Konto dauerhaft eingeschränkt - 4000 Euro werden nicht ausgezahlt

    • Konto dauerhaft eingeschränkt - 4000 Euro werden nicht ausgezahlt

      Hallo Freunde,

      ich verkaufe bei eBay gewerblich Artikel, und mein PayPal Konto wurde am 9. Februar gesperrt. Ich bekam eine Email dass mein Guthaben 180 Tage einbehalten wird. Nun folgende Frage: Ist es irgendwie möglich, vorher mein Geld zu bekommen? Ich habe keine offenen Käuferschutzanfragen und war immer sehr kooperativ. Habe mich schon 2 mal bei PayPal gemeldet, bekomme immer nur eine automatisierte Mail, wo steht ich solle doch 180 Tage warten. Jedoch muss ich Kreditkartenabrechnungen bezahlen, und 4000 Euro ist viel Geld, auf das ich keine 180 Tage verzichten kann.

      Meine zweite Frage ist: Weiß jemand aus Erfahrung, ob ich (vielleicht über Umwege) ein zweites, anderes PayPal Konto anmelden kann, und das dann mit meinem eBay Account verlinke? Weil bei eBay verkaufen ohne PayPal hat sich als sehr schwer erwiesen, heutzutage.

      Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    • Ok, Fälle wie deiner gab es schon häufiger. Lese bitte folgendes durch (ist allerdings ein Rechtstipp vom 22.07.2011) :

      ...

      2. Auch die eBay-Tochter PayPal erweist sich immer häufiger als großes Ärgernis für Verkäufer, denn es werden Konten kurzfristig gesperrt oder gekündigt, ohne dass für den Kontoinhaber ein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist. PayPal teilt dann z.B. lapidar mit: „Wir haben Ihre PayPal-Kontobewegungen analysiert. Die uns daraus entstehenden Risiken schätzen wir für uns als zu groß ein. Deshalb beenden wir die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen." Damit aber nicht genug: „Weil die Möglichkeit besteht, dass Anträge auf Käuferschutz, Rücklastschriften oder Kreditkartenrückbuchungen von Ihren Käufern eingereicht werden, können Sie Ihr Guthaben 180 Tage nach dem Datum der letzten Zahlung abheben."

      Im Klartext: PayPal kündigt mit schwammiger Begründung das Konto und behält das darauf befindliche Guthaben erst einmal für 180 Tage ein.

      Ein Recht, vorhandene Guthaben 180 Tage einzufrieren und nicht auszuzahlen, räumt sich PayPal auch unabhängig von einer vorangegangen Kündigung ein. So heißt es in Ziffer 10.2 der PayPal-Nutzungsbedingungen:

      „Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass Sie gegen eines der Verbote in Ziffer 9 verstoßen haben, dürfen wir Maßnahmen einleiten, die PayPal, einen betroffenen Nutzer, Dritte oder Sie selbst vor der in 10.1 genannten Haftung schützen. Wir können unter anderem folgende Maßnahmen treffen: [...] Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergehend einbehalten, falls dies erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen."

      Von dieser Möglichkeit mach PayPal auch regen Gebrauch, wie zahlreiche Anfragen ratsuchender Mandanten in meiner Kanzlei belegen. Entscheidend ist für PayPal dabei nicht, dass tatsächlich gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere die in Ziffer 9 umfänglich aufgelisteten Vorgaben, verstoßen wurde - sondern nur, dass „für uns der begründete Verdacht besteht." Und der besteht häufiger, als mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar sein sollte. Ich halte die PayPal-AGB daher in weiten Teilen auch nicht mit den §§ 305 ff BGB (Gesetzliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen) für vereinbar.

