Erfahrungsbericht mit Paypal und eBay Kundenservice

    • Erfahrungsbericht mit Paypal und eBay Kundenservice

      Nachdem ich heute beim Bezahlen einen Fehler machte, musste ich mich an Paypal wenden. Ich muss bei eBay automatisches Bezahlen via PP aktiviert haben, war mir nicht bewusst und so floss das Geld nun nicht von meiner Kreditkarte zu PP sondern per Lastschrift. Ich angerufen um das zu stoppen - keine Chance. PP besteht darauf haben ja das Geld vorgeschossen (ist ja auch so) aber sollten doch nur ein anderes Konto nehmen. Entweder da ist Deckung drauf oder sie haben Pech und müssen 5 € Rücklastschrift zahlen und dann geht der Betrag doch per Kreditkarte ab.

      Nachdem das alles nichts half, habe ich den VK kontaktiert und der meinte: wir stornieren den Kauf und du bezahlst via Überweisung und ich gebe dir 10% Rabatt - klasse Angebot.

      Aber denkt ihr, man hat dann sofort das Geld bei PP wieder - nein - nochmal angerufen - müssen sie 10 Tage warten ...

      Ich noch bei eBay wg dem Häkchen angerufen - sehr kompetentes Team. Half mir die Einstellungen sofort zu ändern und entschuldigten sich für diese Unannehmlichkeit die ich mit PP dadurch habe.

      Bei PP hat man beide Mitarbeiter nur mit Anstrengung verstanden - gebrochenes deutsch - Akzent aus Osteuropa usw.

      eBay - kein Problem mit der Verständigung usw.

      eBay Note: 1 - 2
      Paypal Note: 6

      Wo hat PP sein Callcenter oder wer arbeitet für die?
      eBay soll ja seine Callcenter in Dtl. betreiben mit guten Mitarbeitern ...

      Was habt ihr für Erfahrungen - ich weiß PP sollte man gänzlich meiden ...

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    • Es berührt das Thema nur am Rande, aber haben wir nicht in Deutschland deutsche Sprache als Amtssprache? Mit welcher Dreistigkeit setzen sich Firmen darüber hinweg und konfrontieren uns mit sich missverständlich ausdrückenden, der deutschen Sprache nicht mächtigen Mitarbeitern?! Mir ist es egal, ob die Mitarbeiterin Ayla oder Gerlinde heißt, aber sie soll sich klar und verständlich ausdrücken können.
    • Hehnlein schrieb:

      Es berührt das Thema nur am Rande, aber haben wir nicht in Deutschland deutsche Sprache als Amtssprache? Mit welcher Dreistigkeit setzen sich Firmen darüber hinweg und konfrontieren uns mit sich missverständlich ausdrückenden, der deutschen Sprache nicht mächtigen Mitarbeitern?! Mir ist es egal, ob die Mitarbeiterin Ayla oder Gerlinde heißt, aber sie soll sich klar und verständlich ausdrücken können.



      Ihr solltet mal überlegen, ob ihr überhaupt mit ausländischen Unternehmen Geschäftsbeziehungen eingehen wollt: Teutsche kauft Teutsch!

      PS: Eigentlich sollte das Ironie bzw. Sarkasmus sein. Da man aber heutzutage nicht mehr weiß.....schreibe ich es besser dazu
    • Ich setze eigentlich schon voraus dass Mitarbeiter eines Callcenters verständlich kommunizieren.

      Nur mal so aus meiner eigenen Erfahrung mit einem Callcenter eines ziemlich bekannten und großen Geldinstituts im Raum München - mei lieber Scholli - der bayerische Akzent war sehr ausgeprägt mit dem sogar ich sehr große Verständnisprobleme hatte und normalerweise verstehe ich den Dialekt relativ gut. Aber diese Mitarbeiterin empfand ich als absolute Fehlbesetzung für ein Callcenter bei dem Deutschlandweit und auch aus dem Ausland angerufen wird.
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    • schumiline schrieb:

      Ich setze eigentlich schon voraus dass Mitarbeiter eines Callcenters verständlich kommunizieren.

