Verkäufer meldet sich 1 Woche nicht, verschickt dann aber doch die Ware

    • Ibaflaw schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ich habe heute morgen diesen link gepostet
      precht.wiso.uni-erlangen.de/do…bung/ar1_01_folien_we.pdf
      Da steht drin was eine Willenserklärung ist, wann sie wirksam ist, wann unwirksam und in welchem Fall eine wirksame Willenserklärung angefochten werden kann.
      Wie sieht es denn mit dieser Willenserklärung "Preisvorschlag" bitteschön aus?
      Was war der Sinn?
      Ich verstehe es nicht.
      Zum Preisvorschlag:

      Ich würde mir 450 Euro für die Gitarre vorstellen können wenn die von mir erfragten dinge Inordnung/vorhanden sind.
      Diese Fragen habe ich zusammen mit dem Preisvorschlag gesendet.Wurden aber nicht beantwortet.

      Zu weiteren Verhandlungen/Fragen kam es nicht da der VK die ware einfach versendet hat.


      Du hattest jetzt 7 Tage Zeit, dass dem Vk so zu erklären (seit seiner letzten mail mit Fristsetzung)
      Hast Du das?
      Was ist mit den Kosten, die dem Vk entstanden sind?
      Soll er diese tragen?
      Was ist, wenn die eine ausstehende Frage nach dem Tremelo (PostScriptum-Frage) auch noch top ist...Es sind nicht mehr 450 sondern 470 EUR!
      oder auch nicht top ist.... Du hattest es nicht als Bedingung an Dein Angebot über 450 EUR sondern als PS-Frage angehängt.

      Du musst wissen, wie Du vorgehst oder vielleicht entschließt Du Dich auch es auszusitzen.
      Deine Entscheidungen und die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen kann Dir hier keine abnehmen.

      Viel Erfolg noch :)
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • b)
      Erklärungsbewusstsein
      (= Erklärungswille):
      Der Handelnde muss grundsätzlich das Bewusstsein haben, eine irgendwie
      rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Handelt er zwar bewusst, weiß aber nicht,
      dass das eine rechtsgeschäftliche Bedeutung hat, fehlt Erklärungswille. Rechtsfolge:
      WE wirksam, sofern der Erklärende pot
      entiellen Erklärungswille hat, d.h. bei
      gehöriger Sorgfalt Rechtserheblichkeit
      hätte erkennen können (Anfechtung bleibt
      aber möglich).Konnte er dies nicht erkennen: keine wirksame WE
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Der Handelnde muss grundsätzlich das Bewusstsein haben, eine irgendwie
      rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Handelt er zwar bewusst, weiß aber nicht,
      dass das eine rechtsgeschäftliche Bedeutung hat, fehlt Erklärungswille.

      Ich habe im Laufe des Nachmittags mind. bei 50 Anzeigen "Mitteilung schreiben" angeklickt. Und nicht bei einer einzigen eine solche rechtsverbindliche Preisvorschlagsklausel gefunden.
      Und in den Jahren, in denen ich mich da rumtreibe, auch noch nie. (Einen Account im eBay-Sinne hat man da ja nicht.)
      Ich bin ziemlich platt, dass eBay jetzt auch dort beginnt, sich in die Vertragsverhandlungen/-gestaltungen einzumischen, noch dazu unangekündigt.
      M.E. (ich bin kein Jurist) ist das so etwas wie eine überraschende Klausel. - Ich halte es für möglich, dass mir so etwas auch hätte passieren können. Ich rechne auf "Kleinanzeigen" im Vorfeld einer allerersten Kontaktaufnahme mit einem Anbieter einfach nicht.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • Ibaflaw schrieb:

      Wenn ja,würdest du auch per Nachname versenden?

      Ibaflaw schrieb:

      Ich würde das gerne per Nachnahme machen wenn möglich.?

      Ibaflaw schrieb:

      Damas schrieb:

      Der VK ist auf Grund seiner erkältungsbedingten Versand-Verzögerung im guten Glauben davon ausgegangen, dass Du schon Deinen Teil des abgeschlossenen KV erfüllt hast mit der Überweisung.
      Ich habe doch in der Ersten Nachricht deutlich gemacht das es keine Überweisung geben wird sondern wenn dann nur per Nachnahme.



      Iba, womit hast Du Klargemacht, dass Du das als Teil des Vertrages unbedingt forderst? ...Hey, das erste ist nichts als eine freundliche Frage und das zweite? Mit "Wenn Möglich" und dahinter noch ein Fragezeichen.

      Ne Du, davon überzeugst Du mich hier nicht. Das zurecht drehen klappt nicht. Wobei...es ist und bleibt Deine Entscheidung versuchen zu wollen, das einem Richter zu erklären.

