PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz

    • PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz

      Hallo zusammen,

      fiktiver Fall: Verkäufer A verkauft über Ebay im August 2014 ein teures Smartphone. Der gewerbliche Käufer B wählt unversicherten Versand (dieser Punkt ist leider heute wohl nicht mehr reproduzierbar) und bezahlt per PayPal. Das Smartphone wird wie gewünscht (mit Zeugin) verschickt. Tage später meldet sich Käufer B, da noch nix angekommen ist. Verkäufer A entschuldigt sich und startet einen Nachforschungsauftrag, der ohne Ergebnis bleibt.

      Käufer B schaltet den PayPal-Käuferschutz ein und erhält eine (für ihn) positive Entscheidung, da Verkäufer A den Versand nicht (nach den Vorgaben von PayPal) nachweisen kann.

      PayPal startet das Mahnverfahren, gegen das widersprochen wird. PayPal klagt anschließend gegen Verkäufer A. Verkäufer A sucht sich einen Anwalt auf, der keine rechtliche Handhabe sieht (ohne die AGB von PayPal zu sichten) und empfiehlt, sofort den offenen Betrag nebst Nebenkosten zu überweisen. Der Anwalt ist der Meinung: Vertrag ist Vertrag. Stattdessen möchte der Anwalt direkt Käufer B angehen.

      Verkäufer A ist verzweifelt und fühlt sich, nachdem er wochenlang recherchiert hat, ein wenig von seinem Anwalt im Stich gelassen (und ärgert sich, die AGB von PayPal nicht vorher gelesen zu haben). Was kann er seinem Anwalt vortragen, um ihn von der Unrechtmässigkeit der PP-Gepflogenheiten und deren AGB zu überzeugen?

      Danke!

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    • A, du oder dein Freund, sollten prüfen ob der Anwalt sich im Internetrecht auskennt.

      Es kommt mir schleierhaft vor das der Anwalt nicht sofort nach den AGB gefragt hat.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Stubentiger schrieb:

      nimm dir einen Anwalt, der auch die PP-AGB liest! :rolleyes:

      oyvey schrieb:

      A, du oder dein Freund, sollten prüfen ob der Anwalt sich im Internetrecht auskennt.

      Es kommt mir schleierhaft vor das der Anwalt nicht sofort nach den AGB gefragt hat.


      Den Gedanken hatte ich schon während dem Gespräch ;) Aber ich würde die vielzitierten Fallstricke und Unzulänglichkeiten in der AGB ebenfalls gerne verstehen. Ich habe im Vorfeld immer und überall gelesen, dass PayPal niemals nie in D klagt, weil eben die AGB hier nicht standhalten würden. Warum und weshalb erschließt sich mir leider aber noch nicht :(
    • Vielleicht erscheint der Fall ja bombensicher? Und vielleicht wissen die von dem Anwalt, dass er die PP.agb nicht liest?

      Hat der Rechtberater das gesagt, oder du/ihr nur aus dem geschlossen, was er gesagt hat?

      Habt ihr den Fall schon mal bei einem der "online-Rechtsberater" vorgestellt?

      Und zu dem Nachweis der gewählten Versandart, habt ihr via Anwalt die Nachweise des emailSchriftverkehrs von Ebay angefordert? Und selbst keine Emails aufbewahrt? Das ist natürlich immer schlecht, besonders, wenn Käufe/Verkäufe noch nicht positiv abgewickelt sind.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Vielleicht erscheint der Fall ja bombensicher? Und vielleicht wissen die von dem Anwalt, dass er die PP.agb nicht liest?

      Hat der Rechtberater das gesagt, oder du/ihr nur aus dem geschlossen, was er gesagt hat?


      Wie meinst du das? Für ihn ist der Fall bombensicher (für die Gegenseite). Er sagte mir direkt: Bezahls, am besten noch heute.

      Stubentiger schrieb:

      Vielleicht erscheint der Fall ja bombensicher? Und vielleicht wissen die von dem Anwalt, dass er die PP.agb nicht liest?
      Habt ihr den Fall schon mal bei einem der "online-Rechtsberater" vorgestellt?

      Und zu dem Nachweis der gewählten Versandart, habt ihr via Anwalt die Nachweise des emailSchriftverkehrs von Ebay angefordert? Und selbst keine Emails aufbewahrt? Das ist natürlich immer schlecht, besonders, wenn Käufe/Verkäufe noch nicht positiv abgewickelt sind.


      Nein, kein Online-Rechtsberater bisher. E-Mails habe ich durchgesehen, leider ergibt sich hier nichts über die Versandart. Der PayPal-Account ist gesperrt, der Artikel auf Ebay auch nicht mehr vorhanden.

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    • Nichts desto trotz hast du doch Benachrichtigungsmails etc mit Artikelnummer? Wenn nicht du dann der Gegner? Spätestens bei Klageerhebung muss doch deutlich werden geworden sein, um was es denn ging? Und dann musst du, respektive dein Anwalt eben Ebay zur Herausgabe der Beweismittel bringen und Ebay nötigenfalls zum Zeugen machen, #


      schließlich haben die die Plattform gestellt ^^

      Was ihr miteinander allerdings außerhalb dieser Plattform so getrieben habt, verhandlungstechnisch, davon kann natürlich auch Ebay nix wissen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • wieso verschickt A ohne nachweisbarer Empfangsbestätigung, wenn per PP bezahlt wurde?
      das lädt doch ein zum Betuppen des A ein
      in solchen Fällen ist PP doch immer auf der Seite des "Empfängers", wenn Absender keinen Zustellnachweis bringen kann
    • Stubentiger schrieb:

      Nichts desto trotz hast du doch Benachrichtigungsmails etc mit Artikelnummer? Wenn nicht du dann der Gegner? Spätestens bei Klageerhebung muss doch deutlich werden geworden sein, um was es denn ging? Und dann musst du, respektive dein Anwalt eben Ebay zur Herausgabe der Beweismittel bringen und Ebay nötigenfalls zum Zeugen machen, #


      schließlich haben die die Plattform gestellt ^^

      Was ihr miteinander allerdings außerhalb dieser Plattform so getrieben habt, verhandlungstechnisch, davon kann natürlich auch Ebay nix wissen.