      Besonders dreist: PayPal behält sich laut Ziffer 10.4 der Nutzungsbedingungen das Recht vor,

      „... aus Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto eine Reserve" zu bilden. „Das bedeutet: Ein bestimmter Teil Ihres Guthabens oder Ihrer eingehenden Zahlungen wird auf Ihr Reservekonto gebucht und erscheint als 'nicht verfügbar' in Ihrer Kontoübersicht. Über dieses Guthaben können Sie nicht unmittelbar verfügen. Die Bedingungen richten sich danach, was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren. Wir können die Bedingungen ändern, sofern wir Ihnen die Änderungen mitteilen. Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten."

      Auf Deutsch: PayPal behält sich willkürlich das Recht vor, Teile bestehender Guthaben auch ohne begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für 180 Tage einzubehalten. Sie nennen es dann einfach „Reserve." Eine solche Klausel dürfte nicht nur gem. § 305c BGB überraschend sein, sondern auch der Inhaltskontrolle des § 307 BGB kaum standhalten.

      Einem von mir vertretenen Mandanten, wurde unter Verweis auf diese Klausel für 180 Tage der Zugriff auf 20.000 EUR verweigert, was ihn fast in die Insolvenz getrieben hat.

      Gefallen lassen muss man sich dieses Geschäftsgebahren als Verkäufer selbstverständlich nicht: Es besteht über Art. 5 Ziff. 1b EuGVVO die Möglichkeit, die in Luxemburg ansässige Paypal (Europe) S.a.r.l. & Cie, SCA auch in Deutschland zu verklagen. Dies habe ich bereits erfolgreich durchexcerziert. Allerdings muss man sich als Betroffener über Folgendes im Klaren sein:

      Eiliger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung wird nur zu erlangen sein, wenn der Händler nachweisen kann, dass ihn die Kontosperrung bzw. das Einfrieren seines Guthabens in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.
      Andernfalls wird eine Klage im Hauptsacheverfahren auf Freigabe des Kontos möglich sein. Ein solches Verfahren wird sich aber in der Regel länger als 180 Tage hinziehen.
      Der klagende Händler muss Gerichts- und Anwaltskosten vorlegen, die insbesondere bei hohen Beträgen nicht gering ausfallen. Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe ist Firmen in der Regel verwehrt.
      Eine rechtliche Auseinandersetzung mit PayPal wird in der Regel auf eine Kündigung des eBay-Kontos hinauslaufen: PayPal ist schließlich eine Tochterfirma von eBay.
      .... weiterlesen


      Quelle: anwalt.de/rechtstipps/ebay-und…ntosperrungen_019744.html
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    • Hallo,

      habe mich im Internet schon dumm und dämlich gelesen, auch auf diesen Artikel bin ich gestoßen. Habe auch schon mit Anwälten telefoniert, die konnten mir nur sagen, dass Sie Klage einreichen könnten, dies jedoch länger als 180 Tage dauern wird, bis da mal Geld fließt.

      Hat jemand eine Idee, wie ich ein neues Konto eröffnen kann? Denke man kann diese blöden Sperrungen umgehen, wenn man einfach alle 30sek sein PayPal Konto leerräumt.
    • maiky schrieb:

      Hat jemand eine Idee, wie ich ein neues Konto eröffnen kann?

      Worum geht es dir eigentlich? Um die 4000€ oder um die Nutzung von PayPal? Paypal wird dir ja nicht aus Jux und Dollerei einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorwerfen, sondern weil sie genau so einen Verstoß sehen. Nun lass dir nicht jede Einzelheit aus der Nase ziehen, wenn du Hilfe erwartest. Was genau wirft man dir vor? Wenn du dich nicht im Stande fühlst, das in eigene Worte zu fassen, tut es auch ein Zitat der PayPal-Nachricht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo bighu,

      ich verkaufe Apple TVs, die es ermöglichen mit Modifizierung aus dem Internet Inhalte zu streamen. Natürlich ist mir bewusst, dass das Ganze ein wenig Bedenken bei PayPal aufruft, jedoch deshalb gleich eine so große Summe einfrieren zu lassen, ist mir schleierhaft. Zudem dürfen meine Konkurrenten, die weitaus mehr verkaufen als ich PayPal ohne Probleme weiterbenutzen.

