DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Es hört sich für mich nicht glaubhaft an, dass die CC-Zahlung "einfach so" rückgängig gemacht werden kann.
      Beim Kreditkartenunternehmen schaut man sich das gut an, ob eine Rücklastschrift berechtigt ist; sehen die, dass es per PP läuft, sollten sie normalerweise auf einem Käuferschutzantrag bestehen. Als ich jedenfalls unberechtigte Abbuchungen rückgängig machen wollte, weil jemand meine Daten geklaut hatte, war das gar nicht so einfach, eine Strafanzeige nachzuweisen war erst mal Pflicht.

      Dann gibt es natürlich noch das Szenario, dass mit geklauten CC-Daten das Instrument gekauft wurde. Das halte ich für gar nicht so abwegig - wer zahlt so viel Geld ins Ausland für einen Artikel, den er online gar nicht so richtig beurteilen kann? In diesem Fall würde sich das CC-Unternehmen bei PP und dieses beim VK schadlos halten. Ob das rechtens wäre, weiß ich nicht.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Deshalb wird der Käuferschutz über PayPal.com agewickelt.
      Mach Dich mit den AGB (Käufer-/Verkäuferschutz) vom paypal.com vertraut

      @ Ratloser
      zunächst nochmals die Frage, ist definitiv KEIN Käuferschutzfall anhängig?

      Für Dich gilt jedenfalls schon die Verkäuferschutzrichtlinie Deines Vertragspartners PayPal Europe S.a.r.l, (Anschrift siehe Impressum) die Dir den Verkäuferschutz schuldet.

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full (hier besonders Ziff. 4.4)

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
      maßgeblich hier Ziff. 1.2, 2 und 3
      (auch Fristen beachten)

      Das praktische Problem wird sein, dass Dir keine technische Möglichkeit offen steht, (Ver-)Käuferschutz zu beantragen, wenn kein Käuferschutzfall eröffnet ist,
      d. h. für Dich: Wende Dich schriftlich (Empfangsnachweis!) an Deinen Vertragspartner PayPal Europe S.a.r.l. und beantrage auf diese Weise unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen (siehe oben Verkäuferschutzrichtlinie) den Verkäuferschutz!

      Noch zum Versand:
      Ein erfahrener Auslandsverkäufer hat mir mitgeteilt, dass es bei Sendungen in die USA ab Frankfurt kein Tracking gibt. Es könnte sein, dass die Sendung drüben beim Zoll hängt.
    • Meine Vermutung ist, dass das Instrument beim US-Zoll liegt, vorher wird so ein Paket auch nicht vom Versandunternehmen gescannt werden können.
      Jedenfalls handelt es sich um einen hochwertigen Artikel, für den die US-Steuerbehörde wahrscheinlich Geld haben will; dafür muss der Wert ermittelt werden, und das kann dauern...

      Und nebenbei, Sternchen ist mir auch schon aufgefallen, dass sie gerade Neulinge hart und wenig fundiert angeht; sowas muss nicht sein.

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    • raundsi schrieb:

      Meine Vermutung ist, dass das Instrument beim US-Zoll liegt, vorher wird so ein Paket auch nicht vom Versandunternehmen gescannt werden können.
      Jedenfalls handelt es sich um einen hochwertigen Artikel, für den die US-Steuerbehörde wahrscheinlich Geld haben will; dafür muss der Wert ermittelt werden, und das kann dauern...

      Das kann durchaus sein. Ich habe früher regelmäßig in die USA geliefert und ggf. bei Lieferverzögerungen auch diese Erfahrung gemacht. Wenn DHL allerdings sagt, das Teil läge noch in Deutschland, kann Deine Vermutung nicht zutreffen.
    • grafiksammler schrieb:

      Wenn DHL allerdings sagt, das Teil läge noch in Deutschland, kann Deine Vermutung nicht zutreffen.