      Ich nehme Dir voll ab, dass Du überhaupt nichts bewusst hast, dass Du längst einen Vertrag geschlossen hast.
      Leider...sehe ich auch, dass es Dir sogar gezeigt wurde auf den Masken. Wenn Du da nicht "gezuckt" hast, dann ist es juristisch "Deine Schuld". Da gehen Gerichte davon aus, dass erwachsene Menschen ein wenig was zu verstehen haben, wenn sie sich ins Online-Geschäft begeben. Oder sie zahlen Lehrgeld..Du bekommst ja keine "Strafe" aufgebrummt. Ich habe auch schon Lehrgeld gezahlt, ohne mir einer besonderen "Schuld" bewusst zu sein.

      Wo es aber auch von Dir "unschön" wird...Dass Du am 5.2. scheinbar immer noch nichts getan hast, um Ärger zu vermeiden. Am 9.2. auch nicht...
      "Kopf in den Sand"...ist fast immer Mist, Aussitzen funktioniert manchmal, aber nicht immer und sicher.

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    • Sprichst Du gerade einem mündigen Bürger das grundsätzliche Bewußtsein eine rechtserhebliche Erklärung abgeben zu können ab oder was versucht Du jetzt da zu konstruieren?

      Fehlt der Handlungswille (z. B. Schreiben unter Zwang), liegt eine W. überhaupt nicht vor. Ist kein Erklärungsbewusstsein vorhanden (z. B. Handaufheben während der Versteigerung in der Absicht, einem Freund zuzuwinken), so muss sich der Erklärende sein Verhalten dennoch als W. anrechnen lassen, kann diese aber wegen Irrtums anfechten.

      aus rechtslexikon.net/d/willenserklaerung/willenserklaerung.htm
      W. = Wille

      Das Parade-Bsp mit dem Hand heben während einer Auktion um einem Freund zuzuwinken wird dann hier weiter erklärt:
      wirtschaft.fh-duesseldorf.de/f…er/WS2010_2011/00.625.pdf

      Das Winken ist wohlgemerkt eine spontane Aktion, die aber einem Vielbesucher von Auktionen wohl nicht als Irrtum abgenommen werden dürfte. Einem Gast, der sonst nicht auf Auktionen rumhüpft, schon.

      Das ist mir jetzt alles langsam zu weit von der Praxis entfernt.
      Einen schönen Abend noch :)
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Aber spätestens wenn daraufhin das Angebot als angenommen gekennzeichnet ist (grün) und orange "verkauft" auf dem Inserat prangt, dann sollte ich den VK doch über meinen Irrtum aufklären.
      Er kann das nicht wissen.
      Edit: zu 124
      Sollte ich. Aber bin ich verpflichtet?

      Wenn aufgrund dieser überraschenden Änderung der Software (denn eine solche muss es irgendwann gegeben haben) gar kein Vertrag zustande gekommen ist?

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    • karakorum666 schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Der Handelnde muss grundsätzlich das Bewusstsein haben, eine irgendwie
      rechtserhebliche Erklärung abzugeben. Handelt er zwar bewusst, weiß aber nicht,
      dass das eine rechtsgeschäftliche Bedeutung hat, fehlt Erklärungswille.

      Ich habe im Laufe des Nachmittags mind. bei 50 Anzeigen "Mitteilung schreiben" angeklickt. Und nicht bei einer einzigen eine solche rechtsverbindliche Preisvorschlagsklausel gefunden.
      Und in den Jahren, in denen ich mich da rumtreibe, auch noch nie. (Einen Account im eBay-Sinne hat man da ja nicht.)
      Ich bin ziemlich platt, dass eBay jetzt auch dort beginnt, sich in die Vertragsverhandlungen/-gestaltungen einzumischen, noch dazu unangekündigt.
      M.E. (ich bin kein Jurist) ist das so etwas wie eine überraschende Klausel. - Ich halte es für möglich, dass mir so etwas auch hätte passieren können. Ich rechne auf "Kleinanzeigen" im Vorfeld einer allerersten Kontaktaufnahme mit einem Anbieter einfach nicht.



      Ja, das ist neu!
      Ich hatte es auch noch nicht gesehen.
      Aber... nach Aussage des TE kauft er häufiger bei ebay kleinanzeigen.

      Jemand der da häufiger unterwegs ist, wird stutzig durch das neue Bild und liest, bevor er weiter macht. Das sollte von einem geschäftstüchtigen = mündigen Bürger zu erwarten sein.
      Und jemand der da selten einkauft, liest hoffentlich sowieso erst Mal.

      Und ja, ich finde das ganze auch unmöglich seitens ebay ohne Hinweis etc.
      (also ich habe keine e-mail) !
      Aber der Ehrlichkeit geschuldet:
      Ich willige ein durch eBay Kleinanzeigen per E-Mail kontaktiert werden zu dürfen (z.B. Newsletter oder Umfragen).
      Hier ist bei mir kein Häkchen gesetzt. Daher wohl keine Info!