      Nur mal so aus meiner eigenen Erfahrung mit einem Callcenter eines ziemlich bekannten und großen Geldinstituts im Raum München - mei lieber Scholli - der bayerische Akzent war sehr ausgeprägt mit dem sogar ich sehr große Verständnisprobleme hatte und normalerweise verstehe ich den Dialekt relativ gut. Aber diese Mitarbeiterin empfand ich als absolute Fehlbesetzung für ein Callcenter bei dem Deutschlandweit und auch aus dem Ausland angerufen wird.


      Das war wahrscheinlich eine in Bayern vollkommen integrierte Mitbürgerin sächsischer Abstammung ;)
    • PP ist schon 'ne schöne Sache wenn man was in Amerika oder England kauft. Überweisungen in nicht Euro kosten Geld und so war es früher bei PP möglich via Kreditkarte, aber in Landeswährung zu bezahlen. Hat mich grade mal ein Prozent an meine Bank gekostet. Und nun rechnet PP selbst um und das natürlich ungünstiger ...

      Naja - dann ist dem so oder man muss was anderes einsetzen als Zahlungsmittel. Ich bin mit dem Thema durch. Und habe mich heute bei PP über deren Service und diese MA beschwert.
    • Nun..irgendwie verwechselst Du jetzt Die von Dir selbst eröffneten Threads.
      Das kann einem "guten Deutschen" schon mal passieren in den globalen Wirren :)

      Hier geht es doch um den Kundenservice und seine teilweise unfähigen osteuropäischen Mitarbeiter, oder?

      Na, ok,....du wirrst oft...warum diesmal nicht.

      Irgendwie finde ich es ja auch aufschlussreich, wenn unsere "aufrechten Teutschen" ihre ständige Unfähigkeit im Onlinehandel gepaart mit einem "schicken" Spritzer Ausländerfeindlichkeit...so richtig schön öffentlich darstellen.
      Nichts hat nur schlechtes ;(
    • Habe heute 'ne Rückmeldung von PP bekommen. Sehr sehr nett geschrieben mit einer Entschuldigung und einer kleinen Entschädigung gepaart für meine Unannehmlichkeiten die ich mit PP und eBay hatte. Der Fehler lag tatsächlich bei denen ...

      ... und da ich ihnen mal meine Meinung sagte ...
      ... na gut verdienen ja auch genug an uns.
    • Ich habe früher öfters über PayPal Geld geschickt. Allerdings vorallem meinem Sohn in Amerika, dass war ganz praktisch. Meiner Meinung nach hat PayPal in letzter Zeit arg an Qualität nachgelassen. Der Kundenservice ist zum wegwerfen und wendet man sich per Mail an PayPal hat man das Gefühl, irgendwelche Russen versuchen mit ihren mangelhaften Deutschkenntnissen eine qualifizierte Antwort hinzubrechen.
      Funktioniert PayPal allerdings, ist es mit Abstand die angenehmste Zahlmethode.

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    • Hehnlein schrieb:

      haben wir nicht in Deutschland deutsche Sprache als Amtssprache?
      Um es mit Radio Eriwan zu sagen:"Im Prinzip ja, aber ..."

      Ich zitiere mal (auszugsweise) Wikipedia:
      Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch. Bundesbehörden und Bundesgerichte in Deutschland kommunizieren in der Regel in der Amtssprache Deutsch. Wichtig in Deutschland ist die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der einzelnen Länder aufgrund originärer eigenstaatlicher Kulturhoheit und der nur auf Bundesaufgaben beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt.

