gab es keine Zeile zum Preis, was stand genau in der Anzeige? Über Preise muss man nicht verhandeln, wenn sie klar sind. Einen Kaufvertrag ohne dass es eine klare Preisfestlegung gäbe, den gibt es aber (normalerweise) nicht.

      Ich habe die eingebaute Funktion von Ebaykleinanzeigen benutzt um ein gegenangebot zum VB zu machen.
      Allerdings nur für die Gitarre.Den rest haben wir ja nicht verhandelt.

      Du schriebst auch in #1
      Da er sich 4 Tage nicht mehr meldete ging ich davon aus das er kein Interesse an einer Versendung der Ware hat
      und ließ es gut sein.

      Gab es da doch noch etwas, nach den 4 Tagen? Also am 28. oder 29.1. Oder war das ein Schreibfehler? Könnte wichtig sein.

      Ich habe nach meiner letzten Nachricht am 24.01. das ganze Wochenende über bis Mittwoch mehrmals am Tag Emails auf Ebay
      überprüft und gewartet ob eine Antwort kommt.Danach bis zum Wochenende nur noch nebenbei,aber es kam nichts.


      @Fairhandel, das Schreiben von ibaflaw vom 24.1. kann man schon als Angebot nehmen. Allein die Übergabe der Adresse könnte dafür reichen. Der Wille zu kaufen ist imo sichtbar, mit der Einschränkung, dass die bestimmte Zahlungs-/versandart verlangt wurde.

      Die Annahme war dann das Abschicken der Ware. Allerdings gibt es auch Fristen dafür, wie lange jemand an sein Angebot gebunden bleibt und die andere Seite annehmen kann.

      Danke...ich saß doch ein paar Tage vorm Rechner und hab gewartet.

    • Ibaflaw schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wann hattest du denn dieses Gegenangebot gemacht?
      Betrug es 450 Euro?

      Am 22.01. zusammen mit den Fragen.
      Ja 450 Euro.



      Siehste... du hast gesagt "Für 450 kauf ich". VK hat deine Adresse erfragt, du hast sie ihm gegeben... VK hat dir seine Bankverbindung geschrieben. Eindeutiger kann man einen Kaufvertrag garnicht formulieren.....

      Und vor allem: der VK ist auf deinen Wunsch nach Nachnahme eingegangen... was willste denn mehr?

      Nun zahl oder lass deinen VK das mahnverfahren weiterbetreiben.... aber teile ihm das mit
    • Wenn der Preis, den Du angeboten hast, eben diese 450 Euro sind, dann passt das schon.
      Eine Frage an sich, zumal beiläufig als PS geschrieben....hmmmm...die hindert einen Vertrag auch nicht. Insgesamt halte ich es für nicht ganz klar, wie ein Richter entscheiden würde

      ABER:

      Ok, also gab es tatsächlich "nichts" zwischen 24.1. und 2.2.

      Das kommt mir sehr lang vor.
      Angebote gelten nicht unbeschränkt. Wenn man also mal annimmt, dass Dein Angebot vom 24.1. juristisch ein gültiges Angebot ist, so stellt sich die Frage, wie lange es wirksam ist.
      Dafür gibt es den §147 im BGB
      gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html
      Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.


      So weit, so gut....Und schön "schwammig". Was ein Richter hier als angemessen erachtet, dass weiß ich nicht, da fehlt es an der Erfahrung.
      Hier aber lese ich, dass es wohl sich um etwas von 3 bis 5 Tagen handeln wird.
      schutt-waetke.de/2013/06/fristen-im-vertrag/

      Das wäre jetzt in Deinem Sinne. Danach tendiere ich dazu, dass der Verkäufer Dein Angebot nicht rechzeitig angenommen hat (Dass er krank war, zählt nicht!) Im Ebay-Handel halte ich eher die kürzere Frist für "normal"....
      Damit könntest Du Glück haben...
      Da ich jedoch finde, dass ihr beide Euch ausgesprochen "unglücklich" verhalten habt....Biete ihm ruhig die Übernahme der Versandkosten oder die Hälfte davon an :)
    • schabbesgoi schrieb:

      Wenn der Preis, den Du angeboten hast, eben diese 450 Euro sind, dann passt das schon.
      Eine Frage an sich, zumal beiläufig als PS geschrieben....hmmmm...die hindert einen Vertrag auch nicht. Insgesamt halte ich es für nicht ganz klar, wie ein Richter entscheiden würde

      ABER:

      Ok, also gab es tatsächlich "nichts" zwischen 24.1. und 2.2.

