Zuständigkeit bei Paypal

    • Zuständigkeit bei Paypal

      Hallo,

      folgender Fall:

      - K ist in Brasilien angemeldet
      - nach dem Kauf erhalte ich die Daten vom K
      - dieser hat alle Daten in Dtl. angegeben
      - auch bei Paypal

      Ist das nun gut oder bleibt bei einem Käuferschutzfall trotzdem die .com Seite verantwortlich ???

      Ist irgendwie anders als gedacht ... Tipps ... oder einfach verkaufen und gut ist ... ich denke inzwischen lieber an alle ... nicht das ich wieder auf die Fresse falle oder mich nur ärgere ...
    • Verschickst du als Einschreiben und frankierst du online und hast somit einen Einlieferbeleg mit Absender- und Empfängeradresse?
      Falls ja, dann verschicke, wenn du so ängstlich bist, mit Empfängerunterschrift und nicht als Einwurfeinschreiben.
      Was sollte denn dann nach com. und de.Regeln noch schiefgehen? Oder kennst du diese gar nicht?
      Dann schaue sie dir doch bitte mal an.
      Wie hoch ist denn der Wert?
    • Ich nicht.
      Ich schreibe regelmäßig von einer 750 $ Grenze inkl. Versand ab der UPS, Fedex erst notwendig wird. Empfehle aber generell online-Frankierung mit PayPal-Bezahlung, damit man einen Einlieferbeleg mit Absender und Empfänger hat, unabhängig von den jeweiligen Daten der Sendungsverfolgung.
      An den Thread von ""Ratlos" wurdest du doch schon verwiesen, dort sind die Bestimmungen verlinkt.
      Du kannst aber gerne einmal Cody fragen, weshalb er seit Jahren grundsätzlich UPS und Fedex empfiehlt, unabhängig vom Warenwert. Das würde mich auch interessieren.
    • Mich interessiert jetzt mehr ob es nun tatsächlich etwas zu beachten gibt wenn K in Brasilien angemeldet ist, aber alles in Dtl. gemeldet ist.

      Meine damit ob nun die Bestimmungen von - wie sagt ihr - eBay.com zählen oder eben die von eBay.de

      Kann mich jetzt aber auch nicht so gut ausdrücken was ich meine, merke ich grade. Vielleicht wisst ihr es aber durch erahnen in diesem Thread.

      Nun bye bye lese morgen hier wieder rein.
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Der Warenwert ist 'nen Lacher - 1,11 € ...
      Jessus, ... so was geht bei mir am selben oder nächsten Tag ohne Vorkasse raus.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      ... plus Versand i.H.v. 5,50 € ...

      Dachte einfach an hermes Päckchen weil es in Dtl. nun bleibt ...
      ...
      Hermes-Päckchen für 5,50 € ?

      Meinen 3,99 €:?:

      In' Brief passt das nicht zufällig auch rein, oder?
    • Doch, ich verstehe deine Frage und gehe davon aus, dass er auf com. einen Fall eröffnen könnte, was aber nicht zwangsläufig heißen muss, je nach Konstellation, dass auch nach com.Kriterien entschieden wird, ist aber naheliegend.
      Bei einem auf com eröffneten Fall wurde bei uns mal offenbar nach de.Kriterien entschieden. Davon erzähle ich auch im Ratlos-Thread.
      Wegen all dieser Eventualitäten empfehle ich ja, grundsätzlich beiden Anforderungen (com und de) gerecht zu werden.
      Wie man das aber ohne online-Frankierung mit Einlieferbeleg, der Absender und Empfänger enthält, bewerkstelligt, das weiß ich nicht.
      Dann hilft wahrscheinlich wirklich nur generell UPS und Fedex(beim Auslandsversand). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man damit com und de aufgrund der Sendungsverfolgung und der Empfängerunterschrift (evtl.Zusatzbuchung) gerecht wird.
      Hier die com.Anforderungen
      paypal.com/us/webapps/mpp/ua/u…nt-full?locale.x=en_US#11
      unter 11.4