      Ich habe kürzlich in China Gadgets bestellt, und das Tracking stand wochenlang beim Ausgangsort, während das Päckchen hier her unterwegs war... daher dachte ich, das Paket könnte schon in Amerika liegen und dort nur noch nicht gescannt sein, weils eben nicht geht, bevor der Zoll fertig ist.

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    • Webfund über Reklamationen:

      Die Reklamation einer mit Kreditkarte geleisteten Zahlung führt keinesfalls immer zu einer Rückbelastung. Dies wird vielmehr in einem Streitfall-Verfahren zwischen Bank, Karteninhaber und Akzeptanzpartner entschieden


      Komisch, dass das in dem Fall hier einfach so ohne Streitfall ging...
    • Ich habe vergangenes Jahr zu Weihnachten ein Paket mit DHL an meine Cousine in die Staaten geschickt.
      Am Schalter hat mich der 'Postler' gefragt ob der Warenwert einen Wert von 1000 € übersteigt, weil dann eine 'Ausfuhranmeldung' notwendig sei.
      Die Vermutung von @raundsi dass das Paket noch beim US-Zoll liegt, ist nicht soweit hergeholt, allerdings geh' ich davon aus, dass das Paket noch beim 'Deutschen Zoll' vergammelt.
      Da das Paket ja mit 5000€ Versicherung versendet wurde ergibt sich ja zur Grenze der Ausfuhranmeldung eine Diskrepanz.
      ich könnte mir vorstellen, dass dies der Grund dafür ist, dass das Paket nicht weitergeleitet wird.
      Ist nur so eine Idee !!

      LG Zentauer

      PS:
      Das DHL Tracking ist sowieso nicht sehr zeitnah.
      Wir hatten vor Wochen ein Paket, das beim Transport beschädigt wurde und zur 'Neuverpackung' immer noch in Augsburg ist.
      *lach* Unsere Katzen haben das Futter schon lange verarbeitet.
      Der Beitrag wurde zu 100% aus recycelten Elektronen erstellt. Wer Schrebfeihler oder Dreckfuhler findet, darf sie behalten.
      Und wer meine Omma beleidigt, muss sie mitnehmen.

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    • Hallo,

      ich habe natürlich eine Zollerklärung ausgefüllt und diese hat die Post an das Paket geheftet.

      Bei Paypal ist ein offener Fall gemeldet. Ich konnte dort Dokumente hochladen. Das habe ich getan. Habe ich dadurch eine Möglichkeit Verkäuferschutz zu beantragen?
      Der Käufer hat keinen Käuferschutzfall gemeldet. Er hat seine Kreditkartenfirma beauftragt das Geld zurück zu holen. Paypal sagt mir, es liege jetzt bei der Kreditkartenfirma die Berechtigung für die Rückbuchung zu prüfen und zu entscheiden. Wie das ausgeht, kann ich mir denken.
      Paypal leitet nun alle meine Belege an die Kreditkartenfirma weiter. In der Zwischenzeit steht mein Paypal Konto im Minus und ich soll das ausgleichen.

      @ymx. Das Auktionen bei Ebay kopiert werden, die einen hohen Preis erzielt haben ist leider häufig der Fall. Wenn man sich auf solche Anzeigen meldet, dann sitzt der Verkäufer gerade irgendwo im Ausland. Er schickt Dir eine Passkopie und erzählt man soll Geld schicken. Das ist die sogenannte Nigeria Conection.
    • Ratloser schrieb:

      Paypal sagt mir, es liege jetzt bei der Kreditkartenfirma die Berechtigung für die Rückbuchung zu prüfen und zu entscheiden.

      Das ist ja eine unglaubliche Unverschämtheit von PP, sich hinter dem CC-Unternehmen zu verstecken. Du hast genau zwei Vertragspartner, mit denen Du Dich streiten kannst - den Käufer und PayPal, aber sicher kein dubioses drittes Kreditkartenunternehmen.

      Ich würde dir raten: PP schriftlich per Einschreiben über die unberechtigte Rücklastschrift informieren und mit kurzer Fristsetzung zum unverzüglichen Ausgleich deines Kontos auffordern. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Du nicht akzeptierst, dass PP auf ein dir unbekanntes drittes Unternehmen verweist, welches angeblich den Fall prüft.