      Ich habe alle Mails noch, auch die Artikelnummer und auch in der Klage wird natürlich definiert, um was es ging. Der unversicherte Versand geht hieraus nicht direkt hervor (ich habe nur einer Mail an den Käufer erwähnt, dass das Päckchen jetzt unterwegs ist). Das ganze wird aber erst interessant, wenn er zivilrechtlich gegen den Käufer vorgeht, oder? Fakt ist: Der Käufer wählte Päckchen als Versandart und ich lieferte es so aus. Das reicht natürlich nicht laut der AGB von PP, das ist mir jetzt bewusst.

      Außerhalb von Ebay / PP lief nichts, die ganze Korrespondenz lief hierüber.

      aurum schrieb:

      wieso verschickt A ohne nachweisbarer Empfangsbestätigung, wenn per PP bezahlt wurde?
      das lädt doch ein zum Betuppen des A ein
      in solchen Fällen ist PP doch immer auf der Seite des "Empfängers", wenn Absender keinen Zustellnachweis bringen kann


      Weil er zu doof war, die AGB vorher zu lesen.

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    • spacetasse schrieb:

      (ich habe nur einer Mail an den Käufer erwähnt, dass das Päckchen jetzt unterwegs ist)


      das wäre ja auch nur ein Argument gegen den Käufer, der das so bestellt hat, hat aber nichts mit deinem Vertragsverhältnis mit PP zu tun. Du könntest dein Geld vom K. nur in einem gesonderten Prozess zurückholen WENN du denn einen Beweis hättest, dass der das wirklich so BESTELLT hat!? Diese deine Mail hilft da nicht.

      Deine einzige Hoffnung wäre, dass Ebay fähig und in der Lage und willens wäre, die genauen Auktionsparameter zu offenbaren, aus denen deutlich würde, dass der K. aus verschiedenen Versandarten eine unversicherte gewählt hatte.

      Wobei du gegenüber PP trotzdem in der Pflicht stehst, die geforderten Versandbedingungen einzuhalten.

      Eine weitere Frage wäre, was Ebay technisch tut, damit bei PP-zahlung automatisch nur die richtige Versandart wählbar wäre!
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    • aurum schrieb:


      Eine weitere Frage wäre, was Ebay technisch tut, damit bei PP-zahlung automatisch nur die richtige Versandart wählbar wäre!


      Diese Frage habe ich Ebay und PayPal auch schon gestellt.

      D.h. "PayPal klagt nicht" ist ab heute hinfällig und ich sollte den Betrag nun lieber bezahlen und schauen, was zivilrechtlich noch geht? Dieser dumme Fehler wird richtig teuer :(

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    • Aus einem anderen Thread, aber ganz interessant...

      mijanne2007 schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Stark vereinfacht und ohne Pragraphen, da fehlt bei mir die Grundlage. Dafür haben die, die sich damit auskennen, vielleicht weitere Anhaltspunkte.

      PP wirbt damit, dass ein Käufer bei ihnen Käuferschutz genießt.
      Dafür bedienen sie sich an fremdem Geld.

      PP mischt sich in das Vertragsrecht ein, dass zwischen Kunden und VK besteht und spielt sich als Richter auf.

      PP verstößt mit diesen Entscheidungen häufig gegen Gesetze, indem sie das Risiko und entsprechend die Zahlung dem Falschen aufbürdet.


      Und dieses sich Bedienen an fremdem Geld nennt man Veruntreuung und das ist nach § 266 StGB strafbar:

      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

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    • Verstehe ich nicht - nach meiner Kenntnis geht doch nach geltendem Recht bei einem privaten Verkäufer das Risiko des Unterganges beim Versand nach Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über. Und für diese Übergabe an den Versanddienstleister gibt es doch offenbar Zeugen.
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • statement schrieb:

      bei einem privaten Verkäufer das Risiko des Unterganges beim Versand nach Übergabe an den Versanddienstleister auf den Käufer über


      Nur dass in diesem Fall eine Zahlung per PP abgemacht war und die Regeln des Vertrags zwischen Verkäufer und Paypal relevant sind.

      Warum lässt man auch so eine Zahlungsklitsche zu? In Deutschland? Unnötigst!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Mag alles sein - aber sind die AGB von PayPal (respektive auch eBay) in Deutschland überhaupt wirksam bzw. rechtsgültig oder vielmehr nicht mindestens sittenwidrig und damit rechtswidrig?
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!
    • Paypal kann das BGB nicht aushebeln und das sagt eindeutig, das Risiko geht auf den Käufer über (bei Privatem Verkäufer).

      Sollte der Käufer allerdings eine Versandanweisung erteilt haben, also versicherter Versand und dies wurde nicht erfüllt, dann ist der Verkäufer in der Haftung.

      § 447
      Gefahrübergang beim Versendungskauf

      (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

      (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wo bleibt aber dann das BGB - ist das dann den entsprechenden AGB nachrangig?

      OK - da kam die Antwort vor der Frage - war ich einfach zu langsam ;)
      Manches Zeitgenossen Toleranzverständnis:

      Ja, wir sind intolerant und wir werden alle diejenigen, die sich nicht
      unserer Deutungshoheit unterwerfen, aus Deutschland hinausfegen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von statement ()