DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Hallo,

      laut Online Tracking USPS hat mein Paket heute morgen das Postamt am Bestimmungsort erreicht. Nun bin ich gespannt, wie es weitergeht. Habe Paypal einen Snapshot vom Scan gemailt mit der bitte des sofortigen Ausgleiches meines Paypal Kontos. Deutlicher kann man ja wohl kaum im Recht sein.
    • Hört sich doch gut an. Aber ich zweifle noch, dass sich PP kooperativ verhält. Solange das CC-Unternehmen nicht reagiert, werden die auf Kontenausgleich bestehen. Lt. deren AGB sind sie sogar im Recht, ob das aber mit geltendem Recht vereinbar ist, bezweifle ich. Ich halte jedenfalls diese Rückbuchungs-Regeln für überraschend und einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass es nicht ausreichend ist, das nur in die AGB zu schreiben.
    • raundsi schrieb:

      Hört sich doch gut an. Aber ich zweifle noch, dass sich PP kooperativ verhält. Solange das CC-Unternehmen nicht reagiert, werden die auf Kontenausgleich bestehen. Lt. deren AGB sind sie sogar im Recht, ob das aber mit geltendem Recht vereinbar ist, bezweifle ich. Ich halte jedenfalls diese Rückbuchungs-Regeln für überraschend und einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass es nicht ausreichend ist, das nur in die AGB zu schreiben.

      Ja, ich finde es auch sehr problematisch. Bei Frag einen Anwalt wurde ein ähnliches Problem beantwortet. Der Anwalt hat auf diesen Paragraphen im BGB hingewiesen:
      Ich bin ja völlig ohne mein Verschulden in diese Situation geraten. Hätte soetwas nicht für möglich gehalten und sowas kann man auch nicht irgendwo in AGB´s verstecken.
      Paypal hat mich in Sicherheit gewogen. Nunja, noch ist nichts entschieden. Etliche Fälle hier und woanders sprechen aber eine andere Sprache.

      Buch 2 BGB
      § 307
      Inhaltskontrolle



      (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
      unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den
      Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine
      unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die
      Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

      (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung



      1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

      2. wesentliche Rechte oder
      Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt,
      dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


      (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309
      gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch
      die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen
      vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in
      Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
    • @ratloser

      Das trifft aber in diesem Fall nicht zu und es wäre schön, wenn du den Rat von @schmatterhand annehmen würdest (siehe weiter oben), einen Verkäuferschutzantrag zu stellen.

      So traurig, das jetzt in deinem Fall derezeit für dich ist, PP hat nichts falsch gemacht und gegen kein Gesetz verstossen.
      Sieh es doch mal so, der einzig Geschädigte derzeit ist PayPal!
      Du hast AGB anerkannt, die dich nicht unangemessen benachteiligen, das Geld ist halt erst da, wenn es da ist und nicht widerrufen werden kann. Ein internationaler Scheck wird dir bei jeder Bank auch nur unter Vorbehalt gutgeschrieben, ein nationaler ebenfalls, wobei internationale halt einen längeren Vorbehalt haben.

      Warum die Zahlung/der Scheck nun geplatzt ist, ist für PP völlig belanglos und es kann nicht die Aufgabe von PP sein, die Rechtmäßigkeit der Retoure beim Kreditkartenunternehmen zu überprüfen.

      Dein Zahlungseingang bei PP stand unter Vorbehalt (selbst wenn du davon nichts gewusst hast) und PP hat dir dennoch das Geld ausgezahlt, eigentlich ganz großzügig.
      Ich persönlich hätte gewartet, bis die Kreditkartenzahlung nicht mehr widerrufbar ist, kann locker sechs Monate dauern, je nach Kartenunternehmen.

      Aber: Du hast Verkäuferschutz (ist im Preis bei PP mit drin) in deinem Fall, wobei die das nie freiwillig rausrücken und dir schon die technischen Möglichkeiten genommen haben, diesen elektronisch zu beantragen. Hatte dir @schmatterhand alles schon geschrieben und auf dies solltest du deinen Fokus richten.
      Genau da verhält sich PP nicht korrekt bisher und haben dir falsche Auskünfte gegeben. Alles andere im Ablauf war bisher korrekt.

      Du hast das Geld, PP hat nichts, also fordern sie es von dir, als der Person, die das Geld ausbezahlt bekommen hat zurück. Von wem sollten sie es sonst fordern? Vom Kreditkartenunternehmen? Vom Käufer, der zwar mit dir einen Kaufvertrag hat, aber PP nichts schuldet? Warum auch, der einzige der das Geld hat bist du!

      Kümmere dich um den Verkäuferschutz und alles andere würde ich mal ganz locker beiseite schieben, denn es bringt dich nicht weiter.
    • Noch ein Nachtrag:

      Natürlich weiß PP das alles, erkennt in ihren Verträgen mit den Kreditkartenunternehmen ausdrücklich die Möglichkeit an, dass es zu Retouren kommen könnte, hat dies in die AGB aufgenommen und diese sind falsch:

      dejure.org/gesetze/BGB/675p.html

      insbesondere Punkt 4...

      und entsprechen nicht deutscher Rechtsprechung, aber das hat nichts mit dem Antrag auf Verkäuferschutz zu tun.