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hier die de.Anforderungen
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

      Warenwert von 1,11 Euro würde ich ohne Vorkasse per Brief losschicken, sofern das geht und Ware gut und sicher verpackt.
      Voraussetzung: Das K-Profil sieht unbedenklich aus und meines steht nicht mängelquotenmässig auf der Kippe.
      Man kann auch alles übertreiben!
      Evtl. greift auch noch die PayPal-Kulanz-Regel bis 25 Euro. Sie ist aber schon lange nicht mehr in den AGB verankert, wurde aber (zuweilen) noch angewandt.
      Ich weiß nicht, ob das immer noch so ist.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich nicht.
      Ich schreibe regelmäßig von einer 750 $ Grenze inkl. Versand ab der UPS, Fedex erst notwendig wird. Empfehle aber generell online-Frankierung mit PayPal-Bezahlung, damit man einen Einlieferbeleg mit Absender und Empfänger hat, unabhängig von den jeweiligen Daten der Sendungsverfolgung.
      An den Thread von ""Ratlos" wurdest du doch schon verwiesen, dort sind die Bestimmungen verlinkt.
      Du kannst aber gerne einmal Cody fragen, weshalb er seit Jahren grundsätzlich UPS und Fedex empfiehlt, unabhängig vom Warenwert. Das würde mich auch interessieren.


      KORREKTUR:
      Meine Empfehlung bezügl. Onine/Frankierung über Ebay-Versandabwicklung ist inzw. zumindest ausserhalb Europas nicht mehr möglich und es scheint sich nicht um einen Bug zu handeln.
      Über DHL gibt es auch nur noch die Sendungsnummer.
      Somit kenne ich derzeit auch keinen Weg mehr ein Paket über DHL in die USA, China etc. auf die Reise zu schicken und gleichzeitig über einen Beleg mit Absender- und Empfängerangaben zu verfügen.
      Die Online-Sendungsverfolgung von DHL International und DHL Premium weist diese Angaben i.d.R. nicht aus.
    • YmxlZXA= schrieb:

      Paketversender aus OHV schrieb:

      Der Warenwert ist 'nen Lacher - 1,11 € ...
      Jessus, ... so was geht bei mir am selben oder nächsten Tag ohne Vorkasse raus.

      Paketversender aus OHV schrieb:

      ... plus Versand i.H.v. 5,50 € ...

      Dachte einfach an hermes Päckchen weil es in Dtl. nun bleibt ...
      ...
      Hermes-Päckchen für 5,50 € ?

      Meinen 3,99 €:?:

      In' Brief passt das nicht zufällig auch rein, oder?


      Verpackung? Weg zur Post oder zu hermes, DPD und wie sie heißen, Parkplatzgebühren ...

      Ein Aufschlag von 1,50 € auf die pure Versandleistung ist doch ok - oder nicht?!

      Ja es würde in ein Briefumschlag passen. Gewicht grenzwertig. Lieber nachweisbar als Päckchen der Kunde muss doch zahlen.
    • Vorsicht, OhV. Mit jeglicher Argumentation, dass Du Dir eine "Mühe" mit einem kleinen Aufschlag erstatten lassen willst...näherst Du Dich mit Riesenschritten der Gewerblichkeit.
      So ein "Weg" darf Dir als Privater nicht zu viel sein. GEhört schlicht dazu. Auf keinen Fall darf der veranschlagte Aufschlag etwas mit einem Zeitansatz zu tun haben.

      Diese "Mühe" nennt sich nämlich auch "Arbeit"...und die ist so rein amtlich...mit einigen Rechten und besonders Pflichten verbunden

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Falls in deiner Artikelbeschreibung Brief nicht auch zur Auswahl stand, sondern nur Hermes, dann solltest du auch mit Hermes verschicken, das ist schon richtig.
      Der K wird den für Hermes angebenen Betrag ja auch bezahlt haben, nehme ich an und hat somit darauf natürlich auch Anspruch.