Kann ich noch im ersten Geschäftsjahr schnell noch die Kleinunternehmerregelung ablegen?

    • Wollt ihr mich nicht verstehen oder wo ist das Problem??

      Ich habe doch schon 10x geschrieben das ich als Kleinunternehmer keine MWST. Ausweisen tu.

      Dann steht in der Überschrift doch ganz klar das ich überlege vom Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung zu wechseln, deshalb die ganzen bsp Rechnungen mit der MWST hin und her und nicht weil ich keine ahnung davon habe.

      Rechnung war 150€ verkaufspreis inkl MwSt. Minus 19€ sind 9,50€ (weil 19% von 150 = 28,5 sind und das Minuns 19 ergibt 9,5) Ich glaub ihr solltet mal an eurer Prozentrechnung zweifeln und nicht an meiner.

      Ich glaube als ihr liest kein meter was im text steht und babbelt nur den mist des vorredners nach.
    • dein Problem ist nicht nur, daß du keine Prozentrechnung kannst, sondern, daß du trotz mehrfachem Hinweis nicht einsiehst, daß du es nicht kannst

      und ich könnte mir vorstellen, daß auch der Steuerberater keine Lust hat, solch grundsätzliche Dinge mit dir durchzukauen

      ein letzter Versuch:
      bei 150,- incl, Mwst. ist die Rechnung:
      150 : 1,19 - 150= -23,95 abzuführende Mwst
    • Dirk, nun beruhig Dich mal wieder und versuche Du bitte zu verstehen, was hier geschrieben wurde.
      Dein Gewinn ist mit Kleinunternehmerregelung höher als ohne.
      Sofern Du keine weiteren Ausgaben hast als die für die Ware und diese auch direkt wieder verkaufst, lohnt sich kein Wechsel zur Regelbesteuerung.
      Solltest Du Dir einen größeren Warenbestand zulegen wollen, wäre vorher auch zu überlegen, ob das für den Warentyp sinnvoll ist, weil manche Sachen schon nach kurzer Zeit nicht mehr aktuell sind.
      Aber vermutlich wirst Du noch bis zum Jahreswechsel Zeit haben, darüber nachzudenken, denn vorher wird das wahrscheinlich nicht gehen.
    • OK, Ich sehe es ja ein das ich einen kleinen Fehler in der Rechnung habe, denn wenn man die MwSt von 150€ ausnimmt kommt der betrag raus 23,95€ wenn man Sie drauf addiert sind es 28,50€. Jeder macht fehler.

      Aber dieses ganze drum herum gerede von manchen tut nichts zur sache und hilft einem auch nicht wenn man von 10 Leuten das gleiche hört und Sie auf dem selben fehler drauf herrum hacken.

      Ich danke allen die etwas sinnvolles und nützliches zu dem thema gesagt haben. Ich habe jetzt einen Termin bei einem Steuerberater und fertig ist das Thema.
    • Hier sind 10 Leute die mehr Ahnung haben wie du, 10 Leute die genau DEINEN gravierenden Denkfehler erkennen, 10 Leute die versuchen dir es zu erklären - aber du hast nichts anderes zu tun als die 10 Leute welche dir helfen wollen zu beleidigen! Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten - entweder gibt der Steuerberater genau so auf wie wir, oder du meldest dich demnächst mit einer Entschuldigung.....
    • Grachtenhamster schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Dann jedoch muss man wissen, dass eine Erstattung aus Umsatzsteuer im nächsten Jahr als betriebliche Einnahme zählt, sich also auf den Gewinn auswirkt...

      Wie kommst du denn darauf?


      Hab ich mich wieder falsch ausgedrückt? Wenn Du mehr Vorsteuerabzug hast als du an Umsatzsteuer abführen musst, so bekommst Du vom FA eine Erstattung. Diese Erstattung wirkt sich dann als betriebliche Einnahme und damit gewinnsteigernd aus.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Hier sind 10 Leute die mehr Ahnung haben wie du, 10 Leute die genau DEINEN gravierenden Denkfehler erkennen, 10 Leute die versuchen dir es zu erklären - aber du hast nichts anderes zu tun als die 10 Leute welche dir helfen wollen zu beleidigen! Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten - entweder gibt der Steuerberater genau so auf wie wir, oder du meldest dich demnächst mit einer Entschuldigung.....
      Freut mich für dich das du dich daran jetzt Aufgeilen kannst, und die 9 anderen können sich mit dir drauf aufgeilen, vielleicht gründet ihr dann auch eine Selbsthilfegruppe für Wir geilen uns in Forums auf wenn wir recht haben und es anderen reindrücken!! oder so ähnlich.

      Deine Meinung interessiert mich gleich Null!! Auch was du mir versuchst zu erklären interessiert mich kein Meter auf so eine Arogante Hilfe wie von dir sch,....