      Da müsste man insgesamt dagegen klagen, was dir wohl aus finanziellen Gründen verwehrt ist. Daher ist der derzeit einzige und auch richtige Weg die Beantragung des Verkäuferschutzes via email unter Beifügung sämtlicher Unterlagen!
    • Handelte es sich bei dem Musikinstrument um eine E-Gitarre?
      In letzter Zeit sind in den USA massenweise Fälschungen, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht hätten,
      an den Flughäfen aus dem Verkehr gezogen worden.
      Alles, was nach E-Gitarre aussieht, wird seit einiger Zeit wohl deutlich von den US-Behörden unter die Lupe
      genommen, was die lange Verzögerung erklären könnte.
      Leider müssen dann auch die Originale darunter leiden.

      Hier:
      abc7chicago.com/archive/8949202/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jaybee ()

    • Danke Kaiolito,

      der aktuelle Tracking Status ist "out for delivery". Der Käufer hat die Kreditkartenzahlung mit der Begründung "Ware nicht erhalten" zurückgebucht. Das dürfte sich ja hoffentlich dann nachweisbar noch heute erledigt haben. Sollte mein Paypal Konto dann nicht in Kürze ausgeglichen werden, gehe ich zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betruges gegen den Käufer.
      Einer Klage von Paypal sehe ich dann sehr gelassen entgegen.
    • Meinst du das die deutsche Polizei etwas unternimmt?

      Die nehmen ja kaum Betrügereien im eigenen Land ernst.

      Und aktuell ist die Falleröffnung Ware nicht erhalten völlig legitim, erst wenn er Ware und Kohle hat und alles behält kommt der Betrug ins Spiel
    • Sternchen schrieb:

      Meinst du das die deutsche Polizei etwas unternimmt?

      Die nehmen ja kaum Betrügereien im eigenen Land ernst.

      Und aktuell ist die Falleröffnung Ware nicht erhalten völlig legitim, erst wenn er Ware und Kohle hat und alles behält kommt der Betrug ins Spiel

      Ja, im Moment ist das noch so. Ich gehe mal davon aus, das der Käufer ehrlich ist und seine Kreditkartenfirma anweist, daß Geld zurück zu schicken. Heute jedenfalls hat sich das mit "Ware nicht erhalten" auf jeden Fall hoffentlich erledigt. Und dann lasse ich mal als Verkäufer die Finger weg von Paypal.
      Das mit den Kreditkartenrückbuchungen ist eine Einladung für Betrüger. Da buche ich mir doch glatt in Australien eine Mietwagen, zahle mit Karte und fahre vier Wochen durch die Gegend und dann buche ich das zurück und sage "Ätsch... " . Sowas darf nicht gehen.
      Und der Käufer hat im Moment mindestens §447 BGB verletzt. Ich kann verstehen, daß er nervös ist, aber dann ersteigere ich nichts in Deutschland und gehe Verträge ein.
      Mehr als sofort die Ware an DHL zu übergeben, hätte ich ja wohl kaum machen können.
    • @sternchen

      Es wurde kein Fall eröffnet mit dem Hinweis "Ware nicht erhalten", es fand ein Chargeback des Kreditkartenunternehmens auf einfachen Zuruf des Käufers statt.
      Natürlich ist kaum davon auszugehen, dass sich deutsche Behörden mit der Sache ernsthaft beschäftigen, aber sie müssen die Anzeige aufnehmen (wenn die Ware nachweislich angekommen ist, sonst natürlich auch, aber dann würde sie ja keinen tieferen Sinn ergeben) und diese Anzeige kann dazu beitragen, dass PP im Rahmen des Verkäuferschutzes Ersatz leistet.

      Natürlich kann es auch sein, dass der Käufer bei Erhalt der Ware einfach erneut bezahlt..........., wenn es sich um einen ehrlichen Menschen handelt, durchaus möglich.
      Auf der anderen Seite ist dringend ein Antrag auf Verkäuferschutz erforderlich, gleichzeitig der Hinweis, dass keine Zahlungen bzgl. der offenen Forderung von PP beglichen werden, dieses Forderung streitig ist und daher die Einschaltung eines Inkassounternehmens/RA zu Lasten von PP gehen würde.
    • @Kaiolito,

      danke. So werde ich es machen. Ich habe alle Dokumente bei Paypal hochgeladen und auch das Tracking. Paypal wird es hoffentlich dem Kreditkartenunternehmen des Käufers weiterleiten. Dann können die hoffentlich nicht wirklich glauben, das Geld zurück zu verlangen. Ich habe da nirgends eine technische Möglichkeit Verkäuferschutz zu stellen, da kein richtiger Fall offen. Das mache ich dann per Einschreiben falls nötig.
      Paypal schreibt, ein Käufer kann entweder Käuferschutz beantragen oder eine Rücklastschrift machen. Ist es richtig, daß der Käufer, sollte er das Geld nun wieder per Kreditkarte freigeben, dann absolut sicher gezahlt hat? Oder kann er dann nach Laune in ein paar Monaten wieder zurück buchen?
      Das bedeutet dann ja, Paypal Geld gehört einen erst nach einer Ewigkeit. Ich wundere mich, daß das hier noch niemand bis zum bitteren Ende geklärt hat. Sind doch genug Leute betroffen. Einer erklärt sich bereit und alle werfen mal was in den Topf...
    • @Ratloser

