DHL Paket hat sehr lange Laufzeit - Kunde aus USA bucht Kredikartenzahlung zurück - Paypal Konto tief im Minus

    • Durch die verschiedenen Anträge unberührt, ist es dennoch ein Verkäuferschutzfall @mira
      Die Voraussetzungen sind dafür gegeben, der Antrag wurde (meines Wissens vom TE) gestellt.
      Gleichzeitig läuft die Geschichte mit der Retoure der Retoure.

      Ansonsten hast du natürlich recht, die Zeit sollte allemal genügen, den Vorgang (entweder über Verkäuferschutz oder eben anhand der Kreditkartenretoure) zu erledigen.
      Ist aber nicht so, weil offensichtlich die Anträge innerhalb der Bearbeitung kollidieren und damit jede Abteilung hofft, dass die andere das schon erledigen wird.
    • So weit ich mich durch die links durchgeklickt habe und den Vorgang verstehe, spielt zum jetzigen Zeitpunkt der VK-Schutz-Antrag nicht die geringste Rolle.
      TE wurde gebeten Belege hochzuladen, irgendwann bekommt ein Mitarbeiter diesen Vorgang zur Beurteilung bzw. zur Weiterleitung an das Kreditkartenunternehmen, das nennen sie dann "Unterstützung" bei der Anfechtung.
      Falls noch niemand in den Fall geschaut haben sollte (nicht unwahrscheinlich), dann weiß bei PayPal niemand etwas von einem VK-Schutz-Antrag.
      Falls da doch jemand reinschaute, dann könnte der VK-Schutz-Antrag allerdings auch für zusätzl. Verzögerung sorgen, weil der Vorgang dann evtl. von einer Abteilung "Kreditkartenrückbuchung" in eine Abteilung "VK-Schutz" ging. Was wiederum den Buchungsvorgang bzw. die Zuordnung erschweren könnte.
      Letzteres glaube ich aber eher nicht. Aber, man kann die Vorgänge ohnehin nur vermuten. TE findet ja keinen konkreten Ansprechpartner.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      TE findet ja keinen konkreten Ansprechpartner.
      Und das genau ist die große Sauerei. Man hat überhaupt keine Chance den Stand der Dinge zu erfahren. Ja, ich habe Glück und das Geld ist nicht mehr auf dem Paypal Konto.
      Wie man hier liest, gibt es zig Leute mit Geld auf dem Paypal Konto welches eingefroren ist. Diese Leute werden auch alle völlig im unklaren gelassen, was Sache ist.
      Und da hängt dann die ein oder andere Existenz dran, oder die Nerven gehen durch, oder... oder...
      Darum lasse ich nicht locker. Ich habe das schon verstanden, daß Paypal mir nichts kann. Ich habe das Geld. Da bleibt es auch. Jedes Gericht würde sich bei der Sachlage an den Kopf fassen und Paypal spielen schicken.
      Mir kommt nur die große Ungerechtigkeit gerade hoch. Sowas gehört verboten.

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    • Mirabella Neumann schrieb:


      Sie spielen vermutlich erst einmal "Vermittler" in Sachen Anfechtung, verläuft diese erfolglos, dann wird der VK-Schutz geprüft.

      Hier ein etwas älterer Beitrag, ich weiß nicht, ob alle Infos noch aktuell sind.
      Die Korrespondenz mit "Marie" gibt ein bisschen Einblick.

      falle-internet.de/de/html/pp_vkrisk3.php
      Hier gibt es nichts mehr zu vermitteln. Paypal hat ja das Geld zurück. Ich werde den Käufer noch um eine Kopie seiner Belege bitten. Ich rechne nicht damit, daß der Käufer lügt.
      Der Beitrag in falle-internet.de trifft aber genau das Problem. Als privater Verkäufer sollte Paypal ein NO-GO sein, wenn man nicht einfach auf das Geld auch verzichten könnte.
      Das Kreditkartenrisiko zu erklären, wird mein Hobby in den nächsten Monaten. Ich schreibe da mal was, lasse einen Anwalt das absegnen und dann erkläre ich das in allen Foren, Facebooks usw. die auch nur im weitesten Sinne von Leuten besucht werden, die irgendwas verkaufen. Vom Matchboxautosammler bis zum Bratwurstverkäufer, der seinen gebrauchten Grill verkaufen will....

