DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Kaiolito schrieb:

      @schmatter

      Dir ist schon klar, dass @ratloser das Geld längst als Realgeld auf seinem privaten Girokonto hatte und dieses zur Tilgung irgendwelcher Verbindlichkeiten umgehend genutzt hat?


      Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe das in meinem ersten Beitrag so erwähnt. Allerdings hatte ich die Überweisung noch nicht ausgeführt und ich habe mich dazu entschlossen, das Geld erstmal dort zu lassen, wo es nun ist. Entschuldigung, hätte ich berichtigen sollen.
      Daher habe ich auch eben geschrieben, ich verliere nun auch ganz reales Geld. Die Zinsen, die ich nun trotzdem weiter zahle.
      Sobald der Fall abgeschlossen ist, nutze ich das Geld zum am Anfang erwähnten Zweck.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ratloser ()

    • schmatter, es gibt auch für "Hilfe" mehrere Perspektiven.

      Die eine ist die konkrete Hilfe für einen (ratlosen) TE. In seinem ganz konkreten Fall. Damit ein Hilfesuchender zu seinem Recht und zu seinem Seelenfrieden kommt.

      Die andere ist ein "prinzipieller" Kampf gegen Unternehmen, die sich in ihrem Verhalten teilweise sehr selbstherrlich benehmen, ihren Kunden Sand in die Augen werfen mit ihrer Werbung und versuchen, sich ihre eigenen Gesetze zu basteln. Das ist ebenso ehrenvoll und sinnig.

      Nur hilft das eine einem (sichbar) ängstlichen TE nichts, wenn es ihn nur weiter verunsichert. Verunssichert in einer Angelegenheit, die für ihn ganz persönlich, kaum besser stehen könnte.
      Außer Es hätte dieses DHL-Mahleur überhaupt nicht gegeben. Das ist einfach Pech, wenn einem das passiert.
    • Genau das ist der Kern der Frage:

      Kaiolito schrieb:

      PP muss offensichtlich nur in die Gänge kommen
      Wie lange darf sich PayPal Zeit nehmen, um in die Gänge zu kommen? Ist das diesem Unternehmen überlassen, soll man es diesem Unternehmen überlassen?
      Diese Frage nach der zeitdimension ist noch offen.
      Und genau da setzt die "Herumreiterei" auf dem BGB an.

      TE hat zwei Möglichkeiten, aus dem PayPal-Minus rauszukommen:
      Über den VK-Schutzantrag
      oder über die Wertstellung einer bereits erfolgten (?) Zahlung.
      Für beides sind keine Fristen gesetzt, soweit Du für die Wertstellung nicht die üblichen gesetzlichen Bestimmungen anzuerkennen magst.

      Ruhe zu bewahren ist das eine, sich die Rübe vor die Nase halten zu lassen, das andere.
    • Kaiolito schrieb:

      Das wäre nämlich das Totschlagargument für die Einwände bezügl. §271 BGB von @schmatter.

      Ja, ich könnte über das Geld verfügen. Nur steht auf der Paypal Seite unter der roten Zahl, ich soll mein Konto umgehend ausgleichen. Mache ich natürlich nicht. Es wäre technisch sicher machbar für Paypa bei offenen Fällen, diesen "Hinweis" dort nicht einzublenden.
      Und so lange da auch noch eine noch so kleine Unsicherheit besteht, kann ich das Geld nun nicht einfach zur Tilgung von Verbindlichkeiten nutzen.
      Dann kann ich überhaupt nicht mehr ruhig schlafen.
    • Ich hoffe doch nicht, dass der Eindruck entstanden ist, dass ich irgendwie PP und deren verdammte AGB in Schutz nehmen möchte, genau so wenig wie deren Mitarbeiter.
      Denen geht das doch alles am Arsch vorbei, die kümmern sich nicht um Menschen und deren Probleme, die handeln streng nach eigener Vorschrift.
      Das geht gar nicht!
      Geht aber offensichtlich doch.
      Habe nur versucht die technischen Dinge zu erklären, die ich selbst jeden Tag innerhalb meines Vertrages mit einem Großunternehmen erlebe und eigentlich nur den Kopf schütteln kann............ kann nicht sein, darf nicht sein.......... ist aber so....... warum auch immer.