      In Deutschland ist Deutsch als Amtssprache verfassungsrechtlich nicht gesichert, obwohl das Grundgesetz selbst auf Deutsch verfasst ist. Erst in einfachgesetzlichen Normen wird Deutsch als Amtssprache festgelegt, diese Festlegung ist allerdings verfassungskonform im Rahmen der Kulturhoheit der einzelnen Länder (siehe folgender Abschnitt) auszulegen. Mit § 184 GVG wurde im Oktober 1879 bereits vorkonstitutionell klargestellt, dass Deutsch sich gegenüber der Gelehrtensprache Latein durchsetzen sollte. Diese Vorschrift erhebt Deutsch zur Gerichtssprache in allen Verfahrensstadien bei deutschen Gerichten. Demnach ist es den Prozessbeteiligten nicht gestattet, schriftliche Erklärungen in einer anderen Sprache abzugeben. Während § 184 GVG im Gerichtswesen Deutsch als Gerichtssprache für verbindlich erklärt, fehlte bis 1973 für das Verwaltungsverfahren eine entsprechende Vorschrift. Deshalb wurde § 23 Abs. 1 VwVfG damit begründet, dass die Vielfalt der Herkunft der in Deutschland lebenden Ausländer ein Sprachproblem aufzeige, vor das sich die Verwaltung gestellt sehe.

      Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
      § 23 Amtssprache
      (1) Die Amtssprache ist deutsch.

      Die Beschränkung auf den Begriff „Amtssprache“ erlaube es auch künftig, in der täglichen Verwaltungspraxis beim Umgang mit Ausländern sich deren Sprache zu bedienen. Andererseits werde jedoch klargestellt, dass bei amtlichen Mitteilungen, Entscheidungen, Bescheiden usw. die deutsche Sprache maßgeblich bleibt. Deshalb sollte § 23 VwVfG die deutsche Sprache gegenüber den Fremdsprachen der in Deutschland lebenden Ausländer vorrangig positionieren.

      In § 87 Abs. 1 AO wird in einem der kürzesten Sätze verkündet: „Die Amtssprache ist deutsch.“ Damit gilt Deutsch auch im Steuerverwaltungsverfahren mit Finanzbehörden und -gerichten. Auch § 19 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB enthält für das Sozialverwaltungsverfahren diese Bestimmung.

      So weit ... so uneinheitlich ...

      ... nun kommt das aber noch:

      Abgesehen von den reinen Bundesaufgaben, liegt in Deutschland gemäß der Art. 30, Art. 70 Grundgesetz (siehe auch Art. 23 Abs. 6 GG) die rechtliche Kompetenz, Amtssprachen zu bestimmen, bei den einzelnen Bundesländern – als Teil der Kulturhoheit der Länder. Die Länder sind auf diesem Gebiet Träger originärer Staatlichkeit, nicht der Bund. Freilich haben nur wenige Bundesländer überhaupt und einzig Schleswig-Holstein wiederholt davon Gebrauch gemacht.[10] Die Amtssprache der Behörden der Länder kann durch das jeweilige Landesverwaltungsverfahrensgesetz geregelt sein (z. B. inhaltlich gleich mit § 23 LVwVfg Baden-Württemberg) oder durch andere normative Regelungen, wie das Friesisch-Gesetz in Schleswig-Holstein.

      Durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind Behörden der betroffenen deutschen Länder verpflichtet, auch Korrespondenz in den Regionalsprachen Niedersächsisch (Plattdeutsch), Friesisch, Dänisch, Romanes bzw. Sorbisch zu erlauben.

      Es geht bei dem Begriff "Amtssprache" um die Sprache im Umgang mit Behörden. Die Sprache im Umgang mit Firmen (Paypal) kann jede Firma und jeder Kunde selbst bestimmen, wenn die Geschäftsbedingungen keine eindeutige Regelung enthalten.

      Und jetzt kommen wir endlich zu Paypal:
      Wir stellen Ihnen diese Nutzungsbedingungen auf Deutsch zur Verfügung – dementsprechend ist Deutsch die Vertragssprache.

      Somit ist das doch bei Paypal eindeutig geregelt.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana