Verkäufer meldet sich 1 Woche nicht, verschickt dann aber doch die Ware
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Von welchem Angebotsfeld ist den hier die Rede?
Ich sehe bloss immer den Button "Nachricht schreiben"
oder gleich den Hörer in die Hand nehmen udn die angegebene Telefon-Nummer anwählen.
Auch habe ich in letzter Zeit den einen oder anderen Kauf über die Kleinanzeigen getätigt.
"Angebotsfeld" = Fehlanzeige!
*irritiert-guck*Ich will meinen Junior-Status wieder -
Ach Du Sch....!
Jetzt habe ich es gesehen.
Und Du hast auf "Angebot angenommen" Deine Versandadresse dann eingegeben!
Autsch!Ich will meinen Junior-Status wieder -
schabbesgoi schrieb:
Nicht über die Verpflichtung an sich, werv. Nur über die Art von Zahlung und Versand, das Handling.
auch Einigkeit der Willenserklärungen bestehen.
Hier war man sich eben über die Übergabe nicht einig.
Ansonsten könnte ich überall einkaufen und auf ein Vertrag bestehen, auch wenn jemand bestimmten Versand
oder Bezahlung nicht anbieten will!___________________________________________________________________________________
Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif] -
Wenn man sich nicht vorher über solche Dinge einigt, dann gelten ganz banal die Regeln zu Leistungs- und Zahlungsort - heißt, Schuldner dackelt zum Gläubiger und gibt Bargeld (oder übermittelt es ihm sonstwie auf eigene Gefahr und eigene Kosten) und holt sich die Sache dort ab.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Droitteur ()
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Hallelujah. Der VK hatte per Klick das Gegengebot "450 Euro" angenommen.
Gilt die Kondition "Nachnahme" nun noch als Kondition für den Kaufvertrag oder bestand der bei der Frage nach Zustand und Nachnahme schon?
Was stand denn in der Anzeige bezüglich der Übergabe?
Gar nichts, Abholung, Versand möglich? -
werv schrieb:
Hier war man sich eben über die Übergabe nicht einig.
Oh doch, man hat sich geinigt. Der VK hat zugestimmt durch Versendung per Nachnahme. Schlüssiges (konkludentes) Handeln....Ohne eine Fristverletzung hätte allein dies imo ausgereicht, um das Angebot an zu nehmen.
Denk mal als Beispiel daran, dass bis zur Gesetzesänderung Mitte letzten Jahres ein Verbraucher "gültig" einen Kauf bei einem gewerblichen Händler widerrufen konnte ohne auch nur einen Mucks zu machen. Einfach durch Annahmeverweigerung oder Rücksendung. Im Gegenzug durfte ein Händler auch "davon ausgehen", dass eine wortlose Rücksendung die Willenserklärung zum Widerruf ist.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()
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@ibaflaw
Zum besseren Verständnis für uns alle, erkläre bitte Mal ob diese Anzeige ganz normal wie üblich aussah,sprich
Du nur wie üblich den Button "Nachricht schreiben" beim ersten Kontakt genutzt hast
oder aber schon eine "Angebotsbutton" für Dich zum anklicken war?
Ich bin echt ständig in den kleinanzeigen am Rumsuchen und dann auch Kaufen, aber das ist mir persönlich noch nicht begegnet!Ich will meinen Junior-Status wieder -
kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotsverfahren
"Mit den neu geschaffenen Möglichkeiten haben wir Lösungen für Ihre größten Probleme mit eBay Kleinanzeigen geschaffen."
Was zu beweisen war!
Du hast ein Angebot eingegeben?
Weil: "Sie können natürlich nach wie vor auf alle Anzeigen die Sie bei uns sehen eine E-Mail schreiben und den Kauf wie gewohnt vereinbaren. Das erwähnte Feld „Angebot“ musst nicht befüllt werden!"
Hast Du es befüllt?Ich will meinen Junior-Status wiederDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Damas ()
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schabbesgoi schrieb:
werv schrieb:
Hier war man sich eben über die Übergabe nicht einig.
Oh doch, man hat sich geinigt. Der VK hat zugestimmt durch Versendung per Nachnahme. Schlüssiges (konkludentes) Handeln....Ohne eine Fristverletzung hätte allein dies imo ausgereicht, um das Angebot an zu nehmen.
Denk mal als Beispiel daran, dass bis zur Gesetzesänderung Mitte letzten Jahres ein Verbraucher "gültig" einen Kauf bei einem gewerblichen Händler widerrufen konnte ohne auch nur einen Mucks zu machen. Einfach durch Annahmeverweigerung oder Rücksendung. Im Gegenzug durfte ein Händler auch "davon ausgehen", dass eine wortlose Rücksendung die Willenserklärung zum Widerruf ist.
Das klang für mich eher so das er keine Nachnahme in betracht zieht.
Weswegen ich ja nochmal Nachfragte in der zweiten Nachricht,
worauf ich ja 9 Tage keine Antwort erhielt.
Ich fragte ihn ja auch eben weil in der Anzeige nix stand zum Versand,
viele wollen ja meist eine Selbstabholung oder Vorkasse.
Also habe ich ihm ein Preisvorschlag gesendet und gefragt ob er per Nachnahme versendet.
Den Preisvorschlag hat er angenommen aber meine Fragen zum Versand per Nachnahme hatte
er meiner Meinung nach abgelehnt durch das senden seiner Bankdaten.
Hier der Original Text aus der Anzeige:
"Verkaufe
Ibanez RG 570 JB
inkl. Koffer
Original Japan aus der ersten Serie Anfang der 90er, also fast schon Vintage
Top Zustand, Edge müsste mal eingestellt werden
VB 480.-€
evtl. auch Tauch gegen anderes Equipment, ruhig mal was vorschlagen"
Der Button sagte Preisvorschlag senden.
Ich sah kein Unterschied ob ich ihm den nun per Nachricht sende oder dieses Feld benutze. -
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Ist Dir ebay
an sich als Verkaufsplattform bekannt.
Weißt Du das da ein Preisvorschlag bindend ist?
K sagt, für den Preis würde ich es Kaufen = Preisvorschlag!
& der Vk sagt o.k = Kaufvertrag
Warum sollte es hier anders sein?Ich will meinen Junior-Status wiederDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()
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Damas schrieb:
Ist Dir ebay
an sich als Verkaufsplattform bekannt.
Weißt Du das da ein Preisvorschlag bindend ist?
K sagt, für den Preis würde ich es Kaufen = Preisvorschlag!
& der Vk sagt o.k = Kaufvertrag
Warum sollte es hier anders sein?
Wenn das wirklich so ist bräuchte ich ja nur eine Anzeige schalten auf Verhandlungsbasis
und jeder der sich darauf meldet macht sich sofort Haftbar sobald die Anfrage einen Preisvorschlag enthält.
Ungeachtet allem was der Käufer sonst noch schreibt oder wissen will und völlig egal wie meine Anzeige gestalltet ist?
Wenn das wirklich so ist,warum gehe ich dann Arbeiten?
Edit:Meine einzigste Verpflichtung als Verkäufer wäre demnach die Annahme von Preisvorschlägen...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ibaflaw ()
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Du hast zu dem Verkaufspreis von 450 EUR ja gesagt
und der Vk schickt Dir noch vor Zahlungseingang die Ware per Nachnahme, die in diesem vereinbarten Preis enthalten ist.
Ich könnte mir vorstellen - als er das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurückbekommen hat - leicht säuerlich war.Ich will meinen Junior-Status wieder -
flaw: Dein Vergleich kränkelt etwas. Der Verkäufer muss die Verträge, wenn er denn alle annimmt, auch alle erfüllen. Und die vielen Käufer, die du als Lemmingen wohl vor Augen hast, müssen ja keinen Preis vorschlagen. Insofern eine ganz unspektakuläre Sache; Verträge kommen schon eine ganze Weile auf diese Weise zustande.
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Ibaflaw schrieb:
Damas schrieb:
Ist Dir ebay
an sich als Verkaufsplattform bekannt.
Weißt Du das da ein Preisvorschlag bindend ist?
K sagt, für den Preis würde ich es Kaufen = Preisvorschlag!
& der Vk sagt o.k = Kaufvertrag
Warum sollte es hier anders sein?