      Dann nehme ich meine Kunden an die Hand, telefoniere mir die Ohren wund, werde etwas lauter und regle das.
      Niemals würde ich deshalb einen Kunden zusätzlich verunsichern, mit rechtlichen Möglichkeiten um mich werfen, sondern beruhigen und Fakten aufzeigen.
      Manche kann man regelen, manche nicht........ ändert aber nichts daran, dass hier der TE vier Asse auf der Hand hat und es sich regeln lässt, einfach nur Ruhe bewahren und gut ist.
    • Es sei denn, du setzt § 271 BGB zu Lasten des TE ein und gehst davon aus, dass der TE seine bereits erhaltene Zahlung an PP aufgrund dieses § zurückerstatten muss.
      Dann hätte ich dich falsch verstanden und würde mich jederzeit dafür entschuldigen, auch öffentlich.
    • Kaiolito schrieb:

      Ich hoffe doch nicht, dass der Eindruck entstanden ist, dass ich irgendwie PP und deren verdammte AGB in Schutz nehmen möchte, genau so wenig wie deren Mitarbeiter.
      Bei mir ist dieser Eindruck nicht entstanden und ich bin auch dankbar über jeden, der mir hier hilft.

      Ich merke mir das mal mit den vier Assen und hoffe nicht, daß noch irgendwer eine Royal Flash aus den Ärmel zieht.
      Was mich richtig nervt, ist der Mangel an Transparenz. Sowohl bei DHL als nun bei Paypal lässt man mich als Kunden völlig auflaufen.
      Ich kann nur warten und hoffen. Genaue Aussagen, die dann auch eingehalten werden kann man offenbar nicht erwarten.
    • @Ratloser

      Der Gedanke mit dem Royal Flash ist mir schon während meines Postings gekommen und eigentlich wollte ich es dahingehend umschreiben.
      Wäre mir zu dick aufgetragen gewesen, weil die vier Asse in diesem Fall, und da gebe ich @schabbes völlig recht, genügen......da dein Vertragspartner PP nichtmal ein Pärchen hat.
      Solange dein Käufer die Zahlung leistet, über sein Kreditkartenunternehmen, hast du eh nichts zu befürchten.
      Aber, was noch wichtiger ist, es besteht klar "Verkäuferschutz", die Bedingungen sind spätestens mit dem bestätigten Erhalt erfüllt und damit ist gut.
      Sollen die Deppen doch schauen, woher sie ihr Geld bekommen, von dir sicher nicht.

      Jeder Anwalt würde sich über einen so klaren Fall jederzeit freuen.........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ratloser schrieb:

      Ich merke mir das mal mit den vier Assen und hoffe nicht, daß noch irgendwer eine Royal Flash aus den Ärmel zieht.


      Ich formuliere das mal so: wenn Du vier Asse hast, ist es für den anderen schwer bis unmöglich einen Straight Flush von der 10 bis zum As (aka Royal Flush) zu haben. Es sind nur vier Asse im Deck.

      Paypal zähle ich allerdings zu denjenigen, denen ich sogar so was zutrauen würde.

      (Kleiner Tip: für diese Fälle hatte man in den USA früher dann noch einen sechschüssigen Joker... :D )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      ich habe im Kleingedruckten unter den Hinweisen über meinen offenen Fall noch eine andere Paypal Mailadresse gefunden. Das scheint die mit solchen Fällen befasste Abteilung zu sein. Dorthin habe ich eben eine Aufforderung zum unverzüglichen Ausgleich meines Paypal Kontos gemailt.
      Ich gehe denen nun so lange auf den Sender, bis sich mal jemand bewegt.
    • Falls Du denen irgendwelche Spielkarten zuschicken willst, die Adresse ist:
      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
      22-24 Boulevard Royal
      L-2449 Luxembourg

      Natürlich kann man diesem Briefkasten auch andere Post zukommen lassen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      @schmatter

      Kannst du nicht einfach schreiben.....?
      Ja, habe mich geirrt, § 271 BGB kommt hier nicht zum tragen, weil der TE das Geld und damit seine zustehende Forderung schon hat?
      Ist das so schwer?