      Nicht, weil es in jeden einzelnen Forum etwas bringt. Aber ein wenig Suchmaschinen optimiert, wird sowas dann gelesen. Und wenn es von vielen Leuten gelesen wird, kann jeder besser entscheiden ober er dieses Risiko tragen will oder nicht.

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    • Findest du auf den vielen Seiten von falle-internet.de Wut oder irgendwelche sonstigen gearteten Gedanken.
      Aufklärung ist richtig und wichtig, dafür brauchst du keinen Anwalt....... du musst nur von der emotionalen Seite runter und die sachliche Seite für dich und die Leute die etwas nicht wissen, völlig ruhig und korrekt wiedergeben.
      Dann wird es verstanden und weiter verbreitet.............. was sinnvoll ist.
    • ich habe auch nichts von "wütender" Aufklärung geschrieben. Sachlich und die Fakten. Das ist klar. Ein Anwalt soll darüber schauen, ob ich nicht doch irgendwie belangt werden kann, wegen "Geschäftsschädigung" oder irgend einer anderen "Falle".
      Und dann habe ich sehr viel Lust bekommen, diese Aufklärung sachlich zu betreiben. Ein wenig Zeit finde ich dafür auch.
    • Dass die gewerbl. Händler das in ihre Preise kalkulieren, liest sich ja ganz nett, geht aber bei vielen kleinen und mittleren Händlern vollkommen an der Realität vorbei.
      Ganz davon abgesehen, dass auch viele Händler um dieses Risiko gar nicht wissen.
      Sie wissen aber i.d.R. dass PayPal ihre Existenz vernichten kann. Shopartikel mit Festpreis haben aber PayPal-Pflicht.
      So manch kleiner Händler geht schlicht und ergreifend kaputt, wenn z.B. rund 5000 Euro über einen längeren Zeitraum eingefroren werden.
      Einen konkreten Ansprechpartner bei PayPal wird er aber auch nicht finden.
    • Selbst wenn so ein kleiner oder mittlerer Händler sein PayPal-Konto regelmäßig leerräumt, wird ja bei einem "PayPal-Frost" mit jedem eingenommen PayPal-Cent erst einmal das Minus aufgefüllt. Diese Zahlungseingänge sind weg.
      Ganz von diesem Kreditkartenrisiko abgesehen, gewährt PayPal seit Anfang des Jahres 180 Tage Käufer-Schutz.
    • paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
      Interessant sind in diesem Zusammenhang 3.1, 3.5 und 3.8

      Ich interpretiere das so:
      Ebay-Kauf mit PayPal-Zahlung = 180 Tage (ausserhalb Ebays wahrscheinlich auch, habe ich mich aber noch nicht drum gekümmert).
      Ebay-Kauf mit Überweisung mit Ebay-Garantie (Top-VK) = 30 Tage

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    • Ratloser schrieb:

      ich habe auch nichts von "wütender" Aufklärung geschrieben. Sachlich und die Fakten. Das ist klar. Ein Anwalt soll darüber schauen, ob ich nicht doch irgendwie belangt werden kann, wegen "Geschäftsschädigung" oder irgend einer anderen "Falle".
      Und dann habe ich sehr viel Lust bekommen, diese Aufklärung sachlich zu betreiben. Ein wenig Zeit finde ich dafür auch.


      Deine Idee ist gut. Dein guter Wille auch. Aber Du mit Deiner proklamierten Angst...hast bisher nicht das Kaliber gezeigt....
      Oder hast Du Dich mittlerweile "getraut" mit Deinem Geld (welches Du hast) ...das zu tun, warum Du verkauft hast?
      Etwas weniger vollmundige Sprüche würden besser kommen.