      Das kommt mir sehr lang vor.
      Angebote gelten nicht unbeschränkt. Wenn man also mal annimmt, dass Dein Angebot vom 24.1. juristisch ein gültiges Angebot ist, so stellt sich die Frage, wie lange es wirksam ist.
      Dafür gibt es den §147 im BGB
      gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html
      Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.


      So weit, so gut....Und schön "schwammig". Was ein Richter hier als angemessen erachtet, dass weiß ich nicht, da fehlt es an der Erfahrung.
      Hier aber lese ich, dass es wohl sich um etwas von 3 bis 5 Tagen handeln wird.
      schutt-waetke.de/2013/06/fristen-im-vertrag/

      Das wäre jetzt in Deinem Sinne. Danach tendiere ich dazu, dass der Verkäufer Dein Angebot nicht rechzeitig angenommen hat (Dass er krank war, zählt nicht!) Im Ebay-Handel halte ich eher die kürzere Frist für "normal"....
      Damit könntest Du Glück haben...
      Da ich jedoch finde, dass ihr beide Euch ausgesprochen "unglücklich" verhalten habt....Biete ihm ruhig die Übernahme der Versandkosten oder die Hälfte davon an :)

      Die Übernahme der Versandkosten und ein Telefongespräch habe ich ihm Gestern bereits angeboten(Noch keine Antwort)

      Eben genau diese Pause ist es doch worum es mir geht.
      Versetzt euch doch mal in meine Lage.
      Ich warte 1 woche und es kommt nichts auf meine Fragen.
      Was soll ich da denken?

      Auf die Frage ob er mit Nachnahme einverstanden ist schickt er mir seine Bankdaten.
      Darauf schicke ich ihm zwar meine Adresse,gehe aber erstmal davon aus das er nicht per Nachnahme
      versenden möchte und Frage nochmal ob eine Nachnahme möglich ist.
      Und dann 9 Tage keine Antwort,was soll man da machen?
      Ist das nicht verständlich das ich einfach nicht weiß was der Verkaufer nun vorhat?


      Und was heißt "Glück für dich"?
      Ich will mich aus nichts Rausreden sondern einfach nicht den kürzeren ziehen und nachher Schrott für 470 Euro aufm Tisch liegen haben.
      Weswegen man auch Fragen stellt wärend des Kaufvorgangs...zumindest in meiner kleinen Welt.



      Edit:Nein zwischen 24.01. und 02.02. war NICHTS.Die nachrichten habe ich so aus Ebaykleinanzeigen Rauskopiert.
      Habe nur die Namen entfernt.
      Ich gebe auch gerne meine Account daten raus zum überprüfen.

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    • Ich kann Dich verstehen, Iba :) Ich glaube aber, dass Du hier unsere Einschätzungngen und Meinungen möchtest und nicht Trost

      Wenn Dir die zuerst im PS geschriebene Frage am 24. wiederholt hättest, mit der Wichtigkeit die sie als Vertragsbestandteil für Dich hat, so wäre es klarer gewesen.
      Und ja, ohne die Zusage, dass die wichtigen Teile in Ordnung sind, würde ich auch nicht wollen. Wobei das nun nicht "wirklich wichtig ist", da das Teil sowieso einen normal guten gebrauchten Zustand zu haben hat, wenn nichts anderes in der Anzeige steht. Ich habe keine Ahnung von Gitarren: Sind die von Dir erwähnten Teile "normalerweise" hin bei gebrauchten?

      Ich würde aber überhaupt keinen Versandhandel bei solchen Geräten per Kleinanzeige machen wollen, also bin ich eh kein Gradmesser.
      Hinfahren, anschauen und zahlen, oder -Finger weg- .So soll das bei Kleinanzeigen sein. Du kannst doch froh sein, dass es so gelaufen ist...Könntest jetzt auch per Nachnahme die hübsch verpackten Reste eines Weihnachtsbaums zu Hause haben und der VK "unbekannt verzogen" sein oder der festen Überzeugung, dass er alles richtig verpackt hätte...;-)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Man kann es so sehen:

