PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz

    • Stubentiger schrieb:

      ganz bestimmt nicht der Teil, wo sie zurecht verlangen, dass nur sendungsverfolgter Versand erlaubt ist, sonst wär ja Betrug Tür, Tor und auch noch alle Fenster geöffnet!



      Nun, der Verkäufer sollte den Versand schon glaubhaft machen können.
      Ansonsten empfehle ich dem Käufer eine Strafanzeige gegen unbekannt und die Angabe des Verkäufers als Zeugen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


      Nachtrag zu
      Nun, der Verkäufer sollte den Versand schon glaubhaft machen können.


      eben!


      Darüber hinaus bestreitet ja wohl der Käufer eine abweichende Versandart angewiesen zu haben,

      wie ich die Schilderung des TE verstanden habe, behauptet der K., der Versender soll eigenwillig von der (schon durch PP-Nutzung implizierten) Versandanweisung abgewichen sein ...

      Könnte man das nicht evtl. durch die Zahlungsbeträge nachweisen? WENN man denn endlich die Unterlagen von Ebay (eingefordert und bekommen) hätte!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • statement schrieb:


      Könnte man das nicht evtl. durch die Zahlungsbeträge nachweisen? WENN man denn endlich die Unterlagen von Ebay (eingefordert und bekommen) hätte!?


      Ich glaube zwar nicht, dass das was bringt, aber ich habe in einer E-Mail doch noch den Betrag für den Versand gefunden: 4,50 Euro.

      Mein Anwalt argumentiert, dass ich gegen die PayPal-AGB verstoßen habe und somit zahlen muss. Er sieht den ganzen Zahlungsvorgang und den Käuferschutz völlig abgetrennt von dem eigentlichen Verkauf.
    • Unabhängig davon, dass PP mit seinen AGB sicher nicht korrekt handelt, aber du oder dein fiktiver Verkäufer haben dieses Produkt als Zahlungsdienstleister genutzt.
      Müssest du oder dein fiktiver Verkäufer nicht eigentlich eine Forderung der Zahlung an den Käufer stellen, der den Artikel, der hochpreisig scheint, nicht erhalten haben möchte?
      Er schuldet dir zweifelsohne diese Zahlung und da ich nicht davon ausgehe, dass PP das gerichtliche Mahnverfahren mit eigenen Mitteln beschleunigen kann, schon ein ganze Zeit.

      Was hast du unternommen?

      Mir ist es ehrlich gesagt viel zu einfach, Geld zu nehmen von meinem Zahlungsdienstleister, dessen Bedingungen ich anerkannt habe, ihn sogar bei meinem Verkauf sogar selbst angeboten habe und dann zu kommen, PP klagt ja nicht.

      Wer ist der derzeit Geschädigte?

      Ich mag PP aus vielen verschiedenen Gründen nicht, aber derzeit ist nur PP geschädigt und die fordern moralisch völlig im Recht die Kohle von dir.
      Was die Klage angeht, hast du ja schon viele und ausreichende Hinweise bekommen.

      Dein fiktiver Verkäufer muss doch nur beweisen, dass er unter Zeugen und auf ausdrücklichen Wunsch unversichert versendet hat, ein Mahnverfahren gegen den Käufer einleiten und damit sein Geld bekommen, welches er an PP weiterreicht...... kein Problem.
    • Ok, ich berufe mich mal auf das RVG und sage, dass diese "fiktiven" Fälle Blödsinn sind. ;)

      spacetasse schrieb:

      Ich glaube zwar nicht, dass das was bringt, aber ich habe in einer E-Mail doch noch den Betrag für den Versand gefunden: 4,50 Euro.
      Doch. Das dürfte die Mail aus der Kaufabwicklung sein. Da müsste auch die Versandart drinstehen. Tut sie zumindest heute. Und das ist genau die Versandart, die der Käufer in der Kaufabwickung ausgewählt hat. Ich befürchte allerdings, dass 4,50 ein Hermes Paket S ist. Mit dem hättest Du das Problem nicht, das Du jetzt hast.

      Warum der Anwalt den Käufer angehen will hat mijanne ja schon dargelegt. Solange Du wie vereinbart ein Päckchen verschickt hast (und das glaubhaft machen kannst) hat der Käufer zwar im Rahmen der PP-AGB korrekt gehandelt, schuldet dir aber jetzt gem. §§443,447 BGB wieder den Kaufpreis.

      Dass Du ein Idiot bist und die PP-AGB nicht gelesen hast, hast Du ja schon selbst erkannt. ;) Leider etwas spät, aber lieber spät als nie.

      Ob ein Vorgehen gegen PP sinnvoll ist? Du musst dann zwei Verfahren durchziehen. Wobei PP eventuell das Schlupfloch findet, das in der ganzen Geschichte für sie drinsteckt. Allerdings würdest Du durch die Erstattung an PP den dir entstandenen Schaden dann auch in echtem Geld realisieren. Könnte im Verfahren gegen den Käufer hilfreich sein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pewebe schrieb:

      Manche benutzen solch eine Masche öfter.
      Die werden aber erfahrungsgemäß kaum dazu neigen, ihr Treiben auch noch durch abgegebene negative Bewertungen zu offenbaren. Eher lassen sie positive von Verkäufern, in denen der entsprechende Hinweis drinsteht, dann rückstandsfrei verschwindigen.