      Wieso sollte ich das schreiben?
      Kann es sein, dass Du missverstehst, auf was ich den 271 beziehe?
      a) Auf den von PayPal geschuldeten Verkjäuferschutz
      alternativ
      b) auf das Ausgleichen des PayPal-Kontos, falls die erneute Zahlung bereits bei PayPal eingetroffen ist
      Was ist daran falsch?
    • Ratloser

      Ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich befürchte, daß das nichts mehr wird. Dein Käufer hätte die Zahlung längst wieder anweisen können, PayPal hat damit doch gar nichts zu tun.

      Wenn Du PayPal Post in Form datierter Fristsetzung zukommen lassen willst, dann nur per Einwurfeinschreiben, ansonsten kommt es nämlich nicht an, und am besten gleich nach Luxemburg. Der nächste Schritt ist dann eine entsprechende Mail an ppelce@paypal.de zu Händen Herrn Rupert Keeley CEO PayPal Europe. Du bekommst nach exakt drei Wochen auf jeden Fall eine Antwort von ihm. Sollte die negativ ausfallen, reichst Du eine Beschwerde bei der CSSF in Luxemburg ein und schickst denen auch diese Antwortmail mit einer Erklärung Deinerseits, warum Du damit nicht einverstanden bist. Die Antwort von Rupert (und der Name muß in der Email als Signatur stehen) ist Voraussetzung für die Beschwerde. Ansprechpartner bei der CSSF ist der Herr Bruno Martins (Rechtsabteilung) Phone : (+352) 26 25 1 - 574 Email sg@cssf.lu . Wie Du eine Beschwerde einreichst, erfährst Du auf deren Webseite, Du kannst dort aber auch einfach anrufen. Sollte das Schlichtungsverfahren widerrum negativ ausfallen, folgt der Mahnbescheid mit anschließender Klage vor einem deutschen Gericht.
      Und wenn Du hochmotiviert bist, zeigst Du PayPal wegen Beihilfe zum Betrug an.

      In diesem Sinne ...
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Sternchen schrieb:

      statement schrieb:

      Ratloser

      Ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich befürchte, daß das nichts mehr wird. Dein Käufer hätte die Zahlung längst wieder anweisen können, PayPal hat damit doch gar nichts zu tun.



      Vielleicht ist das Geld noch nicht regulär beim Käufer

      @statement.

      Danke für Deine hoffentlich nicht nötige Info. Auf jeden Fall werde ich so vorgehen, wenn es doch nötig sein wird.

      Ich verstehe das im Moment so. Der Käufer hat seine Kreditkartenfirma beauftragt, das Geld zurück zu holen. Daraufhin wird die Kreditkartenfirma prüfen, ob die Rückbuchung berechtigt ist.
      Der Käufer in den USA nennt es : einen Disput eröffnet zu haben.
      Paypal hat eine Abteilung, die solche Fälle mit den Kreditkartenunternehmen klärt. Der Verkäufer (also ich), soll alles an Beweisen die er hat auf die Webseite von Paypal hochladen. Innerhalb von 10 Tagen. Das habe ich getan. Es ist lückenlos klar, daß der Käufer seine Ware hat und zufrieden ist.
      Nach Erhalt der Ware hat der Verkäufer auch umgehend bei seinem Kreditkarteninstitut diesen Disput wieder geschlossen.
      Der Käufer in den USA hat sogar schon Paypal USA kontaktiert und denen mitgeteilt, sie können das Geld vom Kreditkarteninstitut zurück holen .

      Der Käufer kann ja nicht einfach noch einmal zahlen. Dann fallen mal eben wieder locker über 400 Euro Gebühren für Paypal an. Soviel hat es gekostet, aus USA
      Geld zu erhalten.

      Ich sehe da im Moment nicht die Gefahr, daß der Käufer nicht zahlen will. Entweder hat Paypal das Geld schon auf irgendeinem Konto, oder man arbeitet dort viel zu langsam und das Geld ist immer noch in USA bei der Kreditkartenfirma.
      Wenn da allerdings durch Paypal nun irgendwelche Fristen verstreichen, ist das nicht meine Schuld. Ich habe denen nachweislich mindestens jeden dritten Tag die Aufforderung geschickt, sich umgehend zu kümmern und mein Konto auszugleichen.