Kann ich noch im ersten Geschäftsjahr schnell noch die Kleinunternehmerregelung ablegen?

    • Kann ich noch im ersten Geschäftsjahr schnell noch die Kleinunternehmerregelung ablegen?

      Hallo,

      Ich kenne mich mit dem Finanzamt sachen noch nicht wirklich aus, aber ich habe mich jetzt mal hingesetzt und mir das ganze mal durch gerechnet,
      dabei habe ich erst mal gemerkt wie schnell sich doch der Kleinunternehmer nicht rechnet und ich so ziemlich viel geld in meinen Augen dieses Jahr verlieren würde.

      Würde es möglich sein bis ende Mai diese Regelung zu ändern und dann nachträglich meine Kosten absetzten? ist das möglich und rechtlich ok??

      Kenne mich damit nicht zu 100% aus und ich war der Meinung das ich mit der Kleinunternehmerregelung am Anfang eventuell besser dran bin, nun habe ich mal alles zusammen gerechnet was ich so an MwSt und EUST bezahlt habe für Einfuhr aus dem Ausland und Einkäuf bei Deutschen Großhändlern und musste feststellen das es mehr wie 15% meinen Umsatzes entspricht was ich da zurück lassen würde.

      Und wenn das nicht mehr klappen sollte für dieses Jahr, wie oder wo muss ich das um melden? geht das auch online??

      Danke im Vorraus. :thumbsup:
    • Kann mich mal bitte jemand kurz "Richtig" Aufklären, habe im Netz viele verschiedene Aussagen dazu jetzt gelesen und weis nicht was ich glauben soll.

      1. Wenn ich jetzt in diesem Jahr noch vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechseln würde, dann müsste ich im Prinzip auch für das Ganze Jahr die Ust nachträglich ans FA bezahlen ist ja logisch denke ich mal um dann wieder meine Sachen Absetzen zu können.

      Also wenn ich jetzt sagen wir mal 10.000€ Umsatz gemacht hätte müsste ich im prinzip 1.900€ ans FA direkt überweisen oder?

      Machne sagen man muss es überweisen und bekommt es dann nach ner Zeit wieder, aber manche sagen auch das wird nur gegen gerechnet und der Restbetrag wird nur überwiesen ?( was ist jetzt richtig, irgendwie will das nicht in mein Hirn :huh:

      2. Sagen wir mal das der Monatsumsatz bei 10.000€ liegt muss ich dann jeden Monat davon gleich 1.900€ ans FA überweisen oder kann ich meine eigenen anfallende MwSt. etc damit in diesem Monat gleich verrechnen und das was dann übrig bleibt bekommt dann das Finanzamt.
    • Also entweder Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung du musst dich da schon entscheiden. Hierzu sprichst du direkt mit dem Finanzamt welche Besteuerung du für das Geschäftsjahr möchtest damit sie dies auch in ihren Unterlagen haben. Es kommt dann darauf an wie hoch dein Jahresumsatz ist/sein wird. Bei der Regelbesteuerung gibst du bis zum einem gewissen Umsatz vierteljährlich (in deinem Fall vermutlich) oder monatlich die Vorsteuer ab, die du dann auch anschließend an das Finanzamt abführst.

      Allerdings wenn du für dieses Jahr bereits Rechnungen geschrieben hast die eine Mehrwertsteuer ausweisen, dann will das Finanzamt die auch abgeführt haben, spätestens bei einer Steuerprüfung würde dies auffallen, dass die Rechnungen nicht nach der Kleinunternehmerregelung erstellt wurden. Ich würde dir raten dich kurz mit deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen, auf welche Dinge du da achten musst und was möglich ist.
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    • Dirk26 schrieb:

      ....nun habe ich mal alles zusammen gerechnet was ich so an MwSt und EUST bezahlt habe für Einfuhr aus dem Ausland und Einkäuf bei Deutschen Großhändlern und musste feststellen das es mehr wie 15% meinen Umsatzes entspricht was ich da zurück lassen würde.