      22.01. Du machst Preisvorschlag von 450 Euro (unabhängig vom Zustand der Gitarre), möchtest aber Nachnahme.
      23.01. VK nimmt den Preisvorschlag an, übermittelt aber seine Bankdaten, wünscht also Vorkasse statt Nachnahme
      24.01. Du übermittelst Adresse, wartest auf Zustimmung Nachnahme
      Die Frist zur Zustimmung ist abgelaufen, nach spätestens einer Woche kann man von einer Ablehnung ausgehen

      BTW: Wie ist das denn bei Kleinanzeigen mit den Preisvorschlägen geregelt? Es gibt auch Online-Marktplätze - zumindest einen - auf denen Preisvorschläge nicht verbindlich sind, auch wenn sie vom VK akzeptiert werden. Es kommt dort erst ein Kauf zustande, wenn der K innerhalb von einer Woche ausdrücklich seinen Kauf erklärt.
      Steht dazu irgendetwas im Regelwerk?
    • schabbesgoi schrieb:

      Ok, also gab es tatsächlich "nichts" zwischen 24.1. und 2.2.
      24. war ein Samstag.... also WE.... der 2.2. der Montag darauf. Ist also keine besonders lange Zeit.... und angenommen hat der VK mit Übermittlung seiner Bankverbindung, der K mit Übermittlung seiner Adresse....

      schabbesgoi schrieb:

      dass es wohl sich um etwas von 3 bis 5 Tagen handeln wird.


      Was mich irritiert: unser TE hat noch Garnichts darüber geschrieben, ob er zwischenzeitlich eine Mail oder sonstwas geschrieben/unternommen hat. Und wenns nur ein Rücktritts(versuch) vom Vertrag gewesen wäre. Also hat er das hingenommen....



      Tante Edith sagt noch: und nun möge der TE wählen was er tut....

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    • schabbesgoi schrieb:

      Ich kann Dich verstehen, Iba :) Ich glaube aber, dass Du hier unsere Einschätzungngen und Meinungen möchtest und nicht Trost

      Wenn Dir die zuerst im PS geschriebene Frage am 24. wiederholt hättest, mit der Wichtigkeit die sie als Vertragsbestandteil für Dich hat, so wäre es klarer gewesen.
      Und ja, ohne die Zusage, dass die wichtigen Teile in Ordnung sind, würde ich auch nicht wollen. Wobei das nun nicht "wirklich wichtig ist", da das Teil sowieso einen normal guten gebrauchten Zustand zu haben hat, wenn nichts anderes in der Anzeige steht. Ich habe keine Ahnung von Gitarren: Sind die von Dir erwähnten Teile "normalerweise" hin bei gebrauchten?

      Ich würde aber überhaupt keinen Versandhandel bei solchen Geräten per Kleinanzeige machen wollen, also bin ich eh kein Gradmesser.
      Hinfahren, anschauen und zahlen, oder -Finger weg- .So soll das bei Kleinanzeigen sein. Du kannst doch froh sein, dass es so gelaufen ist...Könntest jetzt auch per Nachnahme die hübsch verpackten Reste eines Weihnachtsbaums zu Hause haben und der VK "unbekannt verzogen" sein oder der festen Überzeugung, dass er alles richtig verpackt hätte...;-)
      Ja hast ja recht.
      Aber ich hatte eben noch nie den Fall das jemand einfach "Losmacht" ohne Kommunikation.

      Bei Gitarren ist es oft der Fall das Teile ersetzt werden,leider dann Unprofessionell und damit Wertmindernt oder Teile Fehlen,
      Tremolohebel,Koffer,Briefe etc.
      Der verschleiß ist bei einer 90er Jahre Gitarre ist ganz bestimmt,ganz speziell (Gewollt von Sammlern) und sofort Erkennbar.
      Leider ist es auch so das viele Chinesische Kopien im Umlauf sind dieser Ibanez Modelle.
      Sogenannte "Chibanez".
      Mit diesen Fragen die ich gestellt habe wird jedem "Gitarrenmenschen" sofort klar was meine Interessen sind..normalerweise.
      Und Besitzer einer ORIGINALEN 570JB halte ich für schon für Kompetent..normalerweise.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Man kann es so sehen:

      22.01. Du machst Preisvorschlag von 450 Euro (unabhängig vom Zustand der Gitarre), möchtest aber Nachnahme.
      23.01. VK nimmt den Preisvorschlag an, übermittelt aber seine Bankdaten, wünscht also Vorkasse statt Nachnahme
      24.01. Du übermittelst Adresse, wartest auf Zustimmung Nachnahme
      Die Frist zur Zustimmung ist abgelaufen, nach spätestens einer Woche kann man von einer Ablehnung ausgehen

      BTW: Wie ist das denn bei Kleinanzeigen mit den Preisvorschlägen geregelt? Es gibt auch Online-Marktplätze - zumindest einen - auf denen Preisvorschläge nicht verbindlich sind, auch wenn sie vom VK akzeptiert werden. Es kommt dort erst ein Kauf zustande, wenn der K innerhalb von einer Woche ausdrücklich seinen Kauf erklärt.
      Steht dazu irgendetwas im Regelwerk?