      Wenn die Frist verstrichen ist, solltest Du Dich an diese luxemburgische Finanzaufsicht wenden. Gesperrt wird dein Konto dann wahrscheinlich ohnehin, unabhängig von der Schuldfrage.
    • Ich habe heute schon zweimal bei DHL angerufen. Deren System für Nachforschungen ist down. Zuerst sollte ich in einer Stunde noch einmal anrufen. Eben hieß es heute am späten Nachmittag, oder morgen.
      Die erste Dame am Telefon hat ihren Nachnamen so undeutlich ausgesprochen, daß ich auch nach zweimaligen nachfragen keine Chance hatte ihn zu notieren.
      Da will niemand irgendeine Verantwortung übernehmen, oder was soll das? Ich habe so einen Hals............
    • Die erste Dame am Telefon hat ihren Nachnamen so undeutlich
      ausgesprochen, daß ich auch nach zweimaligen nachfragen keine Chance
      hatte ihn zu notieren.
      Hier eine Alternative zum teuren Service Telefon der DHL - da hast du dann auch automatisch den Namen des DHL Mitarbeiters & der Chatverlauf kann ausgedruckt werden.

      über facebook habe ich gute Erfahrungen gemacht

      de-de.facebook.com/DHLPaket/app_507250312620422

      oder ohne facebook - ich weiß allerdings nicht ob das funktioniert

      mobil.dhl.de/live-chat.html

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    • raundsi schrieb:

      Das ist ja eine unglaubliche Unverschämtheit von PP, sich hinter dem CC-Unternehmen zu verstecken.
      diese Unverschämtheit ist sogar Bestandteil der PayPal AGB
      6.6. PayPal-Käuferschutz und Rückbuchungsrecht gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Der Käufer kann entweder einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz oder einen Antrag auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter stellen. Eine zweifache Auszahlung ist nicht möglich. PayPal lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, wenn eine Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung eingeleitet wird. Dies gilt unabhängig von dem Ausgang des Antrags auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Das Zurückziehen oder das Ablehnen eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz hat keine Auswirkungen auf den Antrag auf Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung gegenüber dem Kreditkartenanbieter. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kreditkartenanbieters. Es wird grundsätzlich empfohlen, bei Konflikten, die nicht direkt mit dem Verkäufer geklärt werden können, einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz zu stellen; allerdings weisen wir darauf hin, dass Sie, falls Sie versuchen, die Angelegenheit direkt mit dem Verkäufer zu klären, die Fristen gemäß Ziffer 3.6 und sonstigen Voraussetzungen des Käuferschutzes einhalten müssen, wenn Sie später noch Käuferschutz beantragen wollen. PayPal behält sich das Recht vor, den Zugang des Käufers zu dessen PayPal-Konto einzuschränken oder das PayPal-Konto zu schließen, wenn das Recht auf Rückbuchung gegenüber dem Kreditkartenanbieter missbraucht wird. Darüber hinaus behält sich PayPal das Recht vor, unrechtmäßige Rückbuchungen entsprechend anzufechten. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Regeln des jeweiligen Kreditkartenanbieters.

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
    • paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full