      Und was ist mit der in deine Verkaufspreise einkalkulierten MwSt die du als Kleinunternehmer NICHT abführen musst?
      Kann es sein, dass du hier einen Denkfehler machst...??
      Wenn ein gewerblicher Händler einen Artikel für z.B. € 10,00 netto + 19 % MwST = € 11,90 verkauft, dann kann ein Kleinunternehmer diesen Artikel für €11,90 brutto verkaufen. Der "Grossunternehmer" muss die € 1,90 als Umsatzsteuer abführen, der Kleinunternehmer darf sie behalten. Im Gegensatz dazu stehen die Einstandskosten, nehmen wir mal an die liegen bei € 5,00 netto + MwSt = 5,95.
      Gewinnspanne Vollunternehmer = € 5,00 pro Artikel, die vom Kunden erhaltene MwSt in Höhe von € 1,90 muss abzüglich der an den Lieferanten bezahlten Vorsteuer in Höhe von € 0,95 an das Finanzamt abgeführt werden.
      Bei einem Kleinunternehmer sieht die Rechnung etwas anders aus, Verkauf € 11,90 minus Einkauf € 5,95 = € 5,95 Gewinnspanne, es muss weder MwSt abgeführt werden noch kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei identischer Kalkulation ist der Kleinunternehmer immer im Vorteil, da die Umsatzsteuer auf seinen Gewinn ja nicht anfällt.
    • Mein erster Rate wäre, wenn Du fragen diesbezüglich hast rufe beim FA an. Die sind meist freundlicher als man glaubt. Erst wenn man etwas falsch macht kann es ungemütlich werden, besonders wenn man sich mit der Materie nicht auskennt.
      Mach die Schlau mit dem Thema USt. Ja natürlich kannst du deinen Vorsteuerabzug mit der Umsatzsteuer verrechnen. Du mußt es sogar. Die USt gehört Dir nie selbst, dem sollte man sich immer bewußt sein. Wenn du schnell hier den Überblick verlieren solltest, mache direkt eine monatl. UST-Voranmeldung. Manch einer vergisst am Ende des Jahres das es nicht sein Geld ist.

      Was ich mir nicht vorstellen kann das man bei Rechnungen die ohne MwSt. ausgewiesen wurden eine USt nachzahlen muß. Das wird eher verboten sein. Hierzu beim FA nachfragen, oder mindestens bei einem Steuerberater. Du wirst wahrscheinlich einen Geschäftsabschluß tätigen müssen, um hier zu trennen( nur einen Vermutung. Nachfragen)

      Wichtigster Rat. Nachfragen bei Leuten die sich damit auskennen.
    • Ich glaube ich habe mich falsch Ausgedrückt oder ihr habt es falsch verstanden.

      Ich habe damals die Kleinunternehmerregelung angenommen da es für mich als Anfänger Einfacher Klang ohne Vorsteueranmeldung und was sonst anfällt, so jetzt sind knapp 10 Monate rum und ich habe gemerkt das ich besser dran bin wenn ich die Kleinunternehmer.... nicht angewendet hätte.

      Ich habe natürlich als Kleinunternehmer keine MwSt auf meinen Rechnungen ausgewiesen.

      Aber wenn ich jetzt zur Regelbesteuerung wechseln würde, dann müsste ich ja sagen wir hab in den 10. Monaten 1000€ Umsatz 190€ rückwirkend begleichen, wäre logisch denke ich mal.

      Die Sache ist das ich für Waren mehr geld ausgegeben habe als am Anfang gedacht und würde so jetzt durch die Kleinunternehmerregelung viel Geld verlieren, da ich ja als Kleinunternehmer nicht absetzten darf.

      Deshalb wollte ich wissen ob so ein wechsel möglich ist um dann die Ust ans FA für das Jahr nachzuzahlen und dann meine für Einkäufe bezahlte MwSt geltend zu machen.

      hoffe ist jetzt verständlicher :]
    • Dirk26 schrieb:

      Die Sache ist das ich für Waren mehr geld ausgegeben habe als am Anfang gedacht und würde so jetzt durch die Kleinunternehmerregelung viel Geld verlieren, da ich ja als Kleinunternehmer nicht absetzten darf.