      So...so ist das doch mal schön zusammengefaßt!
      Das ist genau das was passiert ist..zumindest in meinem Kopf/Ansicht/Gefühl.

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    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Ok, also gab es tatsächlich "nichts" zwischen 24.1. und 2.2.
      24. war ein Samstag.... also WE.... der 2.2. der Montag darauf. Ist also keine besonders lange Zeit.... und angenommen hat der VK mit Übermittlung seiner Bankverbindung, der K mit Übermittlung seiner Adresse....

      schabbesgoi schrieb:

      dass es wohl sich um etwas von 3 bis 5 Tagen handeln wird.


      Was mich irritiert: unser TE hat noch Garnichts darüber geschrieben, ob er zwischenzeitlich eine Mail oder sonstwas geschrieben/unternommen hat. Und wenns nur ein Rücktritts(versuch) vom Vertrag gewesen wäre. Also hat er das hingenommen....



      Tante Edith sagt noch: und nun möge der TE wählen was er tut....
      Nein.

      Vom 24.01. zum 02.02. sind es 9 Tage..also der 2. Montag danach.
      Der Montag den du meinst ist der 26.01.
    • Ibaflaw schrieb:

      Das ist genau das was passiert ist..zumindest in meinem Kopf/Ansicht/Gefühl.



      Nützt ja nichts, hier immer das Gleiche zu schreiben... wenn du Miras Post zustimmst, musst du dir aber auch den umgekehrten Fall ansehen: da du dich auch eine Woche lang ausgeschwiegen hast, konnte dein VK auch von der Annahme ausgehen.... sowas geht eben nur beidseitig, auch die "Kündigung" des Vertrages. Einfach stillschweigend, geht nicht. Ihr hattet ja schon beiderseits die notwendigen "Unterlagen" ausgetauscht.



      Ist jetzt mein letztes Post hier.... reicht ja was ich an Argumenten vorbringe, alles weitere wären Wiederholungen
    • monza30 schrieb:

      Ibaflaw schrieb:

      Vom 24.01. zum 02.02. sind es 9 Tage..also der 2. Montag danach.
      Der Montag den du meinst ist der 26.01.

      ja blöd bin ich auch nicht... ich hatte gedacht, soweit könnten alle Forenschreiber hier mitdenken (Schabbes kann das, weiss ich...)
      Tut mir leid aber ich hatte wahrlich nicht die Absicht dich als Blöd zu bezeichnen.
      Ich bin ja dankbar für jede Antwort!
      Ich habe verstanden du meintest das nur ein WE zwischen dem 24.01. und dem 02.02. läge und habe das richtig stellen wollen.
      Da hab ich wohl was falsch verstanden.

      Was meinst du mit "Stillschweigen"?
      Ich habe auf meine Emails garkeine Antwort bekommen,was hätte ich den machen sollen?

      schabbesgoi schrieb:

      Oh...der VK hat durch "Klick" oder sonstwas schon am 23.1. "offiziell" angenommen? Das würde die Situation eventuell wieder anders aussehen lassen.
      Was meinst du mit "durch Klick angenommen"?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ibaflaw ()

    • Kleinanzeigen haben die Möglichkeit ein "gültiges" Angebot abzugeben (Meint ebay Kleinanzeigen)

      Dazu gibt man einen Preis in das entsprechende Feld "Angebot" ein. Es erscheint dann ein Hinweis, dass dieses Angebot verbindend und für 48 Stunden gültig sei....


      Die "Schatten" dieser Funktion sieht man in dem anderen Kauf, dessen Verlauf ibaflaw geschildert hat, den, den er für perfekt ansieht. Das sieht man den "Status".
      Man muss bei KA dieses "verbindliche" Angebotsfeld nicht nutzen. Weshalb ich davon ausging, dass es hier auch nicht der Fall war. Bei den Mails zu diesem Fall war zumindest davon nichts zu lesen