      PayPal wollte schon gegen Weihnachten 1000 Nachweise von mir, Lieferantenbelege, Kontoauszüge etc pp. Ich habe alles bereitgestellt, und nach einem netten Telefonat mit PayPal wurde mein Kundenkonto wieder freigeschaltet.

      Am 9. Februar dann eine Nachricht ich würde gegen Nutzungsbedingungen verstoßen. Gibt es irgendeine Aussicht?
    • Wir möchten Sie hiermit darüber in Kenntnis setzen, dass wir nach einer
      kürzlich erfolgten Überprüfung Ihrer Kontonutzung einen Verstoß gegen die
      Nutzungsrichtlinien von PayPal festgestellt haben.

      Aus diesem Grund wurde Ihr Konto dauerhaft eingeschränkt.

      Wenn PayPal ein Konto aufgrund eines Verstoßes gegen die
      Nutzungsrichtlinien dauerhaft einschränkt, behält sich PayPal gemäß der
      Nutzungsbedingungen das Recht vor, Guthaben bis zu einem Zeitraum von 180
      Tagen einzubehalten. Wir werden Ihr Konto 30 Tage nach dieser Email
      überprüfen und mögliche Risikopositionen berechnen. Guthaben, das diese
      Positionen übersteigt, können Sie anschließend auf Ihr Bankkonto
      überweisen. Verbleibendes Guthaben werden wir alle 30 Tage erneut
      überprüfen, bis dieses vollständig freigegeben ist oder 180 Tage seit der
      Einschränkung Ihres Kontos vergangen sind. Bitte loggen Sie sich in Ihr
      PayPal-Konto ein und stellen Sie sicher, dass Ihre Kontodaten korrekt
      hinterlegt sind, da PayPal nicht für falsche Angaben des Kontoinhabers
      haftbar gemacht werden kann.

      Bitte entfernen Sie alle Hinweise auf PayPal von Ihren Webseiten und/oder
      Auktionen. Dies schließt ebenfalls ein, dass Sie PayPal nicht mehr als
      Zahlungsmethode anbieten und auch das PayPal-Logo sowie den
      PayPal-Einkaufswagen entfernen.

      Die Nutzungsbedingungen von PayPal legen fest, dass PayPal sich das Recht
      vorbehält, ein Konto nach eigenem Ermessen einzuschränken, wenn ein Verstoß
      gegen die Nutzungsbedingungen (einschließlich der Nutzungsrichtlinien)
      vorliegt.

      Im Rahmen der PayPal-Nutzungsrichtlinie darf PayPal nicht dafür verwendet
      werden, Zahlungen für Artikel, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf
      Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den
      Gesetzen jeder Rechtsprechung verletzen zu senden oder zu empfangen.

      Dazu gehören Transaktion für Geräte oder technische Maßnahmen, die
      zerhackte Informationen enthacken, verschlüsselte Informationen
      entschlüsseln oder auf andere Weise Informationen und Maßnahmen ohne
      Zustimmung des Urhebers umgeht, entfernt, deaktiviert oder behindert.

      Dazu gehören auch Transaktionen für Geräte und technische Maßnahmen, die es
      lokalen Spielekonsolen ermöglicht, importierte Spiele abzuspielen, wie z.B.
      sg. Mod Chips oder Game Enhancer; Software-Pakete die Kopierschutz von
      DVD's, HD DVD's oder Blu-Ray DVD's entfernen und das Kopieren der Daten
      erlauben; und das Nutzen von Karten, die es möglich machen, mehrere
      Pay-TV-Kanäle mit nur einem Kartenzugang zu benutzen.