      Der Ansatz, sich an den Käufer zu halten ist dagegen auch schon aus dem Grund nicht schlecht, weil das für den PP-KS bedeutet, dass er zu einem heftigen Bumerang für die Käufer wird, die diese Masche reiten. Man stelle sich vor:

      1.) Käufer kauft
      2.) Käufer möchte unversicherten Versand
      3.) Käufer zahlt mit PP
      4.) Käufer benatragt in dem Wissen, dass es klappt, KS
      5.) Käufer hat Geld und Ware - freut sich
      6.) Käufer hat Verfahren an der Backe auf Zahlung - freut sich nicht mehr und fragt sich, was denn nun mit dem KS los ist...
      7.) Richter erklärt Käufer, dass der KS mit der Erstattung ja ganz lustig ist, aber nur was mit PP zu tun hat, nicht aber seine Zahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag aufhebt.
      8.) Käufer taucht im Internet auf und jammert, weil er wegen KS nun zusätzlich zum Kaufpreis auch noch die Prozesskosten an der Backe hat.

      Also ich fänd's schick. :D

      Und manchmal wird mir dabei auch wieder klar, wieso sich PP glücklich schätzen kann, mich nicht zu seinen KS anbietenden Kunden zählen zu dürfen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Der Ansatz, sich an den Käufer zu halten ist dagegen auch schon aus dem Grund nicht schlecht, weil das für den PP-KS bedeutet, dass er zu einem heftigen Bumerang für die Käufer wird, die diese Masche reiten.

      Dieses Vorgehen hat aber der "ach so unfähige" Anwalt von TE schon von Anfang an gewollt, wenn ich
      nichts falsch verstanden habe ?!

      Also Paypal Zahlung und den Verkauf voneinander getrennt zu sehen und den Käufer direkt angehen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • werv schrieb:

      Dieses Vorgehen hat aber der "ach so unfähige" Anwalt von TE schon von Anfang an gewollt, wenn ich nichts falsch verstanden habe ?!
      Yup. Genau das will/wollte der. Ich weiss aber jetzt gerade nicht, wie Du darauf kommst (falls überhaupt) dass das ein Zeichen von Unfähigkeit sein soll. Ok, es steht irgendwo da oben im Thread. Ich hab das aber nicht behauptet.

      Der Anwalt geht ganz einfach den zivilrechtlich einfacheren Weg. Statt das Gericht lange mit PP zu langweilen steht er auf dem Standpunkt Lieferung wie gewünscht, Kaufpreis nicht bezahlt, 447, also mach mal hinne und zahl endlich. Der Käufer müsste nun mit PP um die Ecke kommen und dabei dann einräumen, dass er zwar gezahlt hat, diese Zahlung dann aber zurückgezogen hat. Analogie zur KK-Rückbuchung oder SEPA- bzw LS-Storno. Und schon sitzt er wieder in der Pampe: er hat nicht gezahlt obwohl er müsste. Punkt. (Ob er da noch einen Eingehungsbetrug an den Hals kriegt wird aus den Gesamtumständen ersichtlich werden müssen)

      Ausschlaggebend wird dabei aber die vom Käufer gewünschte Versandart sein: Päckchen. Deshalb reite ich auf der KA-Mail mit der Versandart rum. Die belegt dann nämlich, was der Käufer wollte. Ist 4,50 ein Hermes S sieht es für den VK schlecht aus, ist es 4,50 für DHL Päckchen hat der Käufer ein Problem.
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      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Yup. Genau das will/wollte der. Ich weiss aber jetzt gerade nicht, wie Du darauf kommst (falls überhaupt) dass das ein Zeichen von Unfähigkeit sein soll.
      Es war einfach ironisch gemeint, und deswegen auch in Anführungszeichen - wegen EP.
      Manchmal ist der einfachste Weg auch der richtige. Und so wollte der Anwalt auch vorgehen.
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    • werv schrieb:

      Manchmal ist der einfachste Weg auch der richtige.

      Naja, den richtigen Weg gibt es nicht. Man könnte daran denken, PP als Erfüllungsgehilfen des K bei der Zahlung mit ins Boot zu holen und beide gesamtschuldnerisch zu verklagen. Das würde dann aber eben wieder darauf hinauslaufen, als Kläger die PP-AGB mit ins Spiel zu brringen. Das soll aber mal schön der Beklagte tun. ;)
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      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
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    • werv schrieb:

      Dieses Vorgehen hat aber der "ach so unfähige" Anwalt von TE schon von Anfang an gewollt, wenn ich
      nichts falsch verstanden habe ?!


      Die Unfähigkeit äußerte sich doch darin, dass er sich die PP-AGB nicht durchlesen wollte - angeblich.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Richter erklärt Käufer, dass der KS mit der Erstattung ja ganz lustig ist, aber nur was mit PP zu tun hat, nicht aber seine Zahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag aufhebt.


      So oder so bestände die Schwierigkeit, eben die Leistung für die Zahlung nachzuweisen, wenn natürlich dann ein glaubwürdiger Zeuge mit Tagebucheintrag den Päckchenversand bezeugen würde ...
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      So oder so bestände die Schwierigkeit, eben die Leistung für die Zahlung nachzuweisen,

      Das ist tatsächlich das Hauptproblem an der Geschichte. Hier kommt es vor allem darauf an, den Versand dann iwie glaubhaft zu machen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.