Wenn das wirklich so ist bräuchte ich ja nur eine Anzeige schalten auf Verhandlungsbasis
und jeder der sich darauf meldet macht sich sofort Haftbar sobald die Anfrage einen Preisvorschlag enthält.
Ungeachtet allem was der Käufer sonst noch schreibt oder wissen will und völlig egal wie meine Anzeige gestalltet ist?
Wenn das wirklich so ist,warum gehe ich dann Arbeiten?
Edit:Meine einzigste Verpflichtung als Verkäufer wäre demnach die Annahme von Preisvorschlägen...
Falsch:
1.) kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotsverfahren
Darin steht: "Sie können natürlich nach wie vor auf alle Anzeigen die Sie bei uns sehen eine E-Mail schreiben und den Kauf wie gewohnt vereinbaren. Das erwähnte Feld „Angebot“ musst nicht befüllt werden!"
2.) kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotzurueckziehen
Ein Angebot kann technisch nicht zurückgezogen werden und ist für 48 Stunden verbindlich
Du solltest Dir erst Mal die Regeln zu Gemüte führen, bevor Du diese nutzt.
Du musst einen Preis eingegeben haben, den dieser Vk sofort zugestimmt hat - ohne wenn und aber oder sonstigem unnötigen Hin und Her
Du hättest keinen Preis eingeben müssen, sondern alleine Deine Frage stellen, dann hätte der Vk keinen Preisvorschlag annehmen können.
Und nochmals: Dein Vorschlag von 450 EUR für die Ware beinhaltetet die Kosten Deinen Wunsches des Sonderversands!
Der Vk ist Dir m.M. nach sogar entgegengekommen.Ich will meinen Junior-Status wiederDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()
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Nö, das Angebot "450 Euro" beinhaltete den gesetzl. Erfüllungsort, war ja sonst nix vereinbart.
Das hatte der VK angenommen und das Inserat galt als "verkauft".
Edit: Bezieht sich auf 75Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()
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Schaust Du Dir bitte mal den screenshot in #76 von schabbes an.
Was steht da grün und fett?
Ihr Angebot ist verbindlich und.....
Ich habe es auch gerade ausprobiert und Danke schabbes, dass Du schon den Screenshot reingesetzt hast.
Das ist relativ neu und mir bisher auch so nicht begegnet. Deswegen konnte ich damit auch nichts anfangen.
@ibaflaw
So leid es mir tut, aber wenn das so da stand wie im Screenshot von @schabbes #76
dann hast Du m.M. nach einen rechtsgütigen KV an der Backe!Ich will meinen Junior-Status wiederDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()
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Stand das alles schon bei Dir so da @ibaflaw
oder bist Du möglicherweise in die Umstellung von ebay reingepurzelt... Ich weiß es nicht!
Nur Du kannst letztlich sagen, was Dir das Programm tatsächlich angezeigt hat!
Wenn Du eine Summe über dem grünen Fett-Text drin stehen hattest, dann würde ich persönlich mich für das Ungemach beim Vk entschuldigen und die zusätzlichen 20 EUR "Schaden" tragen.
Meine persönliche Vorstellung von der Welt.
Andere können das gerne anders sehen.Ich will meinen Junior-Status wieder -
Damas schrieb:
Schaust Du Dir bitte mal den screenshot in #76 von schabbes an.
Was steht da grün und fett?
Ihr Angebot ist verbindlich und.....
Ich habe es auch gerade ausprobiert und Danke schabbes, dass Du schon den Screenshot reingesetzt hast.
Das ist relativ neu und mir bisher auch so nicht begegnet. Deswegen konnte ich damit auch nichts anfangen.
@ibaflaw
So leid es mir tut, aber wenn das so da stand wie im Screenshot von @schabbes #76
dann hast Du m.M. nach einen rechtsgütigen KV an der Backe!
Das mein Angebot verbindlich war ist doch gut.
Nur habe ich dieses Angebot an bedingungen geknüpft welche ich ja auch zusammen mit dem Angebot gleichzeitig Formuliert habe.
Anders als in einer Nachricht im Anhang des Preisvorschlags kann ja auch keine Bedingungen stellen.
Sind diese tatsächlich irrelevant? -