      Das Kreditkartenunternehmen wird von PP nicht kontaktiert, weil du die Unterlagen hochgeladen hast, sondern der Käufer. Nur dieser kann eine erneute Zahlung veranlassen.

      Dass du keine technische Möglichkeit zum Verkäuferschutzantrag hast, hatte ich schon geschrieben und deshalb ist es sehr gut, dass du alle Dokumente hochgeladen und an PP geschickt hast, hoffentlich mit dem Vermerk, dass du Verkäuferschutz beantragst.
      Sonst kommen die nicht in die Gänge.

      Man muss nicht alles verstehen auf dieser Welt, aber klar ist es möglich Kreditkartenzahlungen auch noch nach Monaten zu widerrufen. Mögliche Ersatzzahlungen werden aus den Karten- und Zahlungsgebühren refinanziert und dennoch bleibt es ein sehr lohnendes Geschäft. Dass es hierbei Opfer gibt interessiert.......... eigentlich keines der Unternehmen.
    • #74

      Danke @schabbes für den Link.
      Musste richtig laut lachen. PP fordert das Kreditkartenunternehmen zu Klärung auf......... jepp, ist klar und die Erde ist eine Scheibe.
      Was machen die dann, wenn das Kreditkartenunternehmen einfach schreibt, dass die Rückbuchung lt. Käufer durchgeführt und damit gerechtfertigt ist, lt. AGB des Kreditkartenunternehmens (und damit PP durchaus bekannt)?
      Die kündigen dann ihre Verträge mit den Unternehmen, die für sie richtig viel Geld wert sind?
      Der gesamte amerikanische Markt würde für PP wegfallen.........

      Ergo: Alles bleibt wie es ist, wer sich nicht wehrt, ist der Arsch und wenn es halt Geld kostet, zahlt das PP aus der Portokasse und wirbt weiter damit, dass PP sicher ist.
    • mijanne2007 schrieb:

      Sollte der Käufer nicht bezahlen:

      ic3.gov/default.aspx

      und das dann auch an PP weiterschicken

      Danke sehr. Hoffe nicht, daß das nötig wird. Soeben hat mich DHL angerufen. Nachforschungsabteilung. Die suchen nicht aktiv, sondern freuen sich über die Tracking Nachricht, die ich seit Stunden selber habe. Hallo, wir haben eine gute Nachricht, das Paket ist in USA. Hähhhhhhh? Gute Nachricht?
      Naja, wenigstens lebt es noch ...
    • Kaiolito schrieb:

      Dein Zahlungseingang bei PP stand unter Vorbehalt

      Kannst Du mal näher erläutern, wann und wie lange ein Zahlungseingang unter Vorbehalt steht? PP hat eine Banklizenz und ich bin bisher davon ausgegangen, wenn mir jemand etwas überwiesen hat, dass das Geld dann erst mal rechtssicher auf meinem Konto liegt.

      Eine Scheckeinreichung ist natürlich nicht vergleichbar, da hier meine Bank das Geld bei der anderen Bank anfordern muss, und wenn das nicht da ist, ist der Scheck geplatzt.
    • grafiksammler schrieb:

      jaybee schrieb:

      In letzter Zeit sind in den USA massenweise Fälschungen, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht hätten,
      an den Flughäfen aus dem Verkehr gezogen worden.

      Du weißt schon, dass Du einen mehr als 2 Jahre alten Bericht zitierst, der einen Vorgang aus dem Sommer 2012 mit Absendern aus China beinhaltet?
      Natürlich weiß ich das. Seitdem wurden auf Druck der großen Hersteller wie z.B. Fender oder Gibson die Kontrollen massiv erhöht.

      Es hatte sich zu einer Art Volkssport entwickelt, dass Amerikaner ihre bestellten Kopien teurer Markeninstrumente bei Youtube vorstellten und sich gegeneinander zu
      übertreffen versuchten, wer die beste Kopie zum günstigsten Preis gefunden hatte.
      Als die China-Pakte fast alle abgefangen wurden, kamen die Kopien auf einmal aus Skandinavien und Nordeuropa - vermutlich war das eine Zwischenstation
      um den chinesischen Absender zu umgehen.
      Der Artikel ist zwei Jahre alt, aber erklärt immer noch die aktuelle Situation.