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    • Ich kann mich ja täuschen, aber so weit ich das verstehe, kann einem nicht nur bei Kreditkartenrückbuchung, sondern auch bei einem "normalen" K-Schutzfall, künftig 180 Tage das Einfrieren des Kontos bzw. ein "Minus" blühen.
      Der vermutl. Unterschied: Der Zeitpunkt bis der (eventuelle) VK-Schutz greift, verzögert sich bei Kreditkartenrückbuchung u.U. gegenüber "normalem" K-Schutz.
      Aufgrund dieser 75 - 100 Tage Frist (Anfechtung), denn der (eventuelle) VK-Schutz scheint erst nach Abschluss des "Anfechtungsverfahrens" (Kreditkarte) zu greifen.
      So mein Eindruck. Ganz sicher bin ich mir nicht.

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    • Mir schwant das auch so aus den Ankündigungen. Und aus dem halbwegs sicheren Gefühl, dass ebay/PP ganz sicher nicht für zukünftig "mehr" K-Schutz selber gerade stehen will/wird. Das wäre ausgesprochen ungewöhnlich bei dem Laden.

      Wobei man nicht vergessen darf, dass diese "180 Tage"...ja auch schon früher bei ebay/PP gegriffen haben, wenn sie einen "Verdacht" (dem Opfer gegenüber gerne unbegründet) hatten/fühlten. In so fern nicht mal was neues.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ach ich weiß nicht @schabbes.
      Ich sehe da einen User, der sehr emotional ist und dies sicher auch berechtigt, wenn man sieht, wie mit ihm umgesprungen wird (also jetzt nicht von uns hier, sondern von PP).
      Haben nicht viele von uns so angefangen, sich nicht nur um sich, sondern sich auch um die Fragen von anderen zu kümmern?
      Wenn die Wut mal zurück geht, Sachlichkeit die Gedanken beherrscht, dann könnte uns @ratloser folgen und auch mithelfen.

      Wir werden sehen.......
    • Das hoffe ich auch, Kaio. Weil der Ratlose ja nun auch keineswegs ohne Grund stinkesauer ist und einiges erfahren hat.

      Also mag ich ihm einfach anraten, in aller Ruhe zu unterscheiden zwischen "heiliger Wut", irgendwelchen Ankündigungen und wirklich kühler und überlegter Abwägung und auch wirklichem Handeln <3

      Er hat die Windmühlen nun am eigenen Leib erfahren. Gegen sie zu kämpfen, das ist sein gerechtes Ziel. Der Weg dazu...den muss er suchen...der allererste, der es versucht, das ist er ja nun auch nicht.

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    • Ratloser schrieb:

      Ein Anwalt soll darüber schauen, ob ich nicht doch irgendwie belangt werden kann, wegen "Geschäftsschädigung" oder irgend einer anderen "Falle".



      Das dich das dann einen mittleren 3-stelligen Euro Betrag kostet den keiner erstattet ist dir auch klar?

      Hier geht es um einen Streitwert von 10000 Euro, ein Beratungsgespräch ohne das der Anwalt sich damit richtig befasst kostet dich über 200 Euro, nimmt er sichd er Sache an bist du im 4-stelligen Bereich
    • Die Gebühren für eine Erstberatung bewegen sich zwischen 15 und 190 Euro plus Mehrwertsteuer.
      Mehr als 250 Euro darf ein Anwalt für ein Gutachten nicht verlangen.
      Wie viel die Erstberatung kostet sollte man vor der Beratung erfragen.

      Hier ist doch keine Rede bisher von einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Übrigens müssen für den Fall einer übr die Erstberatung hinasugehenden Vertretung die Kosten für die Erstberatung mit den übrigen Kosten verrechnet werden.
      Die Kosten kann man der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Anwälte entnehmen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)