Kann ich noch im ersten Geschäftsjahr schnell noch die Kleinunternehmerregelung ablegen?

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Grachtenhamster schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      ....um dann die Ust ans FA für das Jahr nachzuzahlen und dann meine für Einkäufe bezahlte MwSt geltend zu machen.

      Wenn du mehr Vorsteuer auf der Einkausseite geltend machen könntest als du auf der Verkaufsseite abführen müsstest, dann hast du schlicht und einfach Verlust gemacht, egal als ob Klein- oder Vollunternehmer!

      So siehts aus!
      Und ein "Wechsel" bringt auch nüscht.


      Sicher ist das dann "Verlust". Aber der kann sich für die ersten zwei Jahre durchaus lohnen. Das muss man genau durchrechnen (oder lassen) . Länger "geht" das auch nicht, sonst stellt Dir das FA Dein "Geschäft" als Liebhaberei ein ;)

      Ich habe es selbst durch. Wobei ich persönlich wenig zu wählen hatte. Meine Kunden waren Unternehmen und die wollten unbedingt einen Ausweis der Umsatzsteuer. Ohne Ausweis auf der Rechnung - kein Geschäft.
      "Gelohnt" hat es sich trotzdem. Besonders im ersten Jahr können relativ hohe Investitionen anfallen, denen (noch) keine entsprechenden Einnahmen entgegen stehen. Rechner, Möbel, Software...Die Sachen selbst werden zwar brav über Jahre abgeschrieben, die Vorsteuer jedoch, die kann man natürlich sofort für das Jahr der Zahlung geltend machen.
      Beim "einbunkern" von Ware sehe ich diesen Vorteil so nicht. Beim späteren Verkauf fällt dann ja die abzuführende Ust trotzdem an, und der steht dann keine abzusetzende Vorsteuer mehr gegenüber. Also letztendlich "nur" ein gewisser Zinsvorteil.

      Wenn man wirklich "planen"könnte/kann, dann macht man seine Verluste bei EÜR in Jahren, wo man selber ein relativ hohes Einkommen aus dem Hauptberuf hat, und die Gewinne dann, wenn man eh einen niedrigen Einkommenssteuersatz hat.

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