      Und warum solltest Du das nicht dürfen? ?(

      Natürlich darfst Du betriebsbedingte Ausgaben, wozu auch die Warenbeschaffung gehört, von Deinen Einnahmen abziehen und damit Deine Steuerlast mindern.

      Am Ende des Jahres machst Du eine Einnahmenüberschußrechnung. Heißt, alle Einnahmen und Ausgaben (Büromaterial, z. B. Papier, Druckertinte, Versandkosten, Wareneinkäufe) werden gegeneinander gerechnet, also immer schön alle Quittungen aufbewahren. Das, was am Ende positiv unterm Strich rauskommt, ist Dein Gewinn vor Steuer, d. h., dieser Betrag wird Deinem Einkommen zugeschlagen und mit Deinem persönlichen Steuersatz belastet.

      Kommt unterm Strich ein negativer Betrag heraus, hast Du Verlust gemacht, der Dein Einkommen insgesamt senkt. Aber: Das ist etwas, das sich das Finanzamt nicht endlos anschaut. Die erwarten schon, irgendwann dort Gewinn zu sehen, wenn nicht, wird das ganze als Hobby/Liebhaberei eingestuft und genau das ist der Zeitpunkt, an dem Du dann tatsächlich nichts mehr abesetzen kannst.

      Mit mit Vor-/Umsatzsteuer hat das alles wenig zu tun.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kerstin66 ()

    • Ich sage es mal so, ein Teil meiner Ware kommt direkt aus Fernost und ein Teil kommt halt aus der EU.

      Für Nicht EU bezahle ich ja im Prinzip keine MwSt. sondern nur Versand und Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer, wenn ich hier in DE oder in der EU Waren kaufe bezahle ich ja die MwSt. also entsteht mir ja der nachteil das ich die Steuer nicht zurück bekomme bei einem Einkauf von 1000€ zb sind das ja 190€ und das ist Nicht grad wenig.

      Ich kann ja als Kleinunternehmer nur meine Kosten bei der EÜR gegenrechnen aber zurück bekomme ich das Geld ja nicht also ist das ein Verlust bei jedem Einkauf egal ob In- oder Ausland.

      zur Frage: Wenn du mehr Vorsteuer auf der Einkausseite geltend machen könntest als
      du auf der Verkaufsseite abführen müsstest, dann hast du schlicht und
      einfach Verlust gemacht, egal als ob Klein- oder Vollunternehmer!

      Wieso sollte das den ein Verlust sein? Die Ware wird mir ja nicht weggenommen und so kann ich mein Sortiment erweitern und mehr Einkaufen.
      Ich kaufe lieber jetzt immer mehr dazu als später dann nach Ware zu suchen oder sonstiges.

      Für mich ist momentan der Gewinn nicht so wichtig, mir ist lieber das es richtig rund läuft und ich keine Kredite oder Förderungen brauche. Mit Papas geld egal ob Staat o. "Investoren" kann jeder ein Unternehmen aufbauen :lach:
    • Öhm, ich bin ja weder Mathematiker noch Steuerrechtler, aber ich bin doch der Meinung, daß Du dann, wenn Du regelmäßig die Umsatzsteuer wieder bekommen würdest, Du nichts anderes als Verluste machst.

      Einkauf für 1000 EUR zzgl. 190 EUR UST
      - diese gezahlte Steuer mindert Deine UST-Last

      Verkauf für 2000 EUR zzgl. 380 EUR UST
      - diese 380 EUR gehören dem Finanzamt, die müßtest Du abführen

      aber: es wird gegen gerechnet, also die eingenomme Steuer gegen die gezahlte, in diesem Fall also 190 EUR. Die übrigen 190 EUR gehören aber nicht Dir! Sie stehen dem Finanzamt zu, denn die vereinnahmten Steuern aus Verkäufen gehören nicht Dir, sie gehören dem Finanzamt und an dieses mußt Du sie abführen. Das einzige, was Du machen kannst, ist eben die selbst auf Einkäufe gezahlten Steuern gegenrechnen und die zu zahlende Last vermindern.