      Die gesamten Nutzungsrichtlinien finden Sie unter folgender Adresse:
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…leUse_full&locale.x=de_DE

      Weitere Informationen zu unseren Nutzungsrichtlinien finden Sie auch in
      unserem Hilfe-Center oder unter:
      paypal.com/de/cgi-bin/helpweb?cmd=_help

      Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit. Sollten Sie weitere Fragen
      haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Nutzungsrichtlinien
      unter euaup@paypal.de.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Paul Kowalski
      PayPal, Brand Risk Management"
    • maiky schrieb:

      Habe auch schon mit Anwälten telefoniert, die konnten mir nur sagen, dass Sie Klage einreichen könnten, dies jedoch länger als 180 Tage dauern wird, bis da mal Geld fließt.

      schumiline schrieb:

      Eiliger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung wird nur zu erlangen sein, wenn der Händler nachweisen kann, dass ihn die Kontosperrung bzw. das Einfrieren seines Guthabens in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht.

      maiky schrieb:

      Jedoch muss ich Kreditkartenabrechnungen bezahlen, und 4000 Euro ist viel Geld, auf das ich keine 180 Tage verzichten kann.

      Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das Anbieten solcher Geräte nur gegen den PayPal-Nutzungsvertrag verstößt oder ob da auch andere Verstöße vorliegen, aber der Kern der Frage ist (bzw. der Schwerpunkt), ob PayPal das Recht hat, Geld einzufrieren.
      Möchte dazu Löschbert nicht vorgreifen, der sich hier evtl. noch einklinkt.
    • @maiky

      Wenn ich es richtig verstehe, geht es um rippen, also Umgehung von Kopierschutz in dem Schreiben von PayPal ?
      Das ist grundsätzlich nicht gestattet.
      Am Besten nochmals bei PayPal nachfragen.

      Jetzt weiß ich nicht , inwieweit die von dir angebotenen Gräte dazu in der Lage sind.
      Wenn deine Geräte dazu in der Lage sind, ist die Sperre, so denke ich, berechtigt, zumindest, was einen weiteren Verkauf angeht.
      Gib bitte mal ein konkretes Beispiel mit einem derartigen Gerät von dir. Was können deine Geräte alles.
      Nur aus dem I-Net abspielen und aufzeichnen ist m.E. nicht gleichzusetzen mit rippen, es sei denn es sind Baugruppen vorhanden, die ein gleichzeitiges rippen ermöglichen.
      Bei einem MP3-Encoder z.B. würde ich nicht auf rippen tippen.
    • oldschmatterhand schrieb:



      Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob das Anbieten solcher Geräte nur gegen den PayPal-Nutzungsvertrag verstößt oder ob da auch andere Verstöße vorliegen
      Es liegt auch ein Verstoß gegen Apple AGBs. Grundsätzlich kann man aber als Besitzer mit seinen Geräten alles anstellen, was
      man will - solange man bereit ist auf Garantie zu verzichten - also auch jailbreaken . Apple sieht es aber sehr, sehr ungerne wenn man kodi/xbmc installiert.

      Die Sperre von Paypal erfolgt berechtigt aufgrund von AGBs. Es wird auch nichts bringen neues Konto zu erstellen -
      es wird wieder gesperrt.

      Kunden, die bereit sind, jailbreakte Geräte zu kaufen sind allerdings durchaus fähig zu verstehen, dass man Paypal nicht anbieten möchte.


      Wenn es um das Geld geht, dann ist es davon abhängig ob nicht paar Kunden Fälle aufgemacht haben (z.B. wenn TE
      nicht ausdrücklich hingewiesen hat, dass es keine Garantie auf die Geräte seitens Apple gibt). Es wird aber bestimmt
      nicht die ganze Summe 180 Tage gefroren, sondern der größte Teil nach 30 Tagen freigegeben und nur eine Reserve gebildet.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • oldschmatterhand schrieb:

      Möchte dazu Löschbert nicht vorgreifen, der sich hier evtl. noch einklinkt.


      Wo soll ich mich da groß einklinken?