      Geld regiert die Welt mein freund, wenn der Preis stimmt was du auf den Tisch legst dann ....... dir der Steuerberater auch einen.

      Und bei DIR werde ich mich sicher nicht Entschuldigen!!! Nicht mal für Geld !!!
    • Grachtenhamster schrieb:

      Nein, Umsatzsteuerkonten haben genau wie Ertragssteuerkonten buchhaltungstechnisch einen eigenen Bereich, sie haben keinen Einfluss auf den Ertrag. Du kannst ja auch nicht abgeführte Umsatzsteuer als Kosten buchen....


      Ich bin/war bei Gewinnermittlung bei E/ÜR... Da werden die Erstattungen angegeben (Zeile 15 im Formular (abgeführte auch, unter den Ausgaben)
    • schumiline schrieb:

      Also entweder Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung du musst dich da schon entscheiden. Hierzu sprichst du direkt mit dem Finanzamt welche Besteuerung du für das Geschäftsjahr möchtest damit sie dies auch in ihren Unterlagen haben. Es kommt dann darauf an wie hoch dein Jahresumsatz ist/sein wird. Bei der Regelbesteuerung gibst du bis zum einem gewissen Umsatz vierteljährlich (in deinem Fall vermutlich) oder monatlich die Vorsteuer ab, die du dann auch anschließend an das Finanzamt abführst.

      Allerdings wenn du für dieses Jahr bereits Rechnungen geschrieben hast die eine Mehrwertsteuer ausweisen, dann will das Finanzamt die auch abgeführt haben, spätestens bei einer Steuerprüfung würde dies auffallen, dass die Rechnungen nicht nach der Kleinunternehmerregelung erstellt wurden. Ich würde dir raten dich kurz mit deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen, auf welche Dinge du da achten musst und was möglich ist.

      Regelbesteuerung hast du sofort!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • aurum schrieb:

      Grachtenhamster:
      auch mit normaler Mehrwertsteuerabrechnung kann man EÜR machen (lassen), da die Umsatzgrenze dafür 500.000 ist (was ich ganz schön viel finde)
      akademie.de/wissen/buchfuehrungs-pflichten-ueberblick

      Okay, wusste ich nicht, sorry...

      aurum schrieb:

      Dirks Steuerberater wird ihm das sicher besser erklären als das hier gemacht werden kann

      Logisch, bei der Menge Geld welche Dirk auf den Tisch legen wird.... 8)
    • Grachtenhamster schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      ....um dann die Ust ans FA für das Jahr nachzuzahlen und dann meine für Einkäufe bezahlte MwSt geltend zu machen.

      Wenn du mehr Vorsteuer auf der Einkausseite geltend machen könntest als du auf der Verkaufsseite abführen müsstest, dann hast du schlicht und einfach Verlust gemacht, egal als ob Klein- oder Vollunternehmer!

      So siehts aus!
      Und ein "Wechsel" bringt auch nüscht.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Kerstin66 schrieb:

      Öhm, ich bin ja weder Mathematiker noch Steuerrechtler, aber ich bin doch der Meinung, daß Du dann, wenn Du regelmäßig die Umsatzsteuer wieder bekommen würdest, Du nichts anderes als Verluste machst.

      Einkauf für 1000 EUR zzgl. 190 EUR UST
      - diese gezahlte Steuer mindert Deine UST-Last

      Verkauf für 2000 EUR zzgl. 380 EUR UST
      - diese 380 EUR gehören dem Finanzamt, die müßtest Du abführen

      aber: es wird gegen gerechnet, also die eingenomme Steuer gegen die gezahlte, in diesem Fall also 190 EUR. Die übrigen 190 EUR gehören aber nicht Dir! Sie stehen dem Finanzamt zu, denn die vereinnahmten Steuern aus Verkäufen gehören nicht Dir, sie gehören dem Finanzamt und an dieses mußt Du sie abführen. Das einzige, was Du machen kannst, ist eben die selbst auf Einkäufe gezahlten Steuern gegenrechnen und die zu zahlende Last vermindern.

      Wäre das ganze umgekehrt, Einkauf/Verkauf vertauscht, würdest Du zwar die Steuer erstattet bekommen (wenn das so nicht gehandhabt wird, bitte berichtigen, damit mußte ich mich noch nie befassen), aber eben massive Verluste machen und das kann auf Dauer wohl kaum gesund sein.

      Nein das hast du richtig erklärt!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • nur bei EÜR wäre mehr Vorsteuer als Mwst. automatisch Verlust
      bei Bilanzierung nicht unbedingt, wenn eine entsprechende erhöhung des Warenlagers bleibt, was Dirk ja schon angesprochen hat

      wollte eigentlich nichts mehr dazuschreiben, weil Dirk eh zum Berater geht, aber solche Aussagen mag ich nicht unwidersprochen stehnlassen