      Änderungen ABG seit 29.Januar 2015

      • [b][b][b]Rückbuchungen von Zahlungen – Erstattungsansprüche von PayPal
        [/b][/b][/b]Ziffer 4.4 haben wir vollständig durch eine neue Regelung ersetzt:
        4.4 Rückbuchungen von Zahlungen – Erstattungsansprüche von PayPal
        1. Vorbehaltsgutschrift bei Zahlungsquelle Kreditkarte und Lastschrift. Jede Gutschrift von E-Geld, die wir aufgrund einer PayPal-Zahlung eines anderen PayPal-Nutzers (nachfolgend "Zahlungssender") auf Ihrem PayPal-Konto als Zahlungsempfänger vornehmen, erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir den entsprechenden Betrag endgültig erhalten. Der Vorbehalt gilt nur in dem Umfang, in dem die Zahlung mit der Zahlungsquelle Kreditkarte oder Lastschrift finanziert wurde. Der Vorbehalt gilt ferner nur, sofern und solange der entsprechende Betrag einer Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungssenders nach Ziff. 4.4 (b) unterliegt. Erfolgt eine Rückbuchung, so werden wir gemäß Ziff. 4.4 (c) eine Rückbelastung auf Ihrem PayPal-Konto vornehmen.
        2. Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungssenders. Eine Rückbuchung durch den Zahlungsdienstleister, den ein Zahlungssender zur Finanzierung einer Zahlung nutzt, erfolgt,
          • bei der Zahlungsquelle Kreditkarte: wenn der Zahlungssender eine Kreditkartenrückbuchung bei seiner kreditkartenausgebenden Stelle veranlasst (unter welchen Umständen eine Kreditkartenrückbuchung erfolgen kann, entscheiden allein die kreditkartenausgebenden Stellen auf Grundlage der Vertragsbedingungen der Kreditkartenunternehmen wie Visa, Mastercard und American Express); und
          • bei der Zahlungsquelle Lastschrift: wenn der Zahlungssender der Lastschrift widerspricht und den Betrag von seinem Zahlungsdienstleister erstattet verlangt oder die Lastschrift aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann (z.B. infolge mangelnder Deckung oder unberechtigter Verwendung der Kontodaten des Kontoinhabers).
        3. Rückbelastung durch PayPal bei Rückbuchung. Erfolgt eine Rückbuchung nach Ziff. 4.4 (b), so werden wir das PayPal-Konto des Zahlungsempfängers mit dem entsprechenden Betrag rückbelasten, soweit Sie als Zahlungsempfänger keinen Anspruch auf Verkäuferschutz aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie haben. Wir werden in diesem Fall zunächst mit dem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto als Zahlungsempfänger aufrechnen. Weist Ihr PayPal-Konto nicht genügend Guthaben auf, so sind Sie verpflichtet, den entsprechenden Betrag unverzüglich auf Ihr PayPal-Konto einzuzahlen oder unmittelbar an uns zu zahlen. Wir können auch ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragen und/oder den Rechtsweg beschreiten.
        4. Rückbelastung bei nicht autorisierten Zahlungen. Eine Rückbuchung erfolgt auch, wenn die Zahlung nicht durch den rechtmäßigen Inhaber des PayPal-Kontos genehmigt wurde und soweit Sie keinen Anspruch auf Verkäuferschutz aus der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie haben. In diesem Fall darf PayPal gegenüber dem Zahlungsempfänger wie unter Ziff. 4.4c. beschrieben verfahren.
      was ein Drecksverein :thumbdown:

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    • ohneworte schrieb:

      @ Ratloser

      Kostenlose DHL-Service-Nummer: 0800 1 888 444
      Danke. Ich rufe immer die 0228 28609898 an. Da ich eine Telefonflatrate habe, kostet mich das auch nichts. Einzig das Fax, welches ich heute geschickt habe war eine 01803 Nummer und kostet etwas. Da lassen die sich wohl das Papier bezahlen.
      Ich habe letzte Woche schon die angeforderten Belege per Einschreiben an DHL geschickt und heute morgen die Auskunft erhalten, daß da noch nichts im Computer eingetragen ist. Jetzt werde ich das täglich mailen, faxen und nochmals mailen und faxen, bis sich da mal jemand bewegt.
      Ich glaube ich muß über Facebook meine Freunde aktivieren, daß die mal helfen einen Mitarbeiter zu suchen, der etwas bewegt und nicht nur vertröstet.
      Wenn die alle ihre Freunde fragen und die wieder ihre usw... dann werden das schnell sehr viele Postings und irgendwann merkt es dann vielleicht auch DHL. Ein sachlicher Hilferuf mit der Schilderung meines Problemes sollte ja rechtlich kein Problem darstellen.