      Wie man dem Gefrierschrank von PP grundsätzlich auf die Füße tritt ist hier im Forum hinreichend dokumentiert.
      Dass jemand, der diese dubiose Zahlbude überhaupt in Erwägung zieht, selbst schuld an den Konsequenzen ist, ist auch hinlänglich bekannt.
      Dass ein gewerblicher Verkäufer, der auf ebay Paypal-Zahlungen akzeptiert, EU-weit gegen geltendes Recht und damit austomatisch gegen die PP-AGB verstößt ist auch keine Sensation mehr. Interessant daran ist höchstens, dass dieser Verstoß gegen die AGB PP bisher noch nie dazu bewogen hat, Gelder einzubehalten.

      Und jetzt hätte ich gerne mal 'ne Artikelnummer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, du kannst ein neues Konto eröffnen. Wenn du es aber unter dem gleichen Namen und der gleichen Anschrift erstellst, wird es mit Sicherheit schnell wieder gesperrt, da für diese Daten nun ein Filter existiert (ob das auch für das Geburtsdatum zutrifft, kann ich nicht sagen).

      Für Deine Kontodaten besteht mit Sicherheit auch ein Filter.

      Wenn du eins unter anderen Daten öffnest, wird es wahrscheinlich nicht gesperrt werden, es sei denn du hast eine statische IP die du nach wie vor weiterbenutzt. Dieses PP-Konto kannst du auch mit einem anderen Bankkonto verknüpfen um dorthin dein Geld abzuführen. Da du dieses Konto aber nie verifizieren können wirst, solltest du streng darauf achten, dass du nicht das 2500 Euro-Limit erreichst und auch regelmäßig das Geld auszahlen lassen damit der Verlust bei einer Kontoeinschränkung gering bleibt.

      Ich möchte hiermit anmerken dass ich hiermit nur eine theoretische Möglichkeit aufzähle und dass das Anmelden mit falschen Daten auch eine nach deutschem Recht strafbare Handlung ist. Ich möchte ferner hiermit niemanden dazu motivieren, solche Handlungen vorzunehmen.
    • Wie lange hast du denn dieses PayPal Konto gehabt bevor du damit angefangen hast von eBay Zahlungen zu empfangen?

      Ist es ein Privates oder Gewerbliches PayPal Konto?

      Bei Neukunden wird ab einem Bestimmten Betrag das Konto erst einmal Eingeschränkt, es waren glaube ich 4,500€ oder so. Dann musst du dich bei PayPal Verifizieren lassen damit die auch 100% nachvollziehen können das du auch nicht irgend ein Betrüger bist oder Geldwäscher etc.

      Aber es ist glaube ich auch nicht Sinnvoll als Gewerbetreibender bei eBay auch noch gejailbreakte Geräte verkaufst :D Jeder der so etwas möchte soll das selbst machen für sich Privat aber doch keine Vorinstallierten Jailbreaks von dir, du kannst ja nur die Hardware mit entsprechender Version zur Verfügungstellen, aber mehr würde ich da nicht machen.

      Würde mich auch nicht wundern wenn irgendwann die Kripo mal vorbei schaut bei dir, das Jailbreaken ist soweit ich infomiert bin in den USA Geduldet für Privat Personen aber in Deutschland ist das illegal soweit ich weiß.
    • Es geht ja nicht um einen echten Gefängnisausbruch :P

      aber es gibt auch andere Gefahren: praxistipps.chip.de/jailbreak-was-ist-das_12321 Viren, schlechtere Performance, Abstürze, bösartige Software bei den frei erwerblichen Jailbreakprogrammen und last but not least:

      Garantie-Verlust: Durch das Aufspielen eines Jailbreaks machen Sie sich am System der Gerätes zu schaffen. Apple deklariert in seinen Nutzungsbedingungen, dass damit die Herstellergarantie erlischt. Da Sie über iTunes jedoch wieder das normale iOS installieren können, sollte das im Garantiefall nicht zum Problem werden. Lässt sich das iPhone jedoch nicht mehr starten, können Sie iOS auch nicht mehr aufspielen. Wird bei der Reparatur entdeckt, dass Sie einen Jailbreak genutzt haben, besteht kein Anspruch auf Garantie mehr.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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