      Wäre das ganze umgekehrt, Einkauf/Verkauf vertauscht, würdest Du zwar die Steuer erstattet bekommen (wenn das so nicht gehandhabt wird, bitte berichtigen, damit mußte ich mich noch nie befassen), aber eben massive Verluste machen und das kann auf Dauer wohl kaum gesund sein.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Ich glaube ich sollte mal etwas in einen Steuerberater Investieren und der soll sich das anschauen und mir sagen was für mich am Ende das bessere ist.

      Ich bin der Meinung das es so funktioniert:

      Großhandel EK 100€ da kommen 19% drauf also = 119€ inkl. MwSt.

      Da aber nur der Endverbraucher die MwSt. bezahlen muss, kann ich mir die 19€ vom Finanzamt erstatten lassen.

      Wenn ich den Artikel dann für 150€ verkaufen würde inkl. MwSt müsste ich ans FA nur 9,50€ Überweisen statt 28,50€ da ich ja 19% Vorsteuer bezahlt habe beim Großhandel oder so ähnlich ?(

      Naja egal wieso sich den Kopf zerbrechen wenn es Spezialisten gibt die sich das auch gut bezahlen lassen :wallbash
    • Ja, Dirk, leiste Dir einen Steuerberatertermin. Der muss Dir das in RUhe verklickern.

      Ich verstehe Deine Rechnung von eben nicht. Nach der Kleinunternehmerregelung führst Du gar keine Ust an das Finanzamt ab (und weist auf Deinen Rechnungen auch keine aus).

      EK 119 , VK 150 --> 31 für Dich (Kleinunternehmerregelung)

      oder "normal"

      EK 100 (19 % zahlst Du erst mal zusätzlich und bekommst Du vom FA dann zurück) , VK 150 davon 19% ans FA (23,95) -> 26,05 für Dich

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Dirk26 schrieb:

      Wenn ich den Artikel dann für 150€ verkaufen würde inkl. MwSt müsste ich ans FA nur 9,50€ Überweisen statt 28,50€ da ich ja 19% Vorsteuer bezahlt habe

      Das ist soweit richtig, aber als Kleinunternehmer musst du EBEN NICHT die 28,50 abführen, sondern die darfst du behalten!
      Wobei ich "im Hundert" und "vom Hundert" jetzt mal aussen vor lasse, das ändert nichts am Prinzip.... :rolleyes:
    • VK 150 ist 119% und die Mwst. darin wie von schabbe erwähnt knapp 24,- und nicht über 28
      deshalb der sinnvolle Hinweis, nicht nur minimale betriebswirtschaftliche Grundlagen zu lesen/zu erfragen, sondern auch nochmal über Prozentrechnung nachzudenken
    • ...und ich hätte natürlich noch klarer "die darin enthaltenen 19%" schreiben sollen.

      Grachtenhamster hat aber Recht. Das ist nicht das Grundproblem. Bei 28,50 würde Dirk noch weniger "bleiben", als bei der Kleinunternehmerregel.

      Dirk braucht einen Berater. Es gibt ja trotzdem sinnvolle Fälle, wo man gleich von Anfang an mit Steuern besser fährt.
      Zum Beispiel, wenn man im ersten Jahr sehr viel Ware kauft und einbunkert, eventuell auch noch andere Investitionen für den Betrieb (Rechner, Schreibtisch)...dann kann die Vorsteuer ein ganz schöner "Batzen" sein, gegenüber der abzuführenden Steuer aus den (wenigen) Verkäufen. Dann jedoch muss man wissen, dass eine Erstattung aus Umsatzsteuer im nächsten Jahr als betriebliche Einnahme zählt, sich also auf den Gewinn auswirkt...