      *grummel*
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    • Ich habe auf Anhieb (hoher Preis & Top-Anzeige ) eine Gitarre gefunden, die bei Anklicken von "Nachrichten schreiben" den Screenshot anzeigt.

      Sobald man dann einen Betrag eingibt (auch 0, wie ich es gemacht habe) erscheint der dicke & grüne Text mit

      Ihr Angebot ist verbindlich und gültig für 48 Stunden

      und zwar vor dem Abschicken.

      Ups, also ich noch nie gesehen und in die Hilfsseiten und in die Hilfesuche "Angebot" eingebe und dann erscheint das so:
      kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/search?search-query=Angebot
      Bilder
      • Screenshot.jpg

        35,16 kB, 515×709, 88 mal angesehen
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    • Und je mehr ich damit rumspiele, desto mehr bin ich der Meinung, dass es dieses Fenster schon seit Monaten, wenn nicht sogar schon mehr als einem Jahr gibt.
      Ich habe dieses Feld mit der Preiseingabe immer "bewußt übersehen", weil ich erst mal ein paar Dinge vorab klären wollte und der Preis vom Vk schon "XXX VB" vorgegeben war und sich dann durch den e-mail-Verkehr sowieso u.U. alles abklären lässt - auch der tatsächliche Preis.
      .
      Ehrlich, ich wußte garnicht, für was dass "Kästchen" gut sein sollte und habe es daher nicht genutzt
      und den grünen Fetttext konnte ich ja nicht sehen, da ich ja nie was eingegeben habe.
      .
      Es ist übrigens bei allen privaten Anzeigen (ausgenommen sowas wie Tickets) installiert.
      .
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ich hab bisher nur Kleinigkeiten darüber gekauft.

      Aber ich hab jetzt wieder drei Angebote angeklickt - alle in den Tausendern. Fahrzeuge.
      Kein Feld für Preisvorschlag.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Also die abänderung das Preisvorschläge jetzt bindet sind gibt es wohl seit ca 3 Monaten.

      Quelle:mobiflip.de/ebay-kleinanzeigen…ndliche-preisvorschlaege/


      Aber:

      dejure.org/gesetze/BGB/150.html

      "Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag."
      Das gilt für beide Seiten!
      Er hat zwar Angenommen allerdings unter veränderten bedingen des Angebots.(Meine Erweiterung durch Nachnahme)

      Meine Erweiterung war die Nachnahme.
      Seine ablehnung der Nachnahme erfolgte als er mir seine Bankdaten schickte.

      Somit ist das erste Angebot hinfällig,auch die Verbindlichkeit erlischt.

      Ich habe in meiner dritten Nachricht kein neues Angebot gestellt,somit gibt es kein Preisvorschlag.
    • @karakorum666
      geh auf irgendeine private Anzeige (nicht Tickets, Autos, Jobs, siehe hier kleinanzeigen.ebay.de/hilfe/antwort/angebotsverfahren etc.) z.B. in Möbeln oder Porzellan....,
      Geh auf Nachricht schreiben; es öffnet sich ein Fenster.
      In dem Fenster kannst Du das Kästchen mit Eingabe für einen Betrag sehen.
      Erst wenn Du einen Betrag eingegeben hast, dann kommt der Hinweis.

      Wie schon geschrieben, dass habe ich immer gepflegt übersehen, weil da in der Regel der Preis & VB stand und dass mache ich dann mit dem Vk direkt aus, wenn alle Fragen geklärt sind.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Ibaflaw schrieb:

      Also die abänderung das Preisvorschläge jetzt bindet sind gibt es wohl seit ca 3 Monaten.

      Quelle:mobiflip.de/ebay-kleinanzeigen…ndliche-preisvorschlaege/


      Aber:

      dejure.org/gesetze/BGB/150.html

      "Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag."
      Das gilt für beide Seiten!
      Er hat zwar Angenommen allerdings unter veränderten bedingen des Angebots.(Meine Erweiterung durch Nachnahme)

      Meine Erweiterung war die Nachnahme.
      Seine ablehnung der Nachnahme erfolgte als er mir seine Bankdaten schickte.

      Somit ist das erste Angebot hinfällig,auch die Verbindlichkeit erlischt.

      Ich habe in meiner dritten Nachricht kein neues Angebot gestellt,somit gibt es kein Preisvorschlag.




      Ja, die Ablehnung war deutlichst zu lesen - in weißer Schrift auf weißem Untergrund
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • O.k. diese Preisvorschläge gibt es jetzt seit 3 Monaten.

      Eine Abänderung des Preisvorschlag gab es nicht, da es die Möglichkeit des Preisvorschlag über das System nicht gab!

      Bin gespannt, wann ebay eine Eingabekästchen für bindende Abholzeiten installieren wird.
      Das gibt es ja noch nicht.
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